Sie sind Unternehmer und werden des Subventionsbetruges beschuldigt? Sie fragen sich, was das bedeutet, welche Konsequenzen drohen und wie Sie sich jetzt am besten verhalten sollten?
In diesem Rechtstipp erhalten Sie die Antworten.
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Was gilt wirtschaftsrechtlich als Subventionsbetrug?
Der Begriff Subventionsbetrug bezeichnet betrügerische Handlungen, bei denen ein Unternehmen oder eine Person unrechtmäßig staatliche Subventionen oder Fördermittel beantragt, bekommt oder benutzt. Dies kann durch Falschangaben, gefälschte Unterlagen oder andere betrügerische Mittel geschehen. Gemeint sind etwa Forschungs- oder Kulturfördermittel (Letztere sind vor allem im Zusammenhang mit Corona heiß diskutiert worden) sowie Sozialhilfe, Kinder- und Bürgergeld. Die rechtliche Grundlage hierfür ist der Straftatbestand des Betrugs gemäß § 264 StGB.
Im wirtschaftsrechtlichen Bereich wird Subventionsbetrug jedoch noch einmal gesondert durch das „Gesetz gegen missbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen“ (abgekürzt „Subventionsgesetz“, SubvG) abgedeckt.
Hierbei geht es insbesondere um wirtschaftsfördernde Subventionen, also öffentliche Fördermittel aus Landes-, Staats- oder EU-Kasse, die ohne Gegenleistung ausgezahlt werden. Hierunter fallen etwa:
- Investitionszuschüsse,
- Corona-Soforthilfen,
- Sarnierungsförderungsmittel.
Wann macht man sich wegen Subventionsbetrug strafbar?
Der Rahmen der möglichen Strafbarkeit ist bei Betrugsdelikten ziemlich weit gesteckt: Als Subventionsnehmer ist man verpflichtet, der zuständigen Behörde alle Informationen offenzulegen, die für die Inanspruchnahme, Bewilligung, Fortsetzung oder Rückforderung irgendwie von Bedeutung sein können („Subventionserhebliche Tatsachen“).
Eine Strafbarkeit kann vorliegen, wenn man …
- der Behörde gegenüber zum eigenen Vorteil unrichtige oder unvollständige Angaben macht.
- erhebliche Tatsachen verschweigt.
- eine Bescheinigung über eine Subventionsberechtigung gebraucht, die durch falsche oder unvollständige Angaben erlangt wurde.
- erhaltene Gelder nicht zweckgemäß verwendet.
Bereits der Versuch des Subventionsbetrugs ist strafbar - Egal ob man tatsächlich Gelder erhält oder nicht. Tatvorsatz ist ebenfalls nicht ausschlaggebend. Auch leichtfertiges Handeln, also etwa nachlässige Buchführung oder Unachtsamkeit beim Ausfüllen des Antrags, kann eine Strafbarkeit begründen.
Welche Strafen drohen bei Subventionsbetrug?
Fehler im Subventionsantrag sind nicht immer strafrechtlich relevant. Notwendig ist, dass sich diese Fehler auf Tatsachen beziehen, die subventionserheblich sind.
Das Strafmaß bei Subventionsbetrug gemäß § 264 StGB liegt bei Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren. In schweren Fällen sind auch Strafen von bis zu zehn Jahren möglich. Dies wäre beispielsweise bei vorsätzlicher betrügerischer Erlangung hoher Subventionen durch Fälschung subventionserheblicher Tatsachen oder Amtsmissbrauch der Fall. Die konkrete Höhe der Strafe hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Bei nachweislicher Leichtfertigkeit fällt die Strafe geringer aus als bei erkennbarem Tatvorsatz.
Hinzu kommt gemäß § 73 StGB die vollständige Rückzahlung von erhaltenen Geldern plus Zinsen, was gerade bei länger dauernden Verfahren dazu führt, dass die am Ende zu zahlenden Beträge in schwindelnde Höhen steigen. Wenn man Subventionen aufgrund tatsächlicher wirtschaftlicher Schwierigkeiten im eigenen Unternehmen beantragt hat, bedeutet ein solches Verfahren in aller Regel das Ende des Unternehmens.
Doch darüber hinaus drohen noch weitere Konsequenzen:
Wer wegen Subventionsbetrug verurteilt wurde, darf für 5 Jahre nicht als Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstand einer AG tätig sein. Bestimmten Berufsgruppen wie Anwälten, Ärzten, Steuerberatern etc. droht gemäß § 70 StGB ein Berufsverbot.
Wie kann mein Unternehmen Vorwürfe wegen Subventionsbetrug vermeiden?
Zur Vorbeugung von Verdächtigungen oder Anschuldigungen wegen Subventionsbetrug hilft nur eins: Pingelig sein.
Konkret heißt das:
- Anforderungen und Bedingungen staatlicher Subventionen oder Fördermittel sorgfältigst prüfen.
- Subventionsanträge und -berichte penibel und wahrheitsgemäß ausfüllen.
- Schulungsprogramme für Mitarbeiter durchführen, um sie für die Risiken eines leichtfertigen Subventionsbetrugs zu sensibilisieren.
- Bei Unsicherheiten oder Verdachtsmomenten unbedingt rechtlichen Rat einholen.
- Gegebenenfalls interne Kontrollen und Compliance-Programme implementieren, um die Einhaltung der Subventionsregeln sicherzustellen.
Welche Rolle spielen Compliance und interne Untersuchungen bei Subventionsbetrug?
Compliance-Programme und unternehmensinterne Kontrollen sind zur Prävention und Aufdeckung von Subventionsbetrug von enormem Nutzen. Diese Programme helfen Unternehmen dabei, Subventionsregeln und -anforderungen besser zu verstehen und einzuhalten.
Die rechtlichen Grundlagen für Compliance-Programme sind vielschichtig und finden sich in verschiedenen Gesetzen, darunter das Strafgesetzbuch (StGB) und das Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG).
Kontrollen und Untersuchungen innerhalb des Unternehmens können wesentlich dazu beitragen, verdächtige Aktivitäten – vorsätzlich oder fahrlässig - frühzeitig zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren. Natürlich müssen interne Untersuchungen ebenfalls unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze durchgeführt werden, wobei vor allem Datenschutzgesetze zu beachten sind.
Es ist sinnvoll, sich als Unternehmer zu diesen Themen persönlich und ausführlich rechtlich beraten zu lassen.
Wie sollte man auf Subventionsbetrugsverdacht reagieren?
Wenn Ihr Unternehmen mit dem Verdacht auf Subventionsbetrug konfrontiert wird, müssen Sie sofort handeln. Ihre Optionen reichen dabei von einer internen Untersuchung bis hin zur Meldung eines Verdachts an die Behörden. Die genauen Schritte hängen von den konkreten Umständen Ihres Falles ab. Eine sorgfältige rechtliche Beratung ist unerlässlich, um die besten Maßnahmen zu bestimmen. Wenden Sie sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt.
Wenn Sie als Geschäftsführer beim Verdacht eines Subventionsbetrugs innerhalb Ihres Unternehmens von sich aus Anstrengungen unternehmen, um die Gewährung und Auszahlung einer Subvention zu verhindern, die zu erhalten Sie nicht berechtigt sind, wirkt sich dies im Falle eines Ermittlungsverfahrens begünstigend für Sie aus.
ACHTUNG:
Bei Subventionsbetrug gibt es, anders als etwa bei Steuerhinterziehung, keine strafbefreiende Selbstanzeige! Wenden Sie sich nicht an die Polizei oder Staatsanwaltschaft, ohne sich vorher mit Ihrem Anwalt verständigt zu haben!
So sollten Sie nach einer Anzeige handeln
Im Falle einer Anzeige und eines Ermittlungsverfahrens wegen Subventionsbetrug gelten die beiden goldenen Regeln:
- Aussage verweigern.
Bevor man die Akte nicht eingesehen hat, sollte man niemals eine Aussage machen. Nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht. Dies darf nicht gegen Sie verwendet werden, wogegen eine Aussage Sie in massive Probleme bringen kann. - Anwalt kontaktieren.
Kontaktieren Sie einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht, der Sie kompetent beraten und für Sie die Kommunikation mit den Behörden übernehmen kann. Zudem kann nach Einsicht der Akte eine Strafverteidigung aufgebaut werden.
Rechtliche Beratung und Verteidigung bei Subventionsbetrug
Wenn gegen Sie wegen Subventionsbetrug ermittelt wird, suchen Sie sich umgehend einen kompetenten Rechtsbeistand. Dieser kann Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und die darin gegen Sie vorgebrachten Anschuldigungen prüfen. Im Idealfall kann so eine Lösung gefunden werden, ohne dass es zu einer Anklage und Gerichtsverhandlung kommen muss. Sollte dies nicht möglich sein, wird Ihr Anwalt auf Basis der Ermittlungsakte gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Strategie zu Ihrer Verteidigung erarbeiten und Sie vor Gericht vertreten.
Wir verfügen über Kanzleistandorte in Bonn, Hamburg, Berlin, Dresden, Frankfurt, Stuttgart, Nürnberg und München. Von dort aus vertreten wir Mandanten bundesweit im Wirtschaftsstrafrecht. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung direkt vom Anwalt und nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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