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Handy beschlagnahmt: Wann erhalte ich es zurück?

Handy beschlagnahmt – was Betroffene jetzt tun sollten

Anspruch auf Rückgabe bei beschlagnahmtem Mobiltelefon

Regelmäßig beschlagnahmt die Polizei bei einer Hausdurchsuchung elektronische Geräte. Sie sollen im Strafverfahren als Beweismittel gegen den Beschuldigten dienen. Für die meisten Betroffenen sind sie ein sehr wichtiger persönlicher Gegenstand für das tägliche Leben. Zudem kann sich nicht jeder sofort eine Neuanschaffung leisten.

Deshalb fragen uns Mandanten sehr oft schon im ersten Gespräch, wann sie ihr Handy oder Laptop bzw. Computer wiederbekommen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Regeln bei einer Beschlagnahme gelten und wie Sie sich in dieser Situation am besten verhalten sollten.




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Wann darf die Polizei ein Handy beschlagnahmen?

Im Rahmen eines Strafverfahrens darf die Polizei sowohl beim Beschuldigten als auch bei möglichen Zeugen Beweismittel beschlagnahmen. Neben Unterlagen in Papierform sind das heutzutage regelmäßig auch elektronische Geräte wie ein Smartphone, das Laptop bzw. der Computer oder andere Speichermedien wie USB-Sticks, SIM-Karten usw.

Grundlegende Norm für diese Maßnahme ist § 94 der Strafprozessordnung (StPO). Man unterscheidet zwischen den Begriffen Sicherstellung und Beschlagnahme. § 94 Abs. 1 StPO lautet: „Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen.“

Absatz 2 legt fest: „Befinden sich die Gegenstände in dem Gewahrsam einer Person und werden sie nicht freiwillig herausgegeben, so bedarf es der Beschlagnahme.“

Eine Beschlagnahme darf laut § 98 StPO nur aufgrund eines richterlichen Beschlusses oder bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und die Polizei erfolgen. Letzteres muss ausdrücklich angeordnet werden.

Im Durchsuchungsbeschluss oder der Anordnung muss angegeben werden, welche Straftat vorgeworfen wird, wonach gesucht wird und wie die gesuchten Gegenstände zur Aufklärung der Tat beitragen können. Werden diese formalen Voraussetzungen nicht erfüllt, kann das im weiteren Verfahren zu einem Beweisverwertungsverbot führen.

Weitere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen und Verhaltenstipps bei einer Hausdurchsuchung finden Sie in unserem umfangreichen Ratgeber zu diesem Thema:

Ratgeber Hausdurchsuchung




Sollte man sein Handy freiwillig herausgeben?

Von einer freiwilligen Herausgabe des Handys oder anderer elektronischer Speichermedien ist aus anwaltlicher Sicht abzuraten. Alle beschlagnahmten Gegenstände werden ausgewertet. Die dadurch erhaltenen Angaben können alle als Beweismittel gegen Sie verwendet werden. Bedenken Sie, was alles auf einem Handy gespeichert ist: Kontaktdaten, Anruflisten, Facebook, WhatsApp-, Messenger- und SMS-Nachrichten.

Zu einer freiwilligen Herausgabe ist man nicht verpflichtet. Als Beschuldigter sollte man deshalb auf einer förmlichen Beschlagnahme bestehen. Diese kann man ggf. später rechtlich überprüfen lassen.

Die Polizei darf zwar Beweismittel beschlagnahmen, aber es gibt in den §§ 94 und 97 StPO eine Reihe von Beschlagnahmeverboten. Das betrifft insbesondere die Kommunikation des Beschuldigten mit Personen, die ein Zeugnisverweigerungsrecht haben, z. B. Rechtsanwälten. Ob ein Beschlagnahmeverbot vorliegt, sollte ein Anwalt prüfen, da die Vorschriften hierfür relativ kompliziert sind.




Muss man als Beschuldigter die PIN angeben?

Man sollte sowohl das Gerät selbst als auch die PIN nicht freiwillig herausgeben. Als Beschuldigter hat man ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht. Dazu gehört auch die PIN. Deren Angabe würde es den Ermittlern problemlos ermöglichen, auf das Gerät zuzugreifen. Damit könnte sich der Betroffene selbst belasten. Aber dazu ist niemand verpflichtet. Die Verweigerung darf auch nicht negativ ausgelegt werden. Die Polizei ist verpflichtet, den Beschuldigten über sein Recht zur Verweigerung der Aussage zu belehren.

In der Praxis versuchen Polizeibeamte leider öfter, Beschuldigte mit fragwürdigen Argumenten zur Herausgabe der PIN zu bewegen. Unser Rat: Lassen Sie sich davon nicht beeindrucken und bestehen Sie auf Ihr Aussageverweigerungsrecht auch in diesem Punkt.




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Wann bekommt man die beschlagnahmten Geräte wieder?

Zunächst einmal gilt: War das Gerät ein Tatwerkzeug/Tatmittel, dann wird es eingezogen und vernichtet. Kann die Staatsanwaltschaft also z. B. nachweisen, dass das Smartphone zur Bestellung von Betäubungsmitteln verwendet wurde, dann sieht man es nicht wieder. Einer freiwilligen Einziehung sollte man auf keinen Fall zustimmen.

Andernfalls muss der beschlagnahmte Gegenstand zurückgegeben werden. Leider gibt es keine allgemein gültigen Regeln für die Frist zur Rückgabe. Grundsätzlich gilt, dass beschlagnahmte Geräte dann zurückzugeben sind, wenn sie nicht mehr für das Verfahren benötigt werden. Wurde das Handy zwischenzeitlich ausgewertet und es fanden sich dort keine belastenden Indizien, dann hat die Rückgabe zu erfolgen. In der Praxis kann das bereits nach ein paar Tagen oder einigen Wochen erfolgen.

Hier besteht allerdings ein Zielkonflikt für den Beschuldigten. Kann das Handy wegen der Verweigerung der PIN nicht ausgewertet werden, ist mit einer längeren Einbehaltung zu rechnen. Es kommt deshalb zur Abwägung im Einzelfall an, die aber ein erfahrener Strafverteidiger vornehmen sollte. Keinesfalls sollte die PIN voreilig herausgegeben werden, nur um das Gerät möglichst schnell wiederzubekommen. Wichtiger sind die möglichen langfristigen Folgen einer Verurteilung.

Bei Laptops und Computer ist in der Praxis mit einer längeren Beschlagnahme zu rechnen. Eine Frist von einem halb Jahr oder länger ist nicht ungewöhnlich.

Die Rückgabe erfolgt bei der Asservatenkammer der zuständigen Staatsanwaltschaft oder Polizeidienststelle. Überprüfen Sie die Gegenstände auf Vollständigkeit und eventuell entstandene Schäden. Sofern Schäden vorliegen, sollten diese im Übergabeprotokoll vermerkt werden. Die Unterschrift sollte der Betroffene aber verweigern.

Unter engen Voraussetzungen sieht das Strafverfolgungsentschädigungsgesetz einen Anspruch auf Schadensersatz für den Nutzungsausfall vor, wenn das Verfahren eingestellt wurde oder ein Freispruch erfolgte. Die Zahlung erfolgt nur auf Antrag und muss innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung der Einstellung erfolgen. Allerdings darf während der Zeit der Beschlagnahme kein anderes Gerät zur privaten Nutzung zur Verfügung gestanden haben. Da sich viele Betroffene in der Zwischenzeit ein Ersatzgerät besorgt haben, gibt es in der Praxis selten Schadensersatz. Die Kosten für die Anschaffung eines Ersatzgerätes werden nicht von der Staatskasse übernommen.




Smartphone beschlagnahmt - so kann Ihnen ein Anwalt helfen

Als täglich und oft über viele Stunden genutztes Gerät ist das Mobiltelefon für die meisten Menschen heute unverzichtbar. Um so schmerzlicher, wenn es beschlagnahmt wurde.

Unserer Erfahrung nach erfolgt die Rückgabe beschlagnahmter Gegenstände schneller, wenn sie von einem Anwalt eingefordert wird. Aber unabhängig davon sollten Sie im Fall einer Beschlagnahme immer einen Strafverteidiger konsultieren.

Bei einer Beschlagnahme des Handys raten wir dazu, folgende drei Punkte zu beachten:

  1. Verweigerung der freiwilligen Herausgabe des Handys!
  2. Verweigerung der Herausgabe der PIN!
  3. Schnelle Kontaktaufnahme zu einem Strafverteidiger!

Wenn Ihr Handy von der Polizei beschlagnahmt wurde, dann können Sie sich gern an unsere Kanzlei wenden. Dr. Brauer Rechtsanwälte sind als Strafverteidiger bundesweit tätig. Wir haben Standorte in Bonn, Frankfurt, Stuttgart, Dresden, Hamburg und Berlin. Nehmen Sie einfach per WhatsApp, Telefon oder E-Mail Kontakt zu uns auf und schildern Sie uns Ihr Problem. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.


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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.

Sie haben konkrete Fragen oder benötigen einen starken Rechtsbeistand: Dann nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und sprechen Sie mit einem unserer Experten.


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Handy beschlagnahmt: Wann erhalte ich es zurück? Zuletzt aktualisiert: 28.03.2023 von Dr. Matthias Brauer LL.M

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