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Welche Strafe droht bei Verstoß gegen § 29 BtMG?

Welche Strafe droht bei Verstoß gegen § 29 BtMG?

Zuletzt aktualisiert am 10. April 2024

Diese Strafen drohen bei Drogendelikten

Nach dem Erhalt einer Vorladung der Polizei als Beschuldigter stellt sich schnell die Frage: Welche Strafe droht mir bei einem Verstoß gegen § 29 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG)?

Der Umgang mit illegalen Betäubungsmitteln wie LSD, Heroin oder Kokain ist in Deutschland verboten. Die strafrechtlichen Rahmenbedingungen dazu sind in § 29 BtMG geregelt. Hier erfahren Sie, welche Strafe dabei droht, was Sie bei einem Ermittlungsverfahren tun sollten und wie Ihnen ein Strafverteidiger hilft.


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Neue Gesetzeslage bei Cannabis

Wichtige Anmerkung: Durch die Teillegalisierung von Cannabis hat sich am 01.04.2024 die Rechtslage in Deutschland geändert. So sind der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis am Wohnort, das Mitführen von bis zu 25 Gramm Cannabis sowie der Anbau von bis zu drei lebenden Marihuana-Pflanzen für Personen ab 18 Jahren erlaubt.

Auch bei einer Bestellung von Hanfsamen aus dem EU-Ausland drohen keine strafrechtlichen Probleme mehr.

Aktuell passen wir nach und nach unsere Inhalte auf die neue Gesetzeslage an. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass dies etwas Zeit in Anspruch nimmt.


Informationen zum Konsumcannabisgesetz haben wir hier für Sie zusammengefasst:

FAQ zum Konsumcannabisgesetz




Tatbestände bei Drogendelikten nach § 29 BtMG

Was ist im Umgang mit illegalen Drogen in Deutschland verboten?

10.04.2024

Der § 29 ist die grundlegende Strafvorschrift im Betäubungsmittelgesetz. Er regelt eine Vielzahl unterschiedlicher Tatbestände.

Verboten sind demnach – immer das Fehlen einer Erlaubnis vorausgesetzt – unter anderem:

  • der Anbau,
  • die Herstellung,
  • das Handeltreiben,
  • die Einfuhr oder Ausfuhr,
  • die Veräußerung,
  • die Abgabe,
  • das Inverkehrbringen,
  • der Erwerb,
  • das sonstige Verschaffen,
  • der Besitz,
  • das unerlaubte Verschreiben, Verabreichen und Überlassen von Betäubungsmitteln.

Bevor wir näher auf einzelne Tatbestände eingehen, möchten wir den Gesetzestext dokumentieren, in dem sämtliche Straftaten nach § 29 BtMG genannt werden.



Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz)

Straftaten nach § 29 BtMG - Gesetzestext

10.04.2024

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft,
  2. eine ausgenommene Zubereitung (§ 2 Abs. 1 Nr. 3) ohne Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 herstellt,
  3. Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein,
  4. (weggefallen)
  5. entgegen § 11 Abs. 1 Satz 2 Betäubungsmittel durchführt,
  6. entgegen § 13 Abs. 1 Betäubungsmittel a) verschreibt, b) verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch überläßt, 6a. entgegen § 13 Absatz 1a Satz 1 und 2 ein dort genanntes Betäubungsmittel überlässt,
  7. entgegen § 13 Absatz 2
    a)Betäubungsmittel in einer Apotheke oder tierärztlichen Hausapotheke,
    b)Diamorphin als pharmazeutischer Unternehmer abgibt,
  8. entgegen § 14 Abs. 5 für Betäubungsmittel wirbt,
  9. unrichtige oder unvollständige Angaben macht, um für sich oder einen anderen oder für ein Tier die Verschreibung eines Betäubungsmittels zu erlangen,
  10. einem anderen eine Gelegenheit zum unbefugten Erwerb oder zur unbefugten Abgabe von Betäubungsmitteln verschafft oder gewährt, eine solche Gelegenheit öffentlich oder eigennützig mitteilt oder einen anderen zum unbefugten Verbrauch von Betäubungsmitteln verleitet,
  11. ohne Erlaubnis nach § 10a einem anderen eine Gelegenheit zum unbefugten Verbrauch von Betäubungsmitteln verschafft oder gewährt, oder wer eine außerhalb einer Einrichtung nach § 10a bestehende Gelegenheit zu einem solchen Verbrauch eigennützig oder öffentlich mitteilt,
  12. öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3 des Strafgesetzbuches) dazu auffordert, Betäubungsmittel zu verbrauchen, die nicht zulässigerweise verschrieben worden sind,
  13. Geldmittel oder andere Vermögensgegenstände einem anderen für eine rechtswidrige Tat nach Nummern 1, 5, 6, 7, 10, 11 oder 12 bereitstellt,
  14. einer Rechtsverordnung nach § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 oder § 13 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1, 2a oder 5 zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Strafvorschrift verweist. 2Die Abgabe von sterilen Einmalspritzen an Betäubungsmittelabhängige und die öffentliche Information darüber sind kein Verschaffen und kein öffentliches Mitteilen einer Gelegenheit zum Verbrauch nach Satz 1 Nr. 11.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1, 2, 5 oder 6 Buchstabe b ist der Versuch strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

  1. in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1, 5, 6, 10, 11 oder 13 gewerbsmäßig handelt,
  2. durch eine der in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, 6 oder 7 bezeichneten Handlungen die Gesundheit mehrerer Menschen gefährdet.

(4) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1, 2, 5, 6 Buchstabe b, Nr. 10 oder 11 fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

(5) Das Gericht kann von einer Bestrafung nach den Absätzen 1, 2 und 4 absehen, wenn der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt.

(6) Die Vorschriften des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 sind, soweit sie das Handeltreiben, Abgeben oder Veräußern betreffen, auch anzuwenden, wenn sich die Handlung auf Stoffe oder Zubereitungen bezieht, die nicht Betäubungsmittel sind, aber als solche ausgegeben werden.



Tatbestand Besitz

Welche Strafe droht bei Besitz von illegalen Drogen?

10.04.2024

Der Vorwurf des Besitzes steht zwar in § 29 BtMG nicht am Anfang, aber er ist der häufigste Grund für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Es ist wichtig zu wissen, dass jeglicher Besitz von Betäubungsmitteln (ohne Erlaubnis) strafbar ist. Er ist dem Grunde nach dem Handel gleichgestellt, auch wenn es am Ende vor Gericht Unterschiede bei der Strafzumessung geben wird.

Es gibt vom Verbot des Besitzes keine Ausnahme, auch nicht hinsichtlich der Menge. Leider ist immer noch der Irrtum weit verbreitet, dass der Besitz von geringen Mengen, insbesondere von Cannabis, nicht verfolgt wird. Trotz einer anstehenden Legalisierung werden auch Verstöße mit Marihuana nach wie vor verfolgt. Es gibt jedoch gewisse Möglichkeiten, eine Einstellung des BtM-Verfahrens zu erwirken. Dazu bedarf es aber einiger Maßnahmen während des Ermittlungsverfahrens durch einen erfahrenen BtM-Anwalt.

Was bedeutet nun Besitz im Sinne des BtMG? Hier geht es um die „tatsächliche Verfügungsmacht“, die von einer gewissen Dauer sein muss. Man muss über das Betäubungsmittel verfügen und sich darüber auch im Klaren sein. Die Fachbegriffe lauten hier „bewusstes tatsächliches Innehaben“, „tatsächliches Herrschaftsverhältnis“, „Besitzwillen“ und „Besitzbewusstsein“.

Wo genau sich das Betäubungsmittel befindet ist unerheblich, es muss also nicht zwingend am Körper getragen werden, sondern kann sich auch an einem anderen Ort befinden. Der Zugang muss nur problemlos möglich sein.

Kein Besitz liegt vor, wenn man nur weiß, dass eine andere Person – etwa in der gemeinsamen Wohnung – Betäubungsmittel aufbewahrt.



Tatbestand Handeltreiben

Welche Strafen drohen bei Handeltreiben mit Drogen?

10.04.2024

Unter Handeltreiben ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedes „eigennützige Bemühen zu verstehen, das darauf gerichtet ist, den Umsatz mit illegalen Drogen zu ermöglichen oder zu fördern, selbst wenn es sich nur um eine einmalige oder auch nur vermittelnde Tätigkeit handelt“.

Dabei wird in der Praxis der Strafgerichte der Begriff sehr weit ausgelegt. Zum Handeltreiben können deshalb auch Kurierfahrten, die Bunkerhaltung oder die Entgegenahme von Drogengeldern gehören. Ein guter BtM-Anwalt wird versuchen, den Nachweis zu erbringen, dass nur Besitz und kein Handeltreiben vorliegt, auch wenn vom Beschuldigten eine größere Menge gelagert wurde, soweit das realistisch ist.

Die Strafandrohung verschärft sich auf eine Freiheitsstrafe von nicht unter zwei Jahren bis zu 15 Jahren, wenn das Handeltreiben im Rahmen einer Bande erfolgt (§ 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG). Handelt es sich dabei um nicht geringe Mengen, dann beträgt die Mindestfreiheitsstrafe nach § 30a Abs. 1 nicht unter fünf Jahren. Das Gleiche gilt für den Fall, dass für den Handel Minderjährige eingespannt werden (§ 30a Abs. 2 Nr. 1).

Eine nicht zu unterschätzende Strafnorm stellt schließlich noch § 30a Abs. 2 Nr. 2 dar. Hier geht um das Mitsichführen einer Waffe beim Handel. Damit ist nicht etwa nur eine Maschinenpistole oder Ähnliches gemeint, es reicht schon ein Taschenmesser, das in der Nähe der Betäubungsmittel aufgefunden wird. Die Strafandrohung des Gesetzes ist beim bewaffneten Handeltreiben extrem hoch, wenn man bedenkt, dass sie der beim vorsätzlichen Totschlag entspricht. Es drohen in beiden Fällen 5 bis 15 Jahre Haft.

Einen ausführlichen Artikel zum gewerbsmäßigen Handeltreiben mit Drogen finden Sie hier:
Welche Strafe droht für gewerbsmäßigen Drogenhandel?



Tatbestände Anbau und Herstellung

Welche Strafen drohen beim Anbau oder der Herstellung von illegalen Betäubungsmitteln?

10.04.2024

Unter Anbau versteht man das Aussäen von Samen und die Aufzucht der daraus entstehenden Pflanzen, meistens von Cannabis.

Unter Herstellen versteht man das Zubereiten, Anfertigen und Verarbeiten von Betäubungsmitteln. Dabei geht es meistens um Crystal-Meth, MDMA u. ä. synthetische Drogen.

Auch hier verschärft sich die Strafandrohung auf eine Freiheitsstrafe von nicht unter zwei Jahren bis zu 15 Jahren, wenn Anbau oder Herstellung im Rahmen einer Bande erfolgen (§ 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG). Handelt es sich dabei um nicht geringe Mengen, dann beträgt die Mindestfreiheitsstrafe nach § 30a Abs. 1 nicht unter fünf Jahren.



Tatbestände Einfuhr und Ausfuhr

Welche Strafen drohen bei der Ein- oder Ausfuhr von Drogen?

10.04.2024

Unter Einfuhr versteht man das Verbringen von Betäubungsmitteln über eine Grenze in die Bundesrepublik Deutschland, z. B. aus den Niederlanden, unter Ausfuhr das Verbringen von Betäubungsmitteln aus Deutschland über die Grenze in einen anderen Staat.

Bei der Einfuhr von „nicht geringen Mengen“ steigt die Strafandrohung nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG) auf eine Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren. Handelt es sich dabei um nicht geringe Mengen, dann beträgt die Mindestfreiheitsstrafe nach § 30a Abs. 1 nicht unter fünf Jahren. Das Gleiche gilt für den Fall, dass für die Einfuhr oder Ausfuhr Minderjährige beschäftigt werden (§ 30a Abs. 2 Nr. 1). Wie beim Handeltreiben führt auch bei der Einfuhr oder Ausfuhr das Mitsichführen einer Waffe zu einer Freiheitsstrafe von 5 bis zu15 Jahren (§ 30a Abs. 2 Nr. 2).



Weitere Tatbestände im BtMG

Welche Strafen drohen bei der Ein- oder Ausfuhr von Drogen?

10.04.2024

Es gibt noch eine Reihe weiterer Tatbestände nach dem § 29 BtMG, auf die an dieser Stelle aber nicht eingegangen werden soll, weil sie seltener vorkommen. Gerne besprechen wir Ihren individuellen Fall in einer kostenlosen Ersteinschätzung. Nehmen Sie hierfür Kontakt zu uns auf!




Anwalt bei Drogenstrafrecht und BtMG-Delikte

Strafrahmen des § 29 BtMG

Welche Strafen drohen bei einer Verurteilung wegen § 29 BtMG?

10.04.2024

Wie man bereits an diesen Beispielen sieht, handelt es sich um eine sehr umfassende Norm. Für all diese Tatbestände sieht das BtMG eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren (vollstreckbar oder zur Bewährung ausgesetzt) oder eine Geldstrafe vor.

Denkbar sind auch weitere Folgen, wie z. B.:

  • ein Entzug der Fahrerlaubnis,
  • ein Berufsverbot
  • oder die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.

Hinzu kommen noch einige weitere Paragraphen mit höheren Strafrahmen, die wir im folgenden behandeln werden. Danach können Täter noch härter bestraft werden. Von ganz besonderer Bedeutung ist dabei die Menge des sichergestellten Betäubungsmittels. Darauf wird ebenfalls weiter unten näher eingegangen.




Erhöhter Strafrahmen in § 29a BtMG

Kann der Strafrahmen im Betäubungsmittelgesetz erhöht werden?

10.04.2024

Wie bereits erwähnt, schließen sich an § 29 BtMG weitere Paragraphen an. Im § 29a BtMG geht es ganz unterschiedliche Tatbestände: einerseits um die Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige, also Personen unter 18 Jahren, und andererseits um das Handeltreiben, die Herstellung, die Abgabe und wiederum auch den Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.

Hier sieht das Gesetz eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vor. Der Strafrahmen geht bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe. Eine Geldstrafe ist nicht mehr möglich. Im minderschweren Fall ist eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vorgesehen.



Abgabe an Minderjährige

Drogen an Minderjährige abgeben - droht eine höhere Strafe?

10.04.2024

Der Gesetzgeber wertet die Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige als Verbrechen. Es liegt deshalb ein Fall der notwendigen Verteidigung vor, weshalb ein Pflichtverteidiger bestellt werden muss. Verfolgt werden die Abgabe und das Verabreichen von Betäubungsmitteln an Minderjährige sowie das Überlassen zum Verbrauch.

Auf die Menge kommt es in diesem Fall ausnahmsweise nicht an. Schon der Joint, den ein 21-Jähriger seinem 17-jährigen Freund überlässt, kann so zu einer empfindlichen Strafe führen. Der Täter muss dabei vorsätzlich gehandelt haben. Es ist nicht zwingend, dass er genau wusste, dass die andere Person noch minderjährig ist, es reicht aus, dass er es hätte wissen können. Die Aussage, man habe sich darüber keine Gedanken gemacht, kann deshalb zu einer Verurteilung führen. Auch aus diesem Grund sollten grundsätzlich keine Angaben zur Sache in einem Ermittlungsverfahren ohne Beistand durch einen Rechtsanwalt gemacht werden.

Die Strafandrohung verschärft sich auf eine Freiheitsstrafe von nicht unter zwei Jahren bis zu 15 Jahren, wenn die Abgabe an Minderjährige gewerbsmäßig erfolgt (§ 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG). Das schließt die kostenlose Abgabe mit ein, die das Ziel hat, den Minderjährigen zu einem späteren Zeitpunkt als Kunden zu gewinnen („Anfixen“).




Bedeutung der Menge an Betäubungsmitteln

Ab welcher Menge ist Drogenbesitz strafbar?

10.04.2024

Anders als bei der gerade erwähnten Ausnahme spielt im Betäubungsmittelstrafrecht die Menge eine große Rolle. Bei einer „geringen Menge“ kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen bzw. das Gericht von einer Bestrafung absehen. Das zielt auf den sogenannten Eigenkonsum ab.



Geringe Menge BtMG

Was versteht man unter einer „geringen Menge“ an Betäubungsmitteln?

10.04.2024

Hier geht es um die Anzahl von Konsumeinheiten der jeweiligen Droge. Eine, bis maximal drei Konsumeinheiten werden als geringe Menge angesehen.

Weiter unten finden Sie eine Tabelle, in der Sie sehen können, was die Rechtsprechung als „geringe Menge“ festgelegt hat.

Dazwischen ist die „Normalmenge“ angesiedelt, die im Gesetz selbst nicht erwähnt wird.

Daran schließt sich die „nicht geringe Menge“ an. Liegt sie vor, dann hat das erhebliche Auswirkungen auf die zu erwartende Strafe, die in § 29a BtMG geregelt ist. Genau wie bei der Abgabe an Minderjährige beginnt der Strafrahmen auch hier bei einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. Eine bloße Geldstrafe ist nicht möglich. Im minderschweren Fall ist eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vorgesehen.

Unten finden Sie eine Tabelle, in der Sie sehen können, was die Rechtsprechung als „nicht geringe Menge“ festgelegt hat. Die Angaben gelten für die tatsächliche Wirkstoffmenge, welche im Rahmen eines Wirkstoffgutachtens ermittelt wird. Die daraus resultierende Anzahl an Konsumeinheiten kann je nach Qualität des Betäubungsmittels schwanken. Sofern von vornherein klar ist, dass die Schwelle zur „nicht geringen Menge“ nicht überschritten wurde, wird auf ein Wirkstoffgutachten verzichtet, weil es mit hohen Kosten verbunden ist. Deshalb kommt es in der Praxis in diesen Fällen auf die Bruttomenge an. Dabei wird von einer durchschnittlichen Qualität des Betäubungsmittels ausgegangen.



Praktische Tabelle: Geringe Menge / nicht geringe Menge bei Drogen

10.04.2024

Gefährlichkeit BtM-Art Geringe Menge (Wirkstoffmenge) Geringe Menge (Brutto) Nicht geringe Menge (Wirkstoffmenge) Nicht geringe Menge (Brutto ca.)
Weiche Drogen Cannabis (Marihuana) 45 mg THC 6 g / 15 g (1) 7,5 g THC 55 g
Weiche Drogen Cannabis (Haschisch) 45 mg THC 6 g / 15 g (2) 7,5 g THC 45 g
Mittelgefährliche Drogen Amphetamin 150 mg Base 0,5 g (3) 10 g Base 42 g
Mittelgefährliche Drogen MDMA (Ecstasy –XTC) 360 mg Base 30 g Base 50 g
Mittelgefährliche Drogen Crystal-Meth 75 mg Base 5 g Base 9,5 g
Mittelgefährliche Drogen LSD kl. als 6 mg gr. als 6 mg
Harte Drogen Heroin 30 mg Heroinhydrochlorid 0,5 g (4) / 1 g (5) 1,5 g Heroinhydrochlorid
Harte Drogen Kokain 99 mg Kokainhydrochlorid 0,5 g (6)/ 1 g (7) 5 g Kokainhydrochlorid 10 g

(1) Berlin
(2) Berlin
(3) NRW
(4) NRW
(5) Hamburg
(6) NRW
(7) Hamburg

Die Wirkstoffmenge wird im Rahmen eines Wirkstoffgutachtens ermittelt. Was als geringe Bruttomenge anzusehen ist, wird in den Bundesländern unterschiedlich bewertet. Alle Länder haben für Cannabisprodukte Richtlinien herausgeben. Sie schwanken von 6 g (Bayern) bis zu 15 g (Berlin). Für andere Betäubungsmittel gibt es nur in einigen Bundesländern Verwaltungsvorschriften.




Anwalt bei Drogenstrafrecht und BtMG-Delikte

Straffreier Konsum

Ist der Konsum von Drogen in Deutschland erlaubt?

10.04.2024

Der reine Konsum von Betäubungsmitteln ist straffrei. Das spielt aber in der Praxis nur eine geringe Rolle, weil der Konsum vom – strafbaren – Besitz häufig schwer zu trennen ist. Im Einzelfall ist es aber möglich und sollte deshalb von einem BtM-Rechtsanwalt anhand der Ermittlungsakte genau geprüft werden. Denkbar ist hier z. B. das Rauchen eines Joints oder das Schnupfen einer einzelnen Linie Kokain.




Wichtige Faktoren bei der Strafzumessung

Welche Umstände spielen bei der Strafhöhe wegen BtM eine Rolle?

10.04.2024

In BtM-Verfahren kommt es neben den objektiven Tatbeständen immer auf eine Reihe von weiteren Fragen an, bei denen es um die subjektiven Umstände des Beschuldigten geht. Das sind:

  • Welcher Art ist das Betäubungsmittel? (weiche, mittlere oder harte Drogen, siehe dazu die Tabelle oben)
  • Wie ist das Alter des Beschuldigten?
  • Gibt es bereits Vorstrafen?
  • Welche Tathandlung wird vorgeworfen? (Besitz, Handeltreiben usw.)
  • In welchem Bundesland findet das Verfahren statt?
  • Welche Lebensumstände prägen den Beschuldigten? (Familie, Kinder, Beruf etc.)



Frühzeitig Kontakt mit BtM-Anwalt aufnehmen!

Anzeige wegen BtMG - was sollte ich tun?

10.04.2024

Mit welcher Strafe man rechnen muss, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Unsere Strafverteidiger haben bereits 3000+ Fälle im Zusammenhang mit dem BtMG bearbeitet und in den meisten Fällen konnten wir schlimmere Strafen verhindern und oftmals auch eine Einstellung des Strafverfahrens erreichen. Aufgrund unserer Erfahrung können wir Ihnen dringend zwei Schritte empfehlen:

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Nähere Informationen finden Sie auch in unserem Artikel:
Wie reagiere ich auf eine Vorladung durch die Polizei als Beschuldigter wegen BtMG?

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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.

Sie haben konkrete Fragen oder benötigen einen starken Rechtsbeistand: Dann nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und sprechen Sie mit einem unserer Experten.


Fachanwalt f?r Strafrecht - Dr. Matthias Brauer LL.M.



Wichtiger Hinweis: Sämtliche Informationen auf unserer Website und in unserem Rechtsblog dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen. Bei jeglichen rechtlichen Angelegenheiten müssen immer die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden. Auch wenn wir unsere Inhalte stets aktualisieren, kann sich die Rechtslage durch neue Urteile oder Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Wenn Sie eine rechtssichere Auskunft zu Ihrem speziellen Problem benötigen, kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.

Welche Strafe droht bei Verstoß gegen § 29 BtMG? Zuletzt aktualisiert: 10.04.2024 von Dr. Matthias Brauer LL.M

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