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Steuerstrafverfahren nach Betriebsprüfung – Was nun?

Steuerstrafverfahren nach Betriebsprüfung – Was nun?

Zuletzt aktualisiert am 30. Oktober 2023

Was tun, wenn bei der Betriebsprüfung ein Verdacht auf Steuerhinterziehung auftaucht?

In Ihrem Betrieb wurde eine Betriebsprüfung angeordnet und der Betriebsprüfer hat Sie der Steuerhinterziehung verdächtigt und dies der Bußgeld- und Strafsachenstelle gemeldet? Jetzt droht Ihnen ein Steuerstrafverfahren, womöglich auch noch ein Besteuerungsverfahren?

Im folgenden Rechtstipp erfahren Sie alles, was Sie jetzt wissen müssen, um schnell und richtig zu handeln.




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Wann führt eine Betriebsprüfung zu einem Steuerstrafverfahren?

30.10.2023

Es ist nichts Ungewöhnliches, dass im Rahmen von Betriebsprüfungen Steuerstrafverfahren eingeleitet werden, wenn in den Finanzen Unregelmäßigkeiten irgendwelcher Art entdeckt werden.

Eine Betriebsprüfung (eigentlich „steuerliche Außenprüfung“ genannt) wird zur Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen eingeleitet. Umfang, Zeitraum, Häufigkeit oder Regelmäßigkeit solcher Prüfungen in Betrieben werden durch die zuständigen Finanzämter festgelegt und haben verschiedene Gründe, wie etwa Größe des Betriebes, Vorgeschichten, etc.

Der Betriebsprüfer hat alle steuerlich relevanten Daten zu prüfen und ist verpflichtet, wenn aus irgendeinem Grund ein Anfangsverdacht besteht, die Prüfung sofort zu unterbrechen und ein Steuerstrafverfahren einzuleiten. Hierzu muss keine Steuerstraftat offenkundig vorliegen. Es reicht der reine Verdacht (§ 10 Abs. 1 S. 2 BpO). Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ohne klaren Verwendungszweck Gelder entnommen wurden, die Buchhaltung lückenhaft ist oder Dokumente unecht wirken.




Wie läuft ein Steuerstrafverfahren ab?

30.10.2023

Die Einleitung eines Verfahrens muss dem Unternehmer umgehend mitgeteilt werden. Er erfährt allerdings häufig dadurch davon, dass die Betriebsprüfung plötzlich abgebrochen wird. Falls dies passiert, sollte sofort ein Anwalt kontaktiert werden.

Die ersten Maßnahmen der Ermittlungsbehörden sind zumeist:

Der Beschuldigte befindet sich in dieser Phase in einem rechtlichen Minenfeld, da er (insbesondere, wenn er seiner Unschuld sicher ist) zwischen der gesetzlichen Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen, dem Wunsch, Klarheit zu schaffen und dem Schweigerecht des Beschuldigten hin und hergerissen ist.

Wird durch die Ermittlungen der Anfangsverdacht erhärtet, wird Anklage erhoben und es geht vor Gericht. In manchen Fällen kann das Verfahren gegen Auflage eingestellt werden und somit eine öffentlichkeitswirksame Gerichtsverhandlung vermieden werden.

Können die Verdachtsmomente zerstreut oder die Vorwürfe durch einen Anwalt als unrechtmäßig abgewiesen werden, wird das Verfahren eingestellt und die Betriebsprüfung wieder aufgenommen.




Wie soll ich mich als Beschuldigter verhalten?

30.10.2023

Jeder Steuerpflichtige ist nach § 90 AO zur Mitwirkung bei der Ermittlung seiner steuerlichen Einkünfte verpflichtet. Dies gilt auch in einer Betriebsprüfung.

In dem Moment, wo ein Strafverfahren eingeleitet wird, hat der Beschuldigte jedoch das Recht zu schweigen. Auch bei Durchsuchungsmaßnahmen muss nur geduldet, nicht aktiv geholfen werden. Die Mitwirkungspflicht bleibt zwar formell weiter bestehen, kann aber nicht mehr durch Verhängung von Zwangsgeldern durchgesetzt werden, da dies einem Zwang zur Selbstbelastung gleichkäme (§ 393 AO).

Aber Achtung:

Wenn der Beschuldigte in einem Steuerverfahren seine Mithilfe bei der Betriebsprüfung verweigert, kann der Prüfer eventuell anfallende Steuernachzahlungen schätzen. Derartige Schätzungen fallen ausgesprochen großzügig aus.

Wenn bei einer Betriebsprüfung in Ihrem Unternehmen irgendwelche Unregelmäßigkeiten auftreten, empfiehlt sich grundsätzlich, einen erfahrenen Anwalt für Steuerstrafrecht einzuschalten. Dieser kann Sie nach einer schnellen Prüfung der Situation dahingehend beraten, ob es sinnvoller ist, eine Aussage zu tätigen oder ob Sie ihr Aussageverweigerungsrecht nutzen sollten.

Im Folgenden wird Ihr Anwalt dann die gegen Sie erhobenen Vorwürfe prüfen und darauf Ihre Verteidigung aufbauen.




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Wie lang kann ein Steuerstrafverfahren dauern?

30.10.2023

Die Dauer eines Steuerstrafverfahrens nach einer Betriebsprüfung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen spielen die Komplexität des Falls, die Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden und Einsprüche gegen Bescheide eine Rolle. In der Regel kann ein Steuerstrafverfahren mehrere Monate, mitunter aber auch Jahre dauern. Es ist wichtig, sich frühzeitig an einen erfahrenen Rechtsanwalt zu wenden, um die Verfahrensdauer möglichst gering zu halten.




Welche Folgen drohen bei einem Steuerstrafverfahren?

30.10.2023

Die Folgen des Verfahrens können stark variieren und richten sich nach Art, Umfang und vor allem Ausgang des Verfahrens. Kann tatsächlich eine fahrlässige oder vorsätzliche Hinterziehung von Steuern nachgewiesen werden, müssen als erstes die Steuern (zuzüglich Zinsen und Säumniszuschlägen) nachgezahlt werden. Darüber hinaus drohen je nach Schwere der Schuld Bußgelder, Geldstrafen oder gar (bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung in schweren Fällen) Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren.

Jenseits der Strafe können außerdem Berufsverbote oder die Entziehung von Lizenzen und Scheinen, die für die Fortführung des Betriebes notwendig sind, das Ende des Betriebes und nicht selten den Ruin der wirtschaftlichen Existenz bedeuten.




Wann nützt mir eine Selbstanzeige?

30.10.2023

Eine Selbstanzeige wirkt bei einer Steuerhinterziehung strafbefreiend. Im Falle einer Betriebsprüfung kann grundsätzlich noch eine wirksame Selbstanzeige erstattet werden, solange noch keine Ermittlungen eingeleitet wurden.

Sobald die Behörden jedoch von sich aus Ermittlungen aufgenommen haben, bringt eine Selbstanzeige nichts mehr. Dann kommt sie einem umfassenden Geständnis gleich, was zwar strafmildernd ausgelegt werden kann, aber auch bedeutet, sich selbst stärker zu belasten, als vielleicht notwendig wäre.




Verdacht auf Steuerhinterziehung – Hilfe vom Anwalt

30.10.2023

Haben Sie aktuell eine Betriebsprüfung und möchten Sie einer drohenden Anzeige wegen Steuerhinterziehung zuvorkommen? Wird bereits wegen Steuerhinterziehung gegen Sie ermittelt? Wir stehen an Ihrer Seite!

Unsere Kanzlei hat sich auf das Strafrecht fokussiert und verfügt gerade auch im Bereich des Steuerstrafrechts über eine langjährige Erfahrung. Wir vertreten Sie bundesweit von unseren Standorten in Bonn, Hamburg, Berlin, Dresden, Frankfurt, Stuttgart, Nürnberg und München aus. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung direkt vom Anwalt und nehmen Sie Kontakt zu uns auf.


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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg, Stuttgart, Nürnberg, München und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.

Sie haben konkrete Fragen oder benötigen einen starken Rechtsbeistand: Dann nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und sprechen Sie mit einem unserer Experten.


Fachanwalt f?r Strafrecht - Dr. Matthias Brauer LL.M.



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Steuerstrafverfahren nach Betriebsprüfung – Was nun? Zuletzt aktualisiert: 30.10.2023 von Dr. Matthias Brauer LL.M

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