Eine Selbstanzeige kann bei Geldwäsche zur Straffreiheit führen – diese Wirkung ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Geldwäsche gemäß § 261 StGB ist kein Kavaliersdelikt und kann mit einer Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.
Aufgrund strenger Prüfpflichten leiten die Behörden immer häufiger Ermittlungen wegen Geldwäsche ein – auch bei vermeintlichen "Kleinigkeiten".
Die Chancen und Risiken einer Selbstanzeige kann nur ein erfahrener Strafverteidiger seriös beurteilen. Daher: Keine Selbstanzeige ohne Rechtsanwalt!
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Weitere Kontaktmöglichkeiten:
- Wann begeht man den Straftatbestand Geldwäsche?
- Welche Strafen drohen?
- Selbstanzeige bei Geldwäsche – was bringt das?
- Worauf ist bei der Selbstanzeige zu achten?
- Welche Risiken birgt eine Selbstanzeige?
- Wie sollte ich mich verhalten, wenn ich unsicher bin?
- Selbstanzeige wegen Geldwäsche – Hilfe vom Anwalt
Wann begeht man den Straftatbestand Geldwäsche?
Die meisten kennen den Begriff "Geldwäsche" aus den Medien. Oft wird dieser Vorwurf im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität genannt. Viele denken daher: "Das betrifft mich nicht." Doch Geldwäsche kommt häufiger vor, als man vermutet. Aufgrund gesetzlicher Prüf- und Sorgfaltspflichten führen bereits kleine Unregelmäßigkeiten zu Verdachtsmeldungen durch Banken und andere Finanzinstitute.
Für Laien ist der Straftatbestand schwer einzuordnen. Sehen wir uns deshalb die rechtlichen Grundlagen näher an:
Geldwäsche ist in § 261 StGB geregelt und umfasst das Verschleiern der Herkunft rechtswidrig erworbener Vermögenswerte. Sollten Sie mit einem solchen Vorwurf konfrontiert sein, wenden Sie sich umgehend an einen auf Geldwäscheverfahren spezialisierten Strafverteidiger.
Was wir in diesem Fall für Sie tun können, erfahren Sie hier: Strafverteidigung bei Geldwäsche
Als Vortat gelten grundsätzlich alle Straftaten, durch die illegal Geld oder Vermögen erworben wird. Dazu gehören u. a.:
- Diebstahl
- Schwarzarbeit
- Betrug
- Steuerhinterziehung
- Drogenhandel
- Cyberkriminalität
Die Verschleierung erfolgt durch das Einbringen der unrechtmäßig erlangten Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreislauf. Tatobjekte können sein:
- Bargeld
- Bankguthaben
- Wertpapiere
- Immobilien
- Fahrzeuge
- Kryptowährungen
Welche Strafen drohen?
Dass Geldwäsche kein Kavaliersdelikt ist, zeigt das Strafmaß. Gemäß § 261 Abs. 1 StGB drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren. In besonders schweren Fällen erhöht sich das Strafmaß auf bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe. Dazu gehört etwa gewerbsmäßige Geldwäsche oder eine Tatbegehung als Mitglied einer Bande. Wer Geldwäsche leichtfertig begeht, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.
Zusätzlich drohen Vermögensabschöpfung und Einziehung von Gegenständen, die mit illegalen Mitteln finanziert wurden. In manchen Fällen kann auch ein Berufsverbot verhängt werden.
Selbstanzeige bei Geldwäsche – was bringt das?
In bestimmten Fällen des Wirtschaftsstrafrechts kann eine Selbstanzeige zur völligen Strafbefreiung führen. Dies gilt nicht nur für Geldwäsche, sondern auch für Steuerhinterziehung (§ 371 AO). Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung
Die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige sind in § 261 Abs. 8 StGB geregelt. Die sogenannte tätige Reue besagt:
- Die Tat muss freiwillig angezeigt werden.
- Die Selbstanzeige muss erfolgen, bevor die Tat entdeckt wurde.
- Der Täter muss an der Aufklärung aktiv mitwirken.
Doch Vorsicht: Damit die Selbstanzeige tatsächlich zur Straffreiheit führt, sind strenge Voraussetzungen zu erfüllen!
Worauf ist bei der Selbstanzeige zu achten?
1. Vollständigkeit:
- Alle relevanten Informationen zur Tat müssen offengelegt werden.
- Der Täter muss alle notwendigen Unterlagen beibringen.
2. Zeitpunkt:
- Die Selbstanzeige muss vor Entdeckung der Tat erfolgen.
- Laufen bereits Ermittlungen, wirkt die Selbstanzeige nicht mehr strafbefreiend.
3. Freiwilligkeit:
- Die Anzeige muss aus eigener Überzeugung erfolgen (z. B. aus Reue oder Scham).
- Eine erzwungene Selbstanzeige (z. B. durch Druck von Dritten) gilt nicht als freiwillig.
Welche Risiken birgt eine Selbstanzeige?
Insbesondere die Vollständigkeit ist problematisch. Fehlen relevante Dokumente oder sind Angaben fehlerhaft, kann die notwendige Vollständigkeit verneint werden. Das bedeutet: Die Selbstanzeige geht nach hinten los.
Auch der Zeitpunkt ist kritisch. Besteht bereits ein Verdacht oder laufen Ermittlungen gegen Sie, kann die Selbstanzeige als Geständnis gewertet werden.
Eine Selbstanzeige wegen Geldwäsche muss somit gut durchdacht werden. Auf eigene Faust passieren leicht Fehler, sprechen Sie Ihr Vorhaben deshalb unbedingt mit einem erfahrenen Anwalt für Strafrecht ab.
Wie sollte ich mich verhalten, wenn ich unsicher bin?
Die Selbstanzeige bei Geldwäsche ist ein zweischneidiges Schwert. Sie kann der Ausweg in die Legalität sein und das Absehen von Strafe mit sich bringen. Sie kann aber auch der fehlende Baustein der Ermittlungen sein, der den Täter erst überführt.
Es ist aufgrund der Komplexität des Themas wichtig, sich vor einer möglichen Selbstanzeige an einen fachlich versierten Strafverteidiger zu wenden. Er kann die Situation mit Blick auf Chancen und Risiken einschätzen und – falls geboten und sinnvoll – die Selbstanzeige für Sie vorbereiten. Also: Die Selbstanzeige niemals ohne einen Rechtsanwalt stellen!
Wichtig zu wissen ist: Es werden aufgrund von Verdachtsmeldungen der Banken sehr viele Ermittlungen wegen Geldwäsche eingeleitet, viele werden aus Mangel an Beweisen aber eingestellt. Dem Beschuldigten muss nachgewiesen werden, dass die Vermögensgegenstände tatsächlich aus einer strafbaren Handlung resultieren und dass ihm dies bewusst war. Auch muss die (versuchte) Verschleierung der Herkunft des Vermögensgegenstands bewiesen sein.
Das heißt, dass neben der Selbstanzeige weitere Möglichkeiten für eine Verteidigungsstrategie bestehen, um glimpflich „aus der Sache herauszukommen“. Das kann jedoch nur ein im Strafrecht und insbesondere im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts erfahrener Rechtsanwalt seriös beurteilen.
Selbstanzeige wegen Geldwäsche – Hilfe vom Anwalt
Wenn Sie eine Selbstanzeige in Erwägung ziehen, bewahren Sie Ruhe und wenden Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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