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Drogenhändler Shiny Flakes

Drogenhändler Shiny Flakes

Als „Kinderzimmer-Dealer“ bezeichnete die Presse den Fall des 20-jährigen Betreibers des Drogenversandes „Shiny Flakes“, da er das heimische Zimmer bei der Mutter als Lagerstätte für die Betäubungsmittel und als Zentrale seines Drogen-Onlineshops nutzte. Im Gegensatz zu den meisten der bis heute aufgelösten oder noch existierenden Drogenmärkten, wurde Shiny Flakes von Deutschland aus betrieben. Der Fall bekommt daher eine besondere juristische Bedeutung.

Der Drogenhändler Shiny Flakes

Drogenhändler Shiny Flakes Shiny Flakes arbeitete mit den üblichen Sicherheitsmaßnahmen von Drogen-Märkten im Internet, was insbesondere verschlüsselte E-Mail Kommunikation, Bitcoin – Zahlungsströme und die Nutzung der Tor-Anonymisierungsnetzwerks bedeutet. Gleichzeitig nutze der 20-Jährige rund zwei Dutzend SIM-Karten, verschiedene Mobiltelefone und Werkzeuge für die eigenständige Magnetkartenherstellung, mit denen er mithilfe gehackter Post-Accounts über eine Packstation Betäubungsmittel abholte und versendete.

Shiny Flakes wegen Nachlässigkeit erwischt

Die Adressen seiner Shopseiten waren auf den Kokosinseln und in Tonga registriert, die Server standen in den Niederlanden. Wie in den meisten solcher Fälle kamen ihm die Ermittlungsbehörden nicht über technische Möglichkeiten, sondern über „klassische“ Ermittlungsarbeit auf die Schliche. So nutze er beispielsweise regelmäßig die gleiche Poststation, frankierte Pakete zu wenig und verhielt sich generell fahrlässig. Sein Strafverteidiger bezeichnete ihn vor Gericht als „naiv“.

Drogenhandel aus dem Kinderzimmer im großen Stil

Dennoch konnte er über knapp 1 ½ Jahre rund eine Tonne unterschiedlicher Betäubungsmittel über das Internet handeln. Bei der Durchsuchung konnten 320 Kilo Drogen mit einem Marktwert von 4,1 Millionen Euro – einem der größten Funde in der Geschichte der Bundesrepublik – sowie 48.000 Euro Bargeld und 1.197 Bitcoins im Wert von 366.282 Euro gefunden werden.

Zusätzlich konnten die Ermittler auf einer unverschlüsselten Festplatte die Adressdaten seiner Großabnehmer sicherstellen, auf deren Grundlage insgesamt 38 Orte bzw. Wohnungen in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Nordrhein-Westfalen durchsucht wurden. Dabei wurden fünf weitere Personen festgenommen.

Prozess und Verurteilung wegen Verstoßes gegen das BtMG im Web

Zu insgesamt sieben Jahren Haft wurde der 20-Jährige nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Neben der reinen Haftstrafe wurde zusätzlich ein sogenannter Verfall von Wertersatz über drei Millionen Euro gegen ihn verhängt. Das bedeutet, dass der Staat 30 Jahre lang diese Summe von ihm einfordern kann.

Begründet wird dies damit, dass er insgesamt 4,3 Millionen Euro umgesetzt haben soll und nicht sichergestellt ist, ob der Verurteilte noch über einen Teil der Erlöse (und wenn ja in welcher Höhe) verfügen kann. „Da muss noch was sein“, äußerte der Richter Göbel bei der Urteilsverkündung. Der verurteilte Maximilian S. soll noch mehrere Bitcoin-Wallets besitzen, die die Polizei nicht knacken konnte. Da er die Millionen-Beträge rechtswidrig erwirtschaftet hat, kann er auch keine Schuldenminderung in Form einer Verbraucherinsolvenz erwirken. Die Verjährung für einen solchen Verfall von Wertersatz beträgt 30 Jahre.

Richtungsentscheidung für Drogenhandel im Darknet

Künftig dürfte die Justiz bei ähnlichen Fällen ebenfalls auf dieses Mittel zurückgreifen, besonders um eventuelle Gewinne aus kriminellen Betäubungsmittel-Geschäften einzuziehen, weswegen auch hier der Fall Shiny Flakes als bedeutender Prozess im Bereich der Internetkriminalität gelten kann.


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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

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Drogenhändler Shiny Flakes Zuletzt aktualisiert: 22.04.2022 von Dr. Matthias Brauer LL.M

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