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Was kann mir wegen einer Bestellung von Drogen im Darknet passieren?

Drogenbestellung im Darknet

Zuletzt aktualisiert am 5. Juli 2023

Drogen im Darknet bestellt

Handel mit Betäubungsmitteln ist immer noch die Nummer 1 der Straftaten, die im Darknet begangen werden. Aber was kann passieren, wenn man Drogen im Darknet bestellt oder sogar damit handelt? Und welche Strafen können Kunden und Verkäufer bei einem Vorwurf wie Verstoß gegen das BtMG im Darknet erwarten?




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Wo können im Darknet Drogen bestellt werden?

05.07.2023

Viele Märkte im Darknet, wo Drogen bestellt werden können, haben keine hohe Lebensdauer. Nicht nur deutsche Ermittlungsbehörden, sondern auch das FBI, die amerikanische Drogenbehörde DEA und andere internationale Polizei- und Ermittlungseinheiten ein hohes Interesse daran haben, den Handel mit Betäubungsmitteln, Waffen und sonstige Waren und Dienstleistungen im Darknet zu unterbinden.

So ist es in der Vergangenheit gelungen, folgende Plattformen und Händler abzuschalten:

  • Abraxas
  • Agora
  • Alphabay
  • BlackBank
  • Chemical Love
  • Darkmarket
  • East India Company
  • Evolution
  • Hansa
  • Middle Earth Marketplace
  • Nucleus Market
  • Sheep Marketplace
  • Shiny Flakes (Drogenshop im Clearweb)
  • Silk Road
  • Silk Road 2
  • Torrez
  • Valhalla
Logo von Darknet Drogenplattform Silk Road

Diese Liste erweitert sich stetig. So schnell wie Drogenmärkte im Darknet verschwinden, treten neue Marktplätze an ihre Stelle. Hier finden den Wikipedia Eintrag zu Darknet-Markets.




Kann man wegen einer Drogenbestellung im Darknet eine Strafanzeige erhalten?

05.07.2023
Strafen bei BtMG im Darknet

Das Darknet ist kein rechtsfreier Raum. Grundsätzlich ist es deshalb auch möglich, dass eine dritte Person bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige erstattet, wenn sie davon erfahren hat, dass Betäubungsmittel im Darknet bestellt wurden.

Eine Strafanzeige kann jede Person erstatten, die von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält. Die Ermittlungsbehörden (Staatsanwaltschaft und Polizei) sind dann von Amts wegen verpflichtet, dem in der Anzeige geäußerten Verdacht nachzugehen.

In der Regel verhält es sich jedoch bei Straftaten im Darknet meistens so, dass Polizei und Staatsanwaltschaft aufgrund eigener Ermittlungen auf den Besteller aufmerksam werden. Für solche Ermittlungen auf eigene Initiative unterhalten die Polizeibehörden teilweise gesonderte Ermittlungseinheiten.

Nachfolgend möchten wir deshalb darauf eingehen, wie die Polizei auf Bestellungen von Drogen im Darknet aufmerksam wird.




Wie wird die Polizei auf eine Bestellung von Drogen im Darknet aufmerksam?

05.07.2023

Die Strafverfolgungsbehörden haben selbstverständlich den Wandel der Form des Handels mit Betäubungsmitteln ebenfalls beobachtet. Nach anfänglichen Schwierigkeiten kann die Polizei inzwischen vermehrt Ermittlungserfolge vorweisen. Zunächst gelang es ihr in mehreren Verfahren auf Handelsplattformen im Darknet einzudringen, die Betreiber festzunehmen und dabei auch große Mengen an Kundendaten zu beschlagnahmen.

Es werden jedoch auch oftmals auffällige Sendungen aus dem Ausland vom Zoll abgefangen. Der Adressat bekommt dann in der Regel eine Anzeige wegen dem Verstoß gegen das BtMG.

Eine Übersicht möglicher Faktoren, wie Ermittler auf Sie aufmerksam geworden sind:

  • Kundenlisten werden durch Ermittlungen offengelegt
  • Ermittler hacken Plattformen
  • Aktive Händler werden im Deep Web aufgegriffen und mit Ihnen gespeicherte Kundendaten
  • Verdeckte Ermittler fungieren als Verkäufer im Darknet
  • Finanzransaktionen können offengelegt werden
  • Postsendungen werden abgefangen
  • Open-Source-Informationen offenbaren Informationen
  • Persönliches Umfeld gibt Ermittlern Anhaltspunkte

Ist eine im Darknet beschlagnahmte Kundenliste ein Beweis?

05.07.2023

Die Rechtsprechung sieht im Eintrag des Namens einer Person in einer Darknet-Kundenliste allein kein ausreichendes Indiz für eine Verurteilung wegen illegalen Drogen-Erwerbs. Hinzukommen müssen weitere Beweise. Das kann allerdings schon der Nachweis einer mehrfachen Bestellung beim selben Händler sein. Die Gerichte gehen in der Regel davon aus, dass keiner mehrfach bestellt, wenn er frühere Lieferungen nicht erhalten hat.


Ist ein abgefangenes Drogenpaket ein Beweis?

05.07.2023

Hat der Zoll ein Drogenpaket, das im Darknet bestellt wurde, abgefangen, werden meist weitere Ermittlungen durchgeführt. Auch eine Hausdurchsuchung ist hierbei nicht ausgeschlossen. Grundlegend kann ein guter Strafverteidiger jedoch die Einstellung des Verfahrens erreichen, wenn die Beweislast nur auf eine an Sie adressierte Sendung beruht.




Anwalt bei Drogenstrafrecht und BtMG-Delikte

Folgen von Bestellungen und Handel von Drogen im Darknet

Sind die Ermittlungsbehörden auf Sie aufmerksam geworden, werden Sie nach weiteren Beweisen und Indizien suchen, damit die Staatsanwaltschaft erfolgreich Anklage erheben kann. Bereits bei der Kenntnis eines Ermittlungsverfahrens sollten Sie deshalb den Kontakt zu einem erfahrenen Anwalt für Strafrecht suchen, der auf die Einstellung des Verfahrens drängt.





Droht eine Hausdurchsuchung nach einer Drogenbestellung im Darknet?

05.07.2023

Besteht der Verdacht, dass eine Person im Darknet Betäubungsmittel bestellt hat, so wird eine Hausdurchsuchung unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich zulässig sein. In der Praxis verhält es sich jedoch so, dass eine Hausdurchsuchung bei Weitem nicht immer erfolgt. Entscheidend wird vor allem sein, in welcher Menge Drogen bestellt wurden und wie weit die letzte Bestellung zurückliegt. Sicherlich können einschlägige Vorstrafen hierbei auch eine Rolle spielen.

Eine Hausdurchsuchung ist dann zulässig, wenn auch tatsächlich die begründete Annahme besteht, dass auch illegale Drogen aufgefunden werden. Ferner wäre eine Hausdurchsuchung bei ganz geringen Mengen unverhältnismäßig und damit rechtswidrig.

Kommen die Ermittlungsbehörden jedoch zu der Erkenntnis, dass in einem noch nicht allzu lang zurückliegenden Zeitraum größere Mengen an Betäubungsmitteln bestellt wurden und daher davon auszugehen ist, dass der Besteller hiermit etwa selbst Handel treiben möchte, so ist eine Hausdurchsuchung als wahrscheinlich anzusehen.

Sie erwarten eine Hausdurchsuchung oder bei Ihnen wurde eine Durchsuchung durchgeführt? Alle nützlichen Infos haben wir in unserem
Ratgeber Hausdurchsuchung für Sie zusammengefasst.


Droht eine Hausdurchsuchung beim Verdacht des Drogenhandels über das Darknet?

05.07.2023

Wenn gegen Sie der Verdacht besteht, dass Sie über das Darknet mit illegalen Drogen handeln, so ist eine Hausdurchsuchung in der Praxis als wahrscheinlich anzusehen. Sollte es zu einer Durchsuchung kommen, so ist anschließend zu prüfen, ob der Durchsuchungsbeschluss rechtmäßig ergangen ist und ob aufgefundene Beweismittel in einem späteren Strafverfahren verwertbar sind. Hierzu sollten Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt für BtMG kontaktieren.




Betäubungsmittel über das Darknet bestellt: Droht Untersuchungshaft?

05.07.2023

Bei einem durchschnittlichen und nicht vorbestraften Endkonsumenten, der im Internet oder speziell im Darknet Betäubungsmittel in einer Menge erworben hat, die erkennbar nur für seinen eigenen Konsum gedacht ist, wird in der Regel die Anordnung von U-Haft nicht in Betracht kommen.

Das wäre auch bereits in Bezug auf eine mögliche Straferwartung unverhältnismäßig. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass diese Aussage den Durchschnittsfall und nicht einen möglichen atypischen Sonderfall betrifft.




Einstellung des Verfahrens gegen Auflage bei Drogen im Darknet?

05.07.2023

Ist aufgrund der vorliegenden Beweislage eine Verurteilung als wahrscheinlich anzusehen, besteht bei bislang unauffälligen Beschuldigten die Möglichkeit der Einstellung gegen Auflage gemäß § 153a StPO. Ein guter Anwalt kann dies mit der Staatsanwaltschaft aushandeln.

Einstellung des Verfahrens gegen Auflage

Ist aufgrund der vorliegenden Beweislage eine Verurteilung als wahrscheinlich anzusehen, besteht bei bislang unauffälligen Beschuldigten die Möglichkeit der Einstellung gegen Auflage gemäß § 153a StPO. Ein guter Anwalt kann dies mit der Staatsanwaltschaft aushandeln.

Verfahrenseinstellung bei geringer Menge von BtM

Es besteht außerdem die Möglichkeit einer Einstellung nach § 31a BtMG. Dieser Paragraph kann Anwendung finden, wenn sich nur eine geringe Menge an bestellten Betäubungsmitteln nachweisen lässt und diese erkennbar für den Eigenbedarf bestimmt ist.

Keine Einstellung des Verfahrens möglich – was tun?

Sollte im Extremfall eine außergerichtliche Beendigung des Verfahrens nicht möglich sein, so kann immer noch darauf hingewirkt werden, dass ein Strafbefehl in angemessener Höhe erlassen wird. Dies erspart dem Mandanten dann zumindest eine mündliche Verhandlung es wird eine Strafe auf schriftlichem Weg festgesetzt.




Strafen bei Bestellung oder Handel mit Drogen im Darknet

05.07.2023

Zunächst muss man unterscheiden, welcher konkrete Straftatbestand einem vorgeworfen wird, wie etwa der bloße Besitz oder sogar der Handel mit Betäubungsmitteln.


Strafe bei Handel mit Betäubungsmittel im Darknet

05.07.2023

Hierbei kommt es selbstverständlich auf alle Umstände an. Wer im Internet oder im Darknet mit Betäubungsmitteln handelt, der wird mit einer Strafe von über 90 Tagessätzen zu rechnen haben, meistens sogar mit einer Freiheitsstrafe. Bei einem gewerbsmäßigen Handeltreiben droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.


Strafe bei Bestellung von Drogen im Darknet für den Eigenbedarf

05.07.2023

Beim Betäubungsmittelkonsumenten, der für seinen Eigenbedarf im Darknet bestellt hat, ist die Strafhöhe ebenso nicht pauschal absehbar. Hier kommt es vor allem auf die Menge der bestellten Drogen an, auf die Anzahl der Bestellungen sowie auf vorhandene Vorstrafen. Weitere Informationen haben wir in unserem Ratgeber „Welche Strafe droht bei Verstoß gegen § 29 BtMG“ zusammengefasst.


Strafbefehl wegen Drogenbestellung im Darknet – was tun?

05.07.2023
Strafbefehl wegen Drogenbestellung im Darknet

Häufig beantragt die Staatsanwaltschaft bei einer einfachen Drogenbestellung übers Darknet einen Strafbefehl, der durch einen Richter erlassen wird. Darin wird der Beschuldigte in der Regel zu einer Geldstrafe verurteilt. Gegen einen solchen Strafbefehl kann man innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Dadurch kann die Strafe deutlich vermindert werden. Kontaktieren Sie in diesem Fall unsere Kanzlei: In einer kostenlosen Ersteinschätzung prüfen wir den Strafbefehl und klären Sie über die Möglichkeiten auf.





Folgeerscheinungen eines Darknet-Drogenverfahrens


Führt eine Darknet-Bestellung von BtM zu einem Eintrag ins Führungszeugnis?

05.07.2023

Im polizeilichen Führungszeugnis tauchen alle Verurteilungen auf, die ein Strafmaß von 90 Tagessätzen Geldstrafe übersteigen. Hat eine Straftat im Darknet eine Verurteilung von über 90 Tagessätzen oder gar eine Freiheitsstrafe zur Folge, ist auch das polizeiliche Führungszeugnis nicht mehr „sauber“.




Kann die Bestellung von Drogen im Darknet Folgen für den Führerschein und die Fahrerlaubnis haben?

05.07.2023

Bereits der einmalige Konsum harter Drogen kann nach § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG dazu führen, dass der Führerschein entzogen wird. Die Fahrerlaubnisbehörde kann hierbei zu dem Schluss kommen, dass der Konsument ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist. Eine solche Ungeeignetheit ergibt sich nach § 11 FeV in Verbindung mit der Anlage 4 FeW bei Drogenkonsum des Fahrerlaubnisinhabers.

Bei Cannabis wird ein gelegentlicher Konsum dann toleriert, sofern der Drogenkonsum und die Teilnahme am Straßenverkehr in sicher getrennter Weise erfolgt. In Fällen ständigen Konsums kann jedoch wieder Gefahr für die Fahrerlaubnis bestehen.

Insofern ist auch in Hinblick auf den behalt des Führerscheins im BtMG-Verfahren wegen einer Darknet-Bestellung Vorsicht geboten. Als erfahrene Anwälte für Strafrecht und Verkehrsrecht achten wir bei unserer Verteidigung auch auf solche Folgen.




Wie sollte ich mich verhalten, wenn mich die Polizei wegen einer Bestellung von Drogen im Darknet im Visier hat?

05.07.2023

Zunächst gilt aus anwaltlicher Sicht die goldene Regel: Schweigen Sie!

Gerade bei einer Vernehmung als Beschuldigter machen die meisten Fehler und belasten sich unnötig selbst. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Rechtstipp: „Wie reagiere ich auf eine Beschuldigtenvorladung wegen § 29 BtMG?“.

Als Beschuldigter weiß man nicht, über welche Beweismittel die Polizei verfügt. Aus diesem Grund sollten Sie möglichst früh einen erfahrenen Strafverteidiger einschalten. Dieser beantragt die Einsicht in die Ermittlungsakte. Erst danach kann man eine optimale Verteidigung aufbauen und Schritte in die Wege leiten, die oftmals auch eine sofortige Einstellung des Verfahrens nach sich ziehen.

Durch die Erfahrung unserer Anwälte für Strafrecht, insbesondere bei BtMG-Verfahren und Darknet-Fällen, können wir Ihnen eine schnelle und effektive Hilfe anbieten. Nutzen Sie hierfür unsere kostenlose Ersteinschätzung und nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf. Wir vertreten unsere Mandanten deutschlandweit von unseren Standorten in Bonn, Frankfurt, Stuttgart, Dresden, Hamburg und Berlin aus.


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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.

Sie haben konkrete Fragen oder benötigen einen starken Rechtsbeistand: Dann nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und sprechen Sie mit einem unserer Experten.


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Was kann mir wegen einer Bestellung von Drogen im Darknet passieren? Zuletzt aktualisiert: 05.07.2023 von Dr. Matthias Brauer LL.M

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