Zuletzt aktualisiert am 24. Oktober 2023
Glücksspiel: Wann ist es legal, wann mache ich mich strafbar?
In Deutschland gibt es ein sogenanntes Glücksspielmonopol. Öffentlich zugängliche Spiele um Geld sind dem Staat vorbehalten. Durch die Glücksspielverträge und von den Behörden ausgestellte Lizenzen gibt es mittlerweile einige Ausnahmen, – gerade auch bei Online-Casinos. Wer jedoch ein Glücksspiel ohne gültige Lizenz veranstaltet, der macht sich nach dem Strafgesetzbuch strafbar. Auch Teilnehmer müssen mit empfindlichen Strafen rechnen.
Ob und ab wann sich Glücksspielveranstalter und Spieler strafbar machen und welche Strafen dabei drohen, erfahren Sie in diesem Rechtstipp.
Sie möchten wissen, welche Strafe Ihnen droht?
Unsere Inhalte in der Übersicht:
- Was gilt als Glücksspiel?
- Glücksspielverbot: Was genau ist illegal?
- Veranstalter eines illegalen Glücksspiels
- Bewerben eines illegalen Glücksspiels
- Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel
- Einziehung von Geld bei illegalem Glücksspiel
- Anzeige erhalten – was ist jetzt zu tun?
Sie haben eine Anzeige wegen der Teilnahme oder dem veranstalten eines unerlaubten Glücksspiel erhalten?
Keine Zeit verlieren
Jetzt Kontakt aufnehmen!
- Erfahrene Anwälte für Strafrecht
- Schnelle Hilfe - deutschlandweit
- Kostenlose Ersteinschätzung
Unsere Anwälte sind für Sie auch über WhatsApp erreichbar:
Hier finden Sie unser Kontaktformular
Ab wann spricht man von Glücksspiel?
Mehrere Urteile haben festgelegt, dass man immer dann von Glücksspiel spricht, wenn nach allgemeiner Auffassung die Entscheidung über Gewinn und Verlust nicht von den Fähigkeiten, Kenntnissen und der Aufmerksamkeit der Spieler abhängt. Wenn maßgeblich der Zufall über den Ausgang entscheidet, handelt es sich um ein Glücksspiel.
Nun gibt es auch Spiele, die nicht ausschließlich vom Zufall abhängen. Ein Beispiel ist Poker – gerade die Varianten, bei denen Gemeinschaftskarten ausgeteilt werden, wie zum Beispiel die bekannten und beliebten Spielvarianten „No Limit Hold'em“ oder „Pot Limit Omaha Hold'em“. Doch auch diese Spielarten fallen unter das Glücksspiel, wie wir gleich erörtern werden.
Der Glücksspiel-Faktor „Zufall“
Wenn der Ausgang eines Spiels oder einer Wette wesentlich von Unsicherheitsfaktoren bestimmt wird, der von einem Spieler nicht beeinflusst oder vorausberechnet werden kann, spricht man vom Zufall. Eine Wahrscheinlichkeitsberechnung fällt hierbei nicht darunter. Solange die Spieler im Vorhinein nicht wissen, welche Karte als nächstes aufgedeckt wird oder wie ein Sportereignis konkret ausgehen wird, spricht man vom Zufallselement und somit von Glücksspiel.
Wenn der professionelle Pokerspieler oder der bestens informierte Sportwetten-Spieler auch oftmals der Meinung sind, dass der Zufalls- und Glücksfaktor nicht besonders relevant ist, ändert das nichts an der gesetzlichen Auffassung eines Glücksspiels. Es gilt der sogenannte Grundsatz der einheitlichen Betrachtungsweise. Entscheidend ist somit immer der Durchschnittsspieler. Dabei orientiert man sich am „unbedarften“ Spieler, der sich ebenso beteiligen kann.
Beispiele von Glücksspielen
Konkrete Spielarten, die als Glücksspiele gelten, sind insbesondere:
- Münze werfen (Kopf oder Zahl)
- Würfel-Glücksspiele wie z. B. Kniffel oder Craps
- Würfel-Brettspiele wie etwa Backgammon
- Roulette
- Glücksrad
- Karten-Glücksspiele wie z. B. Poker, Black Jack oder auch Mau-Mau
- Slots, ob online oder vor dem Spielautomaten
- Lotteriespiele wie Lotto, Keno oder Bingo
- Glücksspiele mit Ziegeln (Mah-Jongg) oder Domino-Steinen (Buki)
Was ist bei Glücksspielen konkret verboten?
Wie bereits erwähnt sind Glücksspiele staatlich geregelt. Ohne eine gültige und offizielle Lizenz dürfen öffentliche Glücksspiele auf deutschem Boden weder veranstaltet noch besucht werden. Auch das Werben für unerlaubtes Glücksspiel ist strafrechtlich geregelt.
Als öffentlich gelten hierbei nicht nur für jedermann zugängliche Glücksspiel-Veranstaltungen. Auch Vereine oder geschlossene Gesellschaften, in denen solche Veranstaltungen gewohnheitsmäßig veranstaltet werden, fallen darunter. Die heimische Pokerrunde mit stattlichen Einsätzen, welche einmal monatlich stattfindet, ist also durchaus verboten und es drohen für den Veranstalter wie auch die Mitspieler empfindliche Strafen.
Geregelt ist dies in folgenden Paragrafen:
Glücksspiele ohne Geldeinsatz: verboten oder legal?
Damit das Glücksspiel als solches illegal ist, muss durch den oder die Spieler ein Wert als Einsatz getätigt werden. Spielt man beispielsweise in einer Runde ein Kartenspiel ohne Einsatz und Gewinn, kann dieses auch nicht als unerlaubtes Glücksspiel gewertet werden.
Wen will der Gesetzgeber durch das Glücksspielverbot schützen?
Die Reglementierung des Glücksspiels soll zum einen als Art Prävention gegen Spielsucht dienen. Inwieweit dadurch eine Spielsucht eingedämmt werden kann, ist jedoch fraglich. Nach offiziellen Angaben sind in Deutschland etwa 430.000 Menschen glücksspielsüchtig. Zudem soll es eine ordnungsgemäße Durchführung von Glücksspielen sicherstellen und somit den Verbraucher schützen. Auch Geldwäsche und Kriminalität soll damit bekämpft werden.
Das Verbot von Veranstalten unerlaubter Glücksspiele soll nach Angaben des Gesetzgebers:
- den Jugend- und Spielerschutz gewährleisten,
- das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht verhindern,
- die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung schaffen,
- der Entwicklung und Ausbreitung von Schwarzmärkten entgegenwirken,
- die Spieler vor betrügerischen Machenschaften schützen und
- eine verbundene Folge- und Begleitkriminalität abwehren.
Wer gilt als „Veranstalter“ eines unerlaubten Glückspiels?
Als Veranstalter im Sinne des § 284 StGB gilt derjenige, der den äußeren Rahmen für das Glücksspiel schafft. Gemeint ist hierbei der verantwortliche Organisator sowie auch derjenige, der den Raum dafür bereitstellt.
Dabei ist es nicht notwendig, dass sich der Veranstalter selbst am Ergebnis des Spielbetriebs finanziell bereichert, wie der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung festgestellt hat.
Praktisch macht man sich wegen des veranstalten eines unerlaubten Glücksspiels strafbar, wenn man zum Beispiel:
- Räumlichkeiten dafür anmietet,
- Angestellte dafür beschäftigt,
- die erforderliche Ausstattung bereitstellt,
- Wettprogramme auslegt,
- Einzahlungen entgegennimmt oder Gewinne auszahlt.
Welche Strafe droht bei „Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels“?
Wer ohne behördliche Erlaubnis ein öffentliches Glücksspiel veranstaltet oder die Einrichtung dafür bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Handelt der Veranstalter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Zudem kann ein weiteres Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung auf den Veranstalter zukommen.
Welche Strafe droht beim Bewerben eines illegalen Glücksspiels?
Auch das Bewerben eines unerlaubten Glücksspiels ist nach § 284 StGB Absatz 4 strafbar. Hierbei droht ebenso eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.
Macht man sich als Spieler unerlaubter Glücksspiele strafbar?
Nicht nur der Veranstalter kann sich strafbar machen, sondern ebenso der Teilnehmer eines unerlaubten und öffentlichen Glücksspiels. In § 285 StGB (Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel) heißt es:
Wer sich an einem öffentlichen Glücksspiel (§ 284) beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.
Wer in einem Hinterzimmer etwa um hohe Einsätze Karten spielt und dabei erwischt wird, kann durchaus mit einem Strafbefehl oder einer Verurteilung vor Gericht rechnen. Doch gibt es dabei Ausnahmen?
Online-Casino: Mache ich mich als Spieler strafbar?
Durch den aktuellen Glücksspielvertrag, der am 01.07.2021 in Kraft trat, wurde das Glücksspiel in Deutschland neu reguliert. Während vorher Online-Casinos gänzlich (außer im Bundesland Schleswig-Holstein) verboten waren, können nun staatliche Lizenzen an die Betreiber ausgegeben werden, mit denen das jeweilige Angebot legalisiert wird.
Dennoch gibt es zahlreiche illegale Online-Casinos, welche die Anforderungen (z. B. Deckelung der Einsatzhöhe etc.) nicht erfüllen. Die Frage ist nun, ob man sich beim Spielen bei solchen Online-Casinos strafbar macht.
Hier herrscht nach wie vor keine einheitliche Rechtslage und Juristen sind verschiedener Auffassung. Der § 285 StGB ist nur auf deutschem Staatsgebiet anwendbar. Die Server und Firmen der Veranstalter befinden sich jedoch in Ländern, in denen ihr Angebot legal ist (z. B. Malta). Somit gehen viele Juristen davon aus, dass eine Strafbarkeit nach deutschem Recht nicht gegeben ist. Andere wiederum sind der Ansicht, dass das deutsche Recht anwendbar ist, wenn die Website des jeweiligen Internet-Casinos aus Deutschland abrufbar ist und über bestimmte Merkmal (Sprache, Währung, Top-Level-Domain) verfügt.
Anklagen und Verurteilungen wegen der Teilnahme an Online-Casinos waren in der Vergangenheit selten. Aktuell werden jedoch immer öfter Ermittlungsverfahren gegen Spieler wegen der Beteiligung am illegalen Glücksspiel bei Online-Casinos eingeleitet. Den Strafverfahren gehen meist Verdachtsmeldungen voraus. Anschließend werden häufig Fragebögen von der Polizei versendet. (siehe: Online-Glücksspiel: Fragebogen von der Polizei erhalten)
Beschuldigte sollten dies nicht auf die leichte Schulter nehmen und möglichst schnell nach dem Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens einen erfahrenen Strafverteidiger kontaktieren. Durch eine frühe Verteidigung ist es unter Umständen möglich, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
Für eine Verurteilung muss ein Vorsatz nachgewiesen werden. Sie müssen also bewusst bei einem in Deutschland unerlaubten Online-Casino-Anbieter gespielt haben.
Damit Sie sicher gehen können, dass Sie sich bei Ihrem Online-Casino-Besuch nicht strafbar machen, sollten Sie vorab prüfen ob der jeweilige Anbieter eine in Deutschland gültige Lizenz hat. Das können Sie auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder nachprüfen. Diese Liste finden Sie hier: Whitelist der GGL.
Die private Pokerrunde: Erlaubt oder verboten?
Wenn sich eine private Runde gelegentlich trifft und die Einsätze im Rahmen bleiben, ist dies legal. Wird jedoch um einen erheblichen Vermögenswert oder regelmäßig gespielt, fällt auch diese Kartenspielrunde unter das Glücksspielverbot.
Spielen im ausländischen Casino: Strafbar oder legal?
Wer im Ausland ein dort legales Casino besucht, darf auch als deutscher Staatsbürger legal dort Einsätze tätigen und spielen. Während in Deutschland der Staat oder die Länder die "Spielbanken" betreiben und es sonst nur Spielhallen mit stark reglementierten Spielautomaten gibt, sind es im Ausland meist private Unternehmen, die dort Casinos betreiben. Diese finden sich oft in Grenzbereichen (z. B. deutsch-tschechische Grenze) und locken demnach gerade auch deutsche Spieler an. Da man sich dort nicht auf deutschem Staatsgebiet befindet, kommt auch kein deutsches Recht zu Geltung. Somit ist dem Spielvergnügen dort kein rechtlicher Rahmen im Sinne des deutschen Glücksspielmonopols gesetzt.
Zweitlotterien im Internet - legal oder verboten?
Im Internet gibt es Zweitlotterie-Anbieter wie Lottoland oder Lottohelden. Auch hier wird das Spielen zur Straftat. Diesem Themenkomplex haben wir einen eigenen Rechtstipp gewidmet.
Mehr im Artikel:
Lottohelden / Lottoland: legal oder verboten?
Teilnahme an illegalem Glücksspiel: Welche Strafe droht?
Spieler eines unerlaubten Glücksspiels erwartet bei einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe.
Einziehung von Geld bei unerlaubtem Glücksspiel
Nach § 286 StGB können das auf dem Spieltisch oder in der Bank vorgefundene Geld einer illegalen Glücksspielrunde eingezogen werden. Das wird bei einer Glücksspiel-Razzia auch so gehandhabt. Dabei beruft sich der Gesetzgeber auf den § 74a StGB, der Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten.
Auch bei einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Beteiligung bei illegalen Online-Glücksspielen kann der Beschuldigte unter Umständen mit einer Vermögenseinziehung seines Spielgewinns rechnen.
Anzeige wegen unerlaubtem Glücksspiel – was jetzt zu tun ist?
Wenn Sie an einem unerlaubten Glücksspiel teilgenommen, ein solches beworben oder selbst veranstaltet haben und die Staatsanwaltschaft gegen Sie ermittelt, sollten Sie folgende Ratschläge beherzigen:
- Keine Aussage gegenüber den Ermittlungsbehörden. Ihr Schweigen darf Ihnen zu keiner Zeit negativ ausgelegt werden. Wogegen Ihnen jegliche Aussage später um die Ohren fliegen kann. Nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht.
- Kontaktieren Sie umgehend einen Fachanwalt für Strafrecht. Ein kompetenter Anwalt weiß, was jetzt zu tun ist und wie er Sie vor den Ermittlungsbehörden schützen kann. Je früher eine Strafverteidigung einsetzt, desto mehr Möglichkeiten gibt es die Sache zu klären.
Wir vertreten bundesweit Mandanten im Strafrecht. Unsere Kanzleistandorte befinden sich in Bonn, Hamburg, Berlin, Dresden, Frankfurt, Stuttgart, Nürnberg und München. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung für Ihren konkreten Fall und nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt zu uns auf.
Hier finden Sie unser Kontaktformular
Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.
Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg, Stuttgart, Nürnberg, München und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.
Sie haben konkrete Fragen oder benötigen einen starken Rechtsbeistand: Dann nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und sprechen Sie mit einem unserer Experten.
Wichtiger Hinweis: Sämtliche Informationen auf unserer Website und in unserem Rechtsblog dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen. Bei jeglichen rechtlichen Angelegenheiten müssen immer die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden. Auch wenn wir unsere Inhalte stets aktualisieren, kann sich die Rechtslage durch neue Urteile oder Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Wenn Sie eine rechtssichere Auskunft zu Ihrem speziellen Problem benötigen, kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.