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Steuerstrafverfahren – Zum Anwalt oder Steuerberater?

Steuerstrafverfahren – Zum Anwalt oder Steuerberater?

Zuletzt aktualisiert am 5. Februar 2024

Wer ist der richtige Ansprechpartner bei einem Steuerstrafverfahren? Ein Überblick:

Ein Steuerberater kann Sie steuerrechtlich beraten.

Ein Anwalt für Steuerstrafrecht verteidigt Sie gegen Vorwürfe bei einem Steuerstrafverfahren.

Die beste Kombination ist ein Team aus Anwalt und Steuerberater.

Beschuldigte sollten keine Aussage tätigen und sofort den Kontakt zu Anwalt und Steuerberater suchen.



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In steuerlichen Fragen wendet man sich an den Steuerberater. Also liegt es doch nahe, sich auch an diesen zu wenden, wenn man zu Unrecht einer Steuerstraftat beschuldigt wird – oder?

Hier erfahren Sie, was Ihr Steuerberater leisten kann, und wann Sie einen Anwalt brauchen.

Der Steuerberater als Fachmann ...

… ist der ideale Ansprechpartner in allen steuerlichen und steuerrechtlichen Fragen. Er kann Ihnen erklären, welche Steuern Sie abführen müssen, wann und wie Sie Ihre Steuererklärungen einzureichen haben und vor allem, welche Möglichkeiten bestehen auf legalem Wege so viel Steuern wie möglich zu sparen.

So gesehen ist der Steuerberater natürlich kompetent, Beschuldigungen, die gegen Sie vorgebracht werden, steuerrechtlich zu beurteilen. Er kann etwa die von Ihnen eingereichten Steuererklärungen als Sachverständiger auf Rechtmäßigkeit prüfen.



Der Steuerberater als Vertrauensperson ...

...wird Ihnen wahrscheinlich als Erstes einfallen, wenn man Sie mit Vorwürfen Ihrer Steuer betreffend konfrontiert. Nicht nur wissen Sie, das er Fachmann auf diesem Gebiet ist, sondern Sie haben bereits ein persönliches Verhältnis zu ihm: Er genießt Ihr Vertrauen und kennt Ihre finanzielle bzw. steuerliche Situation bereits sehr gut. Daher erscheint er ideal, um Ihnen bei Ermittlungen wegen angeblicher Steuerstraftaten zu helfen.



Steuerstrafverfahren ...

...sind allerdings nicht in erster Linie steuerliche, sondern in erster Linie strafrechtliche Angelegenheiten, die nach völlig anderen Gesetzmäßigkeiten funktionieren als Besteuerungsverfahren.

Im Besteuerungsverfahren erfüllt der Steuerberater eine Scharnierfunktion zwischen Steuerzahler und Behörden.

In einem Strafverfahren ist jedoch ein Verteidiger gefragt, der gegen die Anschuldigungen der Behörden an der Seite seines Mandanten für dessen Rechte kämpft. Dazu gehört beispielsweise das Recht des Beschuldigten, die Aussage zu verweigern. Im Steuerrecht existiert ein solches Recht gar nicht.

Natürlich weiß Ihr Steuerberater über Ihre steuerlichen Verhältnisse weitaus besser Bescheid als irgendein Anwalt für Strafrecht. Und dieses Wissen kann je nach Fall für die Verteidigung äußerst wertvoll sein.

Der Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden, die Prüfung von Tatvorwürfen des Strafgesetzbuches und eine wirksame gerichtliche Verteidigung nach Strafprozessordnung übersteigt jedoch den Kompetenzbereich eines Steuerberaters.



Die Gefahren einer Fehlbesetzung ...

... sind vielfältig. Nicht nur ist ein Steuerberater in strafrechtlichen Angelegenheiten nicht geschult und kann Ihnen nicht optimal zur Seite stehen. Er riskiert selbst Kopf und Kragen.

Wenn Sie nicht – wie Ihnen jeder Strafverteidiger raten würde – von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und sich stattdessen mit dem Argument zu verteidigen versuchen, Ihr Steuerberater habe Ihnen die Vorgehensweise empfohlen, die Ihnen jetzt als Steuerhinterziehung angelastet wird, rücken Sie ihn damit in den Fokus der strafrechtlichen Ermittlungen und machen ihn zu einem wichtigen Zeugen, wenn nicht gar auch zu einem Verdächtigen.



Ein Steuerberater als Alleinvertreter ...

… ist gar nicht in jedem Falle erlaubt (§ 140 Strafprozessordnung), sondern muss unter Umständen gerichtlich genehmigt werden (§ 138 Strafprozessordnung) und kann auch dann nur so lange die Verteidigung übernehmen, wie die Finanzbehörden selbst das Verfahren durchführen und nicht an die Staatsanwaltschaft abgeben. Dies ist aber häufig nach Abschluss der Ermittlungen der Fall.

Die Gefahr, auf halbem Wege den Verteidiger wechseln zu müssen, ist also recht hoch.




Strafverteidigung aus Leidenschaft - kostenlose Ersteinschätzung vom Fachanwalt

Ein Team aus Anwalt und Steuerberater ...

… ist die weitaus bessere Alternative, um die Verteidigung von Anfang an mit der nötigen strafrechtlichen Expertise zu führen, ohne dabei auf die steuerrechtliche Kompetenz und vor allem die Vorkenntnisse des Steuerberaters verzichten zu müssen. Ein guter Strafverteidiger wird ohnehin den Kontakt zum Steuerberater seines Mandanten suchen, wenn es um steuerstrafrechtliche Fragen geht.

Die Gefahr, dass Chancen der Strafverteidigung vertan werden oder der äußerst unvorteilhafte Verteidigerwechsel mitten im Prozess nötig wird, wird dadurch minimiert.

Wenn Sie eine Anzeige erhalten, können Sie natürlich als Erstes Ihren Steuerberater kontaktieren. Sie sollten allerdings unbedingt Ihr Aussageverweigerungsrecht gegenüber den Behörden wahrnehmen und zeitnah einen Fachanwalt für Strafrecht mit Expertise im Steuerstrafrecht hinzuziehen.

Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Strafrecht spezialisiert und durch langjährige bundesweite Praxis als Strafverteidiger in Steuerstrafverfahren reich an Erfahrung. Nutzen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung und nehmen Sie Kontakt zu unserer Kanzlei auf.


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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg, Stuttgart, Nürnberg, München und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.

Sie haben konkrete Fragen oder benötigen einen starken Rechtsbeistand: Dann nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und sprechen Sie mit einem unserer Experten.


Fachanwalt f?r Strafrecht - Dr. Matthias Brauer LL.M.



Wichtiger Hinweis: Sämtliche Informationen auf unserer Website und in unserem Rechtsblog dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen. Bei jeglichen rechtlichen Angelegenheiten müssen immer die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden. Auch wenn wir unsere Inhalte stets aktualisieren, kann sich die Rechtslage durch neue Urteile oder Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Wenn Sie eine rechtssichere Auskunft zu Ihrem speziellen Problem benötigen, kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.

Steuerstrafverfahren – Zum Anwalt oder Steuerberater? Zuletzt aktualisiert: 05.02.2024 von Dr. Matthias Brauer LL.M

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