Für die Einbürgerung in Deutschland ist das Sprachzertifikat Deutsch B1 erforderlich. Das Zertifikat wird im großem Stil gewerbsmäßig gefälscht oder ohne Prüfung ausgestellt.
Zahlreiche Strafverfahren wegen Betrug, Urkundenfälschung oder dem Enschleusen von Ausländern werden jedes Jahr geführt.
Beschuldigte sollten jede Aussage verweigern und einen Anwalt einschalten - es drohen mitunter empfindliche Geldstrafen bis hin zu langjährigen Freiheitsstrafen.
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- Was ist das B1 Sprachzertifikat?
- Wieso ist der B1 Sprachtest strafrechtlich relevant?
- Welche Straftatbestände erfüllt ein falsches B1-Sprachzertifikat?
- Wer kann sich durch gefälschte B1-Zertifikate strafbar machen?
- Welche Strafen drohen für gefälschte B1-Sprachzertifikate?
- Was soll ich tun, wenn ich eine Anzeige wegen einem gefälschten B1-Sprachzertifikat erhalten habe?
Was ist das B1 Sprachzertifikat?
Wer als Ausländer nach Deutschland einwandert, um dort einen dauernden Aufenthalt zu nehmen, muss die deutsche Sprache erlernen. Hierfür gibt es ein reichliches Angebot an Sprach- und Integrationskursen. Diese können mit Sprachprüfungen abgeschlossen werden. Bei erfolgreichem Prüfungsabschluss erhält der Teilnehmer ein Zertifikat, das Auskunft über den Umfang seiner Sprachkenntnisse gibt und ihm damit einen Einstieg ins Berufsleben und mithin einer dauerhaften Existenz in Deutschland ermöglicht. Wer die deutsche Staatsbürgerschaft anstrebt, muss in der Lage sein, im Alltag alles Wesentliche zu verstehen und selbst ausdrücken zu können.
Um dies zu verbriefen, muss er zur Einbürgerung über das Sprachzertifikat B1 (auch DTZ, ausgestellt vom Deutschen Volkshochschulverband) verfügen.
Wieso ist der B1 Sprachtest strafrechtlich relevant?
Die B1-Prüfung gilt als verhältnismäßig schwierig, weshalb seit ihrer Einführung 2008 immer wieder Versuche bekannt geworden sind, das Sprachzertifikat illegal und ohne die erforderlichen Sprachkenntnisse zu erhalten. Wirklich interessant ist dieses Phänomen allerdings erst, seit daraus Profit geschlagen wird, in dem im großem Stil falsche Zertifikate ausgestellt und an Ausländer verkauft werden.
Ein besonders großes Medienecho erregte 2022 der Fall einer Flensburger Sprachschule, die einen florierenden Handel mit B1-Zertifikaten betrieb, bis die Staatsanwaltschaft davon Wind bekam.
Es gibt verschiedenste Methoden, wie B1-Zertifikate an den Mann gebracht werden. Die häufigsten Beispiele sind:
- Die Prüfungsfragen werden gegen Geld vorher verraten;
- Das Zertifikat wird von Sprachlehrern gegen Geld ohne Prüfung ausgestellt;
- Prüflinge schicken ihre sprachlich versierteren Freunde zur Prüfung;
- Kriminelle Banden stellen falsche Zertifikate her;
Welche Straftatbestände erfüllt ein falsches B1-Sprachzertifikat?
So vielseitig die Möglichkeiten sind, unrechtmäßig an ein B1-Zertifikat zu gelangen, so vielseitig sind auch die dadurch eventuell erfüllten Straftatbestände.
1. Urkundenfälschung bei B1-Sprachzertifikaten
In den allermeisten Fällen greift der Tatbestand der Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB. Er ist erfüllt, wenn zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde hergestellt oder eine echte Urkunde verfälscht wird. Der Tatbestand greift auch, wenn eine falsche oder verfälschte Urkunde gebraucht wird. Der Versuch ist strafbar.
2. Betrug wegen B1-Sprachzertifikaten
Da die falschen Zertifikate verkauft werden, greift zumeist auch der Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 StGB, der darin besteht, sich einen Vermögensvorteil dadurch zu verschaffen, dass durch Vorspiegelung falscher Tatsachen, Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen ein Irrtum erregt wird. Der Versuch ist strafbar.
Der Vorwurf des Betrugs trifft allerdings nur Personen, die in irgendeiner Weise Geld dafür nehmen, dass sie jemandem ein B1-Zertifikat verschaffen. Da die zumeist durch das Erlangen des B1-Sprachscheins angestrebte deutsche Staatsbürgerschaft nicht als Vermögensvorteil gilt, kann sich ein Ausländer, der sich ein falsches Zertifikat besorgt oder dieses benutzt, in der Regel nicht wegen Betrugs strafbar machen.
3. Erschleichen eines Aufenthaltstitels / Einschleusen von Ausländern
Ausländer, die ihr Bleiberecht in Deutschland auf die Verwendung eines falschen B1-Zertifikates gründen wollen, machen sich wegen Erschleichens eines Aufenthaltstitels gemäß § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG strafbar. Personen, die Ausländer hierin unterstützen, sind wegen des Einschleusens von Ausländern gemäß § 96 Abs.1 AufenthG.
Wer kann sich durch gefälschte B1-Zertifikate strafbar machen?
Durch die genannten Tatbestände wird ein weites Spektrum möglicher Tathandlungen im Zusammenhang mit Sprachzertifikaten abgedeckt. Anders gesagt: Jeder, der an der Herstellung, Ausstellung oder Verwendung unrechtmäßiger B1-Zertifikate mitwirkt, begeht damit eine Straftat. Welche das konkret ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.
Prüfer, die Integrationskurse durchführen und unwissentlich die falsche Person prüfen, machen sich nicht strafbar. Allerdings kommt eine Strafbarkeit für Prüfer zum Beispiel dann in Betracht, wenn diese angesichts viel zu rasch abgegebener tadelloser Prüfungen durch unterdurchschnittliche Schüler keinerlei Verdachtsmeldungen machen oder den offenkundig falschen Prüfling durchwinken.
Welche Strafen drohen für gefälschte B1-Sprachzertifikate?
Die Höhe der Strafe richtet sich zunächst natürlich erst einmal nach dem konkreten Tatbestand, darüber hinaus aber auch noch nach anderen Faktoren, wie dem Umfang der Tat, Gewerbs- oder Bandenmäßiger Organisation dahinter, eventuellen Vorstrafen des Täters, u.v.m.
Auf Urkundenfälschung (§ 267 StGB) und Betrug (§ 263 StGB) stehen gleichermaßen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen – also etwa bei gewerbsmäßigem Handel mit B1-Zertifikaten – drohen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren, mindestens aber sechs Monaten. Das Erschleichen eines Aufenthaltstitels ist "nur" mit maximal einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe belegt. Allerdings droht darüber hinaus unter Umständen die Ausweisung des Täters.
Für das Einschleusen von Ausländern gilt dasselbe Strafmaß wie für Betrug und Urkundenfälschung.
Wer also beispielsweise gute Deutschkenntnisse hat und für jemand anderen die B1-Prüfung ablegt, muss erfahrungsgemäß mit Geldstrafen rechnen. Wer in großem Stil Profit damit macht, B1-Zertifikate zu verkaufen, muss mit mehrjährigen Freiheitsstrafen rechnen.
Was soll ich tun, wenn ich eine Anzeige wegen einem gefälschten B1-Sprachzertifikat erhalten habe?
Am allerwichtigsten ist, dass Sie als Beschuldigter keine Aussage machen, da diese gegen Sie verwendet wird. Sie sind als Beschuldigter weder verpflichtet, irgendetwas zu den Vorwürfen zu sagen, noch, zu einer Vernehmung zu erscheinen. Nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht!
Zum Zweiten gilt: Kontaktieren Sie schnellstmöglich einen Fachanwalt für Strafrecht. Der Anwalt wird die Kommunikation mit den Behörden für Sie übernehmen und Sie gegen alle Anschuldigungen verteidigen. Des Weiteren wird er die Ermittlungsakte anfordern und die darin gegen Sie erhobenen Vorwürfe auf ihre juristische Stichhaltigkeit prüfen. In manchen Fällen konnten Verfahren wegen gefälschter Sprachzertifikate eingestellt werden, weil etwa der Vorwurf des Betrugs gegenüber dem Eigentümer der Fälschung erhoben wird, der nicht greift oder weil dem Aussteller eines Zertifikates keine Mitwisserschaft um die falsche Identität des Prüflings nachgewiesen werden kann.
Unsere Kanzlei hat sich auf Strafrecht und die Strafverteidigung spezialisiert. Wir verteidigen bundesweit Mandanten bei allen Anschuldigen, so auch bei Urkundenfälschung oder Betrug. Wenn gegen Sie ein Strafverfahren läuft, sollten Sie möglichst schnell Kontakt aufnehmen - wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung direkt vom Anwalt.
Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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