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Strafe bei Schwarzarbeit

Schwarzarbeit: Strafbarkeit nach StGB und Abgabenordnung (AO)

Zuletzt aktualisiert am 17. Juli 2023

Schwarzarbeit: Strafbarkeit nach StGB und Abgabenordnung (AO)

Unsere Kanzlei vertritt immer wieder Mandanten, denen Schwarzarbeit im Zusammenhang mit eBay-Kleinanzeigen vorgeworfen wird. So mancher Arbeitgeber will sich die Sozialabgaben sparen und die Arbeitnehmer wollen das Zahlen von Lohnsteuer vermeiden. Das Arbeitsverhältnis kommt dann oftmals über die Plattform im Internet zustande.

Doch so sehr der Wunsch nach gewissen Einsparungen verständlich sein mag – rechtlich handelt es sich um eine Straftat, mindestens aber um eine Ordnungswidrigkeit. Seit 2004 gibt es zur Bekämpfung der Schwarzarbeit sogar ein eigenes Gesetz. Im Folgenden erfahren Sie, womit man nach einer Anzeige wegen Schwarzarbeit rechnen muss.




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Wann liegt Schwarzarbeit vor?

17.07.2023

Vereinfacht gesagt handelt es sich um Schwarzarbeit, wenn jemand für einen anderen eine Leistung erbringt und dafür eine Entlohnung erhält, worauf aber keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Die gesetzliche Definition ist wesentlich umfangreicher und umfasst weitere Konstellationen. Man findet sie in § 1 Absatz 2 des Schwarzarbeitbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG).

Demnach leistet Schwarzarbeit, "wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei"

  1. als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt,
  2. als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt,
  3. als Empfänger von Sozialleistungen seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllt,
  4. als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen seiner sich daraus ergebenden Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 der Gewerbeordnung) nicht nachgekommen ist oder die erforderliche Reisegewerbekarte (§ 55 der Gewerbeordnung) nicht erworben hat oder
  5. als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 der Handwerksordnung).“

Das Gesetz richtet sich hier an verschiedene Adressaten mit ihren jeweils unterschiedlichen Pflichten.



Pflichten als Arbeitgeber, Unternehmer oder Selbstständiger

Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtig Selbstständige haben nach dem Sozialversicherungsrecht die Pflicht zur Meldung des Arbeitsverhältnisses aufgrund von erbrachten Dienstleistungen oder Werkleistungen sowie Beitrags- und Aufzeichnungspflichten in diesem Zusammenhang. Wer diesen Pflichten nicht nachkommt, muss mit einer Bestrafung rechnen.


Pflichten des Steuerzahlers

Wegen Schwarzarbeit kann auch verfolgt werden, wer als Steuerpflichtiger seine steuerlichen Pflichten nicht erfüllt, die sich aufgrund der erbrachten Dienst- oder Werkleistungen ergeben. Das kann sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer bzw. Auftragnehmer sein. So ist es dem Arbeitnehmer beispielsweise verboten, seinen Lohn in bar entgegenzunehmen, um ihn nicht bei der Finanzverwaltung und dem Sozialversicherungsträger melden und entsprechende Steuern und Abgaben zahlen zu müssen. Gleiches gilt natürlich auch bei der nur teilweisen offiziellen Auszahlung des Arbeitsentgelts und der Schwarzauszahlung der restlichen Summe in bar ohne entsprechende Anmeldung.


Pflichten als Empfänger von Sozialleistungen

Schwarzarbeit leistet auch, wer als Empfänger von Sozialleistungen seine Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllt und dadurch zu Unrecht z. B. Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) bezieht.


Anzeigepflichten nach der Gewerbeordnung

Um Schwarzarbeit handelt es sich im rechtlichen Sinne auch, wenn der Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen seinen sich daraus ergebenden Verpflichtungen zur Anzeige vom Beginn des selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes nach § 14 der Gewerbeordnung nicht nachkommt. Gleiches gilt, wenn die nach § 55 der Gewerbeordnung erforderliche Reisegewerbekarte nicht erworben wurde.


Anzeigepflichten nach der Handwerksordnung

Schließlich handelt auch rechtswidrig, wer als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne gemäß § 1 der Handwerksordnung in der Handwerksrolle eingetragen zu sein.




Typische Fälle von Schwarzarbeit in der Praxis

17.07.2023

Während einige der oben erwähnten Formen von Schwarzarbeit nach der gesetzlichen Definition eher selten vorkommen, finden andere alltäglich statt. Typische Fälle sind:

  • Das Arbeitsentgelt wird komplett (üblicherweise in bar) ausgezahlt, ohne dass eine Anmeldung zur Sozialversicherung erfolgt.
  • Es wird nur ein Teil des Arbeitsentgelts angemeldet, der andere Teil wird ohne Meldung an den Sozialversicherungsträger ausgezahlt.
  • Das Arbeitsentgelt wird auf mehrere Personen aufgeteilt, obwohl nur ein Arbeitnehmer wirklich beschäftigt ist. Durch das Lohnsplitting gelten alle gemeldeten Personen nur als geringfügig Beschäftigte, womit die Beiträge zur Sozialversicherung (bis auf eine Pauschale) hinterzogen werden.
  • Das Arbeitsentgelt wird ganz oder teilweise als sozialversicherungsfreie Leistung ausgezahlt, z. B. als real nicht existierender Fahrtkostenzuschuss.
  • Die Beschäftigung von Scheinselbständigen, obwohl eigentlich ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vorliegt.



Ist Nachbarschaftshilfe auch Schwarzarbeit?

17.07.2023

Nein, die gelegentliche Hilfe für Nachbarn, Freunde oder Verwandte ist keine Schwarzarbeit, auch wenn man dafür im Anschluss einfach aus Dankbarkeit und ohne vertragliche Vereinbarung dafür etwas Geld bekommt. Die Rechtswidrigkeit ist in diesen Fällen gemäß § 8 Absatz 7 des Schwarzarbeitbekämpfungsgesetzes ausdrücklich ausgeschlossen. Schwarzarbeit liegt immer dann vor, wenn es sich um eine regelmäßige und auf Gewinn ausgerichtete Tätigkeit handelt. Das ist bei Gefälligkeiten für den Nachbarn oder Hilfe in der Familie regelmäßig nicht der Fall.




Vorsicht bei eBay-Kleinanzeigen wegen Schwarzarbeit!

17.07.2023

Die Kontaktanbahnung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern findet bei bestimmten Tätigkeiten nicht selten über eBay-Kleinanzeigen statt. Zwar löscht die Plattform Anzeigen, in denen es eindeutig um Schwarzarbeit geht. Darüber hinaus kommt es aber neben legalen Verträgen immer wieder zu illegalen Beschäftigungsverhältnissen über solche Anzeigen.

Nicht immer ist den Interessenten dabei von vornherein klar, dass es sich um Schwarzarbeit handelt. Um eine Strafe zu vermeiden, sollte man unbedingt darauf achten, dass ein ordentlicher Arbeitsvertrag oder Dienstleistungsvertrag geschlossen wird und eine Anmeldung zur Sozialversicherung erfolgt (sofern es sich um eine abhängige Beschäftigung handelt). Auch sollte bei Dienstleistungen eine ordnungsgemäße Rechnung ausgestellt werden.




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Wer ist für die Verfolgung von Schwarzarbeit zuständig?

17.07.2023

Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung obliegt nach § 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollbehörden. Nach Eigenangaben sind bundesweit über 8.100 Mitarbeiter in den Hauptzollämtern mit den entsprechenden Prüfungs- und Kontrollaufgaben beschäftigt.

Für die Verfolgung von Verstößen gegen die Gewerbeordnung und die Handwerksordnung sind die jeweils nach Landesrecht bestimmten Behörden, in der Regel die Ordnungsämter, zuständig.

Der Zoll wird bei seiner Tätigkeit von einer Vielzahl von Behörden aller Ebenen unterstützt. Der Anfangsverdacht muss daher nicht immer vom Zoll ausgehen. Oft erhält er auch Hinweise von anderen Behörden, z. B. beim Leistungsbetrug.




Hausdurchsuchung wegen Schwarzarbeit?

17.07.2023

Wenn der Zoll den Verdacht hat, dass bei einer Firma Schwarzarbeit vorliegt, werden meistens bei den örtlich zuständigen Amtsgerichten Durchsuchungsbeschlüsse beantragt. Im Rahmen einer Hausdurchsuchung wird dann nach Beweismitteln wie Buchhaltungsunterlagen, Lohnbuchhaltung und sonstigen Geschäftsunterlagen gesucht. Durchsuchungen erfolgen oft auch bei den Steuerberatern der jeweiligen Firmen und in den Privatwohnungen der Geschäftsführer. Dabei werden Computer, Smartphones sowie andere elektronische Datenträger sichergestellt.

Als Beschuldigter sollte man in dieser Situation auf keinen Fall Aussagen zur Sache machen, sondern sein umfassendes Aussageverweigerungsrecht in Anspruch nehmen.

Wichtige Hinweise zum Verhalten bei einer Durchsuchung durch die Strafverfolgungsbehörden finden Sie in unserem ausführlichen „Ratgeber Hausdurchsuchung“.

13 goldene Regeln bei einer Hausdurchsuchung - Ratgeber



Wie hoch ist die Strafe für Schwarzarbeit?

17.07.2023

Je nachdem, gegen welche Vorschrift verstoßen wurde, wird die Schwarzarbeit als Straftat oder als Ordnungswidrigkeit verfolgt.

Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt gemäß § 266a StGB wegen Schwarzarbeit

Bei Schwarzarbeit werden die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber nicht abgeführt und damit vorenthalten. Das ist nach § 266a StGB strafbar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet. Gleiches gilt für die unvollständige oder unrichtige Angaben gegenüber der Sozialversicherung.

In besonders schweren Fällen kann eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren verhängt werden. Als besonders schwerer Fall wird u. a. das fortgesetzte oder in großem Umfang erfolgte Vorenthalten oder Veruntreuen von Arbeitsentgelt angesehen.

Wird die Tat nur leichtfertig begangen, handelt es sich nach § 8 Absatz 3 SchwarzArbG nur um eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld kann bis zu 50.000 Euro betragen.

Steuerhinterziehung wegen Schwarzarbeit

Da bei Schwarzarbeit typischerweise nicht nur die Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt werden, sondern auch die Lohnsteuer hinterzogen wird, liegt regelmäßig eine Steuerhinterziehung gemäß § 370 der Abgabenordnung (AO) vor. Dafür droht ebenso wie für das Vorenthalten und die Veruntreuung von Arbeitsentgelt eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren ist auch das Strafmaß für besonders schwere Fälle gleich. Hier kommt es auf das Ausmaß des Steuerschadens an. Ab 50.000 Euro gilt der Steuerschaden nach der Rechtsprechung als besonders schwerwiegend.

Sozialleistungsbetrug wegen Schwarzarbeit

Bei Schwarzarbeit kann auch das Erschleichen von Sozialleistungen vorliegen, wenn die schwarz arbeitende Person Bezieher von entsprechenden Zahlungen nach dem Sozialgesetzbuch („Hartz IV“, Sozialhilfe) ist. Dann liegt ein Sozialleistungsbetrug vor, der – wie andere Formen des Betruges – nach § 263 StGB strafbar ist. Es drohen bis zu fünf Jahre Haft oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.

Ordnungswidrigkeiten wegen Schwarzarbeit

Eine fehlende Anmeldung des Gewerbes oder die fehlende Eintragung in die Handwerksrolle gelten als Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder dafür liegen nach § 8 Absatz 6 des Schwarzarbeitbekämpfungsgesetzes zwischen 1.000 und 500.000 Euro. Die Höhe ist abhängig vom konkreten Verstoß und dem Umfang des Schadens.




Wann verjährt Schwarzarbeit?

17.07.2023

Die Frist für die Strafverfolgungsverjährung beträgt bei einem Verstoß gegen § 266a StGB fünf Jahre.




Schnelle Hilfe vom Anwalt beim Vorwurf Schwarzarbeit!

17.07.2023

Wenn Sie erfahren haben, dass gegen Sie wegen Schwarzarbeit ermittelt wird, sollten Sie Ruhe bewahren und gegenüber den Behörden zunächst keine Angaben zur Sache machen, weil diese später negativ ausgelegt werden könnten. Als Beschuldigter sind Sie zu keiner Aussage verpflichtet – das gilt sowohl für Ordnungswidrigkeits- wie für Strafverfahren.

Mehr dazu erfahren Sie in unserem:
Ratgeber für Beschuldigte im Ermittlungsverfahren

Schalten Sie möglichst frühzeitig einen im Strafrecht erfahrenen Anwalt ein. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten für einen Verteidiger, Umstände zu Ihren Gunsten geltend zu machen, damit das Strafmaß so niedrig wie möglich gehalten werden kann. Was hier sinnvollerweise vorgebracht werden sollte, kann erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte entschieden werden, die der Rechtsanwalt für Sie vornehmen wird.

Gegen Sie wird wegen eines Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder anderer strafrechtlicher Verstöße im Zusammenhang mit Schwarzarbeit ermittelt? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an Dr. Brauer Rechtsanwälte. Unsere Kanzlei ist auf Strafrecht spezialisiert und arbeitet bundesweit. Wir verfügen über Standorte in Bonn, Hamburg, Berlin, Dresden, Frankfurt, Stuttgart, Nürnberg und München. Melden Sie sich einfach über WhatsApp, Telefon oder E-Mail bei uns oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Unsere Ersteinschätzung Ihres Falles ist kostenlos und unverbindlich.


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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg, Stuttgart, Nürnberg, München und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.

Sie haben konkrete Fragen oder benötigen einen starken Rechtsbeistand: Dann nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und sprechen Sie mit einem unserer Experten.


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Strafe bei Schwarzarbeit Zuletzt aktualisiert: 17.07.2023 von Dr. Matthias Brauer LL.M

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