Wenn man im Briefkasten einen Anhörungsbogen der Polizei findet, stellt sich schnell die Frage nach dem richtigen Reagieren darauf. Muss man ihn ausfüllen oder kann man ihn einfach ignorieren?
Neben der Vorladung ist der Anhörungsbogen die andere Alternative, wie die Polizei einem Beschuldigten die Gelegenheit gibt, sich zu einer vorgeworfenen Straftat zu äußern.
Daneben versenden auch der Zoll und Bußgeldbehörden Anhörungsbögen. Für sie gelten die folgenden Hinweise grundsätzlich gleichermaßen.
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- Wozu verschickt die Polizei einen Anhörungsbogen?
- Kann man den Anhörungsbogen ignorieren?
- Muss man die angegebene Frist einhalten?
- Kann man sich durch Ausfüllen entlasten?
- Ist die Verweigerung des Ausfüllens nicht ein Schuldeingeständnis?
- Muss ich als Zeuge den Fragebogen beantworten?
- Warum einen Anwalt wegen eines Anhörungsbogens einschalten?
Wozu verschickt die Polizei einen Anhörungsbogen?
Wie bei der persönlichen Vernehmung will die Polizei auch mit den Anhörungsbogen Informationen erhalten, die sie für ihre weiteren Ermittlungen verwenden kann – insbesondere auch gegen den Beschuldigten, also den Empfänger ihres Schreibens.
Ohne Kenntnis der bisher schon vorliegenden Beweismittel ist für den Beschuldigten eine realistische Einschätzung seiner Lage kaum möglich. Jede Angabe zur Sache kann gegen ihn verwendet werden. Außerdem ist keineswegs sicher, dass die Strafverfolgungsbehörden seine Angaben auch so verstehen und bewerten, wie er das gern möchte.
Bereits die Betreffzeile eines Anhörungsbogens, in der üblicherweise kurz und knapp die Straftat genannt wird, ist für juristische Laien nicht immer leicht zu verstehen. Überhaupt vermitteln die Formulierungen in dem Schreiben oft den Eindruck, dass man zum Ausfüllen des Anhörungsbogens verpflichtet sei, was aber rechtlich nicht der Fall ist.
Kann man den Anhörungsbogen ignorieren?
Vom kompletten Ignorieren muss abgeraten werden, weil – wie oben erläutert – eine Pflicht zur Angabe der Personalien besteht. Außerdem wird durch Ignorieren das Strafverfahren nicht aus der Welt geschafft – die Polizei wird ihre Ermittlungen nicht deshalb einstellen, nur weil ein Beschuldigter den Anhörungsbogen nicht zurückgeschickt hat. Die richtige Verhaltensweise ist also, nur seine persönlichen Angaben zu machen, aber keine zur Sache.
Außerdem ist die Zusendung des Anhörungsbogens in den meisten Fällen auch der richtige Zeitpunkt, mit einem Rechtsanwalt Kontakt aufzunehmen. Je früher ein Anwalt, am besten ein Fachanwalt für Strafrecht, eingeschaltet wird, um so besser sind die Chancen für die Einstellung des Verfahrens in einem frühen Stadium. Es keinesfalls sinnvoll, mit einem Strafverteidiger erst Verbindung aufzunehmen, wenn eine Anklage erfolgt oder sogar schon ein Strafbefehl ergangen ist.
Muss man die angegebene Frist einhalten?
Die häufig gesetzte Frist von einer Woche ist sehr kurz bemessen. Lassen Sie sich dadurch aber nicht unter Druck setzen. Sie müssen nicht mit Zwangsmaßnahmen rechnen, zumal ohnehin nur die Verpflichtung zur Angabe der Personalien besteht. Schieben Sie Ihre Reaktion aber auch nicht zu lange hinaus, sondern kontaktieren Sie möglichst schnell einen Rechtsanwalt.
Kann man sich durch Ausfüllen entlasten?
Aufgrund der unzureichenden Kenntnis der vorliegenden Beweismittel der Polizei ist es in den allermeisten Fällen reine Illusion, sich mit Angaben zur Sache in einem Anhörungsbogen entlasten zu können. Davon ist dringend abzuraten. Einlassungen zur Sache sollten immer erst dann erfolgen, wenn ein Rechtsanwalt Akteneinsicht erhalten hat. Der Beschuldigte selbst kann das nicht beantragen.
Abzuraten ist auch von telefonischen Nachfragen bei der Polizei, falls Ihnen in dem Anhörungsbogen etwas nicht klar sein sollte. Es besteht die Gefahr, dass die Beamten Sie in ein längeres Gespräch verwickeln und Sie dann doch Aussagen zur Sache machen.
Ist die Verweigerung des Ausfüllens nicht ein Schuldeingeständnis?
Nein, das Aussageverweigerungsrecht des Beschuldigten bzw. später des Angeklagten gehört zu den elementaren Rechten im deutschen Strafprozess. Es darf zu keiner Zeit und von keiner Behörde gegen den Betroffenen verwendet werden.
Muss ich als Zeuge den Fragebogen beantworten?
Auch als Zeuge müssen Sie gegenüber der Polizei keine Angaben zur Sache machen, sofern nicht eine richterliche Vernehmung angeordnet wurde. Sie müssen aber – wie der Beschuldigte auch – Ihre Personalien mitteilen. Lassen Sie sich von einem Zeugenfragebogen nicht täuschen: Oft wird hier der Eindruck vermittelt, dass man zu einer Aussage verpflichtet sei. Das trifft aber nicht zu. Anders ist es nur bei der erwähnten richterlichen Vernehmung und in der Hauptverhandlung vor Gericht.
Da die Polizei in der Praxis öfter zunächst Zeugenfragebögen verschickt, obwohl sie intern eigentlich schon von einem Tatverdacht ausgeht, ist auch bei einer Äußerung als Zeuge Vorsicht geboten. In vielen Fällen ist anwaltlicher Rat unbedingt zu empfehlen, weil man nicht selten vom Zeugen zum Beschuldigten werden kann. Eine sorgfältige vorherige Prüfung der Aussage ist deshalb wichtig, damit man sich nicht versehentlich selbst beschuldigt.
Außerdem ist zu prüfen, ob ein Zeugnisverweigerungsrecht vorliegt. Niemand muss gegen nahe Verwandte aussagen. Ob das der Fall ist, kann Ihnen ein Rechtsanwalt sagen.
Auf jeden Fall muss aus dem Schreiben klar hervorgehen, ob Sie als Zeuge oder als Beschuldigter angehört werden. Ist das nicht der Fall, sollte das für Sie ein Alarmsignal sein und Sie veranlassen, spätestens jetzt einen Strafverteidiger einzuschalten, weil der Verdacht besteht, dass man Sie hinters Licht führen will.
Falls Sie dennoch als Zeuge Angaben zur Sache machen wollen, müssen diese der Wahrheit entsprechen, da Sie andernfalls eine Straftat begehen. Auch eine uneidliche Falschaussage ist strafbar.
Warum einen Anwalt wegen eines Anhörungsbogens einschalten?
Nur ein Rechtsanwalt kann Akteneinsicht beantragen und ist auf dieser Grundlage und seiner Fachkenntnisse befähigt, die rechtliche Situation eines Beschuldigten sachgerecht einzuschätzen. Nur nach Einblick in die Ermittlungsakte können eine sinnvolle Verteidigungsstrategie entwickelt werden und zu diesem Zeitpunkt auch Angaben zur Sache gemacht werden, die den Beschuldigten tatsächlich entlasten und nicht etwa in noch größere Schwierigkeiten bringen.
Der Rechtsanwalt wird nach Erteilung des Mandats der Polizei mitteilen, dass zunächst keine Angaben zur Sache gemacht werden.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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