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Faustmesser – verboten oder legal?

Faustmesser verboten oder legal

Faustmesser und das Waffengesetz

Im Vergleich mit anderen Messern wie Springmesser oder Klappmesser kommen Faustmesser in Deutschland seltener vor. Grund dafür ist die Rechtslage nach dem Waffengesetz, die wir in diesem Artikel näher erläutern. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob es sich bei einem Faustmesser um eine verbotene Waffe handelt und ab wann ein Messer als solches eingestuft wird.




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Was ist ein Faustmesser und wie beurteilen Behörden derartige Messer?

Charakteristisch für ein Faustmesser ist der senkrecht zur Klinge stehende Griff. Hält man es in der Hand, ragt die Klinge zwischen den Fingern hervor. So wird verhindert, dass das Messer aus der Hand rutschen kann. Durch seine Konstruktion lässt sich ein Faustmesser sehr gut führen und ermöglicht eine starke Kraftentfaltung beim Stoßen, weil es wie eine Verlängerung des Unterarms wirkt.

Faustmesser gibt es als „Stoßdolche“ mit Dolchklingen oder mit einer breiten Klinge. Letztere sind auch als „Ulu“, dem traditionellen Messer der Eskimos, bekannt. Typisch für alle Faustmesser ist der sicher in der Hand liegende Griff und, dass die Klinge im 90° Winkel zur geschlossenen Hand platziert ist.

Generell ist davon auszugehen, dass Behörden bei der Auslegung, ab wann es sich um ein Faustmesser handelt, eher strenger zu Werke gehen. So stufte das BKA beispielsweise das Messer "Last Ditch" der Firma Ka-Bar als Faustmesser ein, obwohl es optisch eher an ein sogenanntes Karambit erinnert. Das wurde zum einen damit begründet, dass das feststehende Messer aufgrund der Geometrie eindeutig unter Stoßwaffen fällt und dabei in der geschlossenen Faust mit weitgehend nach vorne gerichteter Klinge bei einem Hieb eingesetzt werden kann.

Beispiel für ein Faustmesser
Beispiel für ein klassisches Faustmesser



Darf man Faustmesser nach dem Waffengesetz legal kaufen?

Nach § 1 Abs. 2 Nr. 2b Waffengesetz (WaffG) sind tragbare Gegenstände verboten, „die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- und Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen“ und in der Anlage zum WaffG aufgeführt sind. Faustmesser sind in der Anlage 2 (Waffenliste) unter Punkt 1.4.2 aufgeführt. Es wird dabei auf Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.3 verwiesen. Danach handelt es sich um ein Faustmesser, wenn es „mit einem quer zur feststehenden oder feststellbaren Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden“ kann.

Der Umgang mit solchen Waffen ist nach § 2 Abs. 3 WaffG gesetzlich verboten. Damit darf man Faustmesser in Deutschland weder legal erwerben noch besitzen. Sie werden damit rechtlich ähnlich behandelt wie Butterflymesser und die meisten Springmesser. Kriterien wieviel Zentimeter Klingenlänge (wie bei gewöhnlichen feststehenden Messern) oder ob die Klinge wie bei einem Einhandmesser einhändig zu öffnen ist oder nicht spielen dabei keine Rolle. Es kommt auch nicht darauf an, ob man das Messer in der Öffentlichkeit mit sich führt oder zu Hause im Schrank aufbewahrt. Der Umgang ist grundsätzlich gesetzlich verboten.




Was passiert, wenn der Zoll ein Faustmesser in einem Paket findet?

Das Verbot umfasst auch den Kauf eines Faustmessers im Ausland, etwa über das Internet. Wenn bei einer Zollkontrolle der Sendung ein Faustmesser auffällt, dann ist mit der Beschlagnahme des Messers zu rechnen und mit der Einleitung eines Strafverfahrens gegen den Empfänger. Der Verstoß gegen das Verbot in § 2 Abs. 3 WaffG ist nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 eine Straftat. Außerdem wird der Zoll auch einen Bannbruch vorwerfen. Erfahren Sie dazu mehr in unserem Artikel "Strafanzeige vom Zoll wegen Bannbruchs (§ 372 AO)".




Besitz eines Faustmessers: Welche Strafe droht?

Das Waffengesetz, genauer der § 52 III Nr. 1 legt die Strafe für den Besitz eines verbotenen Messers fest. Das Strafmaß reicht hierbei von einer Geldstrafe bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe.

Sicherlich wird ein Ersttäter für den bloßen Besitz eines Faustmessers nicht sofort eine Haftstrafe erhalten. Dennoch kann auch eine Geldstrafe dafür sorgen, dass man als vorbestraft gilt (mehr als 90 Tagessätzen). Solche Nebenerscheinungen sollte man bedenken und am besten sofort nach Bekanntwerden eines Ermittlungsverfahrens einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht kontaktieren.




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Gibt es Ausnahmen vom generellen Verbot von Faustmessern?

Die einzige Ausnahme vom generellen Verbot betrifft die berufliche Nutzung eines Faustmessers durch Jäger als Jagdmesser oder Kürschner zum Schneiden von Pelzen. Sie dürfen diese Messer nach § 40 Abs. 3 WaffG im Rahmen ihrer Berufsausübung erwerben und verwenden. Dennoch ist auch für solche Berufsgruppen anzunehmen, dass ein Führungsverbot gilt und ein solches Messer nicht als § 42a konformes Taschenmesser außerhalb der Jagd und einem beruflichen Zweck in der Öffentlichkeit geführt werden darf.


Gibt es legale Varianten von Faustmessern im Sinne des Waffengesetzes?

Im Internet findet man Faustmesser aus Kunststoff ohne geschliffener Metallklinge, die als legal beworben werden. Die amerikanische Firma "Cold Steel" hat beispielsweise die Modelle FGX Push Blade I und FGX Push Blade II aus Fieberglaskunststoff im Angebot. Aber auch bei solchen Varianten ist für den Käufer Vorsicht geboten. Während das BKA in einem Feststellungsbescheid bei kleineren Modellen eine grundsätzliche Legalität bescheinigte, wurde für das größere Modell FGX Push Blade I von Cold Steel die Verbotseigenschaft bejaht, weil es möglich sei, die Kunststoffklinge so zu schärfen, dass es klassische Messereigenschaften erfüllt. Unabhängig der Länge bzw. Klingenlänge werden solche Entscheidungen immer einzeln geprüft werden müssen.

Sollten Sie bei einer Polizeikontrolle mit einem solchen Gegenstand erwischt werden, drohen Ihnen in den meisten Fällen Unanehmlichkeiten, weil die Beamten selten über sämtliche BKA-Beurteilungen Bescheid wissen. Außerdem kann es passieren, dass gegen Sie ein Verfahren eröffnet wird. Spätestens dann sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen.

Legales Faustmesser
Noch legales "Faustmesser": FGX Push Blade II der Firma Cold Steel



Ist ein Fantasy-Messer als Faustmesser strafbar?

Mitunter gibt es Messer, die nicht eindeutig der Definition im Waffengesetz entsprechen. Wenn Zweifel bestehen, wie ein Messer oder ein anderer Gegenstand waffenrechtlich einzustufen ist, können sich sowohl Behörden als auch Firmen und Privatleute an das Bundeskriminalamt (BKA) wenden und einen kostenpflichtigen Feststellungsbescheid beantragen.

Die Rechtsgrundlage hierfür ist § 2 Abs. 5 i. V. m. § 48 Abs. 3 WaffG. Bei Antragstellung muss ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden. Das kann z. B. vorliegen, wenn ein Unternehmen ein neues Messer herstellen und in den Handel bringen will. Das BKA prüft dann, ob das entsprechende Messer einem der im Waffengesetz aufgeführten verbotenen bzw. beschränkten Gegenstände entspricht.

Im Jahr 2019 hatte das BKA beispielsweise über ein Fantasiemesser zu entscheiden, das fünf Klingen aufwies. Das allein hätte nach Einschätzung der Behörde nicht ausgereicht, um in dem Messer eine verbotene Waffe zu sehen. Allerdings waren zwei der fünf Klingen nahezu quer zum Griff angeordnet. Deshalb entsprach es insoweit einem verbotenen Faustmesser.

Der Besitz eines Fantasiemessers ist also immer dann strafbar, wenn es einer verbotenen Messerart entspricht. Im Zweifelsfall ist eine Einschätzung durch das BKA einzuholen. Andernfalls riskiert man eine Strafverfolgung.




Was tun nach einer Anzeige wegen eines Faustmessers?

In Deutschland wird der Umgang mit verbotenen Waffen hart bestraft, darunter auch der Erwerb und Besitz von illegalen Messern. Wenn Sie eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz erhalten haben, sollten Sie vor allem zwei Regeln beachten:

  • Machen Sie keine Aussage gegenüber der Polizei. Als Beschuldigter dürfen Sie die Aussage verweigern. Sie müssen sich nicht selbst beschuldigen oder mit unbedachten Angaben belasten. Eine Aussageverweigerung darf Ihnen auch später vor Gericht nicht negativ angelastet werden. Einer Vorladung bei der Polizei als Beschuldigter müssen Sie nicht Folge leisten.
  • Nehmen Sie möglichst schnell Kontakt zu einem Rechtsanwalt auf, der sich mit den speziellen Regeln des Waffenrechts auskennt. Falls Sie sogar schon einen Strafbefehl erhalten haben und gegen diesen vorgehen wollen, ist große Eile geboten! Die Einspruchsfrist beträgt nur zwei Wochen ab Zustellung. Wenn Sie diese Frist versäumen, wirkt der Strafbefehl wie ein rechtskräftiges Urteil.

Bei einer frühen Verteidigung durch einen Strafverteidiger bestehen gute Chancen, dass das Strafverfahren – ggf. gegen eine Geldauflage – eingestellt wird. Damit können Sie unter Umständen unangenehme Folgen abwenden, wie z. B. einen Eintrag ins Führungszeugnis. Falls eine Einstellung angesichts der Beweis- und Rechtslage nicht möglich ist, kann ein Anwalt dafür sorgen, dass die Strafe möglichst gering ausfällt.

Gegen Sie wird wegen eines Faustmessers ermittelt oder Sie haben deswegen sogar schon einen Strafbefehl erhalten? Dann sollten Sie nicht weiter zögern und zu unserer Kanzlei Kontakt aufnehmen. Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Strafrecht und Waffenrecht spezialisiert. Wir vertreten bundesweit Mandanten, denen ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen wird. Kanzleistandorte finden Sie in Bonn, Frankfurt, Stuttgart, Dresden, Hamburg und Berlin. Nutzen Sie für die Kontaktaufnahme das Formular oder treten Sie mit uns per E-Mail, Telefon oder WhatsApp in Verbindung! Schildern Sie uns Ihren Fall und Sie erhalten eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung.


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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.

Sie haben konkrete Fragen oder benötigen einen starken Rechtsbeistand: Dann nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und sprechen Sie mit einem unserer Experten.


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Wichtiger Hinweis: Sämtliche Informationen auf unserer Website und in unserem Rechtsblog dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen. Bei jeglichen rechtlichen Angelegenheiten müssen immer die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden. Auch wenn wir unsere Inhalte stets aktualisieren, kann sich die Rechtslage durch neue Urteile oder Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Wenn Sie eine rechtssichere Auskunft zu Ihrem speziellen Problem benötigen, kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.

Faustmesser – verboten oder legal? Zuletzt aktualisiert: 10.10.2022 von Dr. Matthias Brauer LL.M

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