Das Wichtigste im Überblick:
Durch eine Selbstanzeige und die Rückzahlung der hinterzogenen Steuern kann man bei einer Steuerhinterziehung straffrei ausgehen.
Eine Selbstanzeige ist nur dann strafbefreiend, wenn noch keine Ermittlungen durch die Behörden aufgenommen wurden.
Die Selbstanzeige muss beim Finanzamt auf schriftlichem Weg erfolgen.
Sprechen Sie Ihr Vorhaben vorab mit einem erfahrenen Anwalt ab, um weitere Probleme von vorneherein zu vermeiden.
Sie überlegen sich wegen einer Steuerhinterziehung selbst anzuzeigen?
Wir beraten Sie ausführlich
Jetzt Kontakt aufnehmen!
- Erfahrene Anwälte für Strafrecht
- Schnelle Hilfe - deutschlandweit
- Kostenlose Ersteinschätzung
Unsere Anwälte sind für Sie auch über WhatsApp erreichbar:
Hier finden Sie unser Kontaktformular
Unsere Inhalte in der Übersicht:
- Wann macht man sich wegen Steuerhinterziehung strafbar?
- Was ist eine strafbefreiende Selbstanzeige?
- Wie macht man eine Selbstanzeige?
- Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige?
- Was passiert, nachdem man sich selbst angezeigt hat?
- Selbstanzeige bei Steuerdelikten - Wir helfen ihnen weiter!
Wann macht man sich wegen Steuerhinterziehung strafbar?
Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO begeht, wer vorsätzlich die Finanzbehörden über steuerlich relevante Tatsachen täuscht, um sich einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen.
Dies umfasst:
- Unrichtige oder unvollständige Angaben über steuerlich relevante Tatsachen gegenüber den Finanzbehörden;
- Verschweigen steuerlich erheblicher Tatsachen den Behörden;
- Unterlassung der Verwendung von Steuerzeichen oder -Stempeln;
- Erlangung nicht gerechtfertigter Steuervorteile für sich oder jemand anderen.
Man kann sich also durch aktives Handeln, aber auch durch Unterlassen der Steuerhinterziehung schuldig machen. Der Versuch ist strafbar. Ein entscheidender Faktor für die Strafbarkeit ist allerdings der Tatvorsatz. Versehentlich unrichtige oder unvollständige Angaben zu machen ist nicht strafbar. Es ist jedoch vor Gericht zumeist schwierig zu beweisen, dass man sich unabsichtlich schuldig gemacht hat.
Im Falle einer Verurteilung drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren, je nach Tatumständen und Höhe des hinterzogenen Betrages.
Mehr Informationen zum Tatbestand haben wir hier für Sie zusammengefasst: Steuerhinterziehung - Welche Strafe droht nach § 370 AO?
Was ist eine strafbefreiende Selbstanzeige?
Im Gegensatz zu anderen Straftaten wie etwa Betrug oder Diebstahl existiert bei bestimmten Straftatbeständen wie Steuerhinterziehung oder Subventionsbetrug die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige. Durch diese haben Täter die Möglichkeit, ohne Strafverfahren die Sache selbsttätig aus der Welt zu schaffen, indem sie sich selbst anzeigen und zur Nachzahlung der hinterzogenen Geldsumme verpflichten.
Eine strafbefreiende Selbstanzeige funktioniert aber nur unter bestimmten Voraussetzungen und nur, wenn sie richtig gemacht wird.
Wie macht man eine Selbstanzeige?
Eine Selbstanzeige wegen Steuerdelikten macht man beim Finanzamt auf schriftlichem Wege. Damit dies formell korrekt geschieht, ist es dringend ratsam, vorher einen Anwalt hinzuzuziehen.
Wichtig ist hierbei vor allem, dass nichts vergessen wird, also alle in der Selbstanzeige gemachten Angaben korrekt und vollständig sind. Beim Einschleichen eines Fehlers ist die Selbstanzeige wertlos und überdies können weitere und größere Schwierigkeiten darauf folgen.
Unter welchen Voraussetzungen wirkt eine Selbstanzeige strafbefreiend?
Kein offenes Ermittlungsverfahren
Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nur möglich, solange die Steuerhinterziehung noch nicht aufgeflogen ist und die Behörden selbst noch keine Ermittlungen angestellt haben. Wenn bereits ein Ermittlungsverfahren läuft, ist eine Selbstanzeige zwar möglich, sie gilt dann jedoch als Geständnis, das bestenfalls strafmildernd, nicht aber strafbefreiend wirken kann.
Vollständige und richtige Angaben
Eine Selbstanzeige besteht nicht nur in dem Geständnis, falsche Angaben in der Steuererklärung gemacht zu haben, sondern diese Angaben sind auch vollständig und diesmal den Tatsachen entsprechend zu korrigieren. Hierzu sind sämtliche Konten offenzulegen und eine umfassende Berichtigungserklärung einzureichen.
Fristgerechte Nachzahlung
Natürlich müssen Sie den hinterzogenen Betrag auch vollständig und binnen einer bestimmten Frist nachzahlen. Wenn mehr als 25.000 Euro hinterzogen wurden, kommen zur Rückzahlung noch Zinsen hinzu. Die Rückzahlung hat auf einen Schlag zu erfolgen. Auf Ratenzahlungen lassen sich die Behörden nur in Ausnahmefällen ein. Wenn eine Nachzahlung nicht (oder nicht zeitig) möglich ist, droht trotz Selbstanzeige ein Strafverfahren.
Was passiert, nachdem man sich selbst angezeigt hat?
Wenn Ihre Selbstanzeige beim Finanzamt eingegangen ist, wird diese natürlich erst einmal bearbeitet. Dabei wird geprüft, ob es in Ihrem Fall bereits einen Verdacht gegeben hat und ob Ihre in der Berichtigungserklärung gemachten Angaben vollständig und korrekt sind.
Sodann wird man Ihnen (oder Ihrem Anwalt) antworten und eine Frist setzen, binnen derer Sie Ihre Steuerschuld zu begleichen haben.
Ist auch dies erfolgt, ist damit die Sache erledigt.
Sollte eine der obengenannten Voraussetzungen nicht erfüllt sein – beispielsweise, weil bereits Ermittlungen gegen Sie aufgenommen wurden, bevor Ihre Selbstanzeige eingegangen ist – wird ein Strafverfahren eröffnet. Ihr Anwalt wird dann Ihre Verteidigung maßgeblich darauf aufbauen, dass Sie durch das Einreichen einer Selbstanzeige tätige Reue bewiesen haben (§ 320 StGB) und mithin eine vorsätzliche Steuerhinterziehung nicht angenommen werden kann. Im Idealfall kann auf diese Weise das Verfahren ohne Hauptverhandlung zur Einstellung gebracht werden. Das gelingt jedoch nicht immer.
Selbstanzeige bei Steuerdelikten - Wir helfen ihnen weiter!
- Sie möchten eine strafbefreiende Selbstanzeige aufgrund eines Steuerdelikts einreichen?
- Gegen Sie läuft bereits ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung?
Wir helfen Ihnen schnell und kompetent bei allen Fragen und Problemen rund um das Steuerstrafrecht.
Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Strafrecht spezialisiert und verfügen unter anderem im Steuerstrafrecht über eine breite Erfahrung. Dabei vertreten wir unsere Mandanten bundesweit von unseren Standorten in Bonn, Hamburg, Berlin, Dresden, Frankfurt, Stuttgart, Nürnberg und München aus. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung direkt vom Anwalt und nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Hier finden Sie unser Kontaktformular
Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.
Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg, Stuttgart, Nürnberg, München und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.
Sie haben konkrete Fragen oder benötigen einen starken Rechtsbeistand: Dann nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und sprechen Sie mit einem unserer Experten.
Wichtiger Hinweis: Sämtliche Informationen auf unserer Website und in unserem Rechtsblog dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen. Bei jeglichen rechtlichen Angelegenheiten müssen immer die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden. Auch wenn wir unsere Inhalte stets aktualisieren, kann sich die Rechtslage durch neue Urteile oder Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Wenn Sie eine rechtssichere Auskunft zu Ihrem speziellen Problem benötigen, kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.