Zuletzt aktualisiert am 10. Januar 2024
"The God Molecule" und die Strafbarkeit in Deutschland
Die Substanz 5-MeO-DMT gilt als eine der potentesten psychoaktiven Drogen überhaupt und wird von vielen als spirituelles Erlebnis beschrieben. Doch was genau ist 5-MeO-DMT und wie wirkt es im menschlichen Körper? In unserem Rechtstipp gehen wir auf diese Fragen ein und befassen uns vor allem auch mit der rechtlichen Lage nach dem Betäubungsmittelgesetz in Deutschland.
Unsere Inhalte in der Übersicht:
- Was ist 5-MeO-DMT?
- Konsum und Wirkung
- Nebenwirkungen durch Konsum
- 5-MeO-DMT in Deutschland legal oder verboten?
- Besitz oder Handel: Welche Strafe droht?
- 5-MeO-DMT und die „nicht geringe Menge“?
- Anzeige erhalten - was ist zu tun?
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Was ist 5-MeO-DMT?
5-Methoxy-DMT ist eine psychedelische Substanz. Wie andere DMT ist es den Tryptaminen zuzuordnen. Es kommt in der Natur sowohl in diversen Pflanzen vor und wird auch von Tieren produziert. So ist die Substanz etwa im Schleim der Sonorischen Wüstenkröte enthalten, die insbesondere im Südwesten der USA sowie im Norden von Mexiko zuhause ist.
Diese Kröte – auch bekannt als „Colorado-Kröte“ oder „Alvarius-Kröte" – bildet die Wirkstoffe in Form eines Schleims. Der Schleim wird von den Kröten eigentlich zur Abwehr von natürlichen Feinden gebildet. Entnimmt man diesen und bereitet ihn entsprechend auf, so erhält man in Gestalt des 5-MeO-DMT das derzeit wohl stärkste Halluzinogen.
Darüber hinaus kann 5-MEO-DMT auch synthetisch im Labor hergestellt werden.
Bekannt ist 5-MeO-DMT u.a. auch unter den szenetypschen Namen „Bufo“, als „Toad“ oder einfach als „Five“.
Wie wird "Bufo" konsumiert und wie wirkt es?
5-MeO-DMT hat eine starke halluzinogene Wirkung. Sie übersteigt die Wirkung anderer Halluzinogene teilweise um das Mehrfache. Die Substanz kann auf verschiedene Wege konsumiert werden.
Hartnäckig hält sich das Gerücht, man könne an den Kröten lecken, um eine psychoaktive Wirkung zu erzeugen. Dies wäre schwer gesundheitsgefährdend und teilweise sogar lebensgefährlich, weil das Sekret der Kröten neben 5-MeO-DMT noch weitere Stoffe enthält, die toxisch auf den menschlichen Körper wirken. Beim Trocknen und Verdampfen bzw. Rauchen werden diese Giftstoffe zerstört. Generell wird das Sammeln und Melken der Bufo-Alvarius-Kröte wird mittlerweile unter anderem von Tierschützern bekämpft.
Der synthetisch hergestellte Reinstoff (5 MEO DMT Freebase) wird in der Regel über eine Glaspfeife (Meth-Pfeife, Crackpeife) konsumiert. Oral ist die Substanz nur in Kombination mit einem sogenannten Monoaminooxidase-Hemmer (MAO-Hemmer wie beispielsweise Steppenraute oder Banisteriopsis caapi) wirksam. Von Kombination mit MAO-Hemmern wird allerdings aufgrund des großen Risikos schwerwiegender Folgen abgeraten.
Insbesondere die aus Pflanzen gewonnenen Wirkstoffe (z.B. aus der Rinde von Muskatgewächsen, den Samen des Yopo-Baumes oder aus Anandenanthera-Bäumen und Virola-Gewächsen) werden oft nach entsprechender Verarbeitung geschnupft. in HCL-Form kann synthetisches 5-MEO-DMT ebenfalls nasal konsumiert werden.
Über die konkrete psychedelische Wirkung gibt es zahlreiche Erlebnisberichte. Gerade in Amerika existieren regelrechte Kulte und Propheten rund um die Kröten und ihr berauschendes Gift. Mitunter treten nach dem Konsum geradezu blitzartige Erleuchtungszustände ein. Die Wirkung sei teilweise so stark, dass es weniger zu Halluzinationen käme, denn zu einer zeitweiligen völligen Auslöschung der Realität und einem sofortigen sogenannten „Ego-Tod“. Berichtet wird von Traumwelten, aber auch von regelrechten Schocks und Nahtoderfahrungen.
Welche Nebenwirkungen kann der Konsum verursachen?
Wie jede Droge birgt auch 5-MeO-DMT die Gefahr von Nebenwirkungen. Insbesondere die enorme Intensität und Dosierung kann zu Panikschüben und paranoider Angst führen. Psychedelische Stoffe schränken das Reaktionsvermögen erheblich ein, bis hin zu starker Orientierungslosigkeit oder gar zu Bewusstlosigkeit.
Vom „Ablecken“ der Kröten wird dringend abgeraten, weil dadurch noch andere Giftstoffe in den Körper gelangen und extreme Nebenwirkungen auftreten können.
In körperlicher Hinsicht führt der Konsum zu Übelkeit und Brechanfällen. Durch die starken Wirkstoffe kann es neben Muskelzuckungen und Krämpfen auch zu Bluthochdruck und Herzrhythmusstörungen kommen.
Besonders nachhaltig kann 5-MeO-DMT jedoch die psychische Verfasstheit angreifen. Übliche Folge eines unsachgemäßen Gebrauchs sind neben den Angstzuständen auch Schlafstörungen, seelische Belastungen durch das im Rausch gesehene bzw. erlebte (posttraumatischer Stress) sowie Depressionen. Aufgrund der sehr fordernden Wirkungen macht die Substanz nicht abhängig und verfügt über kein klassisches Sucht-Potential.
Ist 5-MeO-DMT in Deutschland verboten?
Mittlerweile wurde 5-Methoxy-DMT dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt und ist somit ein verbotenes Betäubungsmittel. Es ist also in keinem Fall verkehrsfähig, auch nicht auf Rezept oder im Rahmen ähnlicher Ausnahmen. Nach dem Betäubungsmittelgesetz ist außer dem reinen Konsum also alles verboten: Besitz, Handel, Weitergabe, Einfuhr und natürlich auch die Herstellung. Das gilt insbesondere für die Reinform.
Die Kröten als Tiere und ihr Schleim mit 5-Meo-DMT sind dann ein Fall für das BtMG, wenn sie als halluzinogene Substanz missbräuchlich genutzt werden. Sie sind also noch legal, sofern sie nicht mit der Absicht verbunden sind, sie zu Rauschzwecken einzusetzen.
Durch diese Lücke entsteht in der Praxis natürlich eine gewisse Rechtsunsicherheit bzw. Interpretationsspielraum. Somit kann es dazu kommen, dass die Polizei weitere Nachforschungen anstellen wird, um zu ermitteln, ob ein Zusammenhang mit illegalem Umgang nach dem BtMG vorliegt, wo derartige Kröten mit Bezug zu 5-MeO-DMT im Spiel sind.
Welche Strafe droht bei Besitz oder Handel mit 5-MeO-DMT?
Mögliche Strafen richten sich bei Verstößen nach den Strafnormen des Betäubungsmittelgesetz, also nach den §§ 29ff. BtMG. Wer nach § 29 Abs. 1 BTMG die Substanz 5-MeO-DMT unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihr Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft oder aber auch besitzt, dem drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe.
Wird dabei eine „nicht geringe Menge“ festgestellt, beträgt die Mindeststrafe gleich ein Jahr Gefängnis. Eine pauschale Aussage kann zu konkreten Strafrahmen abgesehen von den gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht gemacht werden.
Die Strafe richtet sich nicht nur nach der Menge, sondern auch nach der individuellen Schuld des Täters und weiteren Umstände im Einzelfall. Generell kann jedoch gesagt werden, dass Verstöße gegen das BtMG keineswegs als Kavaliersdelikte geahndet werden.
Genaue Informationen zum § 29 BtMG und den damit verbundenen Strafen, erfahren Sie hier:
§ 29 BtMG - Tatbestände & Strafen
Was gilt bei 5-MeO-DMT als „nicht geringe Menge“?
Bei der „nicht geringen Menge“ erhöht sich gleich die Mindeststrafandrohung bei BtM-Verstößen. Für 5-MeO-DMT ist hier noch keine spezifische Rechtsprechung erfolgt. Allerdings wurde dies für DMT zunächst durch ein Urteil des Landgerichts Frankenthal (Rheinland-Pfalz) festgelegt:
Demnach sei die „nicht geringe Menge“ bei DMT ab 3,6 Gramm Dimethyltryptamin Base erreicht. Ob sich dieser Richtwert etablieren wird, ist hoch umstritten. Gerade weil bei 5-MeO-DMT von einer erheblich stärkeren Wirkung ausgegangen wird ist es nicht unwahrscheinlich, dass Gerichte hier eine niedrigere Schwelle annehmen. Im Einzelfall kommt es also wohl auf eine gute Verteidigungsstrategie an. Beschuldigte sollten sich so früh wie möglich von einem erfarenen Strafverteidiger in diesem Bereich beraten lassen.
Anzeige wegen 5-MeO-DMT - wie handelt man richtig?
Gerade bei Strafverfahren wegen BtM kann man es nicht oft genug betonen: gibt es Ärger mit der Polizei, haben Sie eine Vorladung oder bereits eine Hausdurchsuchung am Hals, dann gilt
- Ruhe bewahren,
- schweigen,
- Anwalt einschalten.
Ein Fachanwalt für Strafrecht wird sofort Akteneinsicht beantragen und die Vorwürfe gegen Sie genau prüfen. Alleine stehen Sie den Behörden zumeist blind und somit wehr- und hilflos gegenüber.
Ein erfahrener Strafverteidiger im Bereich des Drogenstrafrechts kennt die Tricks und Kniffe der Ermittlungsbehörden. Diese Fachkenntnis ist unerlässlich, um die Vorwürfe zu entkräften. Sind Sie also wegen Besitz, Handel oder Einfuhr (Postbestellungen aus dem Internet) wegen 5-MeO-DMT ins Visier der Behörden geraten, suchen Sie sich am besten gleich professionelle Beratung.
Unsere Anwälte sind im ganzen Bundesgebiet im Einsatz und vertreten deutschlandweit Mandanten bei BtM-Verfahren. Unsere Ersteinschätzung ist immer kostenlos und unverbindlich. Nehmen Sie am besten sofort nach Kenntnis eines Ermittlungsverfahrens gegen Sie Kontakt zu uns auf. So früher Sie anwaltlich vertreten sind, umso größer die Chance, das Verfahren einzustellen und einen Strafprozess vor Gericht zu verhindern.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.
Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg, Stuttgart, Nürnberg, München und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.
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