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Was tun bei Ärger mit Zoll und Polizei nach einer illegalen Internetbestellung?

Illegale Bestellung im Internet

Zuletzt aktualisiert am 27. Oktober 2021

Im Internet kann man bekanntlich alle möglichen Waren kaufen, legale wie illegale. Leider enden solche Bestellungen nicht immer zur Zufriedenheit des Kunden, so z. B. wenn es Ärger mit dem Zoll und der Polizei gibt, weil eine Internetbestellung illegal war und von den Behörden abgefangen wurde.

Anders als bei Bestellungen im Darknet ist Kunden im allgemein zugänglichen Internet oft gar nicht bewusst, dass die bestellte Ware illegal ist. Es gibt immer wieder Fälle, in denen die ausländischen Anbieter sogar ausdrücklich behaupten, der Erwerb und Besitz sei auch in Deutschland erlaubt. Auch inländische Informationsangebote neigen manchmal dazu, die Rechtslage – aus welchen Gründen auch immer – zu positiv darzustellen.

In diesem Artikel werden verschiedene Waren vorgestellt, deren Bestellung (Einfuhr) nach Deutschland verboten ist. Es handelt sich um eine Auswahl, die wir aufgrund unserer Erfahrungen aus der anwaltlichen Praxis zusammengestellt haben. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.




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Welche Waren darf man nicht nach Deutschland einführen?

Illegale Einfuhr - welche Waren darunter fallen:

27.10.2021

Neue psychoaktive Substanzen (NPS)

Auch „Legal Highs“, die als „Kräutermischungen“, „Lufterfrischer“, „Reinigungsmittel“ oder „Badesalze“ verkauft werden.

Die neuen psychoaktiven Substanzen fallen zwar nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), sind aber aufgrund eines extra für sie 2016 geschaffenen Gesetzes, dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG), illegal.

Bereits die Bezeichnung „Legal Highs“ ist irreführend und stammt aus der Zeit vor dem NpSG, in der es tatsächlich eine gewisse rechtliche Grauzone gab. Hinzu kommen alternative Bezeichnungen wie „Kräutermischung“, „Lufterfrischer“ oder „Badesalze“, die eine Legalität dieser Produkte suggerieren, die es in der strafrechtlichen Realität nicht gibt.

Das NpSG umfasst folgende Stoffe:

  • Ableitungen von 2-Phentylamin – ähnlich Maskalin-
  • Cannabinmimetika/synthetische Cannabinoide – ähnlich Cannabis
  • Benzodiazepine – ähnlich Schlaf- und Beruhigungsmitteln
  • Ableitungen von N-2-Aminocyclohexyl – ähnlich MDMA
  • Ableitungen von Tryptamin – ähnlich DMT

Psylocibin-Pilze

Auch („Magic Mushrooms“, „Zauberpilze“ oder „Psilos“)

Diese Pilze sind sogenannte Naturdrogen, die halluzinogene Wirkstoffe (in diesem Fall Psilocybin und Psilocin) enthalten. Sie fallen unter das Betäubungsmittelgesetz und sind damit illegal, auch wenn sie nicht einzeln im BtMG erwähnt werden, sondern nur die beiden Wirkstoffe.


Cannabis-Produkte wie Hanfsamen, CBD-Blüten und andere CBD-Produkte

Hanfsamen ist in Deutschland illegal, auch wenn er kein THC enthält. Er fällt mit unter das generelle Cannabis-Verbot. Leider wird das auf verschiedenen Seiten im Internet immer wieder falsch dargestellt. Doch die Praxis der Strafverfolgungsbehörden sagt etwas anderes: Allein der Kölner Zoll hat bis Ende Februar 2021 ca. 5800 Briefe aus den Niederlanden mit Cannabis-Samen beschlagnahmt. Die Strafverfahren dazu steigen seitdem stark an.

Cannabidiol (CBD) ist ein Bestandteil der Cannabispflanze. Cannabis fällt unter das Betäubungsmittelgesetz. Damit sind CBD-Produkte grundsätzlich illegal, auch wenn CBD selbst im Gegensatz zu Cannabis kein THC enthält und damit nicht psychoaktiv (bewusstseinsverändernd) ist.

Zu medizinischen Zwecken ist CBD in Deutschland erlaubt. Auch der Einsatz in anderen Produkten ist erlaubt, z. B. in Kosmetika, weil hier keine Einnahme durch den Endverbraucher erfolgt. CBD-Blüten sind für Privatleute verboten, sie dürfen nur für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden, darunter fallen keine vermeintlichen privaten Forschungsinteressen.


Springmesser, Schlagringe, Präzisionsschleudern und andere Waffen

Zahlreiche Gegenstände, die im Internet scheinbar legal erworben werden können, gelten in Deutschland als Waffen im Sinne des Waffengesetzes und sind verboten. So kann die schnelle Bestellung über Shopping-Apps wie „Wish“ schnell zu ernsten strafrechtlichen Problemen führen.

Illegale Waffen werden meistens vom Zoll gefunden, der Sendungen aus China und anderen asiatischen Ländern besonders genau unter die Lupe nimmt, vor allem aus steuerrechtlichen Gründen.

Verboten sind hierbei unter anderem Schlagringe, bestimmte Einhandmesser, Springmesser, Butterflymesser, Wurfsterne und Elektroschocker ohne PTB-Siegel.




Womit muss ich nach einer Bestellung von illegalen Waren im Internet rechnen?

27.10.2021

Wenn Ihre Bestellung am Zoll abgefangen wurde, ergeht eine Strafanzeige gegen Sie und Sie erhalten eine Vorladung von der Polizei oder einen Anhörungsbogen.

Im schlechtesten Falle, etwa beim Kauf größerer Mengen, wird man Sie auch des Handels verdächtigen, was zu einer Hausdurchsuchung führen kann.

Eine Hausdurchsuchung ist aber bei einfachen Bestellungen nicht zwingend die Folge. Gerade bei Massenverfahren, wie z. B. nach der Beschlagnahme zahlreicher Briefsendungen mit Hanfsamen, wird die Polizei eher darauf verzichten, weil ihre Kapazitäten begrenzt sind.

In der Praxis ist die Beweislage oft sehr schwach, weil z. B. nicht nachgewiesen werden kann, dass Sie die Ware auch tatsächlich bestellt haben. Hier muss die Polizei weitere Indizien vorlegen, um ein Gericht vom Vorliegen einer Straftat zu überzeugen. Das können z. B. Kontoauszüge sein, die Zahlungen an den Händler belegen.




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Wie verhalte ich mich, wenn ich die Befürchtung habe, dass der Zoll meine Bestellung abgefangen hat?

27.10.2021

Bleiben Sie vor allem ruhig und unternehmen Sie keine voreiligen Schritte. Bevor Sie eine Vorladung und einen Anhörungsbogen von der Polizei erhalten haben oder im schlimmsten Fall eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat, ist noch gar nicht sicher, ob Sie tatsächlich ins Visier der Behörden geraten sind.

Selbst wenn das mit hoher Wahrscheinlichkeit der Fall sein sollte – z. B. weil die bestellte Ware von einem Händler ausbleibt, bei dem Sie bereits mehrfach zu Ihrer Zufriedenheit bestellt haben – ist noch nichts verloren.

In dem Moment, in dem Sie Nachricht von der Polizei erhalten, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, der sich mit Strafverfahren im Betäubungsmittelrecht auskennt. Er kann dann Akteneinsicht beantragen und dadurch prüfen, was die Ermittlungsbehörden tatsächlich wissen. Sie selbst machen bitte von Ihrem Schweigerecht als Beschuldigter Gebrauch. Die Kommunikation mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft sollte nur Ihr Strafverteidiger führen.




Wie hoch kann die Strafe nach der Bestellung von illegalen Betäubungsmitteln und ähnlichen Stoffen im Internet ausfallen?

27.10.2021

Grundsätzlich gilt das in § 29 Abs.1 BtMG genannte Strafmaß für Einfuhr oder Besitz der in Anlage 1 des BtMG erfassten Stoffe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Das Strafmaß kann sich bis auf 15 Jahre erhöhen, wenn ein schwerer Fall vorliegt, etwa wenn mit einer nicht geringen Menge Handel getrieben wurde.

Im Einzelfall kommt es aber auf viele Details an, die hier nicht im Einzelnen dargestellt werden können. Lesen Sie dazu auch den Artikel „Welche Strafe droht bei Verstoß gegen § 29 BtMG?“

Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz sieht u. a. für Einfuhr und Besitz eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.




Mit welcher Strafe muss ich nach der Bestellung von illegalen Waffen rechnen?

27.10.2021

Grundsätzlich sieht § 51 Abs.1 WaffG für den Besitz von verbotenen Waffen eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro vor, und für den Erwerb eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen ist eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren möglich. Das Strafmaß ist aber sehr stark von den Umständen des Einzelfalls abhängig und kann von einem erfahrenen Strafverteidiger wesentlich beeinflusst werden. Es ist also in den meisten – einfachen – Fällen nicht gleich mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen.

Jagdscheininhaber und Besitzer von legalen Waffen (Inhaber eines kleinen Waffenscheins oder Sportschützen mit Waffenbesitzkarte) müssen damit rechnen, dass ihre Zuverlässigkeit überprüft und ihre Erlaubnis unter Umständen widerrufen wird.




Was sollte ich künftig bei Internetbestellungen beachten?

27.10.2021

Erkundigen Sie sich vor einer Bestellung im Ausland unbedingt, ob das Produkt auch in Deutschland legal ist. Verlassen Sie sich dabei bitte nicht allein auf Aussagen des Händlers, sondern nutzen Sie mehrere Informationsquellen. Bedenken Sie: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!




Wie kann mir ein Fachanwalt für Strafrecht nach der Bestellung einer illegalen Ware im Internet helfen?

27.10.2021

Gerade bei Internetbestellungen ist das Wissen um den Kenntnisstand der Ermittlungsbehörden von enormer Bedeutung. Nur ein Rechtsanwalt erhält Einsicht in die Ermittlungsakte. Sie selbst haben diese Möglichkeit nicht. Erst nach der Akteneinsicht kann eine sinnvolle Verteidigungsstrategie entwickelt werden.

Als Fachanwalt für Strafrecht habe ich schon viele Fälle von Mandanten betreut, die Ärger mit dem Zoll und der Polizei wegen der Bestellung von illegalen Waren im Internet hatten. Das Ziel ist dabei zunächst, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen, wenn das die mangelhafte Beweislage ermöglicht. In den anderen Fällen gelingt oft ein milderes Urteil als von der Staatsanwaltschaft beantragt wurde.

Sollten Sie illegale Waren im Internet bestellt und deshalb Ärger mit der Polizei haben, dann nehmen Sie einfach Kontakt mit mir auf, entweder über das Kontaktformular oder die angegebene Telefonnummer oder einfach über WhatsApp. Ich bin bundesweit als Strafverteidiger tätig.

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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.

Sie haben konkrete Fragen oder benötigen einen starken Rechtsbeistand: Dann nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und sprechen Sie mit einem unserer Experten.


Fachanwalt f?r Strafrecht - Dr. Matthias Brauer LL.M.



Wichtiger Hinweis: Sämtliche Informationen auf unserer Website und in unserem Rechtsblog dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen. Bei jeglichen rechtlichen Angelegenheiten müssen immer die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden. Auch wenn wir unsere Inhalte stets aktualisieren, kann sich die Rechtslage durch neue Urteile oder Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Wenn Sie eine rechtssichere Auskunft zu Ihrem speziellen Problem benötigen, kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.

Was tun bei Ärger mit Zoll und Polizei nach einer illegalen Internetbestellung? Zuletzt aktualisiert: 27.10.2021 von Dr. Matthias Brauer LL.M

8 Kommentare

  • Arda

    3. Juni 2022 - 12:47

    Hallo,

    Ich habe 2 Schlagringe für Dekoration gründen für mein Zimmer bestellt. Ich habe soeben mitbekommen dass das Paket beim Zoll gelandet ist. Ich bin 14 Jahre alt wie sollte ich mich verhalten ? Bekomme ich eine Geldstrafe?

    • Dr. Matthias Brauer LL.M

      3. Juni 2022 - 12:52

      Hallo,
      wichtig ist, dass Sie zunächst keine Aussage zum Tatvorwurf machen. Eine Geldstrafe ist möglich. Detaillierte und individuelle Aussagen können wir Ihnen erst geben, wenn wir genauere Informationen über die Hintergründe wissen. Gerne können Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung kontaktieren.

  • Elias

    4. März 2022 - 10:48

    Hallo,
    ich habe erfahren dass ein an mich adressiertes Packet mit 20g Cannabis beim Zoll abgefangen wurde.
    Wie habe ich mich in dieser Situation zu verhalten?

  • Dennis

    10. Januar 2022 - 10:56

    Ist es nun legal sich eine Pilzzuchtbox nach Deutschland zu bestellen? Die enthält ja nur Mycel.

    Und wie sieht es mit Trüffeln aus?

    Vielen Dank.

    Dennis

  • Matthias L.

    28. September 2021 - 22:50

    Moin,
    Ich habe vor zwei Wochen ein schlagring messer bei der Internetplattform Wish.De bestellt. In der Nachverfolgung der Bestellung konnte ich lesen das sie zur Verarbeitung beim Zoll angekommen ist. Heißt das jetzt dead ich automatisch eine Strafanzeige bekomme oder kann es auch sein das meine Bestellung ohne Kontrolle bei mir ankommt. Und wenn ich eine Anzeige bekomme wie soll ich mich am besten verhalten?

    Gruß Matthias

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