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Kinderpornografie in der Cloud: Anzeige nach Hinweis von Dropbox, GoogleDrive oder OneDrive

Kinderpornos in der Cloud: Anzeige nach Hinweis von Dropbox, GoogleDrive oder OneDrive

Anzeige wegen § 184b StGB nach Datei-Upload bei Filehosting-Dienst

Wenn Sie auf dieser Seite gelandet sind, wurde bei Ihnen wahrscheinlich eine Hausdurchsuchung durchgeführt oder Sie haben eine Vorladung wegen § 184b oder § 184c StGB erhalten. Gut, dass Sie hier gelandet sind, denn …

… hier erfahren Sie, warum Filehosting-Dienste oder Cloud-Dienste wie Dropbox, GoogleDrive oder OneDrive Strafverfahren wegen Kinderpornografie oder Jugendpornografie anstoßen und was Sie tun sollten, wenn aus diesem Grund eine Anzeige gegen Sie vorliegt.




Ihnen wird der Besitz oder die Verbreitung von Kinderpornografie oder Jugendpornografie vorgeworfen?

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Automatisches Scannen aller hochgeladenen Daten bei US-Cloud-Diensten

Die meisten Nutzer glauben, dass die Dateien, die sie bei Filehosting-Diensten in ihren Cloud-Speicher laden, privat sind und nur von ihnen eingesehen werden können. Dabei vergessen sie, dass die Server des Onlinespeicher nicht in ihren eigenen vier Wänden stehen, sondern meist in Rechenzentren irgendwelcher US-Tech-Firmen.

Mit einem Blick in die jeweiligen Nutzungsbedingungen ist klar, dass die Daten der Nutzer von Anbietern wie GoogleDrive, Microsoft OneDrive oder Dropbox durchsucht werden. Bei OneDrive heißt es zum Beispiel:

„Wir setzen jedoch auch automatisierte Technologien ein, um Kinderpornografie oder missbräuchliches Verhalten ausfindig zu machen“.

Während das automatisierte Scannen sämtlicher Nutzer und deren Inhalte in Deutschland wohl eher einen Datenschutzverstoß darstellt, ist dieses Vorgehen bei Google, Microsoft und Co. völlig selbstverständlich. US-amerikanische Cloud-Anbieter scannen sämtliche hochgeladenen Inhalte automatisch und entdecken mit einer eigens dafür entwickelten Software kinderpornografische Inhalte.


US-Gesetz: Filehosting-Dienste sind verpflichtet, kinderpornografische Inhalte zu melden!

Entdeckt die Software bei der Routineüberprüfung des Datenspeicherinhalts dementsprechende Inhalte, sind die Filehosting-Dienste in den USA verpflichtet, diesen Umstand zu melden. Bereits ein einzelnes fragwürdiges Bild unter mehreren tausend unbedenklichen Aufnahmen reicht hierbei aus.

Gemeldet wird das Ganze dann an das NCMEC (National Centre for Missing and Exploidted Children). Die nicht-staatliche Stelle nimmt die Hinweise entgegen, wertet diese aus und leitet dann sogenannte "CyberTipline Reports" an Behörden weltweit weiter. In diesen Berichten werden weitere relevante Daten hinzugefügt, wie etwa Querverweise zur Identifizierung des Nutzers (E-Mail-Adresse, Benutzername, IP-Adresse, GEO IP).

Im Bezug auf Deutschland werden diese Berichte tagesaktuell an das BKA übermittelt. Dort werden die eingehenden Hinweise entgegengenommen und Ermittlungsverfahren gegen die jeweiligen Nutzer eingeleitet.

Wie ein solches Ermittlungsverfahren geführt wird, erfahren Sie in unserem Rechtstipp:




Wie wird Kinderpornografie im Cloud-Speicher bei Dropbox, GoogleDrive oder OneDrive gefunden?

Selbstverständlich werden nicht sämtliche Dateiinhalte von menschlichen Mitarbeitern der Tech-Konzerne durchstöbert. Hierbei hilft eigens dafür entwickelte Software. Microsoft hat bereits 2009 ein Programm entwickelt, mit welchem kinderpornografische Inhalte gefiltert werden können. Die Software nennt sich PhotoDNA. Google brachte 2013 eine eigene Software mit einer stark befüllten Datenbank an den Start.

Doch wie funktioniert das genau? Es wird eine Datenbank eingerichtet, in welcher kinderpornografische Inhalte, die bereits im Netz aufgetaucht sind, gesammelt werden. Die Bilder werden anschließend auf ein Schwarz-Weiß-Raster reduziert und dieses in einen Zahlenwert umgerechnet, den sogenannten Hash-Wert. Mit diesem Hash-Wert kann die Software anschließend gleiche Bilder identifizieren, wenn sie an einer anderen Stelle – zum Beispiel als hochgeladene Datei in einer Cloud – wieder auftauchen.




Anwalt Sexualstrafrecht - Schutz, Verteidigung, Diskretion

Anzeige nach Upload von Kinderpornografie in die Cloud – was jetzt zu tun ist!

Wurden die deutschen Ermittlungsbehörden von kinderpornografischen Inhalten in Kenntnis gesetzt, folgt meist eine Hausdurchsuchung mit der Beschlagnahme sämtlicher Speichermedien und technischen Geräte wie Smartphone, Tablet und Laptop. Was Sie vor, während oder nach einer Hausdurchsuchung beachten sollten, haben wir für Sie in unserem Ratgeber zusammengestellt:

Ratgeber Hausdurchsuchung

Haben Sie von der Anzeige gegen Sie erfahren, sollten Sie unbedingt ruhig bleiben und keine Aussage zu den Tatvorwürfen machen. Nutzen Sie in jedem Fall Ihr Aussageverweigerungsrecht. Im nächsten Schritt sollten Sie einen erfahrenen Anwalt für Sexualstrafrecht kontaktieren, der die Kommunikation mit den Behörden übernimmt und Akteneinsicht beantragt.

Erst nach der Akteneinsicht wird die tatsächliche Beweislast gegen Sie erkennbar. Anschließend kann ein guter Strafverteidiger mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie entwickeln, um im besten Fall eine Einstellung des Strafverfahrens zu erwirken oder eine möglichst geringe Strafe zu erreichen.

Welche Strafe beim Vorwurf des Besitzes oder Verbreitens von kinderpornografischen oder jugendpornografischen Inhalts droht, erfahren Sie in unseren Rechtstipps:




Kinderpornografie auf Cloud geladen - Jetzt Anwalt einschalten!

Unsere Anwälte haben bereits bundesweit Mandanten bei einer Anzeige nach § 184b oder § 184c StGB vertreten, deren Verfahren durch GoogleDrive, OneDrive oder Dropbox angestoßen wurden. Aus diesem Grund kennen wir Ihre Situation und wissen, wie eine effektive Strafverteidigung aufgebaut werden muss.

Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung für Ihren konkreten Fall und nehmen Sie am besten sofort Kontakt zu uns auf!


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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg, Stuttgart, Nürnberg, München und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.

Sie haben konkrete Fragen oder benötigen einen starken Rechtsbeistand: Dann nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und sprechen Sie mit einem unserer Experten.


Fachanwalt f?r Strafrecht - Dr. Matthias Brauer LL.M.



Wichtiger Hinweis: Sämtliche Informationen auf unserer Website und in unserem Rechtsblog dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen. Bei jeglichen rechtlichen Angelegenheiten müssen immer die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden. Auch wenn wir unsere Inhalte stets aktualisieren, kann sich die Rechtslage durch neue Urteile oder Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Wenn Sie eine rechtssichere Auskunft zu Ihrem speziellen Problem benötigen, kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.

Kinderpornografie in der Cloud: Anzeige nach Hinweis von Dropbox, GoogleDrive oder OneDrive Zuletzt aktualisiert: 22.02.2023 von Dr. Matthias Brauer LL.M

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