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Kokstaxi / Drogentaxi: Strafe für Kunden und Fahrer

Kokstaxi - Drogentaxi

Strafen bei Kokstaxi – ein Überblick:

In deutschen Großstädten werden sogenannte Kokstaxis oder Drogentaxis dazu verwendet, illegale Betäubungsmittel zu verbreiten.

Mitarbeiter wie Fahrer sowie Kunden machen sich hierbei nach § 29 BtMG strafbar. Es drohen langjährige Haftstrafen.

Beschuldigte sollten keine Aussage tätigen und sofort einen erfahrenen BtMG-Anwalt kontaktieren.



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Was sind Drogentaxis bzw. Kokstaxis?

Das Geschäftsmodell Drogentaxi kommt aus Berlin und funktioniert wie ein normaler Lieferdienst, nur dass nicht Burger und Pizza, sondern Kokain oder andere illegale Drogen geliefert werden. Die Verbreitung des Kontaktes erfolgt als Selbstläufer von Kunde zu Kunde. Bestellungen werden via WhatsApp getätigt und bei Annahme der Lieferung bar bezahlt. Ermittler der Kripo spezialisieren sich mittlerweile darauf, Kokstaxis von normalen Lieferdiensten zu unterscheiden, zu verfolgen und nach Möglichkeit bei der Lieferung zuzuschlagen.




Wie wird gegen Kokstaxis vorgegangen?

Wenn ein Lieferant den Verdacht der Ermittler erregt, gibt es zwei mögliche Vorgehensweisen:

  • Entweder das Taxi wird angehalten und durchsucht. Handelt es sich um ein Drogentaxi, werden sich Drogen in abgepackten Liefermengen darin finden. Darüber hinaus wird das Handy des Fahrers beschlagnahmt und nach Kundendaten ausgewertet, sodass der Polizei auf einen Schlag ein ganzes Adressenverzeichnis von Käufern und idealerweise auch noch der Kontakt der Hintermänner vorliegen.

  • Die zweite mögliche Vorgehensweise besteht darin, nach einer erfolgten Lieferung den Kunden auf Drogen zu überprüfen, wenn er aus dem Taxi steigt. Findet sich die Lieferung bei ihm, wird anschließend das Lieferfahrzeug zur Fahndung freigegeben.



Was ist im Zusammenhang mit Drogentaxis strafbar?

Drogendelikte werden durch § 29 BtMG (Betäubungsmittelgesetz) unter Strafe gestellt. Strafbar macht sich, wer Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, verkauft, erwirbt, einführt, ausführt oder sonst wie abgibt oder sich verschafft.

Das bedeutet, dass sich alle Personen strafbar machen, die etwas mit einem Drogentaxi zu tun haben: Lieferant, Kunden und sämtliche Mitarbeiter, die im Management, Zulieferung, Lager etc. tätig sind.




Anwalt bei Drogenstrafrecht und BtMG-Delikte

Kokstaxi: Welche Strafen drohen Kunden und Verkäufern?

Welche Strafe im konkreten Einzelfall zu erwarten ist, hängt von vielen Faktoren ab und liegt im Ermessen des zuständigen Gerichts.

Verstöße gegen § 29 BtMG werden grundsätzlich mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren bestraft. Praktisch ist dies der Strafrahmen, den die meisten Kunden von Drogentaxis zu erwarten haben.

Den Verkäufern drohen zumeist Freiheitsstrafen von nicht unter einem Jahr, da von einem besonders schweren Fall ausgegangen wird, wenn der Beschuldigte gewerbsmäßig mit Drogen handelt oder seine Drogendelikte als Teil einer Bande begeht. Dies wird angenommen, wenn sich mindestens drei Personen zu diesem Zweck zusammengeschlossen haben, was bei Drogentaxi-Diensten in aller Regel der Fall ist.




Welche Bedeutung hat die Drogen-Menge für die Strafbarkeit?

Unter dem Stichwort „geringe Menge“ lassen sich viele Strafverfahren wegen Drogendelikten einstellen. Nach § 29 Abs. 5 BtMG kann von einer Strafe abgesehen werden, wenn der Täter nur eine geringe Menge zum Eigenbedarf erworben hat. Theoretisch bietet sich also zumindest für Kunden von Drogentaxis eine Möglichkeit, straffrei auszugehen.

Die gesetzliche „geringe Menge“ für Kokain liegt bei 0,3 Gramm Kokainzubereitung (inklusive evtl. Streckmittel). Allerdings liegt die übliche Mindestliefermenge von Kokstaxis darüber, sodass eine Verfahrenseinstellung nicht möglich ist.




Mit Drogentaxi erwischt: Was soll man als Beschuldigter tun?

Egal, ob Sie Verkäufer oder Kunde sind: Wenn die Behörden den Lieferdienst hochnehmen, sollten Sie keine Zeit verlieren und richtig handeln. Unter Umständen droht Ihnen sogar eine Hausdurchsuchung, bei der die Ermittler nach weiteren Drogen und sonstigen Beweismitteln suchen.

Wenn Sie in eine Polizeikontrolle geraten, festgenommen werden, eine Anzeige oder Vorladung erhalten oder sich auf irgendeine andere Weise in der Rolle des Beschuldigten wieder finden, raten wir Ihnen dringend zu folgender Vorgehensweise:

  1. Aussage verweigern
    Die Ermittler befragen Sie nicht mit dem Ziel, Sie zu entlasten, sondern um durch Ihre eigene Aussage weitere Beweismittel zu sammeln. Wenn Sie offen auf die Fragen eingehen, die man Ihnen stellt, ist die Gefahr groß, dass Sie sich unnötig selbst belasten und sich und Ihrem Anwalt damit mögliche Verteidigungsstrategien ruinieren. Gehen Sie dieses Risiko nicht ein! Sie haben als Beschuldigter das Recht zu schweigen. Ihr Schweigen darf nicht zu Ihren Ungunsten ausgelegt werden.

  2. Anwalt kontaktieren
    Sie brauchen als Beschuldigter eines Drogendeliktes auf jeden Fall juristische Hilfe. Wenden Sie sich daher umgehend an einen Fachanwalt für Strafrecht. Ihr Anwalt wird die gesamte Kommunikation mit den Behörden für Sie übernehmen. Er wird Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen und die Vorwürfe, die gegen Sie erhoben werden, erst einmal prüfen. Im Idealfall kann aufgrund papierdünner Beweislage, einer geringer Menge, formeller Fehler im Durchsuchungsbeschluss oder Ähnliches eine Einstellung des Verfahrens erwirkt werden, bevor es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Ist der Weg vor Gericht unvermeidlich, wird Ihr Anwalt Ihre Strafverteidigung übernehmen und dafür sorgen, dass Sie möglichst glimpflich aus der Sache wieder herauskommen.

Durch tausende Verfahren bei BtM-Delikten deutschlandweit haben wir als Kanzlei für Strafrecht eine enorme Erfahrung bei Drogendelikten gesammelt. Gerne helfen wir Ihnen bei Ihrem Problem. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung direkt vom Anwalt und nehmen Sie Kontakt zu uns auf.


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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.

Sie haben konkrete Fragen oder benötigen einen starken Rechtsbeistand: Dann nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und sprechen Sie mit einem unserer Experten.


Fachanwalt f?r Strafrecht - Dr. Matthias Brauer LL.M.



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Kokstaxi / Drogentaxi: Strafe für Kunden und Fahrer Zuletzt aktualisiert: 04.03.2024 von Dr. Matthias Brauer LL.M

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