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Glow420 / Glow Cannabis Company: Anzeige wegen § 29 BtMG nach Bestellung

Bestellung bei Glow420 - Anzeige wegen § 29 BtMG

Zuletzt aktualisiert am 5. April 2024

CBD-Bestellung bei Glow420 - Anzeige wegen zu hohem THC-Gehalt

Unsere Kanzlei erhält in letzter Zeit vermehrt Anfragen von Menschen, die beim Online-Shop Glow420 (Glow Cannabis Company) aus Wasserburg am Inn in Bayern CBD in verschiedener Form bestellt haben. Gegen die Kunden wurden Strafverfahren gemäß § 29 BtMG eröffnet.

Der Shop-Betreiber versicherte auf seiner Internetseite, dass der THC-Gehalt der CBD-Blüten unter dem Grenzwert von 0,2 % liegt. Doch das war laut Laboranalysen zumindest nicht immer der Fall. In diesem Artikel erklären wir, wie Sie sich im Fall einer Anzeige im Zusammenhang mit Glow420 verhalten sollten.




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Neue Gesetzeslage bei Cannabis

Wichtige Anmerkung: Durch die Teillegalisierung von Cannabis hat sich am 01.04.2024 die Rechtslage in Deutschland geändert. So sind der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis am Wohnort, das Mitführen von bis zu 25 Gramm Cannabis sowie der Anbau von bis zu drei lebenden Marihuana-Pflanzen für Personen ab 18 Jahren erlaubt.

Auch bei einer Bestellung von Hanfsamen aus dem EU-Ausland drohen keine strafrechtlichen Probleme mehr.

Aktuell passen wir nach und nach unsere Inhalte auf die neue Gesetzeslage an. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass dies etwas Zeit in Anspruch nimmt.


Informationen zum Konsumcannabisgesetz haben wir hier für Sie zusammengefasst:

FAQ zum Konsumcannabisgesetz




Was ist Glow420/ Glow Cannabis Company?

05.04.2024

Glow420 wurde nach eigenen Angaben im Jahr 2018 gegründet. Von 2020 bis 2022 existierte eine gleichnamige GmbH mit Sitz in Wasserburg am Inn in Bayern. Unter den Namen Glow Cannabis Company und Glow420 wurde ein Online-Shop betrieben, bei dem alle möglichen CBD-Produkte bestellt werden konnten, darunter CBD-Öl, CBD-Blüten und CBD Hash. Das Unternehmen warb mit der hohen Qualität seiner Angebote und versichert die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben.

Seit 2023 betrieb den Online-Shop die Jelly Glow UG mit Sitz in Prien am Chiemsee. Die Inhalte der früheren Firma wurden dabei offensichtlich übernommen. Allerdings wurde der Blog seit 2021 nicht mehr aktualisiert. Auch das Facebook-Profil von Glow420 wird nicht mehr gepflegt. Zwischenzeitlich gab es in Wasserburg auch ein Ladengeschäft der Glow Cannabis Company, das aber inzwischen dauerhaft geschlossen ist.

Im Frühjahr 2023 kam es auf Bewertungsplattformen wie Trustpilot vermehrt zu Beschwerden von Bestellern wegen Strafverfahren, die gegen sie aufgrund eines Kaufs bei Glow420 eröffnet wurden. Zeitgleich gingen auch in unserer Kanzlei, die sich auf BtM-Verfahren spezialisiert hat, immer häufiger Anfragen von Beschuldigten ein.

Negative Bewertungen für Glow420 wegen Strafanzeigen gegen Besteller
Kunden bewerteten die Glow Cannabis Company schlecht, da nach einer Bestellung Strafanzeigen folgten. Screenshot: Trustpilot



Ist es illegal bei Glow420 zu bestellen?

05.04.2024

Es ist nicht grundsätzlich illegal bei Glow420/ Glow Cannabis Company zu bestellen. Jedoch ist trotzdem Vorsicht geboten. Mittlerweile haben zahlreiche Kunden eine Strafanzeige erhalten.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, Produkte bestellt zu haben, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen und deshalb illegal sind. Überwiegend geht es dabei um Bestellungen von CBD-Produkten. In Deutschland dürfen sie nur dann verkauft werden, wenn der THC-Gehalt 0,2 % nicht übersteigt. Das ist allerdings trotz sorgfältiger Laboranalysen in der Praxis nur schwer einzuhalten, da es sich um ein Naturprodukt handelt, das gewissen Schwankungen unterliegt.

Betroffene berichten davon, dass der THC-Wert in ihrem Fall laut den Ermittlungen der Polizei über dem Grenzwert von 0,2 % gelegen haben soll, obwohl Glow420 die Einhaltung zugesichert hatte. Diese Zusicherung fand sich auch mehrfach auf der Internetseite.

Ausführlichere Informationen zur Rechtslage bei CBD finden Sie im folgenden Rechtstipp. Die dortigen Informationen beziehen sich sowohl auf Bestellungen im Ausland als auch auf Käufe im Inland.

Cannabidiol und das BtMG




Anwalt bei Drogenstrafrecht und BtMG-Delikte

Anzeige nach Bestellung bei Glow420 erhalten - was ist jetzt zu tun?

05.04.2024

Wenn Sie auch einen Anhörungsbogen der Polizei wegen einer Bestellung bei Glow420 erhalten haben, sollten Sie die beiden wichtigsten Punkte beachten, die in jedem Strafverfahren gelten:

  1. Machen Sie keine Aussage zur Sache! Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten, indem Sie z. B. die Bestellung zugeben. Lassen Sie sich nicht von dem auffordernden Ton des Schreibens beeindrucken und führen Sie auch keine Telefonat zum Inhalt mit der Polizei. Das Aussageverweigerungsrecht steht Ihnen gesetzlich zu.

  2. Nehmen Sie Kontakt zu einem Rechtsanwalt auf, der sich mit dem Betäubungsmittelstrafrecht auskennt. Der Anwalt wird dann Akteneinsicht beantragen und kann so in Erfahrung bringen, was die Staatsanwaltschaft wirklich gegen Sie in der Hand hat. Je nach Beweislage ist im besten Fall sogar eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens möglich.

Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Strafrecht spezialisiert. Wir vertreten bundesweit viele Mandanten in BtM-Strafsachen und haben Standorte in Bonn, Frankfurt, Stuttgart, Dresden, Hamburg und Berlin. Rufen Sie uns einfach an und nutzen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Oder schreiben Sie uns eine Nachricht per WhatsApp. Wir melden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen!


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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.

Sie haben konkrete Fragen oder benötigen einen starken Rechtsbeistand: Dann nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und sprechen Sie mit einem unserer Experten.


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Wichtiger Hinweis: Sämtliche Informationen auf unserer Website und in unserem Rechtsblog dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen. Bei jeglichen rechtlichen Angelegenheiten müssen immer die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden. Auch wenn wir unsere Inhalte stets aktualisieren, kann sich die Rechtslage durch neue Urteile oder Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Wenn Sie eine rechtssichere Auskunft zu Ihrem speziellen Problem benötigen, kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.

Glow420 / Glow Cannabis Company: Anzeige wegen § 29 BtMG nach Bestellung Zuletzt aktualisiert: 05.04.2024 von Dr. Matthias Brauer LL.M

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