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Geldwäsche als Finanzagent – Vorsicht vor Online-Jobangeboten

Geldwäsche (§ 261 StGB) durch Finanzagenten

Zuletzt aktualisiert am 11. März 2024

Strafverfahren wegen Geldwäsche – ein Überblick:

In Online-Jobbörsen werden immer wieder Finanzagenten gesucht, die anschließend unwissentlich für Geldwäsche mittels Krypto-Währungen missbraucht werden.

Während die Auftraggeber anschließend oft nicht ermittelt werden können, drohen den Finanzagenten harte Strafen.

Betroffene sollten sich umgehend einen Anwalt für Strafrecht an ihre Seite holen, um Strafen zu vermeiden oder zumindest zu minimieren.



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Geldwäsche einfach erklärt

11.03.2024

Der Tatbestand der Geldwäsche findet sich im Strafgesetzbuch unter § 261 StGB. Der Paragraf ist lang und der Tatbestand vergleichsweise komplex. Einfach gesagt geht es bei Geldwäsche darum, „schmutziges“, also illegal erlangtes Geld „reinzuwaschen“, indem man auf alle möglichen Arten die kriminelle Herkunft dieses Geldes verschleiert bzw. es vor den Behörden verbirgt.

Der Straftatbestand der Geldwäsche bedarf also der Voraussetzung anderer Straftaten, aus denen das zu waschende Geld stammt (beispielweise Hehlerei, Raub, Steuerhinterziehung, Betrug etc.).

Weitere Informationen zum Thema:

Geldwäsche nach § 261 StGB - Was tun nach einer Anzeige?

Geldwäsche kostet den Staat jedes Jahr hunderte Millionen Euro und wird dementsprechend rigoros verfolgt. Wer in den Verdacht der Geldwäsche gerät, hat schlechte Karten: Die Behörden arbeiten eng zusammen, die Materie ist äußerst komplex und ohne einen guten Anwalt kann eine Verurteilung ruinöse Folgen haben. Mittlerweile erfolgt Geldwäsche größtenteils über Online-Betrug. Eine beliebte Masche ist die Anwerbung ahnungsloser Arbeitssuchender als „Finanzagenten“, über deren Konten dann das Geld geschleust und somit gewaschen wird. Gerne geschieht dies unter Umwandlung des Geldes in Krypto-Währungen wie Bitcoin.




Wie funktioniert Bitcoin-Geldwäsche durch Finanzagenten?

11.03.2024

Für die „Finanzagenten“-Masche schalten Kriminelle, die illegal erwirtschaftetes Geld waschen wollen, Stellenangebote in Online-Jobbörsen. Dort geben sie sich als Börsenunternehmen aus, die angeblich Angestellte für Bitcoin-Transaktionen anwerben wollen.

Interessenten, die schnelles Geld verdienen wollen, bekommen einen seriös wirkenden Arbeitsvertrag. Anschließend wird Geld, das angeblich von irgendwelchen „Kunden“ stammt, auf ihr Bankkonto überwiesen. Dort sollen sie dieses in Form von Bitcoins an ihre Arbeitgeber weiterleiten.

Damit machen sie sich zu ahnungslosen Komplizen. Fliegt die Geldwäsche auf, stürzen sich die Ermittlungsbehörden auf den Kontoinhaber. Die Auftraggeber hinter der Scheinfirma lösen sich scheinbar in Luft auf.




Wie kommen Ermittlungsverfahren gegen Finanzagenten zustande?

11.03.2024

Bei „Verdachtsfällen“ undurchsichtiger Geldtransfers sind die Banken von Gesetzeswegen in der Meldepflicht. Staatsanwaltschaft und Finanzamt gehen in solchen Fällen gemeinsam vor und tauschen Daten, die normalerweise geheim zu halten sind, untereinander aus.

Auf die Verdachtsmeldung folgen Prüfungen und dann die Eröffnung eines Strafverfahrens wegen Verstoßes gegen § 261 StGB. Der Kontoinhaber erfährt davon erst, wenn die Anzeige bei ihm eintrifft oder plötzlich sein Konto gesperrt ist.




Wann macht man sich als Finanzagent wegen Geldwäsche strafbar?

11.03.2024

Geldwäsche kann nur bestraft werden, wenn der Beschuldigte um die Gesetzeswidrigkeit seines Tuns im Klaren war. Das ist die gute Nachricht.

Die Rechtsprechung unterscheidet hierbei zwischen Vorsatz und Leichtfertigkeit:

  • Vorsätzliche Geldwäsche ist gegeben, wenn davon ausgegangen werden muss, dass der Täter um die illegale Herkunft des Geldes wusste.

  • Leichtfertige/fahrlässige Geldwäsche ist gegeben, wenn davon ausgegangen werden muss, dass der Täter um die illegale Herkunft des Geldes hätte wissen können, dies aber ignoriert und keine Fragen gestellt hat.

Die schlechte Nachricht: Finanzagenten, die nichts Böses ahnend und in gutem Glauben ihren Job als Angestellter gemacht haben, wird in der Regel Vorsatz vorgeworfen, wenn sie einen hoch dotierten Arbeitsvertrag hatten. Um diesen Vorwurf zu entkräften, bedarf es einer guten Strafverteidigung.




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Welche Strafen drohen bei Geldwäsche?

11.03.2024

Für das Strafmaß ist entscheidend, ob der Vorwurf des Vorsatzes entkräftet werden kann.

  • Für vorsätzliche Geldwäsche drohen Freiheitsstrafen von mindestens drei Monaten und bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren.

  • Bei leichtfertiger Geldwäsche hingegen sind Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von maximal zwei Jahren möglich.

Übrigens sind Beihilfe und Versuch ebenfalls strafbar und eine Verurteilung bedeutet einen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis. Eine Selbstanzeige kann strafbefreiend wirken, allerdings nur, wenn Sie sich rechtzeitig an die Behörden wenden. Das heißt: Bevor die Bank es tut. Dieses Vorgehen sollten Sie jedoch zuerst mit einem erfahrenen Anwalt absprechen.




Strafverfahren wegen Geldwäsche: Wie sollten Finanzagenten sich verhalten?

11.03.2024

Wenn gegen Sie wegen Geldwäsche ermittelt wird, weil Sie als Finanzagent gearbeitet haben, ist es von höchster Wichtigkeit, dass Sie die beiden folgenden Regeln einhalten:

  1. Aussage verweigern:
    Versuchen Sie auf keinen Fall, sich selbst zu verteidigen. Bei Vernehmungen wird man immer versuchen, Sie aufs Glatteis zu führen, um Ihnen einen Vorsatz nachzuweisen. Mit einer unbedachten Aussage ruinieren Sie sich Ihre eigene Verteidigung und alle Chancen, glimpflich aus der Sache herauszukommen. Sie haben als Beschuldigter das Recht auf eine Aussageverweigerung.

  2. Anwalt einschalten:
    Wenden Sie sich umgehend an einen Fachanwalt für Strafrecht, der Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen kann. Dieser wird den Kontakt zu den Behörden für Sie regeln und prüfen, ob man Ihnen überhaupt eine Schuld nachweisen kann. Wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, wird Ihr Anwalt basierend auf der Aktenlage Ihre Verteidigung übernehmen. Das Ziel dieser Verteidigung muss sein, den Vorwurf des Vorsatzes abzuschmettern und dem Gericht glaubhaft zu machen, dass Sie selbst Opfer und nicht Täter sind.

Unsere Kanzlei ist auf Strafrecht spezialisiert und verfügt im Bereich Wirtschaftsstrafrecht und Geldwäsche über eine jahrelange Erfahrung - bundesweit. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung direkt vom Anwalt und nehmen Sie am besten sofort Kontakt zu uns auf.


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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.

Sie haben konkrete Fragen oder benötigen einen starken Rechtsbeistand: Dann nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und sprechen Sie mit einem unserer Experten.


Fachanwalt f?r Strafrecht - Dr. Matthias Brauer LL.M.



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Geldwäsche als Finanzagent – Vorsicht vor Online-Jobangeboten Zuletzt aktualisiert: 11.03.2024 von Dr. Matthias Brauer LL.M

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