Präzedenzfall bei gefälschten Impfpässen:
Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sieht sich in Rechtsauffassung bestätigt
Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Hechingen (Baden-Württemberg) hat die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen der Vorlage eines gefälschten Impfnachweises abgelehnt, die vor der Gesetzesänderung am 24. November 2021 erfolgte. Das Verfahren gilt als Präzedenzfall und wurde bundesweit von der Staatsanwaltschaft als Verfahren, das bis zum Bundesgerichtshof betrieben werden soll, angekündigt. Wegen der besonderen Bedeutung des Falles wurde direkt Anklage beim Landgericht erhoben.
In dem von Rechtsanwalt Patrick Bass von unserer Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte vertretenen Fall hatte der Mandant am 8. November 2021 in einer Apotheke in Schömberg (Zollernalbkreis) einen Nachweis vorgelegt, der eine Fälschung sein sollte. Daraufhin erhob die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der Urkundenfälschung in Gestalt des Gebrauchs einer gefälschten Urkunde.
LG Hechingen: Gefälschter Impfpass vor November 2021 nicht strafbar!
Das Landgericht Hechingen bestätigte mit der heute bekanntgewordenen Entscheidung die Auffassung unserer Kanzlei, wonach die Vorlage eines gefälschten Impfpasses vor dem 24. November 2021 aufgrund einer fehlenden Rechtsgrundlage nicht strafbar ist. Der Beschluss ist die bundesweit erste landgerichtliche Entscheidung, die hinsichtlich eines Hauptverfahrens getroffen wurde.
Die Richter entsprachen mit ihrem Beschluss der Rechtsauffassung einer anderen Kammer des Landgerichts Hechingen vom Dezember 2021 sowie von zahlreichen anderen Gerichten in Baden-Württemberg und anderen Bundesländern aus den letzten Wochen, die sich bereits mit Durchsuchungsmaßnahmen während der Ermittlungen befassen mussten. Gegen die aktuelle Entscheidung kann die Staatsanwaltschaft noch Beschwerde beim Oberlandesgericht Stuttgart einlegen.
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Gefälschter Impfpass – macht man sich strafbar?
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Unsere Anwälte vertreten bereits eine Vielzahl von Mandanten in ganz Deutschland, denen die Verwendung von gefälschten Impfnachweisen vorgeworfen wird – vor und nach der Änderung der Rechtslage. Wir sind bundesweit als Strafverteidiger tätig und verfügen über Kanzleistandorte in Bonn, Hamburg, Berlin, Dresden, Frankfurt, Stuttgart, Nürnberg und München.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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