Unter Umständen kann sich ein Arzt wegen einer falschen Diagnose strafbar machen. Hierbei muss ein grober Diagnosefehler vorliegen.
Mögliche Straftatbestände wegen eines Diagnosefehlers reichen von Abrechnungsbetrug über Körperverletzung bis hin zur fahrlässigen Tötung.
Neben strafrechtlichen Konsequenzen können dabei auch Schadensersatz oder Schmerzensgeld auf den Arzt zukommen.
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- Wie wird eine falsche Diagnose rechtlich beurteilt?
- Wann liegt ein Diagnosefehler vor?
- Wann haftet der Arzt für Diagnosefehler?
- Welche Ansprüche kann ein Patient bei Diagnosefehler geltend machen?
- Wann kann sich der Arzt durch einen Diagnosefehler strafbar machen?
- Welche Strafen sind bei einem Diagnosefehler möglich?
- Was soll man tun, wenn man als Arzt eines Diagnosefehlers beschuldigt wird?
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Wie wird eine falsche Diagnose rechtlich beurteilt?
Irren ist menschlich und auch Ärzte sind davor nicht gefeit. Doch die Folgen eines ärztlichen Irrtums können weitreichend sein: Eine Fehldiagnose kann bewirken, dass eine dringend nötige medizinische Behandlung ausbleibt oder dass Maßnahmen getroffen werden, die gar nicht erforderlich sind. Beides kostet im besten Falle nur unnötig Geld, im schlechtesten Falle die Gesundheit und womöglich sogar das Leben des Patienten.
Grundsätzlich gilt eine falsche Diagnose als Behandlungsfehler. Der Arzt kann jedoch nicht für jede menschenmögliche Fehlbeurteilung rechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Wenn schwierige oder uneindeutige Symptome kompetent ausgewertet und im Rahmen des ärztlichen Beurteilungsspielraumes deren Ursache nicht richtig oder nicht vollständig erkannt wurde, spricht man von einem nicht schuldhaften Diagnoseirrtum. Dieser ist vom schuldhaften Diagnosefehler zu unterscheiden.
Wann liegt ein schuldhafter Diagnosefehler vor?
Von einem rechtlich relevanten Diagnosefehler spricht man, wenn die Diagnose eines Arztes nach objektiver Beurteilung auf Basis der voraus zu setzenden medizinischen Kenntnisse unvertretbar ist, also nicht mehr innerhalb des ärztlichen Beurteilungsspielraums liegt.
Dies kann unter anderem folgende Ursachen haben:
- Unzureichende Befunderhebung;
- Fehlinterpretation eindeutiger Befunde;
- Überschreitung der eigenen Kompetenz;
Es wird zwischen einfachen und groben Diagnosefehlern unterschieden:
- Ein einfacher Diagnosefehler liegt vor, wenn eine Diagnose nicht mit der gebotenen Sorgfalt bzw. nicht nach geltenden Standards durchgeführt und eindeutige Symptome dabei falsch gedeutet werden.
- Ein grober Diagnosefehler liegt vor, wenn die Falschdiagnose massiv der Sorgfaltspflicht und anzunehmenden Fachkenntnis des Arztes zuwiderläuft.
Wann haftet der Arzt für Diagnosefehler?
Haftbar ist der Arzt nur dann, wenn dem Patienten Schäden entstanden sind, die sich eindeutig auf einen schuldhaften Diagnosefehler des Arztes zurückführen lassen. Dies kann zutreffen, wenn:
- die Diagnose objektiv falsch ist;
- die Befunde die erfolgte Fehldeutung nicht zulassen;
- die Beurteilung der Befunde oder die Methode in der Diagnostik nicht medizinisch vertretbar sind;
- eindeutige Symptome nicht erkannt worden sind.
Die Beweislast für die genannten Punkte liegt beim Kläger, also beim geschädigten Patienten. Dieser muss nachweisen, dass es sich bei einer erfolgten falschen Diagnose um einen schuldhaften Behandlungsfehler und nicht um einen vertretbaren Irrtum handelt. Der Behandlungsfehler muss zudem einen Schaden verursacht haben.
Achtung: Ein grober Diagnosefehler begründet eine Umkehr der Beweislast!
Welche Ansprüche kann ein Patient bei Diagnosefehler geltend machen?
Auf dem privatrechtlichen Klageweg kann der Patient Ausgleich für erlittene Schäden verlangen, die ursächlich auf einen ärztlichen Diagnosefehler zurückzuführen sind.
Unter Umständen bestehen Ansprüche auf:
- Schadensersatz;
- Schmerzensgeld;
- Ausgleich von Verdienstausfall;
- Ausgleich von Heilungskosten;
- evtl. Entschädigungen für Anfahrtskosten, Haushaltsführungsschäden, anderweitige Zuzahlungen;
In der Summe können beachtliche Beträge zusammen kommen.
Ansprüche aus einem Behandlungsfehler verjähren nach drei Jahren. Die Frist beginnt Ende des Jahres, in dem der Fehler passiert ist und/oder der Geschädigte davon Kenntnis erlangt hat.
Wann kann sich der Arzt durch einen Diagnosefehler strafbar machen?
Ein Diagnosefehler kann eine Strafbarkeit begründen, wenn die Ursachen oder die Folgen einer falschen Diagnose strafrechtliche Relevanz haben.
Wenn ein Patient also beispielsweise massive gesundheitliche Schäden erleidet, die ursächlich auf eine schuldhafte Fehldiagnose durch dessen Arzt zurückgehen, hat sich der Arzt unter Umständen der Körperverletzung nach § 223 StGB schuldig gemacht. Stirbt der Patient, weil durch eine Falschdiagnose rettende Behandlungsmaßnahmen ausgeblieben sind, kann dies den Vorwurf der fahrlässigen Tötung nach § 222 StGB begründen. Ein Strafverfahren ist nur möglich, wenn der Ursachenzusammenhang zwischen Diagnosefehler und erlittenem Schaden als erwiesen angesehen werden muss, wenn also ohne den Diagnosefehler der Schaden mit mindestens 99 % Sicherheit nicht eingetreten wäre. Dies muss durch Gutachten festgestellt werden, was ein langwieriger und nervtötender Prozess ist.
Bei der Beurteilung der Strafbarkeit wird zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz unterschieden. Fahrlässigkeit bedeutet, dass der Arzt durch Verletzung seiner Sorgfaltspflicht das vermeidbare Risiko einer voraussehbaren Patientengefährdung verschuldet hat.
Vorsatz bedeutet, dass der Arzt mit Absicht gehandelt, also wider besseres Wissen eine falsche Diagnose gestellt hat, etwa, um sich an den Behandlungskosten zu bereichern. In diesem Falle kann der Arzt sich auch wegen Betrugs gemäß § 263 StGB strafbar machen.
Welche Strafen sind bei einem Diagnosefehler möglich?
Die möglichen Strafen richten sich in der Hauptsache danach, welcher Straftatbestand durch die Fehldiagnose erfüllt wurde und ob Fahrlässigkeit oder Vorsatz angenommen werden muss.
So wird beispielsweise fahrlässige Körperverletzung gemäß § 229 StGB mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren bestraft. Bei fahrlässiger Tötung drohen gemäß § 222 StGB Geldstrafen oder bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.
Wenn das Gericht zu der Annahme gelangt, dass der Arzt sich über die Ungenauigkeit seiner Diagnose im Klaren war, also sehenden Auges seine Sorgfaltspflicht außer Acht gelassen und daraus möglicherweise resultierende gesundheitliche Schäden des Patienten billigend in Kauf genommen hat, begründet dies eine weitaus schärfere Beurteilung seines Handelns als Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) oder gar Totschlag (§ 212 StGB). Für gefährliche Körperverletzung drohen Freiheitsstrafen von mindestens drei Monaten und maximal zehn Jahren, für Totschlag mindestens fünf Jahre. Geldstrafen sind nicht mehr vorgesehen.
Außerdem droht bei einer Verurteilung der Entzug der Approbation und damit das Ende der Tätigkeit als praktizierender Arzt.
Was soll man tun, wenn man als Arzt eines Diagnosefehlers beschuldigt wird?
Wenn nach einer falschen Diagnose der Vorwurf einer Straftat im Raum steht, kann dies jede Menge unangenehmer Folgen haben: So ist es zum Beispiel möglich, dass Ermittlungsbeamte mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss auf der Suche nach Beweismaterial Ihre Wohn- und Praxisräume auf den Kopf stellen. Unter Umständen erfahren Sie, und gleichzeitig auch Ihre Patienten, erst auf diesem Wege von dem gegen Sie laufenden Ermittlungsverfahren.
Wie man sich im Falle einer Hausdurchsuchung verhalten sollte, erfahren Sie hier:
Ratgeber Hausdurchsuchung.
Grundsätzlich gilt, dass Sie als Beschuldigter in einem Strafverfahren weitreichende Folgen zu fürchten haben und es ungemein wichtig ist, dass Sie die Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um für sich den Schaden zu begrenzen oder jedenfalls nicht Ihre eigenen Chancen auf einen glimpflichen Ausgang des Verfahrens zu schmälern.
Hierzu beachten Sie unbedingt die beiden folgenden Regeln:
- Aussage verweigern.
Nicht nur die ärztliche Schweigepflicht verhindert, dass Sie sich zum Fall eines bestimmten Patienten, seiner Befunde und der Diagnose einlassen müssen. Sie haben als Beschuldigter das Recht, jedwede Aussage zu verweigern. Dies darf Ihnen nicht negativ angelastet werden, und verhindert, dass Sie sich durch unbedachte Aussagen oder Antworten auf Fangfragen der Ermittler unabsichtlich selbst belasten, und damit Ihre eigene Verteidigung erschweren. Nutzen Sie daher unbedingt Ihr Schweigerecht! - Anwalt einschalten.
Wenden Sie sich umgehend an einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht. Dieser wird den Behörden mitteilen, dass er Sie vertritt, und die weitere Kommunikation für Sie übernehmen. Sodann wird er die Ermittlungsakte anfordern, um zu prüfen, was gegen Sie vorliegt, und gegebenenfalls Vorwürfe zu entkräften, ein Gutachten in Auftrag zu geben, o. ä. Im Idealfall lässt sich entweder der Vorwurf der Schuldhaftigkeit abschmettern, da es sich um einen vertretbaren Irrtum im Rahmen des ärztlichen Ermessensspielraumes handelt. Oder es lässt sich der Ursachenzusammenhang zwischen einer eventuellen Fehldiagnose und etwaigen Gesundheitsschäden des Patienten anzweifeln.
Ihr Anwalt kann dann möglicherweise die Einstellung des Verfahrens durchsetzen.
Sollte sich ein Gerichtsverfahren nicht vermeiden lassen, so wird der Anwalt auf Basis der Aktenlage Ihre Strafverteidigung planen und durchführen.
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Unsere Kanzlei ist auf Strafrecht und Strafverteidigung im Medizinstrafrecht spezialisiert. Durch jahrelange bundesweite Tätigkeit verfügen wir über jede Menge Erfahrung auf diesem Gebiet. Unsere Kanzlei verfügt über Standorte in Bonn, Hamburg, Berlin, Dresden, Frankfurt, Stuttgart, Nürnberg und München.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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