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Insolvenzverschleppung: Strafen, Folgen und Tipps für Beschuldigte

Ihr Anwalt bei Insolvenzverschleppung

Zuletzt aktualisiert am 10. Oktober 2023

Insolvenz verschleppt? Das müssen Sie darüber wissen!

Die Insolvenzverschleppung ist der zweithäufigste Straftatbestand im Wirtschaftsstrafrecht. Dabei wissen die Beschuldigten häufig nicht einmal, dass sie sich strafbar gemacht haben. Unzureichende Kenntnisse über die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Einstufung der Situation als Krise und nicht als Insolvenz sind häufig. Tatsächlich werden über 60 % aller Insolvenzanträge zu spät gestellt.

In unserem Rechtstipp erfahren Sie, wann man sich wegen Insolvenzverschleppung strafbar macht, welche Folgen diese hat und wie man sich als Beschuldigter verhalten sollte.




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Was ist Insolvenzverschleppung?

10.10.2023

Eine Insolvenzverschleppung ist Teil des Insolvenzstrafrechts. Gerät ein Unternehmen in eine finanzielle Krise, ist die Geschäftsleitung in der Verantwortung, die Zahlungsfähigkeit gegenüber den Gläubigern sicher zu stellen. Zu diesem Zweck muss im Notfall, also bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, ein Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht gestellt werden (§ 15a InsO).

Hierfür besteht eine gesetzliche Frist von

  • drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit oder
  • sechs Wochen bei Überschuldung.

Binnen dieser Frist kann die Geschäftsleitung versuchen, eigenständig die Zahlungsfähigkeit wieder her zu stellen.

Wird diese Frist durch schuldhaftes Zögern überschritten, spricht man von Insolvenzverschleppung.

Häufig wird erst im Nachhinein, also während des Insolvenzverfahrens festgestellt, dass eine Insolvenzverschleppung stattgefunden hat. Auch dann müssen die Verantwortlichen mit einem Strafverfahren rechnen.

Der rechtliche Rahmen ist in § 15a InsO (Insolvenzordnung) – Antragspflicht bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit geregelt.




Wer kann sich wegen Insolvenzverschleppung strafbar machen?

10.10.2023

Insolvenzverschleppung hat eine strafrechtliche Relevanz für alle gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführung, Gesellschafter, Aufsichtsräte etc.) in der Geschäftsführung von

  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaften (GmbH & Co. KG)
  • Offenen Handelsgesellschaften (GmbH & Co. OHG)
  • Aktiengesellschaften (AG)
  • haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaften (UG)
  • ausländischen Kapitalgesellschaften mit Sitz in Deutschland

Die Vorstände von Stiftungen, Vereinen und Genossenschaften sind zwar ebenfalls verpflichtet, im Krisenfall einen Insolvenzantrag zu stellen, machen sich bei Zuwiderhandlung allerdings nicht strafbar, sondern haften lediglich für die Schäden.

Für Personengesellschaften und Einzelunternehmen existiert keine Insolvenzantragspflicht.




Wann verschleppt man nun eine Insolvenz?

10.10.2023

Grundvoraussetzung ist zunächst, dass man überhaupt dazu verpflichtet ist, einen Insolvenzantrag nach § 15a InsO zu stellen. Privatpersonen sowie Einzelunternehmer sind dabei außen vor, wie wir bereits weiter oben dargelegt haben. Strafbar machen sich dabei lediglich juristische Personen.

Strafbar macht sich die juristische Person dann, wenn er den Insolvenzantrag

  • nicht
  • nicht richtig
  • nicht rechtzeitig

stellt.




Wer haftet wie bei einer Insolvenzverschleppung?

10.10.2023

Die Geschäftsleitung einer Kapitalgesellschaft haftet bei schuldhaftem Zögern ab Eintreten der Insolvenz vollständig mit ihrem Privatvermögen für alle entstehenden Schäden.

Der Geschäftsführer haftet in der Innenhaftung sowohl für Zahlungen an Gesellschafter oder Dritte, durch die die Zahlungsunfähigkeit verursacht wurde, als auch für Zahlungen ohne Aktivtausch.

In der Außenhaftung haftet die Geschäftsführung:

  • gegenüber der Sozialversicherung für nicht abgeführte Arbeitnehmerbeiträge,
  • gegenüber dem Finanzamt für Vernachlässigungen der Steuerpflicht (Lohnsteuer, Umsatzsteuer), und
  • ggf. gegenüber Neugläubigern (Gläubigern, deren Forderungen erst nach Eintreten der Insolvenzreife entstanden sind).



Wann verjährt der Tatbestand der Insolvenzverschleppung?

10.10.2023

Eine Verjährung von Schadensersatzpflichten tritt nach 3 Jahren ein. Die Straftat selbst verjährt nach 5 Jahren.




Welche Folgen kann ein Verfahren wegen § 15a InsO haben?

10.10.2023

Ganz abgesehen davon, dass die Haftung des Geschäftsführers mit seinem Privatvermögen auch den privaten Bankrott bedeuten kann, hängt das Ausmaß der Folgen einer Insolvenzverschleppung vom Umfang der entstandenen Schäden und den Umständen des Einzelfalles ab.

Bei Geringfügigkeit oder Unbeweisbarkeit des schuldhaften Zögerns nach Eintreten der Insolvenz kann ein erfahrener Anwalt für Strafrecht eine Einstellung des Verfahrens (gegebenenfalls gegen Auflage) erwirken. Im weniger günstigen Falle hängt der Ausgang des Verfahrens davon ab, ob die Insolvenzverschleppung vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde, wie lang der Zeitraum der Verschleppung gewesen ist und welche Schadenshöhe zu beklagen ist.

Im ungünstigsten Falle erfolgt eine strafrechtliche Verurteilung wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung. Hierbei erhöht sich das Strafmaß, wie wir weiter unten thematisieren werden.

Mit der Insolvenzverschleppung gehen oftmals weitere strafrechtliche Delikte wie zum Beispiel der Bankrott (§ 23 StGB), eine Verletzung von Buchführungspflichten (§ 283b StGB), eine Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB) oder das Vorenthalten von Arbeitsentgeld (§ 266a StGB) einher. Daher sollte der Beschuldigte sofort nach Bekanntwerden eines Ermittlungsverfahrens juristischen Rat bei einem Anwalt einholen, um weiteren Strafdelikten vorzubeugen.




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Welche Strafe droht bei einer Insolvenzverschleppung?

10.10.2023

Es kommt darauf an, ob eine Insolvenzverschleppung fahrlässig oder vorsätzlich begangen wurde.

Bei einer fahrlässigen Insolvenzverschleppung drohen Geldstrafen oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe.

Bei einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung können Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren verhängt werden. Zudem kann dem Angeklagten eine Betätigung als Geschäftsführer für mehrere Jahre verboten werden.

Hinzu kommen die Kosten des Verfahrens sowie die umfassende Haftung für alle Schäden, die durch die Insolvenzverschleppung entstandenen sind.

Die konkrete Höhe der Strafe bei einer Verurteilung liegt im Ermessen des zuständigen Gerichts und wird von den Umständen des Einzelfalles wie zum Beispiel

  • Dauer der Verschleppung,
  • Höhe der entstandenen Schäden,
  • Vorleben des Beschuldigten,

beeinflusst. Ein erfahrener Strafverteidiger wird Ihnen dabei helfen, die Umstände bestens herauszustellen, damit eine möglichst geringe Strafe erreicht werden kann.




Anzeige wegen Insolvenzverschleppung – Tipps für Beschuldigte

10.10.2023

Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen Insolvenzverschleppung eröffnet wurde, sollten Sie besonnen handeln. Meistens erfahren Beschuldigte durch eine Vorladung bei der Polizei oder auch durch eine Durchsuchung der Geschäfts- und oder Privaträume von den Anschuldigungen. Anschließend sollten Sie folgende Punkte beachten:

  1. Aussage verweigern – keine PINs oder Passwörter herausgeben!
    Machen Sie nicht den Fehler, sich selbst verteidigen zu wollen. Sie können nicht wissen, wie viel man an belastbaren Fakten gegen Sie in der Hand hat. Daher ist jedes Wort, das Sie sagen potenzielle zusätzliche Munition für die Ermittler gegen Sie. Als Beschuldigter haben Sie ein Aussageverweigerungsrecht. Nutzen Sie dieses.

  2. Keine Zahlungen und Geschäfte tätigen!
    Damit Sie nicht später für diese haften, tätigen Sie am besten keine Zahlungen und Geschäfte mehr. Die letzten Reserven sollten Sie für Sozialversicherungsbeiträge und die Löhne der Mitarbeiter bereithalten. So vermeiden Sie weitere Strafdelikte.

  3. Mitarbeiter nach Hause schicken!
    Sie sollten sofort alle Mitarbeiter vor Ort nach Hause schicken, bevor diese befragt werden können.

  4. Sofort Anwalt einschalten!
    Wenden Sie sich umgehend an einen erfahrenen Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht, der die gegen Sie erhobenen Vorwürfe prüfen und im besten Falle eine Einstellung des Verfahrens erwirken oder aber basierend auf der Ermittlungsakte Ihre Verteidigung mit Ihnen planen kann, um für Sie einen möglichst günstigen Ausgang des Verfahrens zu bewirken.



Ihr Anwalt bei Insolvenzverschleppung – kostenlose Ersteinschätzung!

10.10.2023

Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Strafrecht, insbesondere dem Wirtschaftsstrafrecht, helfen wir Ihnen bei allen Anschuldigungen rund um eine Insolvenzverschleppung. Unsere Kanzlei verfügt über Standorte in Bonn, Frankfurt, Stuttgart, Dresden, Hamburg und Berlin und tritt deutschlandweit im Unternehmensstrafrecht auf.

Benötigen Sie einen erfahrenen Anwalt nach einem Vorwurf der Insolvenzverschleppung, dann nehmen Sie am besten sofort Kontakt zu uns auf. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung direkt vom Anwalt und nehmen uns Zeit für Sie und Ihr Problem!


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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.

Sie haben konkrete Fragen oder benötigen einen starken Rechtsbeistand: Dann nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und sprechen Sie mit einem unserer Experten.


Fachanwalt f?r Strafrecht - Dr. Matthias Brauer LL.M.



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Insolvenzverschleppung: Strafen, Folgen und Tipps für Beschuldigte Zuletzt aktualisiert: 10.10.2023 von Dr. Matthias Brauer LL.M

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