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Vorladung wegen Drogenbestellung im Darknet

Vorladung wegen Drogenbestellung im Darknet

Zuletzt aktualisiert am 3. März 2022

Verhalten bei Beschuldigtenvorladung wegen BtMG-Bestellung im Darknet

Eine Vorladung wegen Drogenbestellung im Darknet ist mittlerweile keine Seltenheit mehr, denn wer heutzutage Drogen konsumieren will, ist für deren Erwerb längst nicht mehr auf Kontakte zu zwielichtigen Dealern angewiesen. Der Kauf illegaler Betäubungsmittel wie Cannabis, Kokain, Heroin, Crystal Meth oder Amphetamine (Speed, Ecstasy) ist vielmehr bequem von zu Hause aus möglich. Als würde man auf Plattformen wie Amazon nach einer neuen Dekoration für das Wohnzimmer suchen, kann man auf verschiedenen Verkaufsplattformen im sogenannten Darknet bequem, einfach und anonym Drogen erwerben.




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Videotipp: Vorladung wegen Drogenbestellung im Darknet

03.03.2022

Mit diesem animierten Video wollen wir nochmal verständlich machen, wie wichtig es ist, keine Angaben zur Sache zu machen und einen erfahrenen Anwalt zu kontaktieren:

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BtMG und Darknet – wie es zur Vorladung kommt

03.03.2022

Im Unterschied zum Einkauf von Dekorationsartikeln im Internet, ist die Bestellung von Drogen im Darknet strafbar. Auch wenn man auf den Verkaufsplattformen im Darknet scheinbar anonym unterwegs ist, kommt es immer wieder zu Ermittlungsverfahren gegen Käufer.

Im Zuge unserer anwaltlichen Tätigkeit konnten wir in der Vergangenheit wichtige Erfahrungen mit Strafverfahren sammeln, die Bestellungen von Betäubungsmitteln im Darknet zum Gegenstand hatten. Daher wissen wir, worauf es bei der Verteidigung ankommt.

Wir möchten Ihnen skizzieren, was bei einer Vorladung zu tun ist und wie wir das Strafverfahren bei Verstoß gegen das BtMG zu einem für Sie befriedigenden Ergebnis bringen werden – oftmals erreichen wir hierbei auch eine Einstellung des Verfahrens.




Im Darknet erwischt und Vorladung erhalten? Bewahren Sie Ruhe!

03.03.2022

Erhalten Sie eine Vorladung zu einer polizeilichen Vernehmung, oder erlangen Sie anderweitig Kenntnis darüber, dass gegen Sie wegen einer Bestellung von Betäubungsmitteln im Darknet ermittelt wird, gilt wie immer:

  • Ruhe bewahren!
  • Keine Aussage machen!
  • Anwalt einschalten!

Liegt ein solcher Sachverhalt vor, haben die Ermittlungsbehörden nicht selten einiges an Aufwand betrieben, um Sie überhaupt als möglichen Täter ermitteln zu können. Zwar sind Nutzer im Darknet per se anonym unterwegs. Jedoch hinterlässt eine Drogenbestellung im Darknet trotzdem ihre Spuren.

Keine Aussage bei unklarer Aktenlage

Mit der Expansion des Schwarzmarkts für Drogen wie Cannabis, Amphetamin, Heroin oder Kokain sind auch die Ermittlungsmethoden der Behörden perfider geworden. So werden beispielsweise die Postwege überwacht, verdeckte Ermittler als Verkäufer in die Verkaufsplattformen geschleust oder Kundendaten von hochgenommenen Verkäufern ausgewertet.

Vorladung wegen Drogen im Darknet - Beispiel
Beispiel einer Vorladung der Polizei in Bonn wegen einem BtMG-Ermittlungsverfahren durch den Erwerb im Darknet

Egal, wie man an Ihre Daten gekommen ist. Sie als Beschuldigter wissen in der Regel nur, dass Sie nichts darüber wissen. Es wäre töricht, bei unklarer Aktenlage eine Aussage bei der Polizei zu machen.

Eine frühe Strafverteidigung beugt Fehlern vor

Kontaktieren Sie unsere Kanzlei bei einer Vorladung wegen Drogenbestellung im Darknet schnellstmöglich. Unsere Anwälte werden Akteneinsicht beantragen und somit herausfinden können, welche Anschuldigungen gegen Sie vorliegen und wie die Beweislage aussieht. Erst dann kann man eine wirkungsvolle Verteidigungsstrategie erarbeiten.




Anwalt bei Drogenstrafrecht und BtMG-Delikte

Verteidigung ohne Anwalt: Habe ich schon verloren?

03.03.2022

Waren Sie der Meinung, Sie hätten bereits die beste Verteidigungsstrategie? Die Anschuldigungen gegen Sie seien ja nicht haltbar, ja sogar eine Frechheit? Haben Sie daraufhin Ihren Standpunkt den Beamten deutlich gemacht? Nun, mit dieser „Verteidigungsstrategie“ sind bereits mehrere Betroffene auf die Nase gefallen.

Nicht nur, dass Sie allein nicht einfach Akteneinsicht nehmen können. Auch die Ermittler sind Profis in ihrem Fach und haben aus Ihrer Verteidigung schneller belastende Beweise gezaubert, als Sie Darknet sagen können.

In meinem Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sieht es schlecht aus, was nun?

Ist es jetzt für Sie zu spät und müssen Sie ins Gefängnis? Nein! Aber nun heißt die Devise umso mehr, einen Anwalt einzuschalten, bevor eine empfindliche Verurteilung nicht mehr abgewendet werden kann. Unsere Strafverteidiger werden sich dafür einsetzen, den Lauf des Verfahrens zu beeinflussen. Insbesondere werden wir nun kontrollieren, ob bisher Verfahrensfehler vorliegen.

Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn Sie zuvor nicht über Ihr Recht zu Schweigen oder über Ihr Recht auf einen Anwalt belehrt wurden. Ein solcher Verfahrensfehler kann zu einem Beweisverwertungsverbot führen und somit bereits getätigte Aussagen ungeschehen machen.




Vorladung wegen BtMG im Darknet- Schnelle Hilfe bundesweit

03.03.2022

Die angebliche Anonymität des Darknets ist kein Schutzschild vor Festnahme, Hausdurchsuchung und Strafverfolgung. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Würfel gefallen sind, sobald Sie eine Vorladung bekommen oder sonst wie von strafrechtlichen Ermittlungen Kenntnis erlangen.

Nach wie vor gilt, dass Sie vor den Ermittlungsbehörden ohne anwaltliche Vertretung unter keinen Umständen eine Aussage machen sollten. Bezüglich eines Sachverhalts, der die Drogenbestellung im Darknet zum Gegenstand hat, kann der Beschuldigte nie wissen, welches Beweismaterial in welchem Umfang gegen ihn vorliegt.

Durch schnelles Eingreifen eines Anwaltes zur Einstellung des Verfahrens

Hier kommen unsere Anwälte ins Spiel. Mithilfe der Akteneinsicht können wir eine optimale Verteidigungsstrategie erarbeiten. In der Vergangenheit konnten unsere Strafverteidiger oft erreichen, dass die Verfahren aufgrund von § 31a BtMG eingestellt wurden, wenn es sich um eine geringe Menge an BtM handelte.

In vielen Verfahren lässt sich jedoch auch eine Einstellung wegen mangelnden Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO oder eine Einstellung gegen Geldauflage nach § 154a StPO erwirken.

Ist die Beweislage erdrückend, so ist immer noch zu überlegen, das Verfahren ohne gerichtliche Verhandlung per Strafbefehl beenden zu lassen. Eine schnelle und unkomplizierte Erledigung ist für uns und unsere Mandanten ebenso wichtig, wie einen Eintrag ins Führungszeugnis zu vermeiden.

Jetzt Kontakt zum "Darknet Anwalt" aufnehmen

Sollten Sie daher Kenntnis davon erlangen, dass gegen Sie wegen des Kaufs von Drogen im Darknet ermittelt wird oder Sie eine Vorladung wegen Drogenbestellung im Darknet erhalten haben, kontaktieren Sie unsere Kanzlei. Mit unserer Erfahrung zum einen bei Darknet-Fällen, zum anderen bei Drogendelikten und mit unserer Spezialisierung auf Strafrecht, bieten wir Ihnen eine schnelle, kompetente und durchsetzungsstarke Hilfe – bundesweit. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!


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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.

Sie haben konkrete Fragen oder benötigen einen starken Rechtsbeistand: Dann nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und sprechen Sie mit einem unserer Experten.


Fachanwalt f?r Strafrecht - Dr. Matthias Brauer LL.M.



Wichtiger Hinweis: Sämtliche Informationen auf unserer Website und in unserem Rechtsblog dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen. Bei jeglichen rechtlichen Angelegenheiten müssen immer die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden. Auch wenn wir unsere Inhalte stets aktualisieren, kann sich die Rechtslage durch neue Urteile oder Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Wenn Sie eine rechtssichere Auskunft zu Ihrem speziellen Problem benötigen, kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.

Vorladung wegen Drogenbestellung im Darknet Zuletzt aktualisiert: 03.03.2022 von Dr. Matthias Brauer LL.M

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