Zuletzt aktualisiert am 5. Februar 2024
Andriol und die Strafbarkeit in Deutschland – ein Überblick:
Andriol ist ein anaboles Steroid und eine der meistgenutzten Doping-Präparate im Leistungssport. Es ist auch unter den Bezeichnungen Aveed, Panteston, Androxen oder Nebido erhältlich.
Das Mittel ist verschreibungspflichtig und deshalb nicht frei verkäuflich.
Bei einer Bestellung des Dopingmittels drohen Geldstrafen und Freiheitsstrafen.
Beschuldigte sollten keine Aussage tätigen und sofort einen erfahrenen Anwalt kontaktieren.
Ihnen wird ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz oder das Anti-Doping-Gesetz vorgeworfen?
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Unsere Inhalte in der Übersicht:
- Was ist Andriol?
- Was besagt das Arzneimittelgesetz?
- Was besagt das Anti-Doping-Gesetz?
- Wann macht man sich im Umgang mit Andriol strafbar?
- Welche Strafen drohen bei Bestellung von Andriol?
- Was tun bei einer Strafanzeige?
Was ist Andriol?
Andriol (eigentlich Testosteron-Undecanoat und auch unter den Bezeichnungen Aveed, Panteston, Androxen und Nebido erhältlich) ist ein anaboles Steroid und eines der meistgenutzten Doping-Präparate im Leistungssport. Die meisten Steroidpräparate werden als Injektion verabreicht. Andriol hingegen wird über die Schleimhäute (zumeist oral) aufgenommen, wodurch es nach zwölf Stunden kaum bis gar nicht mehr nachweisbar ist.
Die Nebenwirkungen von Andriol reichen - wie bei anderen Testosteronpräparaten - von Akne und starkem Haarwachstum über erhöhten Blutdruck bis zur Veränderung von Stimme und Körperbau.
Was besagt das Arzneimittelgesetz?
Das Arzneimittelgesetz (AMG) regelt den rechtlichen Umgang mit Arzneimitteln in Deutschland. Als Arzneimittel werden Stoffe definiert, die am oder im Körper zur Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten und körperlichen Beschwerden verwendet werden.
Hierunter fallen auch Anabolika, Steroide und vergleichbare Stoffe, die wie z. B. Andriol zur Behandlung bei zu niedrigen Testosteronwerten Anwendung finden. Diese Stoffe sind jedoch nicht frei verkäuflich, auch wenn Händler ihre Legalität betonen. Solche verschreibungspflichtigen Präparate dürfen nicht von Privatpersonen erworben oder zu diesem Zweck aus dem Ausland eingeführt werden.
Was besagt das Anti-Doping-Gesetz?
Mit dem Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) ist - über das Arzneimittelgestz hinaus - ein eigenes Gesetz zur Bekämpfung des Dopings im Sport geschaffen worden, dass den Umgang mit allen möglichen leistungsverstärkenden und den Körper verändernden Substanzen gesondert regelt. Unabhängig davon, ob diese ansonsten als Arzneimittel, Betäubungsmittel oder Nahrungsergänzungsmittel gelten. Der private Umgang mit verschreibungspflichtigen Medikamenten etwa ist dadurch neben dem Arzneimittelgesetz auch durch das Anti-Doping-Gesetz mit Strafe bedroht. Ob man hauptberuflicher Leistungssportler oder nur Hobby-Bodybuilder ist, spielt dabei keine Rolle.
Auch Andriol fällt unter das Anti-Doping-Gesetz. Mehr Informationen zum Anti-Doping-Gesetz erfahren Sie hier:
Welche Strafen drohen nach dem Anti-Doping-Gesetz?
Wann macht man sich im Umgang mit Andriol strafbar?
Der Umgang mit Andriol ist doppelt strafbar. Einmal durch das AMG und zweitens durch das AntiDopG. So sind die Herstellung, der Erwerb, Verkauf, Besitz, die Abgabe oder das Inverkehrbringen sowie die Einfuhr über die Grenze von nicht geringen Mengen Andriol durch Privatpersonen unter Strafe gestellt.
Zu einer Strafanzeige kommt es in den meisten Fällen dadurch, dass eine illegale Bestellung von Andriol bei einer Zollkontrolle entdeckt wird. Handelt es sich um eine große Menge, droht dem Adressaten unter Umständen eine Hausdurchsuchung.
Welche Strafen drohen bei Bestellung von Andriol?
In erster Linie regelt das Anti-Doping-Gesetz die Strafbarkeit von Dopingmittelbestellungen. Verstöße gegen das Anti-Doping-Gesetz werden mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht. Bereits der Versuch ist strafbar. In schweren Fällen, etwa bei gewerbsmäßigem Handel mit Anabolika zu Dopingzwecken, sind Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren möglich.
Die Zuständigkeit des Arzneimittelgesetzes beschränkt sich auf die §§ 95, 96 AMG, die das gleiche Strafmaß vorsehen.
Was soll man tun, wenn man gegen das Anti-Doping-Gesetz und das Arzneimittelgesetz verstoßen hat?
Ein Verstoß gegen AMG und AntiDopG sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden.
Wir raten Beschuldigten unbedingt dazu, die folgenden beiden Regeln einzuhalten:
- Aussage verweigern
Als Beschuldiger werden Sie entweder einen Anhörungsbogen erhalten oder zu einer Anhörung vorgeladen werden. Dabei wird man Ihnen allerdings nicht sagen, welche Beweise man gegen Sie in der Hand hat. Wenn es zum Beispiel nichts weiter gibt als Ihre Adresse auf einer Dopingmittel-Lieferung, wird es gar nicht so einfach sein, Ihnen nachzuweisen, dass Sie diese Lieferung tatsächlich bestellt haben. Um sich selbst nicht versehentlich unnötig zu belasten und Ihrer Verteidigung alle Wege offen zu halten, sollten Sie kein Risiko eingehen und die Aussage verweigern. Einer Vorladung durch Zoll oder Polizei müssen Sie nicht Folge leisten. Ein Schweigen darf Ihnen niemals negativ ausgelegt werden. - Anwalt einschalten
Nehmen sie schnellstmöglich Kontakt zu einem Fachanwalt für Strafrecht auf, der sich in Arzneimittel- und Dopingdelikten auskennt. Ihr Anwalt wird für Sie die Kommunikation mit den Behörden übernehmen und durch Einsichtnahme in die Ermittlungsakten die gegen Sie vorliegenden Indizien prüfen. Im besten Fall kann er durchsetzen, dass das Verfahren eingestellt wird. Falls das nicht möglich ist, wird Ihr Anwalt auf Basis der Aktenlage gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Strategie zu Ihrer Verteidigung erarbeiten.
Unsere Kanzlei ist auf Strafrecht spezialisiert und in Doping-Prozessen erfahren. Von unseren Standorten in Bonn, Hamburg, Berlin, Dresden, Frankfurt, Stuttgart, Nürnberg und München vertreten wir Sie deutschlandweit. Nutzen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung und nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.
Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg, Stuttgart, Nürnberg, München und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.
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