Versicherungsbetrug ist eine Sonderform des Betrugs gemäß § 263 StGB, bei der vorsätzlich Versicherungsleistungen erschlichen werden, auf die kein Anspruch besteht.
Auch banale Schadensfälle des Alltags können bei der Versicherung fälschlich den Verdacht erwecken, dass es sich um Versicherungsbetrug handelt.
Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt – das Strafmaß reicht bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Weitere einschneidende Konsequenzen sind möglich.
Auch beim Vorwurf eines Versicherungsbetrugs gilt: eine frühzeitige Verteidigung ist das A und O. Wird gegen Sie ermittelt sollten Sie keine Aussage tätigen und sofort einen erfahrenen Rechtsanwalt kontaktieren.
Gegen Sie läuft ein Strafverfahren wegen einer Wirtschaftsstraftat?
Keine Zeit verlieren
Jetzt Kontakt aufnehmen!
Erfahrene Anwälte für Wirtschaftsstrafrecht
Schnelle Hilfe - deutschlandweit
Kostenlose Ersteinschätzung
Weitere Kontaktmöglichkeiten:
- Tatbestand: Was ist Versicherungsbetrug?
- Welche Strafe droht bei Versicherungsbetrug?
- Versicherungsbetrug: Beispiele aus der Praxis
- Was ist Versicherungsmissbrauch?
- Wie ermitteln Versicherungen bei Verdacht auf Versicherungsbetrug?
- Wie erfahre ich vom Vorwurf der Straftat?
- Anzeige erhalten: Was soll ich als Beschuldigter tun?
- Anwalt bei Versicherungsbetrug - bundesweite Hilfe
Tatbestand: Was ist Versicherungsbetrug?
Versicherungsbetrug ist kein eigener Straftatbestand. Er ist ein Unterfall des Betrugs, der in § 263 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt ist. Darunter fallen alle betrügerischen Handlungen, mit denen bezweckt wird, Leistungen von der Versicherung zu erhalten, die einem nicht zustehen. Es muss also eine Täuschung vorliegen, die einen Irrtum erregt, der wiederum zu einer Vermögensverfügung und folglich zu einem Schaden bei der Versicherung führt.
Bereits der Versuch ist strafbar. Der Beginn der strafbaren Handlung ist schon die Schadensmeldung durch den Versicherungsnehmer bei der Versicherung, auch wenn letztlich kein Geld fließt.
Welche Strafe droht bei Versicherungsbetrug?
Versicherungsbetrug ist kein Bagatelldelikt. Er kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden.
In besonders schweren Fällen, so bei gewerblichem Betrug oder wenn der Tatverdächtige als Bandenmitglied agiert hat, drohen sogar Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt auch vor, wenn zur Vortäuschung eines Versicherungsfalls eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört wird.
Die Verjährungsfrist bei Versicherungsbetrug beträgt fünf Jahre. Danach ist eine strafrechtliche Verfolgung nicht mehr möglich.
Über die tatsächliche Strafe entscheidet der Einzelfall. Doch nicht nur die Schadensumme und die Umstände der Tat spielen eine Rolle, sondern ebenso, ob der Angeklagte bereits früher (einschlägig) straffällig wurde. Ersttäter werden häufig zu einer Geldstrafe verurteilt. Doch Vorsicht: Bei einer Verurteilung zu über 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft.
Kündigung des Versicherungsvertrags und weitere Konsequenzen
Zusätzlich zur Strafe sind die fälschlicherweise erhaltenen Leistungen selbstverständlich zurückzuzahlen. Die Versicherung wird bestehende Verträge kündigen. Kosten, die der Versicherung zur Aufklärung des Falls entstanden sind (z. B. für Gutachter) werden dem Täter aufgebürdet. Gleiches gilt für die Rechtskosten der Versicherung. Die Kosten können sich somit schnell auf ein Vielfaches dessen belaufen, worum es ursprünglich bei der eigentlichen Tathandlung ging.
In Fällen mit Bezug zum Straßenverkehr kann auch der Entzug der Fahrerlaubnis eine mögliche Folge sein.
Versicherungsbetrug: Beispiele aus der Praxis
Die Methoden von Betrug mit Versicherungsleistungen sind vielfältig und die Täter oftmals sehr kreativ. Wir wollen auf einige Beispiele eingehen:
- Die Täter sind sehr kreativ. Besonders häufig sind Fälle im Straßenverkehr. So werden Verkehrsunfälle mit Fahrzeugen provoziert, inszeniert oder gar bewusst herbeigeführt, um mit viel zu hohen Reparaturkosten oder überhaupt nicht durchgeführten Reparaturen Kasse bei der Kfz-Versicherung zu machen. Bearbeitete Fotoaufnahmen und sogar gefälschte Gutachten sind dabei keine Seltenheit.
- Auch das falsche Schildern von Unfallhergängen, um damit zum Beispiel die grobe Fahrlässigkeit als Ausschlusskriterium der Versicherung zu verschleiern, fällt unter den Tatbestand des Versicherungsbetrugs. Unfälle infolge von Trunkenheitsfahrten werden zu Ausweichmanövern umgedichtet, um zum Beispiel einen Wildunfall zu vermeiden. Oft werden auch hohe Schäden geltend gemacht, die dann aber gar nicht oder viel kostengünstiger behoben werden.
- Es werden Sachen als gestohlen gemeldet, obwohl man noch im Besitz der Sache ist oder sie verkauft hat. Wenn die versicherte Summe über dem Zeitwert eines Gegenstandes liegt, kommt es auch vor, dass die Sache vorsätzlich zerstört wird, um die entsprechend höhere Summe einzustreichen.
- Auch die Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung kann ein strafbarer Versicherungsbetrug sein, wenn diese durch falsche Informationen oder die Vorenthaltung wichtiger Auskünfte zu einer Deckungszusage veranlasst wird.
- Fälle von Versicherungsbetrug zulasten der Krankenversicherung sind vor allem das Einreichen falscher oder zu hoher Behandlungsrechnungen. Ähnliche Delikte finden auch gegenüber der Zahnzusatzversicherung statt.
- Um Leistungen von der Unfallversicherung zu erhalten, werden Unfallschäden während der Arbeitszeit gemeldet, die sich tatsächlich aber außerhalb des Arbeitsplatzes und der Arbeitszeit zugetragen haben.
- Doch es geht auch viel banaler: Das gerade neu gekaufte Smartphone fällt herunter, das Display bricht, was nun? Man gibt bei der Haftpflichtversicherung den besten Kumpel als Verursacher an, der das Handy „aus Versehen“ beschädigt hat. Kann ja mal passieren. Auch das wäre bereits ein Fall von Versicherungsbetrug.
- Ebenso sind Fälle bekannt, bei denen Hausbesitzer ältere Schäden der Gebäudeversicherung / Wohngebäudeversicherung als neuen Schaden meldeten oder länger zurückliegende Schadensfälle erst nach Abschluss des Versicherungsvertrags terminierten.
- Neben dem Erfinden von Schäden ist auch die übertriebene Darstellung von tatsächlichen Schäden beliebt, um sich auf Kosten der Versicherung finanzielle Vorteile zu verschaffen.
Was ist Versicherungsmissbrauch?
Ein eigener Tatbestand ist der Versicherungsmissbrauch nach § 265 StGB. Hierfür reicht es bereits aus, eine versicherte Sache zu beschädigen oder zu zerstören, um sich oder einem Dritten Leistungen von der Versicherung zu verschaffen. Der Versicherungsmissbrauch ist eine dem Versicherungsbetrug zeitlich vorgelagerte Tathandlung. Er ist auch dann einschlägig, wenn gar keine Meldung an die Versicherung erfolgt.
Bei der Straftat Versicherungsmissbrauch drohen Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.
Wie ermitteln Versicherungen bei Verdacht auf Versicherungsbetrug?
Der jährliche Schaden für die Versicherungswirtschaft, der aus Versicherungsbetrug resultiert, geht in die Milliarden. Schätzungen gehen davon aus, dass etwa jede zehnte Schadensmeldung ein Fall von Versicherungsbetrug ist.
Da ist es kaum verwunderlich, dass die Versicherungen große Sonderabteilungen beschäftigen, die jeden Fall genau unter die Lupe nehmen, der Indizien für Unstimmigkeiten aufweist. Zur Anwendung kommen mittlerweile auch spezielle Programme, die mögliche Ungereimtheiten erkennen und Betrug aufdecken sollen.
Die Überprüfung reicht von der Nachforderung weiterer Dokumente (z. B. Fotos, Kaufbelege oder Reparaturberichte) über die Einschaltung unabhängiger Gutachter bis hin zur Weitergabe des Falls an Polizei und Staatsanwaltschaft. Bei besonders gravierenden Fällen ist sogar der Einsatz eines Detektivs denkbar.
Versicherer werden aufgrund bestimmter Indizien auf Fälle aufmerksam, die sie einer gesonderten Prüfung unterziehen. So werden sie zum Beispiel oft stutzig, wenn sich die Beteiligten kennen oder ein Versicherungsnehmer besonders häufig in Schadensfälle verwickelt ist. Auch wer für Unfallmeldungen keinerlei Zeugen angibt und die Polizei nicht hinzuzieht, macht sich verdächtig. Im Umkehrschluss zeigen solche Indizien auch, worauf man achten sollte, um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen. Je mehr man belegen kann, desto besser ist die eigene Rechtsposition.
Solche Indizien begründen allerdings höchstens einen Anfangsverdacht, bei der Beurteilung kommt es immer auf die Gesamtumstände an. Leider wird der Vorwurf auch oft Betroffenen gemacht, die sich tatsächlich nichts zuschulden kommen lassen haben.
Wie erfahre ich vom Vorwurf der Straftat?
Um Missverständnisse auszuräumen oder von Beginn an eine gute Verteidigungsposition zu erlangen, ist möglichst frühzeitige Kenntnisnahme des bestehenden Verdachts von Vorteil. In der Praxis ist es aber oft so, dass die Betroffenen erst im Gerichtsverfahren gegen die Versicherung vom Verdacht erfahren, dass ein Fall von Versicherungsbetrug vorliegen könnte.
Mögliches Anzeichen dafür, dass die Versicherung Ermittlungen eingeleitet hat und vielleicht sogar schon Strafanzeige gestellt hat, sind neue Aktenzeichen oder Schadensnummern, weil eine andere Abteilung damit befasst wurde. Auch der Hinweis auf die Beauftragung eines weiteren Gutachtens sollte hellhörig machen. Das Einfordern immer weiterer Informationen und Belege sowie die Dauer des Regulierungsverfahrens können ebenfalls erste Anzeichen dafür sein, dass nicht nur nicht geleistet wird, sondern dass strafrechtliche Ermittlungen drohen.
Sie können aber auch durch eine Vorladung oder gar eine Hausdurchsuchung von den gegen Sie gerichteten Ermittlungen erfahren. Bei letzterer ist insbesondere mit der Beschlagnahmung des Computers und entsprechender Unterlagen zu rechnen, um frühzeitig Beweise zu sichern. In diesem Fall sollte sofort ein Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden.
Anzeige erhalten: Was soll ich als Beschuldigter tun?
Wenn Sie die Versicherung des Betrugs beschuldigt sollten Sie diesen Vorwurf nicht auf dei leichte Schulter nehmen, sondern folgende Ratschläge umsetzen:
- Ruhe bewahren und unbedingt vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Nur so ist eine erfolgversprechende Verteidigung möglich.
- Wenden Sie sich unverzüglich an einen Fachanwalt für Strafrecht, der Erfahrungen mit solchen Verfahren hat. Die Feinheiten insbesondere im Versicherungsrecht machen eine spezialisierte Verteidigung notwendig.
- Auch gegenüber der Versicherung selbst sollten Sie ohne anwaltliche Beratung keine weiteren Auskünfte erteilen, wenn der Vorwurf des Versicherungsbetrugs im Raum steht.
- Ihr Strafverteidiger wird Akteneinsicht beantragen, um eine auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Da die Versicherer starke Rechtsabteilungen im Rücken haben, ist frühzeitige juristische Waffengleichheit das A und O. Also nicht warten und aussitzen, auch wenn Sie der Meinung sind, nichts falsch gemacht zu haben.
Anwalt bei Versicherungsbetrug - bundesweite Hilfe
Wenn nach einer Schadenmeldung von Ihrem Versicherungsunternehmen Ermittlungen gegen Sie aufgenommen wurden oder bereits ein Strafverfahren gegen Sie läuft, sollten Sie die oben stehenden Punkte beachten. Als bundesweit renommierte Strafrechtskanzlei helfen wir Ihnen bei sämtlichen Betrugsvorwürfen. Durch unsere Standorte in Bonn, Hamburg, Berlin, Dresden, Frankfurt, Stuttgart, Nürnberg und München können wir eine bundesweite Verteidigung gewährleisten. Zudem verfügen unsere Anwälte über eine enorme Erfahrung bei Wirtschaftsstraftaten wie Betrug.
Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Ein Anwalt unserer Kanzlei wird umgehend Kontakt zu Ihnen aufnehmen und Ihren individuellen Fall besprechen.
Zur kostenlosen Ersteinschätzung
Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
Sie benötigen Hilfe von einem Anwalt für Strafrecht? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Wichtiger Hinweis: Sämtliche Informationen auf unserer Website und in unserem Rechtsblog dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen. Bei jeglichen rechtlichen Angelegenheiten müssen immer die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden. Auch wenn wir unsere Inhalte stets aktualisieren, kann sich die Rechtslage durch neue Urteile oder Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Wenn Sie eine rechtssichere Auskunft zu Ihrem speziellen Problem benötigen, kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.