Selbst unauffällige oder alltägliche Kontobewegungen können von der Bank als verdächtig eingestuft werden und zur Kontosperrung führen.
Banken sind gesetzlich verpflichtet, auffällige Transaktionen zu melden und bis zur Klärung anzuhalten – oft wird dabei das gesamte Konto eingefroren.
Häufig laufen parallel bereits strafrechtliche Ermittlungen wegen Geldwäsche – es drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren.
Wird Ihr Konto gesperrt, sollten Sie sofort einen im Strafrecht erfahrenen Anwalt einschalten – schnelles Handeln ist entscheidend.
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Weitere Kontaktmöglichkeiten:
- Konto wegen Geldwäscheverdacht gesperrt – was jetzt?
- Warum sperrt die Bank mein Konto wegen Geldwäscheverdacht?
- Typische Auslöser für Kontosperrungen
- Transaktionsstopp oder komplette Kontosperre – wo liegt der Unterschied?
- Muss die Bank mir den Grund für die Kontosperrung nennen?
- Was ist eine Geldwäschemeldung und wann wird diese erstattet?
- Welche Konsequenzen hat eine Kontosperrung?
- Richtiges Verhalten bei einer Kontosperrung
- Soll ich präventiv einen Anwalt einschalten?
- Kann mir eine Selbstanzeige wegen Geldwäsche helfen?
- Wie ein Rechtsanwalt Ihnen bei einer Kontosperrung konkret helfen kann
- Anwaltliche Hilfe bei Kontosperrung wegen Geldwäscheverdacht
Konto wegen Geldwäscheverdacht gesperrt – was jetzt?
Ein Schock: Ihre Bank hat Ihr Konto aufgrund der Vorgaben des Geldwäschegesetzes gesperrt. Sie können nicht mehr auf Ihr Guthaben zugreifen, Ihre Daueraufträge werden nicht mehr ausgeführt und Überweisungen sind nicht mehr möglich. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kann schnell äußerst unangenehme Folgen haben – etwa, wenn Sie Zahlungsfristen versäumen, Verträge nicht ordnungsgemäß erfüllen oder anderen geschäftlichen Pflichten nicht nachkommen können.
Je länger dieser Zustand der finanziellen Handlungsunfähigkeit andauert, desto existenzbedrohender kann er werden.
Warum sperrt die Bank mein Konto wegen Geldwäscheverdacht?
Banken sind gesetzlich verpflichtet, verdächtige Transaktionen zu melden und das betroffene Konto bis zu einer behördlichen Rückmeldung – oder bis zum Ablauf einer bestimmten Frist – vorübergehend anzuhalten bzw. zu sperren. Diese Meldepflicht besteht immer dann, wenn Tatsachen darauf hindeuten, dass ein Vermögensgegenstand aus einer rechtswidrigen Tat stammt.
In unserer digitalisierten Welt werden Kontobewegungen permanent computergestützt kontrolliert und überwacht. Es sitzt kein Bankmitarbeiter mehr da, der stichprobenartig die Konten der Kunden prüft – das läuft heute hochautomatisiert und im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz zunehmend durch selbstlernende Systeme. Fehler bleiben dabei nicht aus, denn solche Systeme arbeiten nach festen Mustern und berücksichtigen individuelle Umstände oft nur unzureichend.
Entdeckt die Bank „Tatsachen, die den Verdacht begründen“, dass Gelder aus Straftaten stammen oder zur Terrorismusfinanzierung genutzt werden, muss sie gemäß § 43 Abs. 1 Geldwäschegesetz (GwG) unverzüglich eine Verdachtsmeldung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) beim Zoll übermitteln.
Für die gemeldete Transaktion gilt dann ein gesetzlicher Stopp: Sie darf erst ausgeführt werden, wenn
- die FIU oder die Staatsanwaltschaft ausdrücklich zustimmt oder
- drei Werktage nach vollständiger Meldung vergangen sind, ohne dass eine Untersagung erfolgt (§ 46 Abs. 1 GwG).
Der Sonnabend zählt dabei nicht als Werktag, und Feiertage verlängern die Frist entsprechend.
Problematisch für Betroffene ist, dass der Gesetzgeber nicht klar geregelt hat, unter welchen Umständen das Konto über diese drei Werktage hinaus gesperrt bleiben darf. Häufig wird zudem auch das Finanzamt eingeschaltet, um im Wege der Amtshilfe weitere Informationen über den Kunden einzuholen.
Typische Auslöser für Kontosperrungen
Auffällige Transaktionsmuster
Häufige Gründe für eine Kontosperrung sind auffällige Ein- oder Auszahlungen, etwa ungewöhnlich hohe oder gestückelte Geldeingänge („Tranchierung“ bzw. „Smurfing“), Zahlungen von Dritten ohne erkennbaren Grund, auffällige Auslandsüberweisungen oder Bezüge zu Kryptowährungen. Auch widersprüchliche Angaben zur Herkunft des Geldes können Verdacht erregen.
Ebenfalls kritisch sind Verkäufe teurer Gegenstände wie Uhren, Sammlerstücke oder Edelmetalle, wenn daraus hohe Mittelzuflüsse entstehen. In solchen Fällen ist es wichtig, die Herkunft dieser Wertgegenstände – etwa durch Kaufbelege – genau zu dokumentieren.
Bargeldeinzahlungen und Nachweispflichten
Für Neukunden gilt bei Bargeldeinzahlungen ein Limit von 2.500 Euro. Werden höhere Beträge eingezahlt, muss die Bank aufgrund gesetzlicher Prüfpflichten Nachweise über die Herkunft der Mittel verlangen.
Bei Bestandskunden liegt diese Grenze bei 10.000 Euro. Können die erforderlichen Nachweise nicht erbracht werden, droht ebenfalls eine Kontosperrung.
Grundsätzlich besteht eine Nachweispflicht über die eigenen finanziellen Mittel. Daher empfiehlt es sich, Kontoauszüge und Belege dauerhaft zu archivieren.
Ungewöhnliche Geldeingänge und Transfers
Auch inländische Transfers, die vom bisherigen Kundenverhalten stark abweichen, können Verdacht auslösen – selbst rechtmäßige hohe Geldeingänge etwa durch Erbschaften.
Tipp: Dokumentieren Sie alle Geldflüsse sorgfältig und informieren Sie die Bank bei erwartbar hohen oder ungewöhnlichen Eingängen vorab, um Missverständnisse zu vermeiden.
Geschäftliche Vorgänge über Privatkonten
Wer geschäftliche Transaktionen über ein Privatkonto abwickelt, weckt schnell das Interesse von Bank und Behörden. Ebenso riskant ist die Verwahrung von Guthaben oder Wertgegenständen für Dritte.
Zu beachten ist hier das in § 154 Abgabenordnung (AO) verankerte Prinzip der Kontenwahrheit.
Gute Dokumentation schützt vor Problemen
Die Leitfäden der FIU und Hinweise der BaFin beschreiben zahlreiche solcher Indikatoren. Im Ergebnis gilt: Eine saubere Dokumentation der eigenen Geld- und Vermögensbewegungen hilft nicht nur, Verdachtsmomente zu vermeiden, sondern auch, nach einer Sperre schnell Klarheit zu schaffen und das Konto wieder freizubekommen.
Eine saubere Dokumentation der eigenen Geld- und Vermögensbewegungen hilft nicht nur, Verdachtsmomente zu vermeiden, sondern auch, nach einer Sperre schnell Klarheit zu schaffen und das Konto wieder freizubekommen.
Transaktionsstopp oder komplette Kontosperre – wo liegt der Unterschied?
Eine mögliche Maßnahme, die Banken beim Verdacht auf Geldwäsche ergreifen, ist das Anhalten einzelner Transaktionen. Diese werden – wie oben erläutert – gemäß § 43 GwG an die Financial Intelligence Unit (FIU) gemeldet.
Wenn die Bank das gesamte Konto einfriert
Obwohl Gerichte pauschale Kontosperren kritisch sehen und diese nicht ohne Weiteres auf § 46 GwG gestützt werden können, frieren Banken aus Risiko- und Compliance-Gründen oft das gesamte Konto ein – häufig auch über die gesetzliche Drei-Tage-Frist hinaus. Solche umfassenden Sperren erfolgen also nicht selten allein aufgrund eines Verdachts, ohne dass ein behördlicher Beschluss vorliegt. Das kann im Einzelfall rechtswidrig sein. Daher sollte unverzüglich ein im Geldwäsche- und Strafrecht erfahrener Rechtsanwalt eingeschaltet werden, um die Rechtmäßigkeit der Maßnahme zu prüfen und gegebenenfalls dagegen vorzugehen.
Strafprozessualer Arrest als Sonderfall
In einigen Fällen kann die Kontosperre auch auf einen strafprozessualen Arrest zurückzuführen sein. Das setzt allerdings ein bereits laufendes Ermittlungsverfahren sowie einen gerichtlichen Beschluss voraus.
Muss die Bank mir den Grund für die Kontosperrung nennen?
Üblicherweise kommt die Bank ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Sorgfaltspflicht dadurch nach, dass sie vorab Rücksprache mit dem Kunden hält und beispielsweise Informationen über die Mittelherkunft erfragt.
Oft jedoch erfolgt die Kontosperrung völlig überraschend und ohne jede Ankündigung. Besteht der Verdacht auf Geldwäsche, wird die Bank den Grund für die Sperrung in der Regel nicht mitteilen, da eine Vorwarnung den Zweck der Maßnahme zunichtemachen würde.
Auch das Anhalten einzelner Transaktionen erfolgt ohne Information des Kunden über die Hintergründe. Das Verbot der Informationsweitergabe ergibt sich aus § 47 GwG.
Da in solchen Fällen häufig parallel bereits ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, sollte sofort ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Dieser kann Akteneinsicht beantragen und die Vorwürfe sowie Beweise im Detail prüfen. Es gilt, keine Zeit zu verlieren.
Selbst wenn die Bank keinen Grund für die Kontosperrung nennt, ist es ratsam, die eigenen Kontobewegungen der letzten Zeit genau zu überprüfen – insbesondere auf mögliche Vorgänge, die für die Bank ungewöhnlich oder schwer nachvollziehbar wirken könnten. Erkennt man solche Auffälligkeiten, kann der Rechtsanwalt gezielt ansetzen und gegenüber der Bank oder den Behörden eine Klärung herbeiführen.
Was ist eine Geldwäschemeldung und wann wird diese erstattet?
Banken sind verpflichtet, für jeden Kunden eine individuelle Risikoeinstufung vorzunehmen und diese regelmäßig zu überprüfen. Liegen Tatsachen vor, die den Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung begründen, müssen die Geldinstitute den Vorgang unverzüglich melden und entsprechende Sicherungsmaßnahmen ergreifen.
Oft handeln Banken hierbei übervorsichtig und erstatten bereits bei harmlosen oder geringfügigen Transaktionen eine Meldung – meist, um Konflikte mit Behörden oder der Finanzaufsicht zu vermeiden. Denn für einen zu nachlässigen Umgang mit potenziell verdächtigen Kunden kann sich auch die Bank strafrechtlichen oder aufsichtsrechtlichen Konsequenzen aussetzen.
Nach § 48 Geldwäschegesetz (GwG) sind Banken durch eine solche Meldung vor zivilrechtlichen Ansprüchen ihrer Kunden geschützt. Das bedeutet: Mögliche Schadensersatzforderungen von Bankkunden verpuffen in der Regel, da das Institut gesetzlich zur Meldung verpflichtet war.
Dieser Schutz greift jedoch nicht, wenn die Meldung vorsätzlich oder grob fahrlässig unwahr erfolgt ist. In einem solchen Fall kann ein Schadensersatzanspruch durchaus durchgesetzt werden – hier sollte unbedingt anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Für Banken ist es meist risikoärmer, eine Verdachtsmeldung zu erstatten, als sie zu unterlassen. Das führt allerdings dazu, dass viele Geldwäschemeldungen unbegründet oder rechtlich angreifbar sind.
Welche Konsequenzen hat eine Kontosperrung wegen Geldwäscheverdacht?
Zu den bereits genannten Einschränkungen bei der Kontonutzung kommen häufig strafrechtliche Ermittlungen hinzu. Führt das Verfahren tatsächlich zu einer Verurteilung wegen Geldwäsche, drohen gemäß § 261 StGB Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Beim Vorwurf einer gewerbsmäßigen Geldwäsche oder einer Geldwäsche mit Bande drohen noch weitaus höhere Gefängnisstrafen.
Darüber hinaus ist es wahrscheinlich, dass auch weitere Konten, insbesondere Geschäftskonten, gesperrt werden. Dies kann für Selbstständige und Unternehmer schnell existenzbedrohend werden.
Oft folgt auf die Sperrung zudem die vollständige Kündigung des Vertragsverhältnisses durch die Bank. Auch dagegen kann man sich jedoch in vielen Fällen erfolgreich juristisch wehren, insbesondere wenn die Sperrung oder Kündigung auf einem unbegründeten Verdacht beruht.
Im Falle einer Verurteilung droht zudem eine Einziehung des betroffenen Betrags. Wenn der Betrag nichts mehr auf dem Konto vorhanden ist, weil dieser abgehoben oder weiterüberwiesen wurde, erfolgt eine Wertersatzeinziehung.
Weitere Ermittlungsmaßnahmen, welche etwa zu einer Hausdurchsuchung oder einer Durchsuchung von Geschäftsräumen führen kann, sind denkbar.
Richtiges Verhalten bei einer Kontosperrung
Zunächst einige Hinweise, was man nicht tun sollte: Verzichten Sie darauf, weitere Ein- oder Auszahlungen vorzunehmen. Ebenso sollten Sie keine wütenden Anrufe oder E-Mails an die Bank richten – das verbessert die Situation in der Regel nicht.
Wichtig ist hingegen, alle bisherigen Schreiben und Mitteilungen der Bank sorgfältig zu sichern. Jede noch so kleine Information kann dem Rechtsanwalt später bei der Aufarbeitung des Falls helfen.
Grundsätzlich gilt: Das Konto bleibt so lange gesperrt, bis die Vorwürfe ausgeräumt oder die Ermittlungen abgeschlossen sind. Das kann mehrere Monate, in Einzelfällen sogar Jahre dauern. Ein versierter Rechtsanwalt und Strafverteidiger kann hierbei unter Umständen den Vorgang beschleunigen.
Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche: Soll ich präventiv einen Anwalt einschalten?
Ja, es ist dringend zu empfehlen, sofort nach Kenntnis der Kontosperrung einen im Geldwäsche- und Strafrecht erfahrenen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Es geht dabei um zwei zentrale Punkte: Zum einen muss auf die schnellstmögliche Freischaltung des Kontos hingewirkt werden, zum anderen gilt es, eine effektive Verteidigungsstrategie gegen die strafrechtlichen Ermittlungen wegen des Geldwäscheverdachts zu entwickeln.
Die Vorgeschichte des Falls sollte dem Anwalt lückenlos und vollständig mitgeteilt werden. Jede Korrespondenz mit der Bank kann hier entscheidend sein. Unter Umständen ist es möglich, zumindest einen Teil des Guthabens freizugeben, um wieder handlungsfähig zu werden – auch wenn das Ermittlungsverfahren noch läuft.
In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, die Finanzaufsicht einzuschalten, insbesondere wenn die Bank den Eindruck erweckt, nicht kooperativ zu sein. In dringenden Situationen lässt sich außerdem prüfen, ob eine einstweilige Verfügung gegen die Bank beantragt werden kann, um das Konto vorläufig wieder freizuschalten.
Kann mir eine Selbstanzeige wegen Geldwäsche helfen?
In bestimmten Fällen kann eine Selbstanzeige wegen Geldwäsche tatsächlich zur vollständigen Strafbefreiung führen. Neben der Steuerhinterziehung (§ 371 AO) ist auch bei Geldwäsche unter bestimmten Voraussetzungen eine strafbefreiende Wirkung möglich.
Die entsprechenden Voraussetzungen regelt § 261 Abs. 8 StGB. Danach bleibt derjenige straflos, der die Tat freiwillig bei der zuständigen Behörde anzeigt oder eine solche Anzeige freiwillig veranlasst, sofern die Tat zu diesem Zeitpunkt noch nicht entdeckt war und der Täter dies weder wusste noch bei verständiger Würdigung damit rechnen musste.
Damit eine Selbstanzeige tatsächlich Straffreiheit bewirkt, müssen jedoch mehrere Bedingungen erfüllt sein: Alle relevanten Informationen zur Tat müssen vollständig und wahrheitsgemäß offengelegt werden, und die Anzeige muss rechtzeitig erfolgen. Sobald Ermittlungen bereits eingeleitet wurden, entfällt die Möglichkeit der Strafbefreiung. Daher sollte eine Selbstanzeige immer erst nach anwaltlicher Beratung erfolgen – am besten durch einen im Wirtschaftsstrafrecht erfahrenen Anwalt.
In Fällen einer Kontosperrung wegen Geldwäscheverdachts ist es jedoch in der Regel bereits zu spät für eine wirksame Selbstanzeige, da die Ermittlungsbehörden durch die Verdachtsmeldung der Bank meist schon eingeschaltet sind. Dennoch gilt: Jeder Fall muss individuell geprüft werden, um Chancen und Risiken genau abzuwägen.
Wie ein Rechtsanwalt Ihnen bei einer Kontosperrung konkret helfen kann
Oft steckt hinter einer Kontosperrung lediglich ein Missverständnis, das sich mit anwaltlicher Unterstützung schnell aufklären lässt. Weigert sich die Bank jedoch trotz anwaltlicher Kontaktaufnahme, das Konto wieder freizuschalten, kann ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung sinnvoll sein.
Gerichte entscheiden bei nachgewiesener Eilbedürftigkeit häufig innerhalb kurzer Zeit – entweder wird das Konto vollständig freigegeben oder zumindest ein Teilbetrag zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit freigestellt.
Grundsätzlich sollten Sie ohne anwaltliche Beratung keine Aussagen gegenüber der Bank oder den Ermittlungsbehörden machen. Wie in jedem anderen Strafverfahren auch, haben Sie das Recht zu schweigen – und davon sollten Sie unbedingt Gebrauch machen. Jede unbedachte Aussage kann später gegen Sie verwendet werden.
Ein erfahrener Rechtsanwalt kann umgehend Kontakt mit der Bank aufnehmen oder, falls bereits ein Ermittlungsverfahren läuft, Akteneinsicht beantragen. Anschließend prüft er, welche konkreten Vorwürfe im Raum stehen und welche Beweise es gibt. Darauf aufbauend entwickelt er eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, um Ihre Interessen bestmöglich zu schützen und die Freischaltung des Kontos zu erreichen.
Anwaltliche Hilfe bei Kontosperrung wegen Geldwäscheverdacht
Eine Kontosperrung aufgrund des Verdachts auf Geldwäsche ist für Betroffene ein schwerwiegender Einschnitt – sowohl privat als auch geschäftlich. Oft liegt jedoch kein tatsächliches Fehlverhalten vor, sondern ein technischer oder formaler Verdachtsmoment, der sich mit professioneller Unterstützung schnell ausräumen lässt. Entscheidend ist, sofort zu handeln und keine unüberlegten Schritte zu unternehmen.
Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Strafrecht spezialisiert und verfügen über besondere Erfahrung im Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Wir wissen, wie Banken und Ermittlungsbehörden in solchen Fällen vorgehen und können gezielt darauf reagieren, um Ihre Handlungsfähigkeit schnellstmöglich wiederherzustellen.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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