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„Das gehört einem Freund“: Gilt das Lagern von Drogen als Besitz?

Gilt das Lagern von Drogen als Besitz?

Zuletzt aktualisiert am 8. Dezember 2022

Drogen für Dritten gebunkert - strafbar als Besitz?

Diese Sachlage ist für uns als Strafverteidiger nicht selten: Bei einem Mandanten werden illegale Drogen gefunden, und dieser behauptet dann vor der Polizei oder gegenüber uns, dass diese einem Freund gehören und er sie lediglich für ihn aufbewahrt.

In unserem Rechtstipp erörtern wir die strafrechtliche Wertung der Lagerung von Drogen und warum Schweigen bei einem Ermittlungsverfahren immer Gold ist.




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Ist das Lagern von Drogen als Besitz von BtM strafbar?

08.12.2022

Wenn verbotene Betäubungsmittel bei einer Personenkontrolle, einer Verkehrskontrolle oder einer Hausdurchsuchung gefunden werden, wird immer wieder behauptet:

„Das sind nicht meine, die gehören einem Bekannten“.

Diese und ähnliche Behauptungen, ob sie nun der Wahrheit entsprechen oder sich der Beschuldigte damit nur herausreden will, sind immer ein fataler Fehler.

Schlüsseln wir die Elemente dieser Aussage einmal genauer auf. „Das sind nicht meine“ bedeutet nur, dass die gefundenen illegalen Drogen nicht Ihr Eigentum sind. Wogegen die Bemerkung „Die gehören einem Bekannten“ besagt, dass Sie diese freiwillig und bewusst aufbewahrt haben.

Glaubt man Ihnen diese Aussage, so besteht zwar kein Eigentumsverhältnis, jedoch ein Besitzverhältnis. Dieses besteht immer dann, wenn jemand die tatsächliche Verfügungsgewalt über eine Sache hat, sich dessen bewusst ist und dies auch beabsichtigt.

Bei der bewussten Lagerung von illegalen Betäubungsmitteln, – auch wenn man nicht der Eigentümer ist und diese weder konsumieren noch anderweitig benutzen möchte – macht man sich also wegen Besitz von Drogen nach § 29 BtMG strafbar.

Der Zweck der Lagerung: Von Besitz zu Handel

Dazu kommt, dass sich die Ermittlungsbehörden selbstverständlich anschließend die Frage stellen, warum Sie die Drogen für einen Bekannten aufbewahren. Handelsübliche Mengen für den Eigenkonsum werden eigentlich nicht jemanden anderen überlassen. Wogegen die Lagerung bei Verkauf von BtM gerne an anderen Orten stattfindet. Schnell steht so der Vorwurf des Handelns von Drogen im Raum, der ein weitaus höheres Strafmaß nach sich zieht.




Was ist, wenn ich von den bei mir gefundenen Drogen nichts wusste?

08.12.2022

Wie bereits erwähnt, besagt die Aussage, dass die gefundenen Betäubungsmittel einem Bekannten oder Freund gehören, davon, dass Sie Kenntnis über die bei Ihnen gefundenen Drogen haben. Doch was ist, wenn Sie wirklich nichts vom Besitz der Drogen wussten?

Es kommt in der Praxis vor, dass jemand mit Drogen erwischt wird, von denen er gar nichts wusste. Konstellationen hierbei können zum Beispiel sein:

  • Bei der Überfahrt über eine Grenze werden Drogen in Ihrem Fahrzeug entdeckt.
  • Der oder die Mitbewohnerin bunkerte Drogen in der gemeinsamen Wohnung.
  • Sie haben eine Jacke geliehen und in der Innentasche befanden sich illegale Betäubungsmittel.

Wurden die Drogen bei Ihnen gefunden, müssen Sie den Ermittlungsbehörden oder dem Gericht glaubhaft machen, dass Sie von dem Besitz keine Ahnung hatten. Hierbei sollten Sie jedoch auch nicht blindlings eine Aussage tätigen, sondern Ihr Vorgehen vorab mit einem erfahrenen Anwalt absprechen.




Welche Strafe droht bei der Lagerung von Drogen?

08.12.2022

Bei Verstößen gegen das BtMG drohen den Beschuldigten drastische Strafen. Nach § 29 BtMG steht auf Besitz oder Handel mit illegalen Drogen eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe. Weitere Vorwürfe wie etwa BtM-Handel mit Bande erhöhen das Strafmaß deutlich.

Die tatsächliche Höhe der Strafe ist von verschiedenen Faktoren abhängig. So spielt die Menge der sichergestellten Betäubungsmittel oder vorhandene Vorstrafen dabei eine entscheidende Rolle.

Sie möchten wissen, was ungefähr auf Sie zukommt? In einer kostenlosen Ersteinschätzung geben wir Ihnen gerne eine Einschätzung über den weiteren Verlauf des Verfahrens, die mögliche Strafe sowie das weitere Vorgehen. Etwas weiter unten finden Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.




Drogenfund: Schweigen ist Gold

08.12.2022

Egal ob Sie nun über die bei Ihnen gefundenen Drogen Bescheid wussten oder nicht - machen Sie unter keinen Umständen Angaben zur Sache. Berufen Sie sich auf Ihr Aussageverweigerungsrecht. Ihr Schweigen darf Ihnen nicht negativ ausgelegt werden. Eine Aussage als solche kann jedoch nicht widerrufen werden. Jedes Wort kann und wird gegen Sie verwendet - mit Interpretation der Staatsanwaltschaft.

Kontaktieren Sie lieber sofort einen erfahrenen Anwalt und besprechen Sie mit ihm die Einzelheiten. Anschließend kann immer noch eine Aussage getätigt werden.




Erfahrene Anwälte bei BtM-Verfahren

Seit Jahren vertreten wir Mandanten bei Drogenstraftaten wie Besitz oder Handel in ganz Deutschland. Standorte unserer Kanzlei befinden sich in Bonn, Frankfurt, Stuttgart, Dresden, Hamburg und Berlin. Bei BtM-Vorwürfen nehmen Sie am besten sofort Kontakt zu unserer Kanzlei auf. Ein Anwalt wird sich schnellstmöglich bei Ihnen melden!


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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.

Sie haben konkrete Fragen oder benötigen einen starken Rechtsbeistand: Dann nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und sprechen Sie mit einem unserer Experten.


Fachanwalt f?r Strafrecht - Dr. Matthias Brauer LL.M.



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„Das gehört einem Freund“: Gilt das Lagern von Drogen als Besitz? Zuletzt aktualisiert: 08.12.2022 von Dr. Matthias Brauer LL.M

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