Mo. - Fr. 08.00 - 18.00 Uhr
Kanzleien in Bonn, Frankfurt, Stuttgart, Dresden, Hamburg & Berlin
Dr. Brauer RechtsanwälteDr. Brauer Rechtsanwälte

Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr – Welche Strafe droht?

Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr – Welche Strafe droht?

Strafen bei fahrlässiger Körperverletzung durch Verkehrsunfall?

Unfälle passieren täglich auf unseren Straßen. Häufig bleibt es dabei leider nicht nur bei Sachschäden. Werden bei einem Unfall Personen verletzt, steht oft der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung im Raum.

Im Gegensatz zu anderen Regelverstößen im Straßenverkehr handelt es sich bei der fahrlässigen Körperverletzung nicht nur um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat. Sie ist in § 229 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt.




Sie haben eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung durch einen Verkehrsunfall erhalten?

Verlieren Sie keine wertvolle Zeit
Jetzt Kontakt aufnehmen!


  • Anwälte für Strafrecht und Verkehrsrecht

  • Schnelle Hilfe - deutschlandweit

  • Kostenlose Ersteinschätzung

Dr. Brauer Rechtsanw?lte

Jetzt anrufen:
0228 25 999 361


Unsere Anwälte sind für Sie auch über WhatsApp erreichbar:

WhatsApp Kontakt direkt zum Anwalt

Hier finden Sie unser Kontaktformular




Was versteht man unter fahrlässiger Körperverletzung?

Den Straftatbestand des § 229 StGB verwirklicht, wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht.

Fahrlässigkeit liegt vor,

  • wenn die Körperverletzung nicht vorsätzlich begangen wurde
  • die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wurde
  • wenn durch die Beachtung der Sorgfaltspflicht die Körperverletzung vermeidbar gewesen wäre.

Zwischen der Pflichtverletzung und dem eingetretenen Schaden muss ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen und die Verletzung muss vorhersehbar gewesen sein. Ein typischer Fall ist die Verursachung eines Verkehrsunfalls mit Personenschaden infolge überhöhter Geschwindigkeit bei ungünstigen Straßenverhältnissen.

Schließlich ist es auch noch die Vermeidbarkeit des Unfalls eine Voraussetzung für die Annahme einer fahrlässigen Körperverletzung. Wenn sich also ein Autofahrer im Straßenverkehr völlig regelkonform verhalten hat und es dennoch zu einem Unfall kam, liegt keine Fahrlässigkeit vor.




Wird ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung nur eingeleitet, wenn Strafantrag gestellt wurde?

Die fahrlässige Körperverletzung ist gemäß § 230 StGB ein sogenanntes relatives Antragsdelikt. In diesen Fällen ist es erforderlich, dass der Geschädigte einen Strafantrag stellt. Das kann nach einem Unfall sofort vor Ort gegenüber der Polizei erfolgen, aber auch noch bis zu drei Monate danach.

Allerdings wird die Staatsanwaltschaft von sich aus ein Strafverfahren einleiten, wenn sie das sogenannte „öffentliche Interesse“ bejaht (deshalb „relatives Antragsdelikt“). Das ist dann der Fall, wenn die Folgen des Autounfalls besonders schwer waren oder besondere Umstände beim Beschuldigten hinzutreten. Dazu zählen eine Vorstrafe, eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung und eine Fahrt unter Drogen- oder Alkoholeinfluss.




Wie hoch ist die Strafe bei fahrlässiger Körperverletzung?

§ 229 StGB sieht als Strafmaß für fahrlässige Körperverletzung eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe für den Täter vor.

Welche Strafe konkret verhängt wird, ist immer von den Umständen des einzelnen Falles anhängig. Wichtige Punkte, die sich strafmildernd auswirken können, sind dabei:

  • das Maß an Fahrlässigkeit (bewusste oder unbewusste Fahrlässigkeit)
  • die Schwere der Verletzungen des Unfallopfers
  • ein mögliches Mitverschulden des Verletzten
  • das Verhalten des Unfallverursachers nach der Tat (insbesondere eine ernsthafte Entschuldigung und Bemühungen um eine möglichst zügige Schadensregulierung)
  • ob der Unfallverursacher selbst verletzt wurde.

Strafverschärfend würden dagegen z. B. mögliche Vorstrafen des Täters oder die Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogen- oder Alkoholeinfluss gewertet werden.

Ersttäter müssen in der Regel mit einer Geldstrafe rechnen, die häufig bei 30 Tagessätzen liegt, also etwa einem Nettomonatsgehalt entspricht. Geldstrafen unter 90 Tagessätzen werden nicht ins Führungszeugnis eingetragen.

Ein zusätzliches Bußgeld wird nicht erhoben, weil es sich – wie oben bereits erwähnt – nicht um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um ein Delikt aus dem Strafrecht handelt.

Sollte das Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden, kann es ein Bußgeld für verkehrsrechtliche Verstöße im Zusammenhang mit dem Unfall geben.



Was droht Wiederholungstätern bei fahrlässiger Körperverletzung?

Bei Wiederholungstätern ist als Strafmaß eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren möglich, die je nach den Umständen des Einzelfalls zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Alternativ ist eine hohe Geldstrafe (über 90 Tagessätze) wahrscheinlich.



Gib es für fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr auch Punkte in Flensburg?

Bei einer fahrlässigen Körperverletzung können neben der Strafe auch Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen werden. Voraussetzung dafür ist die Verhängung eines Fahrverbots (2 Punkte) oder die Entziehung der Fahrerlaubnis (3 Punkte) durch das Urteil. Werden diese Nebenstrafen nicht ausgesprochen, dann gibt es keine Punkte.



Wird die Strafe für fahrlässige Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall ins Führungszeugnis eingetragen?

Die Eintragung erfolgt nur dann, wenn die vom Gericht verhängte Strafe nicht mehr als 90 Tagessätze bei einer Geldstrafe beträgt oder nicht mehr als drei Monate bei einer Freiheitsstrafe. Zudem dürfen keine weiteren Strafen aus der Vergangenheit vorliegen, die noch nicht gelöscht sind. Außerdem gibt es noch Sonderregelungen im Jugendstrafrecht. Bewährungsstrafen werden dagegen eingetragen. Ebenso erfolgt immer eine Eintragung ins Bundeszentralregister.




Anwalt bei Drogenstrafrecht und BtMG-Delikte

Wie verhalte ich mich richtig nach einem Unfall mit einer Körperverletzung, den ich verursacht habe?

  • Bewahren Sie Ruhe!
  • Leisten Sie Erste Hilfe!
  • Sichern Sie den Unfallort!
  • Verständigen Sie die Polizei und – falls notwendig – Rettungskräfte!
  • Sichern Sie mit der Kamera Ihres Mobiltelefons oder einem ähnlichen Gerät möglichst Beweise und dokumentieren Sie die Unfallstelle!
  • Informieren Sie umgehend Ihre Haftpflichtversicherung über den Schaden!

Machen Sie gegenüber der Polizei keine Aussagen zur Schuld an dem Unfall und auch keine Angaben zum Hergang. Als Beschuldigter haben Sie ein Aussageverweigerungsrecht, das Ihnen nicht negativ ausgelegt werden darf. Das gilt auch für einen Anhörungsbogen der Polizei, der Ihnen evtl. später zugeschickt wird.




Wann ist eine Einstellung eines Strafverfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung möglich?

Eine Einstellung gemäß § 153 der Strafprozessordnung (StPO) ist denkbar, wenn die Schuld des Täters als gering einzuschätzen ist und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Hierfür ist eine gute Begründung erforderlich, die durch einen Rechtsanwalt formuliert werden sollte. Besonders gut stehen die Chancen für eine Einstellung, wenn der Beschuldigte nicht vorbestraft ist und möglichst noch keine Punkte im Flensburger Fahreignungsregister hat. Auch sollte in der Vergangenheit nicht schon einmal ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingestellt worden sein.

Außerdem sollte der Beschuldigte und gegenüber dem Opfer sein Bedauern über die von ihm verursachte Verletzung ausgedrückt haben. Hinsichtlich der Verletzung kommt es bei der Entscheidung über eine Verfahrenseinstellung auch auf die Schwere an. Je leichter die Verletzung bei der geschädigten Person, umso sind höher die Chancen für eine Einstellung.




Muss man bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung ein Schmerzensgeld zahlen?

In der Regel wird ein möglicher Schmerzensgeldanspruch nicht im Strafverfahren, sondern in einem folgenden Zivilprozess festgestellt. Dabei muss der Geschädigte seine Verletzungen belegen und gegenüber dem Unfallverursacher gesondert geltend machen. Beim Vorliegen einer fahrlässigen Körperverletzung übernimmt meistens die Haftpflichtversicherung die Kosten.

Hinsichtlich der Höhe des Schmerzensgeldes orientiert sich das Zivilgericht an einer allgemeinen Schmerzensgeldtabelle. Hierbei spielen die Schwere der Verletzungen und eine mögliche dauerhafte Einschränkung der Gesundheit des Geschädigten eine wichtige Rolle.

In bestimmten Fällen gibt es die Möglichkeit, bereits beim Strafprozess im Rahmen eines sogenannten Adhäsionsverfahrens auch über zivilrechtliche Ansprüche wie ein Schmerzensgeld zu entscheiden. Dazu muss das Unfallopfer einen entsprechenden Antrag stellen. Ob ein Adhäsionsverfahren im konkreten Fall möglich ist, kann Ihnen ein Rechtsanwalt anhand der Schilderung des Einzelfalls mitteilen.




Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten bei einer fahrlässigen Körperverletzung?

Die Rechtsschutzversicherung trägt im Normalfall alle Kosten im Zusammenhang mit dem Verfahren – unabhängig von der Schuldfrage. Für mögliche Schadensersatzansprüche des Unfallopfers und ein Schmerzensgeld bei schweren Verletzungen kommt die Haftpflichtversicherung auf.

Sollte im Gerichtsverfahren eine Verurteilung wegen vorsätzlicher statt fahrlässiger Körperverletzung erfolgen, dann wird sich jedoch die Rechtsschutzversicherung die bereits geleisteten Zahlungen erstatten lassen.

Weitere Informationen zur Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung finden Sie in unserem Artikel:
Verkehrsrechtsschutz bei Unfall oder Bußgeldbescheiden.




Ihr Anwalt bei fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr

Ob es sinnvoll ist, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, hängt nicht zuletzt von der Schwere des Unfalls ab. Das ist aber unmittelbar nach dem Ereignis oft noch nicht genau zu überblicken. Deshalb sollten Sie sich im Zweifelsfall frühzeitig zu einer Kontaktaufnahme mit einem Anwalt entschließen. Auf jeden Fall sollten Sie während des Ermittlungsverfahrens gegenüber der Polizei ohne Rücksprache mit einem Rechtsanwalt keine Angaben zur Sache machen, auch wenn Sie vielleicht glauben, sich damit entlasten zu können.

Ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht und Anwalt für Verkehrsrecht kann im optimalen Fall für eine Einstellung der Strafverfolgung sorgen. Sollte das Strafverfahren aufgrund der Schwere der Straftat oder aus anderen Gründen nicht eingestellt werden können, wird das Ziel der Verteidigung gegenüber dem Gericht eine möglichst niedrige Strafe sein.

Bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung nicht nur die eigentliche Strafe, die bei Ersttätern in der Regel gering ausfällt. Behalten Sie auch die Nebenfolgen im Blick, wie mögliche zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz und ein Schmerzensgeldanspruch des oder der Verletzten. Schließlich kann auch Ihr Führerschein in Gefahr sein. Für manche Beschuldigten kann der Entzug der Fahrerlaubnis existenzbedrohend sein und damit aus persönlicher Sicht sogar schwerer wiegen als die die vorm Gericht ausgesprochene Geld- oder Freiheitsstrafe.

Spätestens wenn Sie eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erhalten haben oder Ihnen sogar schon ein Strafbefehl zugestellt wurde, ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts dringend zu empfehlen. Aufgrund seiner Berufserfahrung kann er erfolgversprechende Ansatzpunkte finden, die Sie vor einer Verurteilung bewahren. Beachten Sie bei einem Strafbefehl bitte unbedingt die kurze Frist von zwei Wochen für einen Einspruch. Der Strafbefehl steht einem Urteil gleich!

Viele Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung können mithilfe eines Rechtsanwalts wegen Geringfügigkeit eingestellt werden, evtl. gegen Zahlung einer Geldauflage. Ob das auch in Ihrem Fall möglich ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Nehmen Sie für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Kontakt mit uns auf. Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Verkehrsrecht und Strafrecht spezialisiert und bundesweit tätig. Wir verfügen über Kanzleistandorte in Bonn, Frankfurt, Stuttgart, Dresden, Hamburg und Berlin. Nutzen Sie das Formular auf dieser Seite oder kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon (gern auch über WhatsApp).


Hier finden Sie unser Kontaktformular





Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.

Sie haben konkrete Fragen oder benötigen einen starken Rechtsbeistand: Dann nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und sprechen Sie mit einem unserer Experten.


Fachanwalt f?r Strafrecht - Dr. Matthias Brauer LL.M.



Wichtiger Hinweis: Sämtliche Informationen auf unserer Website und in unserem Rechtsblog dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen. Bei jeglichen rechtlichen Angelegenheiten müssen immer die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden. Auch wenn wir unsere Inhalte stets aktualisieren, kann sich die Rechtslage durch neue Urteile oder Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Wenn Sie eine rechtssichere Auskunft zu Ihrem speziellen Problem benötigen, kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.

Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr – Welche Strafe droht? Zuletzt aktualisiert: 30.05.2022 von Dr. Matthias Brauer LL.M

Kommentar hinterlassen

Phone icon
Jetzt anrufen
|
WhatsApp icon
WhatsApp Kontakt
Dr. Brauer Rechtsanwälte hat 4,92 von 5 Sternen 906 Bewertungen auf ProvenExpert.com