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Gefälschter Impfpass: Es drohen harte Strafen!

Gefälschter Impfpass: Es drohen harte Strafen!

Strafbarkeit bei Impfpassfälschung

Durch die Corona-Maßnahmen in Deutschland braucht man oftmals einen Impfnachweis, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Dadurch nahm auch die Zahl der gefälschten Impfpässe und der darauf aufbauenden Impfzertifikate stark zu. Es laufen aktuell über 12.000 Ermittlungsverfahren wegen Impfpassfälschungen. Auch erste Urteile wurden bereits gesprochen.

In unserem Artikel erläutern wir die aktuelle Rechtslage, welche Strafe Sie bei einer Impfpassfälschung erwartet und was Sie bei einer Anzeige beachten sollten.




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Alte und Neue Rechtslage bei gefälschten Impfpässen

Wer mit einem gefälschten Impfnachweis erwischt wird, bekommt in der Regel eine Anzeige

  • wegen Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB,
  • wegen unbefugten Ausstellens von Gesundheitszeugnissen gemäß § 277 StGB
  • oder dem Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse gemäß § 279 StGB

und eine entsprechende Vorladung der Polizei. Die Strafbarkeit war bis zum November 2021 umstritten. Unsere Kanzlei erreichte zur alten Rechtslage einen Präzedenzfall: Das Landgericht Hechingen entschied - Gefälschter Impfpass vor November 2021 nicht strafbar.

Für Verfahren, die vor dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung eingeleitet wurden, gilt die alte Rechtslage und Verfahren sowie Strafen können somit nicht zuletzt durch eine gute Strafverteidigung abgewendet werden.

Mit einer Gesetzesänderung vom 18.11.2021 stellte der Gesetzgeber Rechtssicherheit her. Seit dem 24.11.2021 ist klar: Impfpassfälschern und Benutzern von gefälschten Impfpässen drohen harte Strafen.




Ist ein gefälschter Impfnachweis als Urkundenfälschung strafbar?

12.11.2022

Der § 267 StGB (Urkundenfälschung) schien vielen Juristen als Rechtsgrundlage für eine Strafbarkeit nicht geeignet, weil es im Strafgesetzbuch eine spezielle Norm für die Fälschung von Gesundheitszeugnissen gibt – den § 277 StGB. In einem solchen Fall spricht man in der Rechtswissenschaft von „Lex specialis“. Es ist ein allgemein anerkannter Grundsatz, dass ein spezielleres Gesetz die allgemeinere Regelung verdrängt.

Mit Urteil vom 10. November 2022 widersprach aber der Bundesgerichtshof dieser Ansicht und hob eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg auf, das im oben geschilderten Sinne argumentiert und einen Angeklagten insoweit freigesprochen hatte. Der BGH sieht die Bedingungen für ein Spezialgesetz nicht als gegeben an und bejaht eine grundsätzliche Strafbarkeit von Impfpassfälschungen als Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB. Diese Rechtsprechung wird nun Auswirkungen auf alle weiteren Strafverfahren nach alter Rechtslage haben.




Fälschung von Gesundheitszeugnissen wegen Impfpassfälschung

12.11.2022

Damit entstand aber ein Problem: § 277 stellte das Fälschen von Gesundheitszeugnissen nur dann unter Strafe, wenn sie gegenüber Behörden und Versicherungsgesellschaften verwendet wurden. In diesen beiden Fällen war das Verwenden gefälschter Impfnachweise also bereits vor der Gesetzesänderung zweifellos strafrechtlich relevant.

Anders verhält es sich aber, wenn ein Impfpass an anderen Stellen vorgelegt wurde, zum Beispiel in der Gastronomie, gegenüber einem privaten Konzertveranstalter oder Geschäften, die die 2G-Regel anwenden. Denn dabei handelt es sich nicht um Behörden (oder Versicherungsgesellschaften), wie ursprünglich in § 277 StGB gefordert.

Manche Experten hielten eine strafrechtliche Relevanz auch dann für gegeben, wenn der gefälschte Impfausweis einem Apotheker vorgelegt wird, der auf dieser Grundlage im Auftrag des Robert-Koch-Instituts (also einer Behörde) ein digitales Impfzertifikat ausstellt. Doch auch hier ist fraglich, ob der Apotheker insoweit ein Vertreter der Behörde ist.

Eine Minderheit unter den Juristen war zudem der Ansicht, dass auch die Vorlage eines gefälschten Impfpasses beim (privaten) Arbeitgeber nach § 277 StGB strafbar war. Diese Meinung ist aber äußerst zweifelhaft und erscheint als eine Überdehnung des Wortlauts des Paragraphen.

Nun hat der Gesetzgeber reagiert. Der § 277 wurde geändert.



Unbefugtes Ausstellen von Gesundheitszeugnissen

12.11.2022

Der neue § 277 im Wortlaut

Unbefugtes Ausstellen von Gesundheitszeugnissen

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr unter der ihm nicht zustehenden Bezeichnung als Arzt oder als eine andere approbierte Medizinalperson ein Zeugnis über seinen oder eines anderen Gesundheitszustand ausstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von unbefugtem Ausstellen von Gesundheitszeugnissen verbunden hat, Impfnachweise oder Testzertifikate betreffend übertragbare Krankheiten unbefugt ausstellt.

Auch der Gebrauch eines gefälschten Impfausweises ist seit dem 24. November 2021 für jedermann strafbar.



Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse

12.11.2022

Der neue § 279 im Wortlaut

Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse

Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr von einem Gesundheitszeugnis der in den §§ 277 und 278 bezeichneten Art Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist.

Damit ist klargestellt, dass ab dem Zeitpunkt der Gesetzesänderung (24.11.2021) sowohl die Fälschung selbst als auch ihr Gebrauch strafbar ist.

Eindeutig ist nun auch der Missbrauch fremder Gesundheitszeugnisse, etwa durch die Nutzung des korrekten Impfnachweises einer anderen Person, durch eine Ergänzung in § 281 StGB unter Strafe gestellt.




Strafbarkeit einer Impfpassfälschung nach dem Infektionsschutzgesetz

12.11.2022

Das Bundesgesundheitsministerium und manche Politiker sind der Auffassung, dass sich die Strafbarkeit des Fälschens von Impfnachweisen aus § 75a Infektionsschutzgesetz (IfSG) ergab. Aber auch das war aus verschiedenen Gründen zweifelhaft.

Der Gesetzgeber hat deshalb diesen Paragraphen ebenfalls neu gefasst. § 75a Infektionsschutzgesetz lautet nun:

Der neue § 75a Infektionsschutzgesetz im Wortlaut

Weitere Strafvorschriften

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr

  1. entgegen § 22 Absatz 4a Satz 1 oder Absatz 4c Satz 1 die Durchführung oder Überwachung einer dort genannten Testung nicht richtig dokumentiert oder
  2. entgegen § 22 Absatz 5 Satz 1, Absatz 6 Satz 1 oder Absatz 7 Satz 1 die Durchführung einer Schutzimpfung oder die Durchführung oder Überwachung einer dort genannten Testung nicht richtig bescheinigt.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr entgegen § 22 Absatz 4a Satz 2 oder Absatz 4c Satz 2 eine Testung dokumentiert.

(3) Ebenso wird bestraft, wer wissentlich

  1. eine in § 74 Absatz 2 oder § 75a Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete nicht richtige Dokumentation,
  2. eine in Absatz 1 Nummer 2 bezeichnete nicht richtige Bescheinigung oder
  3. eine in Absatz 2 bezeichnete Dokumentation zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.



Wann müssen Ärzte oder Apotheker mit einer Strafe wegen einer Impfpass-Fälschung rechnen?

12.11.2022

Bei Ärzten und Apothekern war die Rechtslage immer eindeutig. Anders als Normalbürger machen sie sich strafbar, wenn sie vorsätzlich den Nachweis einer Impfung bzw. ein digitales Impfzertifikat ausstellen, obwohl der Betreffende gar nicht geimpft wurde. Für sie gilt zweifellos § 75a Absatz 1 des IfSG. Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Das entspricht der Strafandrohung in § 278 StGB (Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse). Als Lex specialis hat aber hier das IfSG Vorrang, auch wenn das Strafmaß das Gleiche ist.




Machen sich Anbieter und Verkäufer von falschen Impfpässen strafbar?

12.11.2022

Die meisten Bürger werden auch bisher schon solche Anbieter für Betrüger gehalten haben. Die Frage war aber, ob hier wirklich ein strafrechtliches Delikt gegeben war. So könnte eine Beihilfe zur Urkundenfälschung vorgelegen haben, wenn das Fälschen als solches strafbar war. Das Anbieten der gelben Impfausweise mit eingeklebter Charge allein erfüllte den Tatbestand noch nicht. Der Grund hierfür: In den Impfpässen wird beim Verkauf noch nicht der Name desjenigen eingetragen, der den Impfpass verwenden will. Ohne diesen Eintrag ist das Dokument aber nicht zur Täuschung im Rechtsverkehr geeignet – was aber eine Voraussetzung bei der Urkundenfälschung ist.

Daraus hat der Gesetzgeber jetzt ebenfalls Konsequenzen gezogen. § 275 StGB wurde umbenannt in “Vorbereitung der Fälschung von amtlichen Ausweisen; Vorbereitung der Herstellung von unrichtigen Impfausweisen” und um einen Absatz 1a ergänzt, der folgenden Wortlaut hat:

Wer die Herstellung eines unrichtigen Impfausweises vorbereitet, indem er in einem Blankett-Impfausweis eine nicht durchgeführte Schutzimpfung dokumentiert oder einen auf derartige Weise ergänzten Blankett-Impfausweis sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt, einem anderen überlässt oder einzuführen oder auszuführen unternimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Damit ist auch die Eintragung von gefälschten Chargennummern und weiteren Daten in einen Blanko-Impfausweis strafbar.




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Welche Strafe droht beim gefälschten Nachweis einer Impfung?

12.11.2022
  • Für das unbefugte Ausstellen von Gesundheitszeugnissen gemäß § 277 sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor. In besonders schweren Fällen, etwa als Mitglied einer Bande, drohen Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

  • Für den Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse gemäß § 279 droht ebenfalls Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

  • Ärzten oder Apothekern, die unrichtige Gesundheitszeugnisse gemäß § 278 ausstellen, droht eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Auch hier ist für besonders schwere Fälle Haft von drei Monaten bis fünf Jahren vorgesehen.

  • Bei einer Verurteilung wegen Urkundenfälschung droht nach § 267 Abs. 1 StGB eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Soweit die Theorie des Strafmaßes. Doch wie sieht es in der Praxis aus. Mittlerweile wurden bereits Urteile auch zur neuen Gesetzeslage gesprochen.




Urteile zu gefälschten Impfpässen nach alter Rechtslage

12.11.2022

Bei Fällen, in denen Beschuldigte vor dem 24.11.2021 einen gefälschten Impfpass besorgten und benutzten, war eine Einstellung des Verfahrens die Regel. Dennoch gab es auch Verurteilungen, auf die wir hier kurz eingehen wollen.



Strafbefehl und Geldstrafe wegen Impfbetrug

12.11.2022

Bereits im Juni 2021 wollte ein 26-Jähriger mit einer Impfpassfälschung in Wolfsburg ein digitales Impfzertifikat erhalten. Der gefälschte Impfpass flog jedoch auf, da der angeblich impfende Arzt zum Impfzeitpunkt bereits verstorben war. Der Beschuldigte erhielt von der Staatsanwaltschaft Braunschweig einen Strafbefehl wegen Urkundenfälschung. 30 Tagessätze mit jeweils 60 Euro wurden ausgesprochen.

Über seinen Anwalt erhob der Beschuldigte Einspruch, jedoch nur im Bezug auf die Höhe der Tagessätze. Wegen der privaten Lage wurde die Geldstrafe auf 30 Tagessätze à 20 Euro reduziert und das Urteil wurde rechtskräftig.

Auch diese Strafe hätte wohl grundsätzlich abgewehrt werden können, wenn man den Strafbefehl als solches angegriffen hätte.



Landgericht lehnt Anklage wegen gefälschtem Impfpass ab

12.11.2022

Von Beginn an vertraten unsere Anwälte die Auffassung, dass nach alter Rechtslage keine Strafbarkeit beim Vorzeigen eines gefälschten Impfpasses in einer Apotheke vorlag. Diese Rechtsauffassung haben wir stets auch vor Gericht vertreten.

In einem Präzedenzfall konnte unser Strafverteidiger Patrick Bass für unseren Mandanten einen klaren Erfolg erzielen. Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Hechingen in Baden-Württemberg lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens ab. Einen ausführlichen Bericht darüber, haben wir bereits veröffentlicht: LG Hechingen lehnt Anklage wegen gefälschtem Impfnachweis ab.



Ordnungswidrigkeit bei gefälschtem Impfpass nach alter Rechtslage?

12.11.2022

Die frühere Strafbarkeitslücke in Bezug auf gefälschte Impfnachweise wollen einige Behörden nun als Ordnungswidrigkeit ahnden. So sind zahlreiche Fälle bekannt, in denen Beschuldigten, deren „Tat“ vor dem 24. November 2021 stattfand, eine „Belästigung der Allgemeinheit“ (§ 118 OWiG) vorgeworfen wird.

Diese Ordnungswidrigkeit wurde früher als „grober Unfug“ bezeichnet. Darunter wurde in der Vergangenheit oftmals das Urinieren in der Öffentlichkeit oder etwa Nacktjoggen geahndet. Wir haben große Zweifel, dass ein solcher Bescheid einer Überprüfung eines Gerichts standhält. Wenn Sie davon betroffen sind, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen und Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.




Urteile zu gefälschten Impfpässen nach neuer Rechtslage

12.11.2022

Der Großteil der Ermittlungen landete noch nicht vor Gericht. Jedoch wurden Fälscher und Benutzer von gefälschten Impfpässen vor deutschen Gerichten bereits abgeurteilt. Neben zahlreichen Geldstrafen stach bereits ein Fall vor dem Amtsgericht Landstuhl (Rheinland-Pfalz) hervor.



Freiheitsstrafe für einen gefälschten Impfpass

12.11.2022

Am 14.12.2021 wollte ein 44-jähriger Familienvater in einer Apotheke einen QR-Code für ein digitales COVID-Zertifikat erschleichen. Zuvor kaufte er über eine Vermittlerin ein gefälschtes Impfbuch zum Preis von 200 Euro, was er dafür vorlegte. Die Chargennummern wurden überprüft und waren zum Zeitpunkt der angeblichen Impfung bereits abgelaufen. Es wurde die Polizei verständigt.

Vor dem Amtsgericht Landstuhl (Rheinland-Pfalz) musste er sich nun wegen Urkundenfälschung nach § 267 Abs. 1 StGB verantworten. Das Urteil fiel hart aus: Freiheitsstrafe von 3 Monaten. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt. (Urt. v. 25.01.2022 – 2 Cs 4106 Js 15848/21)

Die Freiheitsstrafe wurde damit begründet, dass der Mann bereits einschlägig vorbestraft war. Zudem sollten andere Täter durch das Urteil abgeschreckt werden.



Geldstrafen für das Benutzen gefälschter Impfpässe

12.11.2022

Häufig werden Strafbefehle mit Geldstrafen ausgesprochen. Mehrere weitere Urteile wegen gefälschter Impfpässe endeten auch vor Gericht mit Geldstrafen. Hier ein paar bisherige Verurteilungen:

  • Amtsgericht Cham / Bayern (Urt. v. 03.02.2022) - 4.000 Euro Geldstrafe für zwei gefälschte Impfpässe.
  • Amtsgericht Nördlingen / Bayern - Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 30 Euro.
  • Amtsgericht Augsburg / Bayern – 4800 Euro (120 Tagessätze à 40 Euro) Geldstrafe für ein manipuliertes Impfbuch.



Strafbefehl wegen gefälschtem Impfpass erhalten: Lohnt sich ein Einspruch?

12.11.2022

In den meisten Fällen von Urkundenfälschung oder dem Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse werden Strafbefehle mit Geldstrafen ausgesprochen. Viele fragen sich hierbei, ob sich ein Einspruch gegen den Strafbefehl wegen eines gefälschten Impfausweises lohnt.

Ein Einspruch kann sich nicht nur lohnen, wenn man „unschuldig“ ist. Auch wenn ein Strafbefehl fehlerhaft ist oder die Tagessatzhöhe der Geldstrafe zu hoch ausfällt, ist ein Einspruch in den meisten Fällen ratsam. Bedenken sollte man auch, dass man ab 91 Tagessätzen als vorbestraft gilt.

Mehr zum Thema erfahren Sie in unserem Artikel:
Einspruch gegen einen Strafbefehl.

Lassen Sie Ihren Strafbefehl wegen „Impfbetrug“ von einem erfahrenen Strafverteidiger prüfen. Gerne können wir Ihnen hierbei schnell und unkompliziert helfen. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung!




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Wo und wie werden gefälschte Impfpässe erkannt?

12.11.2022

In den meisten Fällen werden die Behörden auf einen „Impfbetrug“ aufmerksam, wenn etwa in einer Apotheke versucht wird, mit einer Impfpassfälschung ein digitales Impfzertifikat zu erhalten. Hat der Apotheker einen Verdacht, verständigt er in der Regel die Polizei. Immer häufiger werden gefälschte Impfnachweise auch bei der Kontrolle am Flughafen durch Mitarbeiter der Airlines oder der Bundespolizei festgestellt. In diesen Fällen ist ebenfalls mit einer Anzeige zu rechnen.

Auch die Macher der Corona-Warn-App sowie der CovPass-App haben mittlerweile nachgebessert. So können die Apps nachträglich digitale Impfzertifikate von bestimmten Ausgabestellen für ungültig erklären.

Wir wollen ein paar Indizien nennen, an denen Impfpassfälschungen häufig erkannt werden:

  • Neuer Impfpass ohne sonstige Eintragungen.
  • Chargennummern waren zum Impfzeitpunkt abgelaufen.
  • Chargennummern passen nicht zum Impfstoff.
  • Die Abstände der Impfung passen nicht zur Stiko-Empfehlung.
  • Impfung von einer Hausarztpraxis vor der zweiten Aprilwoche 2021.
  • Große Nervosität des Impfpass-Inhabers.
  • Die Impfungen wurden an einem weit entfernten Ort durchgeführt.
  • Parallelen in der Machart zu bereits identifizierten Fälschungen.


Schweigepflicht und Impfpass: Darf ein Apotheker die Polizei kontaktieren?

12.11.2022

Viele glaubten bisher, dass ein Apotheker aufgrund seiner Schweigepflicht Fälschungen nicht melden darf. Hier waren Juristen unterschiedlicher Meinung. Fest steht, dass Gerichte bisher entschieden habe, dass Verletzungen der Schweigepflicht aus § 34 StGB gerechtfertigt sind, wenn Apothekenmitarbeiter Anhaltspunkte für einen gefälschten Impfpass erkennen. Die Erkenntnisse dürfen dadurch auch an Ermittlungsbehörden wie die Polizei weitergegeben werden.




Ermittlungen wegen gefälschtem Impfpass: Was Beschuldigte tun sollen

Beschuldigte verhalten sich bei Ermittlungsverfahren oftmals falsch, was später harte Strafen nach sich ziehen kann. Hier erfahren Sie, wie Sie bei einer Ermittlung gegen Sie am besten verhalten sollten.



Vorladung von der Polizei wegen gefälschtem Impfpass erhalten - was sollten Beschuldigte tun?

12.11.2022
Vorladung nach Impfpassfälschung wegen Urkundenfälschung
Vorladung als Beschuldigter durch die Polizei wegen Urkundenfälschung. Verdächtigt wird die Person durch den Versuch in einer Apotheke ein digitales Impfzertifikat zu erhalten.

Wenn Sie eine Vorladung der Polizei aufgrund einer tatsächlichen oder vermeintlichen Impfpassfälschung erhalten haben, sollten Sie möglichst früh einen erfahrenen Anwalt einschalten. Auf keinen Fall sollten Sie Angaben zu den Vorwürfen machen und der Vorladung folgen. Kontaktieren Sie am besten gleich einen Rechtsanwalt, der die Kommunikation mit den Behörden übernimmt.

Wir als Dr. Brauer Rechtsanwälte vertreten bereits eine Vielzahl von Mandanten aufgrund vorgeworfener Straftaten wegen gefälschten Impfpässen und kämpfen für eine schnelle Einstellung dieser Verfahren.

Gerne unterstützen wir auch Sie. Nehmen Sie am besten jetzt Kontakt auf für eine kostenlose Ersteinschätzung.



Hausdurchsuchung wegen Impfpassfälschung - was ist jetzt zu tun?

12.11.2022

Eine Hausdurchsuchung im Zusammenhang mit gefälschten Impfpässen ist durchaus möglich. Es fanden bereits mehrere größer angelegte Razzien statt, die auch vor dem Endabnehmer eines gefälschten Impfasses keinen Halt gemacht haben. Mehr als 200 Polizisten durchsuchten zum Beispiel im Januar über 100 Wohnungen in mehreren Bundesländern.

Wenn bei Ihnen eine Hausdurchsuchung stattfand, sollten Sie schnellstmöglich einen Anwalt einschalten. Nicht nur aufgrund des drohenden Strafverfahrens brauchen Sie nun einen kompetenten Rechtsbeistand. Die Rechtmäßigkeit der Ermittlungsmaßnahme sowie die Durchsetzung sollte von einem erfahrenen Strafverteidiger geprüft werden.

Mehr zum Thema erfahren Sie in unserem ausführlichen Artikel:
Ratgeber Hausdurchsuchung.



Ermittlung wegen Impfpass-Fälschung: Ab zum Anwalt!

12.11.2022

Ein guter Anwalt wird als Erstes Akteneinsicht beantragen und darauf aufbauend eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie entwickeln. Im besten Fall wird das Verfahren eingestellt. Andernfalls wird der Anwalt Sie vor Gericht vertreten und dort gegebenenfalls auf einen Freispruch plädieren.

Dr. Brauer Rechtsanwälte sind bundesweit als Strafverteidiger tätig. Dr. Matthias Brauer ist Fachanwalt für Strafrecht und hat schon viele Mandanten erfolgreich wegen Urkundenfälschung vertreten.

Falls Sie erfahren haben, dass wegen eines gefälschten Nachweises einer Impfung Ermittlungen gegen Sie laufen, dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf. Nutzen Sie das Kontaktformular oder wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an uns, gern auch über WhatsApp. Die Ersteinschätzung Ihres Falles ist kostenlos und unverbindlich.


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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.

Sie haben konkrete Fragen oder benötigen einen starken Rechtsbeistand: Dann nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und sprechen Sie mit einem unserer Experten.


Fachanwalt f?r Strafrecht - Dr. Matthias Brauer LL.M.



Wichtiger Hinweis: Sämtliche Informationen auf unserer Website und in unserem Rechtsblog dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen. Bei jeglichen rechtlichen Angelegenheiten müssen immer die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden. Auch wenn wir unsere Inhalte stets aktualisieren, kann sich die Rechtslage durch neue Urteile oder Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Wenn Sie eine rechtssichere Auskunft zu Ihrem speziellen Problem benötigen, kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.

Gefälschter Impfpass: Es drohen harte Strafen! Zuletzt aktualisiert: 12.11.2022 von Dr. Matthias Brauer LL.M

33 Kommentare

  • Peter

    16. März 2023 - 0:42

    Sehr geehrter Herr Brauer,

    gilt die alte Rechtslage überhaupt noch? Ich bin nun maximal verwirrt. Mein Anwalt ist der Meinung das keine “alte” Rechtslage mehr existieren würde, sprich, auch wenn der Tatvorgang vor November 2021 erfolgt sein soll, wer erst danach ermittelt wurde, für den gilt die neue Rechtslage und der wird maximal bestraft.

    Gruß Peter

    • Dr. Matthias Brauer LL.M

      28. März 2023 - 9:39

      Sehr geehrter Peter, vielen Dank für Ihre Frage. Leider gehen hier die Meinungen der Juristen auseinander und eine pauschale Antwort können wir nicht geben. Gerne prüfen wir Ihren konkreten Fall in einer kostenlosen Ersteinschätzung.

  • Astrid G.

    16. August 2022 - 14:33

    Ich soll als ehemalige Mitarbeiterin eines Impfzentrums in einem Strafverfahren wegen gefälschter Impfdokumente aussagen. Ich vermute, dass seinerzeit die Polizei bei mir angefragt hatte, ob die betreffende Person geimpft wurde und dass ich nach Recherche der Impflisten entsprechend geantwortet habe. Ich kann mich aber nicht mehr an den Fall erinnern und habe auch keinen Zugriff mehr auf die Daten, so dass ich nur ganz pauschal erzählen kann, wie die Erfassung der geimpften Personen und nachträgliche Recherchen ( z.B. wegen Anfragen der Polizei oder wenn jemand seinen Impfausweis verloren hatte ) abliefen. Zum Vergleich, wie ein korrekter Impfausweis aussieht und welche Stempel wir in unserem Impfzentrum verwendet haben, kann ich höchstens noch meinen eigenen gelben Impfpass zeigen.
    Ich weiß auch nicht mehr, was ich der Polizei seinerzeit gesagt habe, aber es muss wohl so gewesen sein, dass ich den Angeklagten in meinen Listen nicht gefunden habe, sonst wäre es ja nicht zu Anklage gekommen.
    Ist es normal, dass das Gericht an der Vorladung festhält, auch wenn man nicht mehr im Impfzentrum arbeitet und den Sachverhalt nicht mehr prüfen kann?

  • B. Braun

    30. Mai 2022 - 0:13

    Sehr geehrter Dr.Brauer,
    ich habe eine Vorladung zur Zeugen-Aussage in einem Ermittlungsverfahren wegen Fälschung von Gesundheitszeugnissen bekommen, dem auch ein Auftrag der Staatsanwaltschaft anhängig ist. Die Anhörung ist am 03.06.22.
    Ist es ratsam einen Anwalt mit zu dem Anhörungs Termin zu nehmen, um mich nicht selbst zu belasten?
    Vielen Dank und liebe Grüße,
    B.Braun

    • Dr. Matthias Brauer LL.M

      30. Mai 2022 - 14:00

      Sehr geehrter Herr Braun,
      besprechen Sie unbedingt die Thematik vorab mit einem erfahrenen Anwalt für Strafrecht. Gerne können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung nutzen.

  • iboCelo

    19. Mai 2022 - 0:35

    Wie sieht es aus, wenn man einen gefälschten Impfausweis vom 29.09.2021 hat, aber bei der Zollkontrolle im Flughafen in März 2022 mit dem selben gefälschten Impfausweis erwischt wurde.
    Der Impfausweis wurde auch digitalisiert.
    Leider hat die Person den gefälschten Impfausweis vom 29.09.2021 auch vorgezeigt. Jetzt wurde angezeigt.
    Frage:
    Wird die Person nach dem alten Gesetz oder nach dem neuen Gesetz angeklagt / angezeigt / bestraft / behandelt ?
    Es ist sehr Eilig.
    Ich hoffe Sie lesen diese Frage und beantworten Sie mir noch bevor es zu spät für diese Person wird.

  • Sabrina Meurer

    3. April 2022 - 15:40

    Ich muss den Rechtsanwälte Dr. Brauer echt ein dickes Lob aussprechen. Kompetenz und Freundlich, wie ich sie mir gewünscht habe. Ihr Team macht echt einen großartigen Job. Weiter so

  • Michael

    24. Dezember 2021 - 13:54

    Guten Tag,

    Ich habe soeben den Brief mit der Vorladung erhalten. Bezogen wurde sich auf §277.

    Tatzeit war jedoch der 23.11. Findet nun die alte Rechtslage Anwendung oder die neue am 24.11 in Kraft getretenen?

  • Tatiana

    23. Dezember 2021 - 17:06

    Hallo, die Frage von Anna würde mich auch interessieren:
    “Hallo, was braucht die Polizei denn um eine Anzeige zu stellen bei Impfbetrug? Müssen ihnen da die gefälschten Pässe vorliegen oder reicht da eine Kopie davon die z. B der Apotheker angefertigt hat?”

  • Sandy

    7. Dezember 2021 - 8:58

    Hallo
    Mein Freund wurde vor paar Tagen in einem Hotel mit mit einen ( gefundenen ) impft Ausweis erwischt..
    Hatten Sie schon Fälle, mit den neuen Gesetzen??
    Würde mich über eine Antwort freuen.. Danke

    • Dr. Matthias Brauer LL.M

      7. Dezember 2021 - 9:03

      Hallo,
      derzeit werden viele vermeintliche Impfpassfälschungen aus dem Verkehr gezogen und Anzeigen erstattet. Wir vertreten derzeit auch zahlreiche Mandanten in diesem Bereich. Gerne kann sich Ihr Freund für eine kostenlose Ersteinschätzung bei uns melden. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.die-anwalts-kanzlei.de/kostenlose-ersteinschaetzung/

      Viele Grüße,
      Dr. Brauer Rechtsanwälte

      • Claudia

        13. Dezember 2021 - 1:11

        Guten Abend,
        haben Sie denn schon erste Erfahrungen bzw. können Sie sagen, was den Beschuldigten als Folge droht. Können tatsächlich Freiheitstrafen ausgesprochen werden oder bleibt es in der Regel bei Geldstrafen.
        Besten Dank
        Claudia

        • Dr. Matthias Brauer LL.M

          13. Dezember 2021 - 9:33

          Hallo,
          konkrete Urteile werden in den nächsten Wochen und Monaten erwartet. Bis dahin können wir dahingehend nur spekulieren. Sicherlich liegt es auch am Einzelfall. Vorstrafen oder gar eine offene Bewährung spielen natürlich in ein Urteil mit ein. Die Frage ist auch, ob die Gerichte hier nun besonders hart durchgreifen, um andere abzuschrecken.

          Viele Grüße

          • Hahn

            21. Dezember 2021 - 17:15

            Sehr geehrter Herr Dr. Brauer,

            bei unseren Kids in der Kita gab es letzte Woche Donnerstag/Freitag einen positiven Corona Fall bei einem Kind. Jetzt haben wir ein Schreiben erhalten von der VG Altenkirchen, dass unsere Kinder beide 6 Jahre, noch keine Schulkinder, sich beim Gesundheitsamt testen lassen müssen. Frage: Ist das bei 6 Jährigen verpflichtend oder können wir als Eltern dagegen stimmen und sagen dass wir es nicht wollen, dass die getestet werden.

            Mfg Hahn

  • Claudia

    2. Dezember 2021 - 1:07

    Guten Abend,
    vielen Dank für die Abhandlung.
    Dazu habe ich zwei Fragen.
    Wie verhält es sich, wenn jemand das gelbe Heft nachmacht (erfolgte Masernimpfung) und dieses Heft der Schule vorlegt. Welcher Tatbestand wird hierbei erfüllt?
    Handelt es sich bei einer Schule um eine Behörde oder ist die Schule eine Institution? Denn meiner Meinung nach würde ja davon das Strafmaß abhängen, oder wie sehen Sie das?
    Besten Dank Claudia

  • Annika

    27. November 2021 - 0:24

    Guten Tag.
    Wie verhält es sich denn, wenn man als Vorgesetzter bzw. Kontrollverantwortlicher- von Mitarbeitern gefälschte Impfzertifikate vorgelegt bekommt, welche sich diese bereits vor Einführung 3G/2G, beschafft haben und damit hausieren gegangen bin. Inwiefern mache ich mich als Mitwisser strafbar.
    Und was tue ich in dem Fall,/muss ich melden, wenn ich Vermutungen zu “Fake” Zertifikaten habe.

  • Nadine

    24. November 2021 - 8:37

    Man ließt lediglich etwas von “anfertigen” oder “nutzen”.
    Wie sieht es denn mit dem Besitzen aber nicht Nutzen eines Passes aus? Ist der reine Besitzt auch schon straffällig?

  • Denise

    6. November 2021 - 17:41

    Da blickt man ja kaum noch durch. So ganz verstehe ich das auch nicht. In dem Paragraphen vom Infektionsschutzgesetz steht doch, dass man bestraft wird, wenn man eine “nicht richtige Bescheinigung zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht”. Warum soll das Fälschen dann nicht strafbar sein? Aber Sie scheinen ja Recht zu haben, wenn das jetzt ein Gericht auch so sieht.

    Ich bin auf das Thema gekommen, weil ein Freund von mir auch so einen falschen Impfpass hat …

    • Nadine

      23. November 2021 - 22:34

      Es ist immer nur die Rede von anfertigen und gebrauch von ….

      Was ist denn mit lediglich dem Besitz ohne es zu nutzen bzw. als Ausweisdokument in den Verkehr zu bringen?

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