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Zollhinterziehung am Flughafen

Zollhinterziehung am Flughafen - Gründer oder roter Ausgang?

Zuletzt aktualisiert am 10. Mai 2022

Vorsicht bei der Einreise!

Für viele Reisende hat sich nach ihrer Ankunft am Flughafen schon die Frage gestellt: Kann ich den grünen Ausgang nehmen oder muss ich etwas verzollen? Die Antwort sollte nicht leichtfertig erfolgen, denn im Fall der Wahl des falschen Ausgangs kann man sich der Zollhinterziehung schuldig machen und muss mit einer entsprechenden Strafe rechnen.

Für juristische Laien sind Begriffe aus dem Steuerrecht wie Zollvergehen, Zollverkürzung oder Zollhinterziehung oft nur schwer einzuordnen.




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Wann muss man etwas verzollen?

10.05.2022

Unter dem umgangssprachlichen Begriff „Verzollen“ versteht man rechtlich unterschiedliche Vorgänge. Grundsätzlich muss Zoll im engeren Sinne immer dann bezahlt werden, wenn Waren aus dem Nicht-EU-Ausland nach Deutschland eingeführt werden, sofern bestimmte Freigrenzen überschritten werden. Diese Freigrenzen sind: 430 Euro bei Flugreisen und bei Seereisen, 300 Euro bei Einreisen auf dem Landweg sowie 175 Euro bei Reisenden unter 15 Jahren. Für Alkohol und Tabak gelten gesonderte Freigrenzen.

Unter den EU-Mitgliedsstaaten gilt dagegen das Prinzip der Freizügigkeit. Eine wichtige Ausnahme sind aber Gebiete, die eigentlich auch zur Europäischen Union gehören, für die aber besondere Zollvorschriften gelten, wie z. B. die dänische Inselgruppe der Färöer oder die deutsche Insel Helgoland. Hier muss bei der Einreise auf möglicherweise zu verzollende Waren geachtet werden.

Außerdem gibt es noch bestimmte Gegenden, die zwar zum Zollgebiet der EU gehören, aber nicht zum Steuergebiet für Verbrauchssteuern und Mehrwertsteuern. Dazu gehören z. B. die als Urlaubsziel beliebten Kanarischen Inseln. Bei der Einreise sind in diesem Fall zwar keine Zollgebühren fällig, aber gegebenenfalls müssen Verbrauchssteuern oder die Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden. Mit entsprechenden Zollkontrollen bei der Einreise ist auf jeden Fall zu rechnen.

Schließlich muss auch Bargeld ab einem Wert von über 10.000 Euro beim Zoll angemeldet werden. Gleiches gilt für andere Barmittel wie übertragbare Inhaberpapiere (z. B. Aktien) und Gold sowie für gleichgestellte Zahlungsmittel wie Sparbücher, Edelsteine und andere Edelmetalle (nicht jedoch Schmuck). Hier sind keine zusätzlichen Abgaben fällig, aber beim Überschreiten der genannten Freigrenze müssen die Zahlungsmittel deklariert werden, sonst droht auch hier eine erhebliche Geldstrafe. Die Vorschrift soll nach dem Willen des Gesetzgebers der Bekämpfung der Geldwäsche und der Organisierten Kriminalität dienen.

Der deutsche Zoll bietet im Internet ein umfangreiches Informationsangebot. Hier können Sie unter Zoll / Privatpersonen die jeweils aktuell geltenden Bestimmungen einsehen.




Wie hoch ist der Zoll, wenn die Freigrenze überschritten wird?

10.05.2022

Bis zum Gesamtwert von 700 Euro wird ein Pauschalsatz von 17,5 Prozent angenommen. Darüber wird vom Zoll genauer ermittelt. Es ist oft sinnvoll, Belege über den Kaufpreis aufzuheben, um sie dem Zoll zur Wertermittlung vorlegen zu können. Andernfalls wird der Wert geschätzt, was leider auch zu Ungunsten des Reisenden ausgehen kann.




Was versteht man genau unter dem Begriff Zollhinterziehung?

10.05.2022

Eine Zollhinterziehung liegt vor, wenn widerrechtlich eine Reduzierung oder Vermeidung von Einfuhrabgaben oder Ausfuhrabgaben erfolgt.

Man spricht dann von einer Zollstraftat, die nach der Abgabenordnung (AO) der Steuerhinterziehung gleichgestellt ist. Typisch sind bei der Zollhinterziehung (wie bei der Steuerhinterziehung) falsche oder unvollständige Angaben gegenüber dem Zoll, um Abgaben zu vermeiden bzw. zu reduzieren.




Was ist der Unterschied zwischen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer?

10.05.2022

Die Zollgebühren und die Einfuhrumsatzsteuer sind beide Zollabgaben. Die Einfuhrumsatzsteuer entspricht der im Inland zu zahlenden Mehrwertsteuer und beträgt gegenwärtig je nach Warenart 7 oder 19 Prozent. Im Gegensatz zu den Zollgebühren gibt es hier seit dem 1. Juli 2021 keine Freigrenze mehr.




Ist Zollhinterziehung eine Straftat?

10.05.2022

Zollhinterziehung ist grundsätzlich eine Straftat. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es sich aber auch nur um die Ordnungswidrigkeit der sogenannten Zollverkürzung handeln. (dazu weiter unten mehr)




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Mit welcher Strafe muss man bei Zollhinterziehung rechnen?

10.05.2022

Zollhinterziehung wird gemäß § 370 AO mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. In besonders schweren Fällen beträgt die Freiheitsstrafe sechs Monate bis zehn Jahre.

Die nicht angegebenen Waren müssen mit einem Zuschlag nachverzollt werden. Außerdem kann ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Handelt jemand nicht vorsätzlich, sondern nur grob fahrlässig, dann wird der Zoll in der Regel von einer Zollverkürzung gemäß § 378 AO ausgehen. Dabei handelt es sich im Gegensatz zur Zollhinterziehung nur um eine Ordnungswidrigkeit, für die allerdings auch ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro verhängt werden kann.

Der Grenzwert, ab dem nicht mehr von einer Ordnungswidrigkeit, sondern von einer Straftat ausgegangen wird, liegt bei 700 Euro.




Wie sollte ich mich verhalten, wenn mir der Vorwurf einer Zollhinterziehung gemacht wird?

10.05.2022

Zollhinterziehung ist ebenso wie Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt und sollte deshalb keinesfalls auf die leichte Schulter genommen werden. Falls gegen Sie wegen dieses Tatbestands ermittelt wird, sollten Sie so schnell wie möglich einen Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren, der sich auch mit dem Steuerstrafrecht gut auskennt.

Machen Sie gegenüber dem Zoll möglichst keine Angaben zur Sache, weil diese Ihnen im Strafverfahren schaden könnten. Als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht. Sobald Sie einen Anwalt das Mandat erteilt haben, wird er Akteneinsicht beantragen und auf dieser Grundlage eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie entwickeln.

Dr. Brauer Rechtsanwälte arbeiten bundesweit als Strafverteidiger. Dr. Matthias Brauer ist Fachanwalt für Strafrecht und verfügt über umfangreiche Erfahrungen auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts. Nehmen Sie per Telefon, E-Mail, das Formular auf unserer Website oder gern auch per WhatsApp Kontakt mit uns auf!

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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.

Sie haben konkrete Fragen oder benötigen einen starken Rechtsbeistand: Dann nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und sprechen Sie mit einem unserer Experten.


Fachanwalt f?r Strafrecht - Dr. Matthias Brauer LL.M.



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Zollhinterziehung am Flughafen Zuletzt aktualisiert: 10.05.2022 von Dr. Matthias Brauer LL.M

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