Zuletzt aktualisiert am 24. Oktober 2022
Illegale Darknet Bestellung kommt nicht an - was nun zu erwarten ist?
Im Darknet und auf seinen Marktplätzen findet mittlerweile ein enormer Umsatz von illegalen Waren statt. Darunter vor allem Betäubungsmittel bzw. Drogen oder auch Waffen. Die Versendung erfolgt in der Regel per Post. Wobei immer wieder Darknet Pakete von den Behörden abgefangen werden. Über Treuhandsysteme, Händlerbewertungen und weitere Mechanismen soll für den Darknet-Kunden und den Darknet-Händler eine betrugssichere Abwicklung der illegalen Geschäfte ermöglicht werden, da ein Rückgriff auf den zivilrechtlichen Weg nicht möglich ist.
Trotz solcher Vorkehrungen ist es nicht selten der Fall, dass eine Bestellung mit illegalem Inhalt wie Drogen oder Waffen aus dem Darknet trotz Bezahlung mit den dort üblichen Bitcoins oder anderen Kryptowährungen am Ende nicht beim Kunden ankommt.
Hier finden Sie Antworten auf folgende Fragen:
- Warum ist mein Darknet Paket nicht angekommen?
- Was tun, wenn ein Darknet Paket abgefangen wurde?
- Wann macht es Sinn einen Anwalt einzuschalten?
Gegen Sie läuft ein Ermittlungsverfahren wegen einer illegale Bestellung im Darknet?
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Warum ist mein Darknet Paket nicht angekommen?
Wenn eine Bestellung von aus dem Darknet trotz Bezahlung nicht ankommt, dann wird sich der Besteller fragen, warum seine Sendung nicht angekommen ist. Hierbei kommen mehrere Gründe in Betracht. Wenn der Käufer „Glück“ gehabt hat, dann war der Darknet-Händler „nur“ ein Betrüger und die bestellte Ware wurde niemals abgeschickt und der Verkäufer hat lediglich das Geld bzw. die Bitcoins einbehalten.
Dies kommt in der Praxis gelegentlich vor und ist für den Darknet-Kunden sogar oftmals das geringere Übel. Ein umsatzorientierter Darknet-Händler kann sich solch ein Vorgehen jedoch in der Regel nicht erlauben, da auf den Darknet-Märkten ein Bewertungssystem existiert, so dass ein Betrug schnell dazu führen würde, dass weitere Kunden ausbleiben.
Darknet-Sendung vom Zoll oder der Polizei abgefangen?
Ärgert sich der Darknet-Kunde, dass er bei einem Betrüger seine Bitcoins oder eine andere Krypto-Währung nicht wieder sehen wird, ist dieser Fall in der Regel noch unerfreulicher, als wenn etwa eine Drogenlieferung durch die Polizei abgefangen wurde und deshalb nicht angekommen ist. In diesem Falle ist nicht nur das Geld weg, sondern es erwartet den Darknet-Besteller in jedem Falle auch noch die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens.
Häufig werden Sendungen auch im Rahmen von Ermittlungen gegen einen Darknet-Drogenhändler abgefangen, wobei sich das Netz der Ermittlungen bei einem postalischen Abfangen von Drogenbestellungen übers Darknet oft schon so eng zugezogen hat, dass auch der Darknet-Händler selbst kurz davor ist, entdeckt zu werden.
Ist die Darknet-Bestellung einfach auf dem Postweg verloren gegangen?
Manchmal kommt es auch vor, dass eine Sendung auf dem Postweg nicht zugestellt werden kann, etwa weil der Postbote den passenden Briefkasten nicht gefunden hat. In diesem Fall wurde in der Vergangenheit die Sendung dann an den vermeintlichen Absender zurückgeschickt. Viele Händler im Darknet haben jedoch bei der Absenderadresse die Anschrift eines tatsächlich existierenden Unternehmens angegeben, das mit der Betäubungsmittel-Lieferung jedoch nichts zu tun hat.
Immer wieder landen daher Betäubungsmittelrücksendungen bei einfachen Unternehmern oder Privatpersonen, welche die Postsendung dann regelmäßig der Polizei übergeben. Hier ist der Darknet-Händler dann zwar oft nicht ermittelbar, der Empfänger, also der Darknet-Kunde, hat jedoch auch hier wieder mit einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zu rechnen, da sein Name und seine Adresse ja auf dem Adressfeld stehen.
Seit 2021 dürfen Versanddienstleister wie die Deutsche Post DHL Group unzustellbare Sendungen nicht nur öffnen, sondern müssen sie nach Absatz 4a in § 39 Postgesetz den Strafverfolgungsbehörden vorlegen, wenn sich darin verbotene Inhalte befinden. Auf diese Weise will man den Versand von illegalen Arznei-, Doping- oder Betäubungsmitteln, Waffen usw. eindämmen.
Zu diesem Zweck wurde Anfang Dezember 2021 bei der Staatsanwaltschaft Marburg die „Task Force Briefermittlungen“ eingerichtet, die seitdem zentral für ganz Deutschland die Ermittlungen übernimmt. In der hessischen Stadt befindet sich das Briefermittlungszentrum der Unternehmensgruppe Deutsche Post DHL. Dort sollen Medienberichten zufolge täglich bis zu 100 strafrechtlich relevante Briefsendungen festgestellt werden. Sie werden dann an die „Task Force Briefermittlungen“ weitergeleitet. Diese übernimmt die Identifizierung der Empfänger und leitet Strafverfahren gegen sie ein.
Was tun, wenn ein Darknet Paket abgefangen wurde?
Wenn man den Verdacht hat, dass eine Bestellung aus dem Darknet abgefangen wurde, dann droht die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens.
Bei Drogenbestellungen, die über einige Konsumeinheiten hinausgehen, droht dem Darknet-Besteller in der Regel sogar eine Hausdurchsuchung. Hier vermutet die Staatsanwaltschaft in der Regel den Verdacht, dass die Bestellung zum Handeltreiben erfolgt ist. Jedoch auch der einfache Endverbraucher von Betäubungsmitteln hat mit einem Strafverfahren zu rechnen. Bei ihm kann auch eine Hausdurchsuchung erfolgen, üblicher ist jedoch in der Regel eine polizeiliche Vorladung.
Vorsicht, wenn die Darknet Bestellung nicht ankommt
Da der Besteller einer abhanden gekommenen Darknet-Drogenbestellung in der Regel nicht wissen kann, was mit seiner Sendung geschehen ist, sollte er sicherheitshalber davon ausgehen, dass die Sendung in die Hände der Polizei oder anderer Ermittlungsbehörden gelangt ist. Hier gilt es dann vorbereitet zu sein, wenn eine unangekündigte Hausdurchsuchung droht, bei der auf dem Computer des Beschuldigten und in seiner Wohnung Beweismittel für Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) aufgefunden werden sollen.
Vorbereitung ist alles: Erfahren Sie in unserem Ratgeber alles über Hausdurchsuchungen:
Ratgeber Hausdurchsuchung
Wann sollte ich wegen einer abgefangenen Bestellung aus dem Darknet einen Anwalt einschalten?
Wenn eine Sendung aus dem Darknet nicht angekommen ist, dann kann ein Rechtsanwalt über deren Verbleib natürlich auch keine Angaben machen. Eine Anfrage des Anwalts bei den Ermittlungsbehörden wäre zudem auch kontraproduktiv. Hier sollte der Besteller lediglich auf eine Hausdurchsuchung vorbereitet sein.
Erfährt der Darknet-Kunde jedoch von einem Ermittlungsverfahren, etwa durch eine Vorladung, sollte nicht länger gezögert werden. Ab diesem Zeitpunkt ist die Kontaktaufnahme zu einem erfahrenen Rechtsanwalt und Strafverteidiger dringend zu empfehlen. Ein in Gang gekommenes Strafverfahren erledigt sich in der Regel nicht von selbst.
Macht der Darknet-Kunde ohne anwaltliche Vertretung im Ermittlungsverfahren von seinem Recht zu Schweigen Gebrauch, droht regelmäßig der Erlass eines Strafbefehls, also einer schriftlichen Verurteilung ohne Verhandlung. Gegen diesen Strafbefehl kann der Betroffene dann zwar Einspruch einlegen, dieser wird dann aber in einer gerichtlichen Hauptverhandlung verhandelt. Bei einer frühzeitigen Zuhilfenahme eines Strafverteidigers kann ein Verfahren jedoch oft bereits im Ermittlungsverfahren im Wege der Einstellung beendet werden, so dass ein Kontakt mit einem Richter und eine Verurteilung oftmals zu vermeiden sind. Sollte gegen Sie ein Ermittlungsverfahren laufen, nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt zu uns auf!
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.
Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg, Stuttgart, Nürnberg, München und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.
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