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Tabak online bestellt – Anzeige wegen Steuerhinterziehung?

Tabak online bestellt – Anzeige wegen Steuerhinterziehung?

Zuletzt aktualisiert am 5. Februar 2024

Steuerhinterziehung bei Tabakbestellung – ein Überblick:

Alle Tabakwaren (auch E-Zigaretten-Liquids) sind in Deutschland steuerpflichtig. Der Kauf unversteuerter Tabakprodukte ist Steuerhinterziehung.

Onlinehändler wollen die Steuerpflicht oftmals umgehen. Kunden können sich hierbei strafbar machen.

Es drohen saftige Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen. Beschuldigte sollten daher keine Aussage tätigen und einen Anwalt kontaktieren.



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Egal ob Zigaretten, Shisha-Tabak oder E-Zigaretten-Liquids: Alles, was als Tabakprodukt gilt, ist gemäß § 1a TabStG steuerpflichtig. Der Verkauf, aber auch der Erwerb unversteuerter Tabakwaren ist nach § 370 AO als Steuerhinterziehung strafbar. Im folgenden Rechtstipp erfahren Sie, wie man als gutgläubiger Käufer ins Visier der Steuerfahndung geraten kann und was dann zu tun ist.




Wie funktioniert die Tabaksteuer?

05.02.2024

Die Besteuerung von Tabakprodukten ist extra im Tabaksteuergesetz (TabStG) geregelt.

Die zu entrichtende Steuer beträgt (Stand 2024) 19 €/kg und ist bei Herstellung oder Einfuhr aus dem Ausland fällig. Dies geschieht durch das verpflichtende Anbringen von Steuerbanderolen, die gemäß § 17 TabStG auf der Verpackung eines Tabakproduktes sichtbar sein müssen und den Preis des Produktes angeben. Diese Banderole muss an allen eingelieferten Tabakprodukten angebracht sein, inklusive Rauchmischungen, die zum Großteil aus Aromastoffen bestehen, wie es bei vielen Shisha-Tabaken der Fall ist. Dementsprechend dürfen Tabakprodukte auch nur in der verschlossenen Verpackung verkauft werden (§ 36 Abs. 2 Nr. 3 TabStG). Dies ist gerade für die Betreiber von Shisha-Bars von Bedeutung, die ihre Ware bevorzugt als rauchfertige Köpfe anbieten. Das ist erlaubt, sofern dann nach Kaufpreis und nicht nach Kilopreis versteuert wird.

Auch Liquids für E-Zigaretten werden mit 16 Cent/ml (Stand 2024) versteuert.




Wie kann man sich durch Tabakbestellungen wegen Steuerhinterziehung strafbar machen?

05.02.2024

Die Tabakpreise steigen seit Jahren und haben mittlerweile Rekordhöhen erreicht. Nun sind auch E-Zigaretten-Liquids durch die Besteuerung deutlich teurer geworden. Onlinehändler versuchen vielfach die Steuer zu umgehen, indem sie Tabakwaren ohne Steuerbanderole verkaufen. So können sie die Produkte zum alten Preis anbieten. Bei E-Zigaretten-Liquids existiert auch die Verkaufsstrategie, diese als „Lebensmittelaromen“ oder „ätherische Öle“ deklarieren, in der Hoffnung, damit die Tabaksteuer zu umgehen.

Das Perfide daran ist, dass es für den Käufer zunächst nicht ersichtlich ist, dass die feilgebotenen Produkte unversteuert sind. Er sieht lediglich einen unschlagbar günstigen Preis und greift zu. Erst bei Lieferung könnte ihm auffallen, dass die für Tabakprodukte typische Steuerbanderole fehlt.

Doch dann ist es zu spät. Wenn die Zollbehörden eine Bestellung abfangen oder über die Aushebung eines illegalen Händlers Zugriff auf Kundendaten erhalten, droht Händlern wie Käufern eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung.




Was ist Tabaksteuerhinterziehung?

05.02.2024

Der Steuerhinterziehung macht man sich gemäß § 370 AO schuldig, wenn man

  • gegenüber den Finanzbehörden falsche oder unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen macht
  • die Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder
  • pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstempeln unterlässt und dadurch Steuern verkürzt
  • und dadurch für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.

Dieser Tatbestand wird im Falle der Tabaksteuer sowohl durch Käufer als auch durch Verkäufer erfüllt. Entscheidend für die strafrechtliche Relevanz der Tat ist allerdings der Tatvorsatz:

Ein Käufer, der in gutem Glauben ein besonders günstiges Produkt kauft, denkt dabei keinen Moment daran, etwa Illegales zu tun. Er erfährt erst, wenn statt der Ware eine Strafanzeige bei ihm ankommt, dass er gegen das Gesetz verstoßen hat.

Beim Händler hingegen, der Waren ohne Steuerzeichen verkauft, ist von Vorsatz auszugehen.

Allerdings ist es vor Gericht oft nicht so einfach zu belegen, dass man keinerlei böse Absicht gehabt hat. Schließlich, so heißt es dann, hätte man bei einem in der heutigen Zeit so günstigen Angebot sofort skeptisch werden müssen, dass es da nicht mit rechten Dingen zugehen kann.




Welche Strafen drohen bei Steuerhinterziehung?

05.02.2024

Gemäß § 370 AO drohen bei Steuerhinterziehung Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Bei besonders schweren Fällen sind sogar Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren möglich, was beispielsweise bei Gewerbsmäßigkeit der Tat gegeben wäre.

Allerdings sind Geldstrafen die Regel und Freiheitsstrafen werden zumeist zur Bewährung ausgesetzt. Derartige Strafen können abgewendet werden, wenn die Verteidigung glaubhaft machen kann, dass der Angeklagte sich der Ungesetzlichkeit seines Handelns nicht bewusst war. Im Falle von falsch versteuertem Tabak in Shisha-Bars gilt dies dann nicht als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern geahndet wird.

Hinzu kommen jedoch in jedem Falle die nachzuzahlenden Steuern (mitsamt Zinsen und Säumniszuschlägen), die bei nicht klarer Nachvollziehbarkeit der Steuerschuld großzügig geschätzt werden. Unversteuerte Tabakwaren werden zudem vernichtet. Betreibern von Shisha-Bars kann bei Verurteilung die Geschäftslizenz entzogen werden.




Strafverteidigung aus Leidenschaft - kostenlose Ersteinschätzung vom Fachanwalt

Was soll ich tun, wenn ich versehentlich Tabaksteuer hinterzogen habe?

05.02.2024

Wenn Sie blauäugig günstige Tabakwaren eingekauft haben und dann feststellen, dass diese nicht ordnungsgemäß versteuert worden sind, sollten Sie sich umgehend ans Finanzamt wenden und die Sache offen melden. Sie erstatten damit gleichzeitig Anzeige gegen den kriminellen Händler und gegen sich selbst. Eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung bewirkt Straffreiheit, sofern die Behörden noch nicht auf den Fall aufmerksam geworden sind und von selbst noch kein Ermittlungsverfahren läuft. Natürlich ist die Steuer nachzuzahlen.

Um bei der strafbefreienden Selbstanzeige alles richtig zu machen, lohnt es sich, einen Anwalt zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne hierzu.




Was soll ich tun, wenn bereits ein Ermittlungsverfahren läuft?

05.02.2024

Wenn die Finanzbehörden von sich aus auf Ihren Fall aufmerksam geworden sind, wirkt eine Selbstanzeige nicht mehr strafbefreiend und ist auch ansonsten wenig empfehlenswert, da sie einem umfassenden Geständnis gleichkommt, das nicht unbedingt strafmildernde Wirkung hat.

Wenn Sie nach einer Strafanzeige zu einer Vernehmung erscheinen und sich zur Sache äußern, laufen Sie Gefahr, sich unabsichtlich selbst zu belasten und Ihre Chancen auf wirksame Verteidigung einschränken. Daher gilt:

  1. Aussage verweigern
    Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden. Eine Aussageverweigerung aber nicht. Sie sind nicht verpflichtet, zu einer polizeilichen Vorladung zu erscheinen und sich zu äußern.

  2. Anwalt einschalten
    Kontaktieren Sie umgehend einen Fachanwalt für Strafrecht und überlassen Sie diesem die Kommunikation mit den Behörden. Ihr Anwalt wird als Erstes die Ermittlungsakte anfordern und die Beweislage prüfen. Im besten Fall lässt sich das Verfahren einstellen, bevor es vor Gericht geht. Falls das nicht möglich ist, wird Ihr Anwalt auf Basis der Aktenlage Ihre Verteidigung planen und durchführen.

Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Strafrecht spezialisiert. Gerade auf steuerstrafrechtlichem Gebiet sind wir durch unsere bundesweite Praxis reich an Erfahrung im Umgang mit den Finanzbehörden.

Wenn Sie nach einer Tabakbestellung der Steuerhinterziehung beschuldigt werden, kontaktieren Sie uns. Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung direkt vom Anwalt.


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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg, Stuttgart, Nürnberg, München und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.

Sie haben konkrete Fragen oder benötigen einen starken Rechtsbeistand: Dann nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und sprechen Sie mit einem unserer Experten.


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Tabak online bestellt – Anzeige wegen Steuerhinterziehung? Zuletzt aktualisiert: 05.02.2024 von Dr. Matthias Brauer LL.M

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