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Ausländischen Führerschein in Deutschland umschreiben – Fristen und Strafen

Ausländischen Führerschein in Deutschland umschreiben

Zuletzt aktualisiert am 14. März 2023

Wann muss man einen ausländischen Führerschein in Deutschland umschreiben lassen? - Welche Fristen es gibt und welche Strafen drohen

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Immer wieder bekommen Inhaber von ausländischen Führerscheinen aus Nicht-EU-Staaten in Deutschland Ärger mit der Polizei, weil sie vergessen haben, ihr Dokument innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Monaten umschreiben zu lassen. Dabei ist die Rechtslage eindeutig. Die Details regelt die deutsche Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in § 31 und Anlage 11.





Wie lange darf man in Deutschland mit einem ausländischen Führerschein fahren?

14.03.2023

In Deutschland darf man mit einem ausländischen Führerschein nur sechs Monate lang ein Kraftfahrzeug fahren. Innerhalb dieser Frist muss er umgeschrieben werden, sonst wird der Führerschein ungültig und das Fahren ist nicht mehr erlaubt.

Die Frist von sechs Monaten beginnt ab dem Tag, an dem man einen „ordentlichen Wohnsitz“ in Deutschland hat. Für einen „ordentlichen Wohnsitz“ muss man mindestens 185 Tage im Jahr in Deutschland wohnen.

Wer nicht länger als 12 Monate in Deutschland einen ordentlichen Wohnsitz hat, der kann die Sechs-Monats-Frist um weitere sechs Monate verlängern, maximal also auf ein Jahr.

Innerhalb der sechs Monate muss man eine Übersetzung des Führerscheins mit sich führen, wenn er nicht in englischer Sprache verfasst ist.




Wer muss einen ausländischen Führerschein in Deutschland umschreiben lassen?

14.03.2023

Umgeschrieben werden müssen nur Führerscheine aus sogenannten Drittstaaten, also Ländern, die nicht Mitglieder Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind. Mitgliedsstaaten des EWR sind außer den EU-Staaten auch Island, Liechtenstein und Norwegen. Für Inhaber von Führerscheinen aus EU- und EWR-Staaten gilt die Dritte EU-Führerschein-Richtlinie. Nach dieser Richtlinie werden innerhalb der EU und des EWR alle Führerscheine gegenseitig anerkannt.

Die Pflicht zur Umschreibung des Führerscheins gilt z. B. auch für die Schweiz und seit dem „Brexit“ auch für das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, also auch England.

Wer seinen ausländischen Führerschein umschreiben lässt, muss einige Regeln beachten.

Bei der Umschreibung werden drei Gruppen von Ländern unterschieden:

  • Staaten, die in Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung genannt werden, bei denen keine theoretische und praktische Prüfung erforderlich ist. In einigen Fällen wird ein Sehtest verlangt. Zum Teil wird nicht bei allen Führerscheinklassen auf die Prüfung verzichtet.

  • Mehrere US-Bundesstaaten und -territorien, die in Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung genannt werden, bei denen eine theoretische Prüfung erforderlich ist. Eine praktische Prüfung ist nicht erforderlich.

  • Alle anderen Staaten, die nicht in Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung genannt werden. Bei Führerscheinen aus diesen Staaten muss vor der Umschreibung eine theoretische und praktische Prüfung absolviert werden.

Hier finden Sie die Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung: Zur Anlage 11

Genaue Auskunft kann Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde vor Ort geben. Dort erfahren Sie auch die genauen Kosten der Umschreibung. Sie liegen in der Regel zwischen 35 und 50 Euro. Bei zusätzlich notwendigen Prüfungen und Tests sind die Kosten deutlich höher.

Der ausländische Führerschein wird in der Regel eingezogen oder an die ausstellende Behörde im Ausland zurückgeschickt. In dem neuen deutschen Führerschein wird vermerkt, dass es sich um die Umschreibung eines Führerscheins aus einem Drittstaat handelt.




Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zum Umschreiben von ausländischen Führerscheinen?

14.03.2023

Wie oben bereits erwähnt, müssen Führerscheine aus EU-Staaten und EWR-Staaten nicht umgeschrieben werden. Sie müssen nur nach den Vorschriften des jeweiligen Landes gültig sein. Nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Führerschein in Deutschland beantragt werden.

Die Pflicht zum Umschreiben eines ausländischen Führerscheins besteht auch nicht für Personen, die sich nur kurzzeitig in Deutschland aufhalten, wie z. B. Touristen.

Sie müssen aber trotzdem bestimmte Vorschriften beachten. So dürfen z. B. Minderjährige (Personen unter 18 Jahren) in Deutschland kein Kraftfahrzeug führen, auch wenn das in ihrem Heimatland erlaubt ist.




Was passiert, wenn ich meinen ausländischen Führerschein nicht innerhalb der Frist umschreiben lasse?

14.03.2023

Wer seinen ausländischen Führerschein in Deutschland innerhalb der Frist von sechs Monaten nicht ummeldet, darf danach kein Kraftfahrzeug mehr führen. Werden Sie von der Polizei erwischt, dann erhalten Sie eine Anzeige wegen einer Straftat: Fahren ohne Fahrerlaubnis. Nach § 21 des Straßenverkehrsgesetzes muss man mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe rechnen.




Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis? – Anwalt hilft!

14.03.2023

Ist bei einer Polizeikontrolle aufgefallen, dass Ihr ausländischer Führerschein nicht mehr gültig ist und haben Sie deshalb eine Anzeige erhalten?

Als ausländischer Bürger werden Sie meistens keine Kenntnis des deutschen Rechtssystems haben. Deshalb sollten Sie einen Rechtsanwalt mit Ihrer Verteidigung beauftragen. Er kann nach der Einsicht in die Ermittlungsakte die konkreten Umstände Ihres Falles genau prüfen und dadurch dafür sorgen, dass die Strafe möglichst gering ausfällt. Wenn die Behörden Fehler gemacht haben, kann im Einzelfall sogar das Strafverfahren eingestellt werden.

Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Verkehrsrecht spezialisiert. Wir arbeiten deutschlandweit als Strafverteidiger. Nehmen Sie einfach über das Formular auf dieser Seite, per E-Mail oder Telefon (gern auch über WhatsApp) Kontakt zu uns auf!


Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.


Fachanwalt f?r Strafrecht - Dr. Matthias Brauer LL.M.



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