Ihr Fachanwalt für Strafrecht in Bonn
Haben Sie einen Anhörungsbogen oder eine Vorladung von der Polizei erhalten?
Gegen Sie wurde ein Haftbefehl erlassen oder bei Ihnen wurde eine Hausdurchsuchung durchgeführt?
Gegen Sie wurde Anklage erhoben?
Dann benötigen Sie einen Strafverteidiger, der sich zu 100% für Sie einsetzt!
Als erfahrener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht stehe Ich Ihnen jederzeit zur Verfügung. Persönlicher Einsatz, erstklassige Vertretung, Diskretion und eine auf Sie zugeschnittene Verteidigungsstrategie sind für mich selbstverständlich.
Strafverteidiger Dr. Matthias Brauer LL.M

Fachanwalt für Strafrecht
Termin innerhalb von 24 Stunden
Persönliche, individuelle Beratung
Kompetent und durchsetzungsstark
Spezialisiert auf Strafrecht
Schnelle Terminvergabe
Effektive Verteidigung
Leidenschaftlicher Einsatz
Erstklassige Vertretung
Erfahren im Strafrecht
In den Strafrechtsbereichen
- Allgemeines Strafrecht
- Gewaltdelikte
- Drogendelikte
- Brandstiftungsdelikte
- Fälschungsdelikte
- Untreue und Betrugsdelikte
- Diebstahldelikte
- Organisierte Kriminalität
- Verstöße Waffengesetz
- Illegale Prostitution
- Hausdurchsuchungen
- Beschlagnahme
- Verkehrsstrafrecht
- Kapitalstrafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Arbeitgeberstrafrecht
- Sexualstrafrecht
- Steuerstrafrecht
- Insolvenzstrafrecht
- Jugendstrafrecht
- Internetstrafrecht
- Pflichtverteidigung
- Revisionsverfahren
- Vertretung der Nebenklage
Das richtige Vorgehen im Strafrecht
Gerade juristisch Unerfahrene wissen sich gegenüber Ermittlungsbehörden nicht zu helfen und reden sich bei Vernehmungen oft um Kopf und Kragen. Bevor man sich als Beschuldigter zu einem Vorfall äußert, sollte man über einen kompetenten Anwalt und Strafverteidiger Akteneinsicht beantragen. Erst daraus geht hervor, was einem tatsächlich vorgeworfen wird und wie es um die Beweislage beschaffen ist. Jede Aussage davor kann Ihnen mehr Schaden als Nutzen bringen.
So ist jedem Beschuldigten eines Strafverfahrens dringend empfohlen, sein Aussageverweigerungsrecht zu nutzen und Kontakt zu einem Strafverteidiger mit großer Praxiserfahrung aufzunehmen. Erst nach der Akteneinsicht entwickelt ein erfahrener Rechtsanwalt gemeinsam mit dem Beschuldigten eine tragfähige und kluge Verteidigungsstrategie. Der Anwalt ist hierbei die Schnittstelle zwischen dem Beschuldigten und den Strafverfolgungsbehörden.
Schadensbegrenzung durch frühe Verteidigung
Bei geringer Beweisführung reicht oftmals schon ein Schreiben des Anwalts an die Staatsanwaltschaft, um eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens herbeizuführen. Entscheidend ist daher oftmals, dass man nicht bis zur Anklage warten sollte, sondern bereits im Anfangsstadium der Ermittlungen den Weg zu einem Strafverteidiger sucht.
Sprechen Sie mit Rechtsanwalt Dr. Brauer LL.M. über den Vorwurf – Diskretion und die anwaltliche Schweigepflicht werden hier großgeschrieben.
Ihr Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Dr. Matthias Brauer ist Ihr Strafverteidiger in Bonn und Umgebung und Fachanwalt für Strafrecht. Sein theoretisches, fachliches Know-how konnte er schon während einer Vielzahl von rechtspraktischen Erfahrungen unter Beweis stellen und bietet seinen Mandanten eine hochwertige Rechtsberatung und Vertretung.
Zusätzlich zum abgeschlossenen Studium der Rechtswissenschaften mit anschließender Promotion erhielt er im Rahmen des Masterstudienganges im Jahr 2017 den Titel des Master of Laws (LL.M.).
Seit Beginn seiner Tätigkeit steht die enge Zusammenarbeit mit den Mandanten im Vordergrund. Durch die persönliche Betreuung der Mandanten kann eine schnelle, sachgerechte Bearbeitung des individuellen Rechtsproblems erfolgen. Sein hartnäckiges Durchsetzungsvermögen, seine Kompetenz und Verhandlungsgeschick setzt er gezielt für die Rechte seiner Mandanten ein.

Pflichtverteidigung durch erfahrenen Strafverteidiger
Bei vielen Strafrechtsfällen ist ein Rechtsbeistand in Form eines Anwalts verpflichtend. Der Beschuldigte hat jedoch das Recht, seinen Verteidiger selbst zu wählen. Hat der Beschuldigte keinen sogenannten Wahlverteidiger gewählt und es liegt der Fall einer notwendigen Verteidigung vor, so bekommt der Angeklagte einen Pflichtverteidiger von Amts wegen gestellt.
Das Gericht ist jedoch verpflichtet, dem Beschuldigten innerhalb einer bestimmten Frist einzuräumen, seinen Wahlverteidiger zu wählen. Von diesem Recht sollten Sie Gebrauch machen, da ansonsten das Gericht ihnen diese Entscheidung abnimmt.
Dr. Brauer LL.M. übernimmt als Rechtsanwalt auch die Pflichtverteidung bzw. Wahlverteidigung in Ihrem Strafverfahren und vertritt hierbei Ihre Rechte ebenso engagiert und leidenschaftlich. Vereinbaren Sie jetzt einen kurzfristigen Termin, damit eine effektive Verteidigung gewährleistet ist.