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NCMEC und Kinderpornografie – so funktioniert die Identifizierung

NCMEC und Kinderpornografie – so funktioniert die Identifizierung

Was ist das NCMEC und was macht es? Eine Zusammenfassung:

Das NCMEC (National Centre for Missing and Exploited Children) ist eine US-amerikanische Organisation, die sich gegen sexualisierte Gewalt bei Minderjährigen einsetzt.

Ein Bundesgesetz in den USA verpflichtet dortige Internet-Provider (z. B. Facebook, Dropbox oder WhatsApp) zu verdachtsunabhängigen Kontrollen bei Chats oder hochgeladenen Dateien.

Werden etwa Dateien mit Kinderpornografie dabei entdeckt, müssen die Provider diesen Umstand dem NCMEC melden.

Das NCMEC prüft diese Hinweise und sendet anschließend Berichte an Strafverfolgungsbehörden auch in Deutschland. Diese leiten ein Ermittlungsverfahren ein.



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Im Zusammenhang mit Kinderpornografie und Cybergrooming fällt immer wieder der Name NCMEC. Schaltet sich das „Nationale Centre for Missing and Exploited Children“ ein, geht es um sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige.

Doch was ist das NCMEC und wie arbeitet es? Und wie steht es im Zusammenhang mit Ermittlungen bei Kinderpornografie in Deutschland?




Was ist das NCMEC?

27.11.2023

NCMEC ist die Abkürzung für „National Centre for Missing and Exploited Children“, zu Deutsch: „Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder“. Dabei handelt es sich um eine US-amerikanische Organisation, die sich gegen sexualisierte Gewalt bei Minderjährigen einsetzt.

Das NCMEC ist eine halbstaatliche „non-profit“ Organisation, die 1984 vom Kongress gegründet wurde. Weitere Informationen findet man auch auf der Website der Organisation: missingkids.org




Was macht das NCMEC?

27.11.2023

Die Organisation „National Centre for Missing and Exploited Children“ nimmt Meldungen von Privatpersonen und US-amerikanischen Providern entgegen, prüft die Hinweise und fertigt standardisierte Berichte, sogenannte „CyberTipline Reports“ an. Diese werden Strafverfolgungsbehörden in den USA sowie im Ausland zur Verfügung gestellt, um dort Ermittlungs- und Strafverfahren einzuleiten.

Die Meldungen beziehen sich zum überwiegenden Teil um ausfindig gemachte kinderpornografische oder jugendpornografische Inhalte sowie teilweise auch Chatverläufe, in denen Kinder gezielt und mit sexuellen Hintergedanken angeschrieben werden (Cybergrooming).




Welche Inhalte hat so ein CyberTipline Report?

27.11.2023

Die Reports, welche den Ermittlungsbehörden in den verschiedenen Ländern zur weiteren Strafverfolgung zur Verfügung gestellt werden, weisen verschiedene Inhalte auf. Am Deckblatt befinden sich eine individuelle Reportnummer, der Zeitpunkt der Anfertigung bzw. Übermittlung sowie eine Einstufung zur Dringlichkeit. Hierbei gibt es vier verschiedene Level:

  1. Level 1: Es liegt eine aktuelle oder unmittelbar bevorstehende Gefahr für eine Person vor.
  2. Level 2: Es liegen Anhaltspunkte vor, die in naher Zukunft auf eine mögliche Gefahr für eine Person schließen lassen oder der Report ist anderweitig zeitlich dringend.
  3. Level 3: Für die Einordnung des Risikos für eine Person des Sachverhalts werden weitere Informationen benötigt.
  4. Level E: Diese Einstufung erhält jeder von den Electronic Service Providern (ESP = Hinweisgeber) übermittelte Hinweis, sofern keine sonstigen Informationen vorliegen.

Bei gefunden Dateien mit kinderpornografischen Inhalten ist zumeist das Level E von Belang.

Auf den anschließenden Seiten finden sich:

  • Angaben zum Hinweisgeber,
  • Feststellungszeitpunkt durch den Provider,
  • Dateiname, Speicherort, Tatzeit sowie
  • Informationen zum Tatverdächtigen.



Welche Provider senden Meldungen an das NCMEC?

27.11.2023

Ein Bundesgesetz in den USA verpflichtet die dortigen Internet-Provider dazu, Chatverläufe sowie abgespeicherte Medien zu kontrollieren und strafrechtlich relevante Sachverhalte an das NCMEC weiterzuleiten. US-amerikanische Provider sind dabei unter anderem:

  • Social Media Plattformen wie Facebook oder Instagram (Meta Platforms Inc.)
  • Messenger-Dienste wie WhatsApp oder Snapchat / Snap Inc.
  • Cloud-Anbieter wie Dropbox, iCloud etc.
  • E-Mail-Provider wie Gmail, Microsoft, Yahoo etc.

Europäische oder deutsche Internetdienstleister sind hierbei bislang ausgenommen. Die EU plant jedoch eine Chatkontrolle, die ebenso eine anlasslose Überwachung des Datenverkehrs erlauben soll. Ein Gesetzentwurf wurde bereits eingereicht. Nähere hierzu haben wir in einem eigenen Artikel zusammengefasst: EU-Chatkontrolle - Aktueller Stand, Auswirkungen und Kritik




Wie finden die Provider Inhalte mit Kinderpornografie?

27.11.2023

Ganz gleich ob private Chatverläufe, E-Mail-Verläufe oder hochgeladene Dateien in der Cloud: US-amerikanische Internetdienstleister sind zu einer verdachtsunabhängigen Durchleuchtung verpflichtet. Finden sich bestimmte Inhalte, wird dieser Umstand mit Querverweisen zur Identifizierung des Nutzers (z. B. E-Mail-Adresse, Nutzername, IP-Adresse, GEO IP etc.) an das NCMEC gemeldet.

Doch wie identifizieren die Provider Foto- und Filmmaterial? Wird eine Datei bei einem der Provider hochgeladen, wird diese mit einer Datenbank abgeglichen. Auf dieser Datenbank befinden sich bereits bekannte kinderpornografische Dateien. Wird dabei eine Datei wiedererkannt, folgt eine automatische Meldung.

Die Funktionsweise muss man sich folgendermaßen vorstellen: Hierbei werden nicht die Originaldateien verwendet, sondern sogenannte Hash-Werte. Dabei wird das Bildmaterial auf ein Schwarz-Weiß-Raster reduziert und in einen Zahlenwert umgerechnet. Anhand dieses Hash-Wertes kann die Software anschließend identische Bilder identifizieren.




Was geschieht, wenn eine Datei dabei gefunden wird?

27.11.2023

Erkennt das System eine kinderpornografische Schrift, wird automatisch der Zugang gesperrt und die Datei isoliert. Zudem wird die IP-Adresse aufgezeichnet und eine Meldung an das NCMEC gemacht.

Anschließend erhält in Deutschland das BKA den Hinweis über den CyberTipline Report. Das BKA leitet dies an die zuständige Ermittlungsbehörde weiter und es wird ein Ermittlungsverfahren eröffnet.




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Wie viele Meldungen werden von NCMEC nach Deutschland gesendet?

27.11.2023

Die Anzahl der Meldungen über das NCMEC ist weltweit ansteigend – auch in Deutschland. Während bis zum Jahr 2014 die Zahlen bei etwa 5.000 bis 8.000 Meldungen pro Jahr lagen, verdoppelte sich die Zahl im Jahr 2015 und stieg seither deutlich an. So waren es im Jahr 2021 bereits 79.700 Meldungen an das Bundeskriminalamt. 2019 wurden dadurch 37.385 Ermittlungsverfahren eingeleitet.




Sind Meldungen des NCMEC in Deutschland juristisch verwertbar?

27.11.2023

Hat die Software angeschlagen, so sendet der Provider eine Meldung an das NCMEC. Das NCMEC prüft den Hinweis und fertigt bei strafrechtlich relevanten Inhalten einen standardisierten Bericht an. Handelt es sich dabei um einen Nutzer aus Deutschland, kann der CyberTipline Report vom zuständigen Bundeskriminalamt eingesehen werden. Das BKA kann über eine gesicherte Datenverbindung auf tagesaktuelle Reports zugreifen und diese samt Beweismitteln herunterladen.

Auch wenn in Deutschland andere Datenschutzrichtlinien gelten, werden diese Reports als Beweismittel zugelassen. Oftmals folgt daraufhin eine Hausdurchsuchung beim Beschuldigten mit dem Ziel, weitere Beweismittel sicherzustellen.




Wie stehen die Verteidigungschancen bei Meldungen über das NCMEC?

27.11.2023

Die Meldung verursacht erst einmal ein Ermittlungsverfahren in Deutschland. Meist wegen § 184b (Kinderpornografie), § 184c (Jugendpornografie) oder § 176 StGB (Sexueller Missbrauch von Kindern – Cybergrooming). In den meisten Fällen werden weitere Ermittlungsmethoden, wie etwa eine Hausdurchsuchung umgesetzt.

Doch was ist, wenn keine weiteren Indizien oder Beweise gesammelt werden können? Hier kommt es gerade auf eine gute Strafverteidigung an. Die Meldung des NCMEC wird vom Gericht anerkannt. Je nach Einzelfall kann ein Anwalt für Strafrecht jedoch den Beschuldigten entlasten oder zumindest Zweifel wecken und damit unter Umständen sogar eine Einstellung des Strafverfahrens oder einen Freispruch erreichen.

Läuft gegen Sie ein Strafverfahren wegen einer Meldung des NCMEC, dann sollten Sie keine Aussage machen. Nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht und nehmen Sie umgehend Kontakt zu einem erfahrenen Anwalt für Sexualstrafrecht auf.


Unsere Kanzlei vertritt bundesweit Mandanten beim Vorwurf von Kinderpornografie oder anderen Sexualdelikten. Allein im Bereich kinderpornografische Inhalte haben wir bereits mehr als 500 Fälle in ganz Deutschland verteidigt.

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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.

Sie haben konkrete Fragen oder benötigen einen starken Rechtsbeistand: Dann nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und sprechen Sie mit einem unserer Experten.


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NCMEC und Kinderpornografie – so funktioniert die Identifizierung Zuletzt aktualisiert: 27.11.2023 von Die Anwaltskanzlei - Admin

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