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Salvia Divinorum: Der „Azteken-Salbei“ und das BtMG

Salvia Divinorum: Das „Azteken-Salbei“ und das BtMG

Rechtslage bei Salvia Divinorum in Deutschland

Schon die Schamanen der alten Azteken schätzten seine vielseitige Wirkung: Salvia Divinorum, das Salbei der Götter. Seine realistischen Halluzinationen machten es Anfang der 2000er-Jahre rasch zu einer beliebten Trend-Droge unter Freunden psychedelischer Substanzen. Beliebt auch deswegen, weil sie jahrelang völlig legal war. Nicht selten wurde die Pflanze gleich im hauseigenen Kräutergarten angebaut.

Seit 2008 stehen auf den Umgang mit dem Kraut jedoch harte Strafen. Gleichwohl erfreut sich das Salvia Divinorum bei experimentierfreudigen Pflanzenfreunden und Psychonauten weiter großer Beliebtheit.




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Was ist Salvia Divinorum?

Salvia Divinorum ist eine krautige Pflanze aus der Gattung des Salbeis. Aufgrund seiner psychoaktiven Wirkung ist es seit etwa Anfang der 1980er-Jahre auch in der westlichen Hemisphäre als Rauschmittel im Umlauf. Ursprünglich stammt sie aus Mexiko. Salvia Divinorum ist frostanfällig und nicht winterhart, seine Wuchsweise ist jedoch eher unauffällig.

Bekannt ist es unter zahlreichen anderen Begriffen, etwa Azteken-Salbei oder Wahrsage-Salbei. Wörtlich übersetzt hieße Salvia Divinorum so viel wie „Salbei der Götter“. Konsumenten, die die Pflanze ihrer berauschenden Wirkung wegen schätzen, kennen sie womöglich unter den szenegängigen Begriffen „Sally D“ oder „Magic Mint“.




Welche Wirkung entfaltet Salvia Divinorum als Rauschmittel

Die Azteken nutzten das Kraut zur Behandlung von körperlichen Beschwerden und zur Linderung von Schmerzen. Auch ist der Einsatz im Rahmen von Wahrsagerei, Schamanen und ähnlichen kultischen Riten überliefert.

Hierzulande bzw. in den westlichen Industrieländern erfreut sich die Pflanze ihrer Beliebtheit jedoch aufgrund ihrer berauschenden Wirkung. Hauptsächlicher Wirkstoff und psychoaktive Komponente der Pflanze ist Salvinorin A.

Dabei handelt es sich um ein Diterpen. Ein Naturstoff, der schon in geringer Dosis starke Halluzinationen auslösen kann. Der Konsum ist auf vielfältige Weise möglich. Man kann die Blätter kauen, sie aber auch rauchen oder auspressen und den daraus gewonnenen Saft trinken. Insbesondere beim Kauen dauert die Wirkung deutlich länger an.

Als Pflanze mit psychoaktiver Wirkung löst der Konsum umgehend Halluzinationen aus. Vergleichbar sind die Trips etwa mit der Wirkung von Psilocybin-Pilzen oder LSD, wobei eine geringere Dosierung weniger starke Trips auslöst, als das bei LSD der Fall ist. Im Gegensatz zu anderen psychedelischen Substanzen werden die Halluzinationen als sehr real empfunden und der Konsument kann die Ursache nicht mehr dem Konsum zuordnen. Wird die Dosis jedoch erhöht, entfalten sich ebenfalls stark halluzinogene Rauschzustände. Berichtet wird von erheblichen Persönlichkeitsveränderungen und einem Abgleiten in extreme Fantasiewelten. Fantasiewelten, in denen etwa heftige Verformungen von Körpern und Objekten eintreten, absolute Parallel-Realitäten entstehen sowie Wahnvorstellungen wie Reisen in der Zeit oder ins Weltall oder mit Kontaktaufnahme zu Außerirdischen und Fantasiewesen. Generell kann es zu einer als sehr echt empfundenen Abkopplung von der Realität und des eigenen Körpers kommen. Äußerlich können Lachanfälle aber auch Apathie oder Orientierungslosigkeit auftreten.




Welche Nebenwirkungen kann der Konsum des Azteken-Salbei verursachen?

Der Konsum von Salvia Divinorum kann zu diversen Nebenwirkungen führen, wie sie bei allen Halluzinogenen üblich sind. Es drohen auch dieselben Gefahren, die solchen Trips gemeinhin innewohnen.

Das rauschhafte Abdriften in Parallelwelten und halluzinogene Zustände können nachhaltige psychologische Auswirkungen haben. Dies hängt stets von der Verfasstheit des Konsumenten ab sowie von der Dosis und Häufigkeit der Einnahme.

Wird der Konsum bzw. die Dosierung nicht vertragen, so drohen auch kurzfristig extreme Niedergeschlagenheit oder gar Psychosen und Panikattacken. Längerfristig kann ein dauerhafter Gebrauch oder Mischkonsum diese Gefahren verstärken.

Halluzinogenen Stoffen haften bei Konsum auch die typischen Gefahren eines trancehaften Zustands an. Nicht selten sind die Berauschten orientierungslos oder eben in einer Traumwelt. Somit werden Gefahren nicht erkannt und die realweltliche Lage völlig verkannt. Es drohen Unfälle, Selbst- und Fremdverletzung und ähnliche Unglücke. Eine eigene Gefahr haftet auch der Willenlosigkeit und möglichen Realitätsverkennung an, gerade bei Konsum ohne Begleitperson und dies insbesondere bei jungen Frauen.

Übliche Nebenwirkungen wie Schweißausbrüche, Übelkeit und „Kater“ bzw. auch die Schädigung der Lunge bei häufigem Rauchen der – sehr rauchlastigen – Blätter treten angesichts solcher mittelbaren Gefahren gewiss in den Hintergrund.




Ist Salvia Divinorum in Deutschland legal oder verboten?

Ja! Seit 2008 ist das Azteken-Salbei in Deutschland verboten. Damals tauchte das Kraut vermehrt im Internet auf und löste eine Art Konsum-Trend aus. Der Gesetzgeber unterstellte die Pflanze sodann dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Als Substanz der Anlage I ist Salvia Divinorum generell nicht mehr verkehrsfähig. Es steht also Mitteln wie Cannabis, Kokain oder Ecstasy gleich. Das heißt, dass jeglicher Umgang mit der Pflanze bzw. den daraus entwickelten Substanzen verboten ist. Es kann auch nicht ärztlich verschrieben oder anderweitig erlaubt werden.




Anwalt bei Drogenstrafrecht und BtMG-Delikte

Welche Strafe droht bei Besitz oder Handel mit Salvia Divinorum?

Salvia Divinorum ist eine verbotene Substanz im Sinne des BtMG. Es drohen also nach § 29 ff. BtMG dieselben Strafen wie bei anderen illegalen Drogen. Diese können happig ausfallen! Es drohen hohe Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren. Wird gewerbsmäßig oder als Bande agiert, drohen sogar bis zu 15 Jahre Haft.

Die konkrete Strafe richtet sich aber stets nach dem Einzelfall. Im Wesentlichen kommt es dabei auf die festgestellte Menge der Substanz bzw. des Wirkstoffes an sowie auf die Umstände des Umgangs mit der Droge. Berücksichtigt wird auch die persönliche Situation des Täters, etwa einschlägige Vorstrafen, tätige Reue bzw. Geständigkeit oder auch das soziale Umfeld und die entsprechende Sozialprognose.

Genaue Informationen zum § 29 BtMG und den damit verbundenen Strafen, erfahren Sie hier:

§ 29 BtMG - Tatbestände & Strafen




Anzeige nach § 29 BtMG wegen dem Salbei der Götter erhalten – was nun?

Strafverfahren nach dem BtMG erfordern besonderes Augenmaß und Sachverstand. Hier kommt es teilweise auf jedes Gramm an – und das im juristischen Sinne. Aufgrund der enorm hohen Strafandrohung in Verbindung mit der komplizierten Rechtslage empfiehlt es sich, schnell anwaltliche Hilfe aufzusuchen. Machen Sie bloß keine Aussagen, ohne einen Anwalt kontaktiert zu haben.

Gerade solche exotischeren Substanzen wie Rauschkräuter kommen auch der Polizei oder der Staatsanwaltschaft nicht täglich unter die Augen. Ein erfahrener Strafverteidiger und Experte im Drogenstrafrecht kennt nämlich alle Tricks und Kniffe und kann gezielt auf eine Einstellung des Verfahrens hinwirken oder drohende Strafen drastisch reduzieren.

Ein versierter Strafverteidiger wird Akteneinsicht nehmen und sodann eine maßgeschneiderte Strategie entwerfen. Nur so ist gewährleistet, dass nicht bereits kleine Fehler des gestressten Beschuldigten harte Strafen verursachen. Hohe Strafen, die meist vermeidbar wären!

Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung! Wenn Sie eine Anzeige wegen Salvia Divinorum erhalten haben, können Sie sich gern an uns wenden. Wir vertreten Mandanten in allen Bereichen des Drogenstrafrechts. An unseren Standorten in Bonn, Frankfurt, Stuttgart, Dresden, Hamburg und Berlin ebenso wie im gesamten Bundesgebiet.


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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.

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Salvia Divinorum: Der „Azteken-Salbei“ und das BtMG Zuletzt aktualisiert: 05.05.2023 von Dr. Matthias Brauer LL.M

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