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Was kann mir wegen einer Bestellung von Drogen per Chat bei Telegram oder WhatsApp passieren?

Drogenbestellung über Messenger

Zuletzt aktualisiert am 23. Februar 2022

Drogenbestellung per Messenger: Welche Strafen drohen?

Die Bestellung von Drogen per Chat in Messengerdiensten wie Telegram oder WhatsApp ist heute eine weit verbreite Form des Handels mit illegalen Betäubungsmitteln. Der Polizei gelingt es aber zunehmend, auch in diese neuen Strukturen einzudringen. Die Kommunikation über einen Messenger ist keineswegs so sicher wie viele glauben.




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Wie wurde die Polizei auf eine Bestellung von Drogen in einem Messenger-Chat aufmerksam?

23.02.2022

Drogen per WhatsApp oder Telegramm - wie die Polizei darauf aufmerksam wird:

Die Strafverfolgungsbehörden haben selbstverständlich den Wandel der Form des Handels mit Betäubungsmitteln ebenfalls beobachtet. Nach anfänglichen Schwierigkeiten kann die Polizei inzwischen vermehrt Ermittlungserfolge vorweisen. Zunächst gelang es ihr in mehreren Verfahren, auf Handelsplattformen im Darknet einzudringen, die Betreiber festzunehmen und große Mengen an Kundendaten zu beschlagnahmen.

Daneben hat sich der Handel mit Drogen über Messengerdienste wie WhatsApp und vor allem Telegram etabliert. Sie haben zudem den Vorteil, dass bei ihnen – im Gegensatz zum Darknet – keine größeren technischen Kenntnisse und teilweise auch nicht die Bezahlung in Kryptowährungen wie Bitcoins erforderlich sind.

Der Polizei gelang es auch hier in entsprechende Strukturen einzudringen. So legte das BKA im Herbst 2020 insgesamt neun einschlägige Telegram-Chatgruppen still und sicherte umfangreiches Datenmaterial, das anschließend ausgewertet wurde und zu zahlreichen Verfahren gegen Besteller führte.




Dürfen Chatverläufe in Messengerdiensten für die Strafverfolgung verwendet werden?

23.02.2022

Ist der WhatsApp-Chat oder der Telegram-Chat ein Beweismittel:

Die Polizei darf im Rahmen ihrer Ermittlungen Chatverläufe auswerten und als Beweismittel verwenden. In den meisten Fällen kommt sie daran durch das beschlagnahmte Telefon eines Händlers, auf dem der Verlauf des Verkaufsgesprächs mit dem Kunden noch gespeichert ist.

Hier nutzt die Verwendung von Codewörtern für die Betäubungsmittel und die bestellte Menge meistens nichts, da diese längst auch den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten bekannt sind. Ein einzelner Chatverlauf wird als Grundlage für eine Verurteilung nicht reichen. Wenn sich aber solche Verläufe vermehrt auf einem beschlagnahmten Gerät finden und das über einen längeren Zeitraum, dann steigt die Wahrscheinlichkeit an.




Womit muss ich rechnen, wenn die Polizei von meinen Drogen-Bestellung erfahren hat?

23.02.2022

Besteller von Drogen müssen mit einem Ermittlungsverfahren rechnen. Denkbar ist eine Hausdurchsuchung durch die Polizei. In den meisten Fällen wird aber eher eine Vorladung erfolgen oder die Zusendung eines Anhörungsbogens. Das hängt nicht zuletzt von der tatsächlichen oder vermeintlichen Menge an Betäubungsmitteln ab, die laut den beschlagnahmten Daten bestellt wurden. Waren diese besonders hoch ist auch eine Überwachung der Telekommunikation (TKÜ) durch die Polizei nicht auszuschließen.

Selbstverständlich kommt es nicht zuletzt darauf, wie sich die Person verhält, bei dem das Telefon oder Laptop beschlagnahmt wurde. Sagt derjenige gegen Sie aus, um seine eigene Haut zu retten, dann wird eine Verurteilung immer wahrscheinlicher. Man muss bedenken, dass dem Händler häufig eine viel höhere Strafe droht als dem Konsumenten, was die Motivation zu einer belastenden Aussage steigern kann.

Sofern die Beweismittel den Ermittlungsbehörden als unzureichend erscheinen, werden sie eine Hausdurchsuchung durchführen. Sollten dabei Drogen oder andere belastende Indizien gefunden werden, dann ist eine Verurteilung sehr wahrscheinlich.

Aber auch in diesem Fall besteht noch Hoffnung – zumindest auf eine geringe Strafe. Für den weiteren Fortgang des Strafverfahrens kommt es auch darauf an, welche Drogen gefunden wurde und in welcher Menge. Zudem ist von Bedeutung, ob Sie Ersttäter sind oder schon mehrfach einschlägig vorbestraft.

Das Betäubungsmittelgesetz sieht in den Fällen, um die es hier geht, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. Dabei kommt es immer auf die Schwere der Schuld im Einzelfall an.

Nähere Details dazu finden Sie im Artikel: „Welche Strafe droht bei Verstoß gegen § 29 BtMG?“




Anwalt bei Drogenstrafrecht und BtMG-Delikte

Wie sollte ich reagieren, wenn ich erfahren habe, dass mich die Polizei wegen der Bestellung von Drogen im Visier hat?

23.02.2022

Zunächst gilt aus anwaltlicher Sicht die goldene Regel: Schweigen Sie! Gehen Sie nicht zur Vernehmung als Beschuldigter. In diesem frühen Stadium werden oft Fehler gemacht, weil sich Betroffene von einer Aussage einen Vorteil erhoffen. Das ist aber in den meisten Fällen eine Illusion. Vielmehr besteht die Gefahr, dass Sie sich selbst weiter belasten und die Polizei Tatsachen erfährt, von denen sie bisher gar nichts wusste.

Weitere Informationen dazu finden Sie im Artikel: „Wie reagiere ich auf eine Vorladung durch die Polizei als Beschuldigter wegen BtMG § 29?“

Falls eine Hausdurchsuchung erfolgt: Bewahren Sie trotz der Stresssituation Ruhe! Behindern Sie die Polizei nicht, aber machen Sie auch in diesem Fall von Ihrem Schweigerecht Gebrauch.

Weitere Informationen zum richtigen Verhalten finden Sie im Artikel: „Was tun bei einer Hausdurchsuchung wegen Drogen?“

Als Beschuldigter weiß man in dieser Situation nicht über welche Beweismittel die Polizei verfügt. Das gelingt nur mit der Einsicht in die Ermittlungsakte, die nur ein Anwalt vornehmen kann.

Erst wenn feststeht, ob es wirklich nur der eine Chatverlauf ist, kann eine sinnvolle Verteidigungsstrategie entwickelt werden. Im besten Fall gelingt sogar die Einstellung des Verfahrens.

Deshalb ist es auch beim einfachen Erwerb von Betäubungsmitteln über das Darknet oder die Bestellung in einem Chat immer sinnvoll, einen Strafverteidiger einzuschalten. Nur er kann aufgrund seiner Erfahrung überblicken, welche Strafe Ihnen wirklich droht.

Als Fachanwalt für Strafrecht kann ich inzwischen auf unzählige BtMG-Verfahren zurückblicken. Dadurch kenne ich das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden bei Drogendelikten sehr genau und verfüge über die technischen Kenntnisse, um Ihnen kompetent zu helfen.

Ich stehe Ihnen bundesweit als Anwalt für BtMG-Verfahren zur Verfügung. Nehmen sie einfach über das Kontaktformular oder die angegebene Telefonnummer, gern auch über WhatsApp, Kontakt mit mir auf.


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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.

Sie haben konkrete Fragen oder benötigen einen starken Rechtsbeistand: Dann nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und sprechen Sie mit einem unserer Experten.


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Was kann mir wegen einer Bestellung von Drogen per Chat bei Telegram oder WhatsApp passieren? Zuletzt aktualisiert: 23.02.2022 von Dr. Matthias Brauer LL.M

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