Mo. - Fr. 08.00 - 18.00 Uhr
Kanzleien in Bonn, Frankfurt, Stuttgart, Dresden, Hamburg & Berlin
Dr. Brauer RechtsanwälteDr. Brauer Rechtsanwälte

Schwarzarbeit am Bau – ist das Steuerhinterziehung?

Schwarzarbeit am Bau – ist das Steuerhinterziehung?

Steuerhinterziehung wegen Schwarzarbeit am Bau - ein Überblick:

Das Baugewerbe gilt als Brennpunkt der Schwarzarbeit.

Wenn Firmen oder Bauherren an der Steuer vorbei Arbeiter beschäftigen oder Firmen auf Baustellen schwarzarbeiten, droht ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.

Es drohen hohe Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen. Beschuldigte sollten daher keine Aussage tätigen und einen Anwalt kontaktieren.



Ihnen wird Steuerhinterziehung vorgeworfen?

Keine Zeit verlieren
Jetzt Kontakt aufnehmen!


  • Erfahrene Anwälte für Strafrecht

  • Schnelle Hilfe - deutschlandweit

  • Kostenlose Ersteinschätzung

Dr. Brauer Rechtsanw?lte

Jetzt anrufen:
0228 25 999 361


Unsere Anwälte sind für Sie auch über WhatsApp erreichbar:

WhatsApp Kontakt direkt zum Anwalt

Hier finden Sie unser Kontaktformular







Was ist Schwarzarbeit?

Laut § 1 Abs. 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) macht man sich der Schwarzarbeit schuldig, wenn man Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und diese nicht ordnungsgemäß anmeldet und darüber Buch führt oder aber die daraus folgenden Steuern nicht zahlt.

Bei Dienst- oder Werkleistungen im Sinne des Gesetzes muss es sich um eine regelmäßige gewerbsmäßige Tätigkeit handeln. Einem Freund ein Gartenhaus zu bauen und dafür ein Taschengeld zu bekommen, fällt nicht darunter. Sehr wohl jedoch die im Baugewerbe nicht unübliche Praxis, ohne Buchführung über sogenannte „Abdeckrechnungen“ Barlöhne an die Beschäftigten auszuzahlen und auf diese Weise Steuern zu sparen.




Ist Schwarzarbeit automatisch Steuerhinterziehung?

Der Tatbestand der Schwarzarbeit hat zwei Spielarten: Eine zivilrechtliche und eine strafrechtliche.

Wenn man etwa als Handwerker tätig ist, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein oder wenn man eine Baumaßnahme an seinem Haus nicht anmeldet, macht man sich zwar der Schwarzarbeit schuldig, dies aber nur in Form einer Ordnungswidrigkeit.

Wenn man als Bauherr an der Steuer vorbei Arbeiter beschäftigt und bar bezahlt oder sich als Arbeitnehmer entsprechend bar bezahlen lässt, ohne dies steuerlich geltend zu machen, gilt das ebenfalls als Schwarzarbeit, aber auch als Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO.




Wie wird Schwarzarbeit auf dem Bau bestraft?

Bei Ordnungswidrigkeiten wie einer unangemeldeten Baustelle werden Bußgelder verhängt, die bis zu 50.000 Euro teuer werden können.

Hat die Schwarzarbeit allerdings eine steuerstrafrechtliche Dimension, so drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. In der Regel werden Geldstrafen verhängt, deren konkrete Höhe von den Umständen des vorliegenden Falles abhängt. Lesen Sie hierzu auch unseren Ratgeber: Steuerhinterziehung: Welche Strafe droht nach § 370 AO.

Hinzu kommen in jedem Fall die Steuernachzahlungen plus Strafzuschlag. Arbeitnehmern, die nebenher schwarzgearbeitet haben, droht die fristlose Kündigung.




Wer haftet bei Schwarzarbeit auf dem Bau?

Auf einer Baustelle kann der Vorwurf der Schwarzarbeit jeden treffen, vom Auftraggeber über den Unternehmer bis hin zum Lehrling. Jeder ist gegebenenfalls mitverantwortlich.

In der Regel wird Steuerhinterziehung vom Auftragnehmer begangen. Den Bauherrn kann aber trotzdem eine Mitverantwortung angelastet werden, wenn auf seiner Baustelle schwarze Löhne ausgezahlt wurden.




Wie soll man sich als Beschuldigter verhalten?

Wenn gegen Sie ermittelt wird, egal in welcher Rolle Sie auf der Baustelle tätig oder verantwortlich sind, haben Sie wenig Möglichkeiten, dem entgegenzuwirken, da eine strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung nur möglich ist, solange noch keine Ermittlungen seitens der Behörden aufgenommen worden sind.

Als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren raten wir Ihnen dringend dazu, die beiden goldenen Regeln zu befolgen:

  1. Aussage verweigern.
    Äußern Sie sich nicht zu den erhobenen Vorwürfen, um nicht zu riskieren, den Ermittlern versehentlich zusätzliche Munition zu liefern. Ihr Schweigen darf nicht zu Ihren Ungunsten ausgelegt werden.

  2. Anwalt einschalten.
    Kontaktieren Sie umgehend einen Fachanwalt für Strafrecht. Dieser kann die Kommunikation mit den Behörden für Sie übernehmen, Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen und die Vorwürfe prüfen, die gegen Sie erhoben werden.

Unsere Kanzlei ist auf Strafrecht spezialisiert und im Bereich des Steuerstrafrechts durch langjährige Praxis an unseren Standorten in Bonn, Frankfurt, Stuttgart, Dresden, Hamburg und Berlin reich an Erfahrung.

Wenn Sie einer Steuerhinterziehung beschuldigt werden, nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung direkt vom Anwalt und nehmen Sie Kontakt zu uns auf.


Hier finden Sie unser Kontaktformular





Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.

Sie haben konkrete Fragen oder benötigen einen starken Rechtsbeistand: Dann nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und sprechen Sie mit einem unserer Experten.


Fachanwalt f?r Strafrecht - Dr. Matthias Brauer LL.M.



Wichtiger Hinweis: Sämtliche Informationen auf unserer Website und in unserem Rechtsblog dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen. Bei jeglichen rechtlichen Angelegenheiten müssen immer die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden. Auch wenn wir unsere Inhalte stets aktualisieren, kann sich die Rechtslage durch neue Urteile oder Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Wenn Sie eine rechtssichere Auskunft zu Ihrem speziellen Problem benötigen, kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.

Schwarzarbeit am Bau – ist das Steuerhinterziehung? Zuletzt aktualisiert: 01.03.2024 von Dr. Matthias Brauer LL.M

Kommentar hinterlassen

Phone icon
Jetzt anrufen
|
WhatsApp icon
WhatsApp Kontakt
Dr. Brauer Rechtsanwälte hat 4,90 von 5 Sternen 943 Bewertungen auf ProvenExpert.com