Die Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 278 StGB) ist eine Straftat, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann.
Strafbar machen sich ausschließlich Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, wenn sie wissentlich falsche Atteste zur Täuschung im Rechtsverkehr ausstellen.
Auch inhaltlich richtige Atteste können strafbar sein, wenn sie ohne ausreichende Untersuchung („ins Blaue hinein“) erstellt wurden.
Bei einem entsprechenden Vorwurf sollten Betroffene keine Aussage machen und umgehend einen Strafverteidiger einschalten, um schwerwiegende Konsequenzen - auch berufliche - zu vermeiden.
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Weitere Kontaktmöglichkeiten:
- Gesundheitszeugnis: Was fällt darunter?
- Wann ist ein Gesundheitszeugnis „unrichtig“?
- Wann gilt ein Gesundheitszeugnis als „ausgestellt“?
- Täuschung im Rechtsverkehr: Zentrale Voraussetzung der Strafbarkeit
- Wer kann sich nach § 278 StGB strafbar machen?
- Strafbarkeit auch bei inhaltlich richtigen Gesundheitszeugnissen
- Grenzfälle in der ärztlichen Praxis
- Gefälligkeitsattest: Typischer Anwendungsfall
- Vorsatz als entscheidender Faktor
- Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse: Welche Strafen drohen nach § 278 StGB?
- Ermittlungsverfahren wegen § 278 StGB: Richtiges Verhalten bei Vorwürfen
Gesundheitszeugnis: Was fällt darunter?
Als Gesundheitszeugnis gilt jede ärztliche Erklärung über den jetzigen, vergangenen oder künftigen Gesundheitszustand eines Menschen. Hierunter fallen insbesondere Befundberichte, Krankenscheine, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Impfnachweise, Atteste oder Gutachten.
Dokumente oder Aussagen hinsichtlich der Todesursache eines Menschen sowie interpretierbare Gegenstände wie Röntgen- oder Ultraschallaufnahmen zählen hingegen nicht dazu.
Wann ist ein Gesundheitszeugnis „unrichtig“?
Als unrichtig gilt ein Gesundheitszeugnis, wenn wesentliche darin enthaltene Feststellungen nicht den Tatsachen entsprechen oder nicht dem anerkannten wissenschaftlichen Stand gerecht werden.
Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn:
- aus tatsächlichen Symptomen eine falsche Diagnose abgeleitet wird oder
- die Gesamtbeurteilung zwar zutrifft, aber entscheidende Einzelangaben falsch sind.
Auch – und insbesondere – Gesundheitszeugnisse, die ohne vorherige Untersuchung ausgestellt wurden, gelten regelmäßig als unrichtig.
Wann gilt ein Gesundheitszeugnis als „ausgestellt“?
Ein Gesundheitszeugnis gilt als ausgestellt, sobald es vom Arzt herausgegeben wurde (zumeist an den Patienten) und damit in den Rechtsverkehr gelangt ist.
Täuschung im Rechtsverkehr: Zentrale Voraussetzung der Strafbarkeit
Die Strafbarkeit tritt nicht in jedem Fall ein, in dem ein falsches Gesundheitszeugnis ausgestellt wird, sondern nur dann, wenn dies zur Täuschung im Rechtsverkehr erfolgt.
Darunter versteht das Gesetz insbesondere den Gebrauch gegenüber Behörden oder Versicherungsgesellschaften.
Wichtig ist: Der Verwendungszweck ist bereits strafbegründend – nicht erst die tatsächliche Verwendung. Eine strafbare Handlung liegt daher nicht erst bei tatsächlichem Einsatz des Dokuments vor, sondern bereits dann, wenn davon auszugehen ist, dass eine Täuschung beabsichtigt war.
Wer kann sich nach § 278 StGB strafbar machen?
Das durch § 278 StGB geschützte Rechtsgut ist das Vertrauen in ärztliche Gesundheitszeugnisse und deren Beweiskraft. Dementsprechend können sich nur approbierte Ärzte (§§ 1, 3 BÄO) sowie andere approbierte Medizinalpersonen (z. B. Hebammen oder Psychotherapeuten) strafbar machen.
Verbeamtete Ärzte hingegen würden sich bei derselben Handlung nach § 348 StGB (Falschbeurkundung im Amt) strafbar machen.
Strafbarkeit auch bei inhaltlich richtigen Gesundheitszeugnissen
Eine Strafbarkeit nach § 278 StGB kann selbst dann vorliegen, wenn das Gesundheitszeugnis inhaltlich richtig ist – nämlich dann, wenn es „ins Blaue hinein“, also ohne hinreichende Untersuchung und fundierte Diagnose, ausgestellt wurde.
Wann eine Untersuchung als hinreichend gilt, ist rechtlich umstritten. In der Praxis kommt es häufig vor, dass ein Attest oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht auf einer körperlichen Untersuchung, sondern auf Grundlage einer telefonischen Befragung des Patienten ausgestellt wird.
Grenzfälle in der ärztlichen Praxis
Insbesondere der Hausarzt ist häufig darauf angewiesen, dass der Patient seine Beschwerden subjektiv schildert, ohne dass diese stets mit praxisüblichen Mitteln überprüft werden können.
In solchen Situationen steht der Arzt vor der Entscheidung, ob er dem Patienten Vertrauen entgegenbringt und darauf basierend ein Attest ausstellt. Diese Konstellationen bewegen sich häufig im rechtlichen Grenzbereich.
Gefälligkeitsattest: Typischer Anwendungsfall
In der Regel geht es bei strafbaren Handlungen jedoch um Fälle, in denen Atteste oder Bescheinigungen vollständig ohne Untersuchung ausgestellt werden – oftmals auf ausdrückliche Bitte des Patienten.
Solche Dokumente werden als „Gefälligkeitsatteste“ bezeichnet.
Im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie kam es zu zahlreichen Verurteilungen von Ärzten, die etwa Maskenbefreiungsatteste oder unrichtige Impfnachweise ausgestellt hatten. Das häufige „Tatmotiv“ lag dabei in der Ablehnung staatlicher Infektionsschutzmaßnahmen.
Wichtig: Die Motivation des Arztes ist für die Strafbarkeit grundsätzlich irrelevant.
Vorsatz als entscheidender Faktor
Entscheidend ist vielmehr der Vorsatz, also ein bewusstes Handeln wider besseres Wissen.
Vorsatz liegt auch dann vor, wenn der Arzt die mögliche Unrichtigkeit oder die missbräuchliche Verwendung des Gesundheitszeugnisses billigend in Kauf nimmt (sog. bedingter Vorsatz).
Keine Strafbarkeit besteht hingegen, wenn die Unrichtigkeit auf einem Irrtum beruht. Nach § 16 StGB entfällt in diesem Fall der Vorsatz. Dies kann beispielsweise bei einer fahrlässigen Fehldiagnose der Fall sein.
Zwischen bedingtem Vorsatz und Fahrlässigkeit verläuft in der Praxis häufig ein schmaler Grat – gerade hier kann die Einschätzung eines erfahrenen Strafverteidigers entscheidend sein.
Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse: Welche Strafen drohen nach § 278 StGB?
Nach § 278 StGB drohen für die Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse grundsätzlich Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren.
In besonders schweren Fällen sieht § 278 Abs. 2 StGB jedoch deutlich höhere Strafen vor: Hier kann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden.
Ein solcher besonders schwerer Fall liegt insbesondere vor, wenn der Täter:
- gewerbsmäßig handelt oder
- als Mitglied einer Bande tätig ist, die sich zur Begehung solcher Taten zusammengeschlossen hat,
und dabei Impfnachweise oder Testzertifikate im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten unrichtig ausstellt.
Berufsrechtliche Konsequenzen für Ärzte
Über die strafrechtlichen Folgen hinaus drohen erhebliche berufsrechtliche Konsequenzen. Insbesondere kann der Entzug der Approbation erfolgen, was faktisch einem Berufsverbot gleichkommt.
Ermittlungsverfahren wegen § 278 StGB: Richtiges Verhalten bei Vorwürfen
Wenn gegen Sie wegen der Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse ermittelt wird, sollten Sie unbedingt die folgenden zwei grundlegenden Regeln beachten:
1. Aussage verweigern – Ihr wichtigstes Recht
Durch ein einziges unbedachtes Wort gegenüber den Ermittlungsbehörden riskieren Sie, dass die Möglichkeit eines Irrtums oder fahrlässigen Handelns ausgeschlossen wird und stattdessen von Vorsatz ausgegangen wird.
Gehen Sie dieses Risiko nicht ein und verweigern Sie die Aussage. Dies ist Ihr gutes Recht und darf nicht als Schuldeingeständnis gewertet werden.
2. Anwalt für Strafrecht einschalten
Wenden Sie sich umgehend an einen erfahrenen Strafverteidiger im Medizinstrafrecht bzw. Arztstrafrecht. Dieser kann Akteneinsicht beantragen und die gegen Sie erhobenen Vorwürfe fundiert prüfen.
Ihr Anwalt übernimmt zudem die Kommunikation mit den Behörden und kann im besten Fall eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Sollte es dennoch zu einem Gerichtsverfahren kommen, sorgt er für eine effektive Verteidigung, mit dem Ziel, Ihren Ruf zu schützen und Ihre berufliche Tätigkeit zu sichern.
Strafverteidigung durch spezialisierte Anwälte
Die Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf das Strafrecht spezialisiert und vertreten Mandanten bundesweit. Die Kanzlei verfügt über Standorte in Bonn, Köln, Hamburg, Lübeck, Greifswald, Berlin, Leipzig, Dresden, Frankfurt, Saarbrücken, Stuttgart, Nürnberg, Regensburg und München.
Wenn gegen Sie wegen der Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse ermittelt wird, zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt auf – Sie erhalten eine unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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