Zuletzt aktualisiert am 4. Oktober 2022
Mehr als 100 Hausdurchsuchungen wegen Scheinimpfungen
Heute, am 13.01.2022 durchsuchten mehr als 200 Polizisten in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und NRW mehr als 100 Wohnungen. Auslöser sind Ermittlungen gegen einen Hausarzt im Landkreis Donau-Ries, der Scheinimpfungen verabreicht und somit gefälschte Impfbescheinigungen ausgestellt haben soll.
Die Ermittlungsbehörden stellten in diesem Zusammenhang vor allem Impfausweise und Smartphones sicher. Außerdem wurde den Beschuldigten Blut entnommen, um den Impfstatus zu klären.
Im Raum steht die Beihilfe beziehungsweise Anstiftung zum Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse und deren Verwendung. Auch wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz wird ermittelt.
Was sollten Beschuldigte jetzt tun?
Seit 24.11.2021 ist eine Gesetzesänderung in Kraft, mit der empfindliche Strafen wegen gefälschter Impfpässe verhängt werden können. Allein für den Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Einen ausführlichen Artikel über die aktuelle Rechtslage finden Sie hier: Gefälschter Impfpass: Macht man sich strafbar?
Trotz der Umstände sollten Sie erst einmal Ruhe bewahren. Machen Sie unter keinen Umständen Angaben zu den Vorwürfen und kontaktieren Sie am besten sofort einen erfahrenen Anwalt. Einen ausführlichen Ratgeber für Betroffene von Hausdurchsuchungen finden Sie hier: Ratgeber Hausdurchsuchung.
Unsere Kanzlei vertritt bereits eine Vielzahl von Mandanten aus ganz Deutschland aufgrund Ermittlungsverfahren wegen vermeintlich gefälschter Impfnachweise. Gerne unterstützen wir auch Sie. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung:
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.
Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.
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3 Kommentare
Sofia
16. Februar 2022 - 11:38Vielen lieben Dank für die schnelle und informative Rechtshilfe!
Renate Krüger
13. Januar 2022 - 13:17Die haben Blut abgenommen? Dürfen die das einfach so?
Dr. Matthias Brauer LL.M
13. Januar 2022 - 13:18Einfach so darf die Polizei kein Blut abnehmen. Mit richterlichem Beschluss hingegen ist eine solche Blutentnahme rechtens.