Selbstanzeige bedeutet, dass man den Behörden mitteilt, dass man selbst eine bestimmte Straftat begangen hat (oder zumindest davon ausgeht). Eine Selbstanzeige kommt für jede denkbare Tat in Betracht.
Allerdings führt eine Selbstanzeige nur selten und bei den wenigsten Delikten zur Straffreiheit. Gleichwohl gibt es Umstände, in denen eine wirksame Selbstanzeige durchaus überlegenswert sein kann – im besten Fall begleitet und beraten durch einen versierten Rechtsanwalt.
Unser Rechtstipp vom Anwalt erklärt, was es mit der Selbstanzeige auf sich hat und was für Voraussetzungen gelten.
Wann kommt eine Selbstanzeige in Frage?
Möglich ist die Selbstanzeige bei allen Delikten. Ob Mord oder Diebstahl, Steuerhinterziehung oder eine bloße Ordnungswidrigkeit. Sie können sich für jedwedes rechtswidriges Verhalten selbst den Behörden ausliefern.
Das kann viele gute Gründe haben, denn eine Selbstanzeige kann:
- In gewissen Fällen zur Straffreiheit führen, z.B. strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
- Zu Unrecht Beschuldigte entlasten oder Mittäter und Mitwisser decken
- Einen Sachverhalt aufklären, der Sie ohne Aussage deutlich schlechter dastehen ließe
- Weitere Ermittlungsmaßnahmen verhindern, etwa eine unangenehme Hausdurchsuchung
- Strafmildern wirken, denn Gerichte würdigen ernstliche Reue durchaus positiv
- Die Staatsanwaltschaft zu mehr Milde bewegen, etwa wenn der Selbstanzeiger sich als Kronzeuge oder weitere Aufklärungshilfe anbietet („Deals“)
- Das eigene Gewissen erleichtern, wenn man sich ob der begangenen Tat schlecht fühlt oder den Verfolgungsdruck nicht mehr aushält.
Sie sehen: Trotz der Risiken kann eine wirksame Selbstanzeige bei der Polizei durchaus Chancen bergen. Es kommt dabei aber immer auf das konkrete Delikt und die besonderen Umstände des Falles an.
Sollten Sie über eine Selbstanzeige nachdenken, sollten Sie im besten Fall eine professionelle Rechtsberatung aufsuchen. Dr. Brauer Rechtsanwälte helfen Ihnen, Ihren Fall individuell zu bewerten und Ihnen eine Strategie darlegen, mit der Ihre Selbstanzeige mehr Nutzen bringt als sinnlose Risiken.
Wann wirkt eine Selbstanzeige strafbefreiend?
Sollten Sie der Ansicht sein, dass eine Selbstanzeige immer vollständig strafbefreiend wirkt: vergessen Sie es!
Derartige Straffreiheit dank Selbstanzeige existieren nahezu ausschließlich im Bereich der Steuerkriminalität bzw. im Bereich der Steuerhinterziehung (vgl. §§ 370f Abgabenordnung) für Steuerpflichtige. Auch auf die Steuerart kommt es an. Bereits bei einem Steuerbetrug existiert diese Wirkung einer strafbefreienden Selbstanzeige nicht.
Und auch im Bereich der Steuerhinterziehung wirkt eine Selbstanzeige keineswegs automatisch strafbefreiend. Vielmehr gibt es dafür hohe inhaltliche und formelle Anforderungen an den Steuerpflichtigen sowie Ausschlussgründe, die für Laien kaum nachvollziehbar sind.
Alles zum Thema Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung können Sie in unserem speziellen Rechtstipp lesen. Wir empfehlen Ihnen bei der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung in jedem Fall eine professionelle Beratung aufzusuchen damit geprüft werden kann, ob Sie wirklich straffrei bleiben können. Kommen Sie gerne auf Dr. Brauer Rechtsanwälte zu für eine kostenlose Ersteinschätzung.
Wann wirkt Aufklärungshilfe strafmildernd?
Wie ausgeführt, kann eine Selbstanzeige dennoch strafmildernd wirken. Denn Ermittlungsbehörden und Gerichte wissen es bei der Strafverfolgung zu würdigen, wenn Straftäter von Ihren Taten ernsthaft Abstand nehmen und helfen, diese aufzuklären.
Es gibt zudem Fälle, in denen ist die Möglichkeit der Strafmilderung sogar gesetzlich angeordnet.
46b StGB: Strafmilderung bei der Verhinderung schwerer Straftaten
Zum einen sieht das Gesetz eine solche Möglichkeit bei besonders schweren Straftaten vor. Voraussetzung ist, wenn ein Täter durch eine Strafanzeige gegen sich selbst hilft, die Tat noch zu verhindern (§ 46b Strafgesetzbuch). Hierdurch soll Tätern grundsätzlich eine Brücke gebaut werden, um erhebliche Straftaten womöglich noch zu verhindern, bevor schwere Schäden entstehen. Was eine solche schwere Straftat ist, das kann § 100a Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) entnommen werden. Die Liste ist jedenfalls lang und deckt zahlreiche Deliktarten ab.
Sollten Sie jedenfalls eine Straftat planen oder an einer Planung beteiligt sein und sich mit dem Gedanken plagen, hiervon Abstand zu nehmen, dann kontaktieren Sie zuvor am besten einen im Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
31 BtMG: Strafmilderung im Bereich der Drogenkriminalität
Staat und Behörden sind sehr daran interessiert, den illegalen Drogenmarkt auszutrocknen. Insofern eröffnet der Gesetzgeber über den § 31 des Betäubungsmittelgesetzes den Weg in die Strafmilderung bei Selbstanzeigen im Bereich der Drogenkriminalität.
Und auch das kann sich lohnen. Denn für Straftaten nach BtMG drohen erhebliche Konsequenzen wie harte Freiheitsstrafen bis hin zu lebenslänglicher Haft! Die Möglichkeiten der Milderung sind in § 49 StGB geregelt. Je nach Umfang der Aufklärungshilfe bei den Ermittlungen durch eine Selbstanzeige können langjährige Haftstrafen um ein Vielfaches verkürzt werden.
Auch hier gilt: Eine versierte rechtliche Beratung durch Dr. Brauer Rechtsanwälte analysiert Ihren Fall und wägt Chancen und Risiken professionell ab. Kommen Sie gerne auf uns zu. Denn es ist Ihre Freiheit, die hier auf dem Spiel stehen kann.
Weitere Milderung durch Selbstanzeige
Das deutsche Strafrecht verfolgt unter anderem das Ziel, Straftäter wieder auf den „rechten Weg“ zu bringen. Bedeutet: Wer sich reuig zeigt und sein Handeln aufarbeitet, der kann allgemein durchaus auf das Wohlwollen von Ankläger und Gericht bei der Strafe hoffen.
Besonders bei eher weniger erheblichen Straftaten und Ersttätern zahlt sich eine Selbstanzeige oder die Kooperation mit den Behörden oft aus. Ziel einer einsichtigen und defensiven Strategie kann also sein, ein Strafverfahren zur Einstellung zu bringen oder zumindest eine Einstellung mit Auflagen zu erwirken (z.B. geringe Geldzahlung, Täter-Opfer-Ausgleich usw.).
Mangels eines gesetzlichen Anspruchs kommt es hier aber auf Fingerspitzengefühl an. Erfahrene Strafrechtanwälte haben mit diesen Fällen jedoch täglich zu tun, kennen die Details und nicht selten sogar die Staatsanwälte und Richter aus langjähriger Erfahrung. Bei Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes profitieren also auch Sie von dieser Erfahrung und entgehen womöglich einer empfindlicheren Strafe oder gar einer unangenehmen öffentlichen Gerichtsverhandlung.
Wann ist eine Selbstanzeige sinnvoll?
Die möglichen Vorteile einer Selbstanzeige haben wir bereits oben ausgeführt. Und nicht alle davon sind rein „juristischer“ Natur.
Die Erstattung einer Selbstanzeige sollte gut abgewogen werden. Durchaus kann viel gewonnen werden. Aber sie bringt die Ermittlungsbehörden in jedem Fall auf eine Spur oder direkt zur Lösung einer Tat, die womöglich (schon mangels Opfer) nie entdeckt worden wäre.
Diese Abwägung von Chancen und Risiken vorzunehmen ist für Laien oft unmöglich. Denn sie kennen weder die Fragen nach der Strafbarkeit noch die Abläufe von Ermittlungsverfahren oder Strafprozessen. Hier kann jedes Wort zu viel sein, an anderer Stelle wäre es besser gewesen, zu kooperieren.
Nicht selten geht es bei diesen Fragen um die eigene Freiheit oder anderweitige erhebliche Konsequenzen für das eigene Leben. Insofern empfehlen wir, eine derart weitreichende Entscheidung nicht ohne professionelle Beratung durch einen im Strafrecht versierten Anwalt zu treffen.
Wie kann mir ein Anwalt bei einer Selbstanzeige helfen?
Fachanwälte für Strafrecht haben in der Regel mehr als hunderte Verfahren verschiedener Mandanten bearbeitet und sind absolute Experten für diese Materie.
Insofern profitieren Sie von dieser Erfahrung und dem fundierten Fachwissen. Denn all das fließt ein in die Beratung, ob eine Selbstanzeige Ihnen mehr nutzt als sie Ihnen schadet. Zudem profitieren Sie von der Pflicht zur Verschwiegenheit. Auch wenn das Ergebnis der Beratung ist, dass Sie sich besser nicht selbst anzeigen, so dringt nichts von alledem nach außen. Ihrem Rechtsbeistand können Sie alles anvertrauen und sich öffnen. Das befreit emotional und gibt Ihnen ein realistisches Bild über Ihre Lage.
Kommt eine Selbstanzeige in Betracht, dann übernimmt Ihr Rechtsanwalt alles, was nötig ist. Kontakt zur zuständigen Behörde, Formalitäten, Bürokratie und – wichtig – die komplette strafrechtliche Begleitung erfolgt durch einen absoluten Profi. Und nur so werden ihre Chancen gesteigert, die Angelegenheit mit dem möglichst positiven Ergebnis abschließen zu können.
Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf das Strafrecht spezialisiert und vertreten Sie bundesweit. Wenn Sie eine Selbstanzeige in Erwägung ziehen, kontaktieren Sie uns einfach per Telefon, WhatsApp oder E-Mail für eine kostenlose Erstberatung!
Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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