Im Internet kann man bekanntlich alle möglichen Waren kaufen, legale wie illegale. Leider enden solche Bestellungen nicht immer zur Zufriedenheit des Kunden, so z. B. wenn es Ärger mit dem Zoll und der Polizei gibt, weil eine Internetbestellung illegal war und von den Behörden abgefangen wurde.
Anders als bei Bestellungen im Darknet ist Kunden im allgemein zugänglichen Internet oft gar nicht bewusst, dass die bestellte Ware illegal ist. Es gibt immer wieder Fälle, in denen die ausländischen Anbieter sogar ausdrücklich behaupten, der Erwerb und Besitz sei auch in Deutschland erlaubt. Auch inländische Informationsangebote neigen manchmal dazu, die Rechtslage – aus welchen Gründen auch immer – zu positiv darzustellen.
In diesem Artikel werden verschiedene Waren vorgestellt, deren Bestellung (Einfuhr) nach Deutschland verboten ist. Es handelt sich um eine Auswahl, die wir aufgrund unserer Erfahrungen aus der anwaltlichen Praxis zusammengestellt haben. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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- Welche Waren darf man nicht nach Deutschland einführen?
- Folgen bei Bestellung illegaler Waren
- Verhalten bei Überprüfung durch den Zoll
- Strafen bei Bestellung illegaler BtM
- Strafen bei Bestellung illegaler Waffen
- Was sollte ich künftig bei Internetbestellungen beachten?
- Wann einen Fachanwalt einschalten?
Welche Waren darf man nicht nach Deutschland einführen?
Illegale Einfuhr – welche Waren darunter fallen:
Ein paar Beispiele:
Neue psychoaktive Substanzen (NPS)
Auch „Legal Highs“, die als „Kräutermischungen“, „Lufterfrischer“, „Reinigungsmittel“ oder „Badesalze“ verkauft werden.
Die neuen psychoaktiven Substanzen fallen zwar nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), sind aber aufgrund eines extra für sie 2016 geschaffenen Gesetzes, dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG), illegal.
Bereits die Bezeichnung „Legal Highs“ ist irreführend und stammt aus der Zeit vor dem NpSG, in der es tatsächlich eine gewisse rechtliche Grauzone gab. Hinzu kommen alternative Bezeichnungen wie „Kräutermischung“, „Lufterfrischer“ oder „Badesalze“, die eine Legalität dieser Produkte suggerieren, die es in der strafrechtlichen Realität nicht gibt.
Das NpSG umfasst folgende Stoffe:
- Ableitungen von 2-Phentylamin – ähnlich Maskalin-
- Cannabinmimetika/synthetische Cannabinoide – ähnlich Cannabis
- Benzodiazepine – ähnlich Schlaf- und Beruhigungsmitteln
- Ableitungen von N-2-Aminocyclohexyl – ähnlich MDMA
- Ableitungen von Tryptamin – ähnlich DMT
Psylocibin-Pilze
Auch („Magic Mushrooms“, „Zauberpilze“ oder „Psilos“)
Diese Pilze sind sogenannte Naturdrogen, die halluzinogene Wirkstoffe (in diesem Fall Psilocybin und Psilocin) enthalten. Sie fallen unter das Betäubungsmittelgesetz und sind damit illegal, auch wenn sie nicht einzeln im BtMG erwähnt werden, sondern nur die beiden Wirkstoffe.
Cannabis-Produkte wie Hanfsamen, CBD-Blüten und andere CBD-Produkte
Hanfsamen ist in Deutschland illegal, auch wenn er kein THC enthält. Er fällt mit unter das generelle Cannabis-Verbot. Leider wird das auf verschiedenen Seiten im Internet immer wieder falsch dargestellt. Doch die Praxis der Strafverfolgungsbehörden sagt etwas anderes: Allein der Kölner Zoll hat bis Ende Februar 2021 ca. 5800 Briefe aus den Niederlanden mit Cannabis-Samen beschlagnahmt. Die Strafverfahren dazu steigen seitdem stark an.
Cannabidiol (CBD) ist ein Bestandteil der Cannabispflanze. Cannabis fällt unter das Betäubungsmittelgesetz. Damit sind CBD-Produkte grundsätzlich illegal, auch wenn CBD selbst im Gegensatz zu Cannabis kein THC enthält und damit nicht psychoaktiv (bewusstseinsverändernd) ist.
Zu medizinischen Zwecken ist CBD in Deutschland erlaubt. Auch der Einsatz in anderen Produkten ist erlaubt, z. B. in Kosmetika, weil hier keine Einnahme durch den Endverbraucher erfolgt. CBD-Blüten sind für Privatleute verboten, sie dürfen nur für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden, darunter fallen keine vermeintlichen privaten Forschungsinteressen.
Springmesser, Schlagringe, Präzisionsschleudern und andere Waffen
Zahlreiche Gegenstände, die im Internet scheinbar legal erworben werden können, gelten in Deutschland als Waffen im Sinne des Waffengesetzes und sind verboten. So kann die schnelle Bestellung über Shopping-Apps wie „Wish“ schnell zu ernsten strafrechtlichen Problemen führen.
Illegale Waffen werden meistens vom Zoll gefunden, der Sendungen aus China und anderen asiatischen Ländern besonders genau unter die Lupe nimmt, vor allem aus steuerrechtlichen Gründen.
Verboten sind hierbei unter anderem Schlagringe, bestimmte Einhandmesser, Springmesser, Butterflymesser, Wurfsterne und Elektroschocker ohne PTB-Siegel.
Womit muss ich nach einer Bestellung von illegalen Waren im Internet rechnen?
Wenn Ihre Bestellung am Zoll abgefangen wurde, ergeht eine Strafanzeige gegen Sie und Sie erhalten eine Vorladung von der Polizei oder einen Anhörungsbogen.
Im schlechtesten Falle, etwa beim Kauf größerer Mengen, wird man Sie auch des Handels verdächtigen, was zu einer Hausdurchsuchung führen kann.
Eine Hausdurchsuchung ist aber bei einfachen Bestellungen nicht zwingend die Folge. Gerade bei Massenverfahren, wie z. B. nach der Beschlagnahme zahlreicher Briefsendungen mit Hanfsamen, wird die Polizei eher darauf verzichten, weil ihre Kapazitäten begrenzt sind.
In der Praxis ist die Beweislage oft sehr schwach, weil z. B. nicht nachgewiesen werden kann, dass Sie die Ware auch tatsächlich bestellt haben. Hier muss die Polizei weitere Indizien vorlegen, um ein Gericht vom Vorliegen einer Straftat zu überzeugen. Das können z. B. Kontoauszüge sein, die Zahlungen an den Händler belegen.
Wie verhalte ich mich, wenn ich die Befürchtung habe, dass der Zoll meine Bestellung abgefangen hat?
Bleiben Sie vor allem ruhig und unternehmen Sie keine voreiligen Schritte. Bevor Sie eine Vorladung und einen Anhörungsbogen von der Polizei erhalten haben oder im schlimmsten Fall eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat, ist noch gar nicht sicher, ob Sie tatsächlich ins Visier der Behörden geraten sind.
Selbst wenn das mit hoher Wahrscheinlichkeit der Fall sein sollte – z. B. weil die bestellte Ware von einem Händler ausbleibt, bei dem Sie bereits mehrfach zu Ihrer Zufriedenheit bestellt haben – ist noch nichts verloren.
In dem Moment, in dem Sie Nachricht von der Polizei erhalten, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, der sich mit Strafverfahren im Betäubungsmittelrecht auskennt. Er kann dann Akteneinsicht beantragen und dadurch prüfen, was die Ermittlungsbehörden tatsächlich wissen. Sie selbst machen bitte von Ihrem Schweigerecht als Beschuldigter Gebrauch. Die Kommunikation mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft sollte nur Ihr Strafverteidiger führen.
Wie hoch kann die Strafe nach der Bestellung von illegalen Betäubungsmitteln und ähnlichen Stoffen im Internet ausfallen?
Grundsätzlich gilt das in § 29 Abs.1 BtMG genannte Strafmaß für Einfuhr oder Besitz der in Anlage 1 des BtMG erfassten Stoffe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Das Strafmaß kann sich bis auf 15 Jahre erhöhen, wenn ein schwerer Fall vorliegt, etwa wenn mit einer nicht geringen Menge Handel getrieben wurde.
Im Einzelfall kommt es aber auf viele Details an, die hier nicht im Einzelnen dargestellt werden können. Lesen Sie dazu auch den Artikel „Welche Strafe droht bei Verstoß gegen § 29 BtMG?“
Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz sieht u. a. für Einfuhr und Besitz eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.
Mit welcher Strafe muss ich nach der Bestellung von illegalen Waffen rechnen?
Grundsätzlich sieht § 51 Abs.1 WaffG für den Besitz von verbotenen Waffen eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro vor, und für den Erwerb eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen ist eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren möglich. Das Strafmaß ist aber sehr stark von den Umständen des Einzelfalls abhängig und kann von einem erfahrenen Strafverteidiger wesentlich beeinflusst werden. Es ist also in den meisten – einfachen – Fällen nicht gleich mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen.
Jagdscheininhaber und Besitzer von legalen Waffen (Inhaber eines kleinen Waffenscheins oder Sportschützen mit Waffenbesitzkarte) müssen damit rechnen, dass ihre Zuverlässigkeit überprüft und ihre Erlaubnis unter Umständen widerrufen wird.
Was sollte ich künftig bei Internetbestellungen beachten?
Erkundigen Sie sich vor einer Bestellung im Ausland unbedingt, ob das Produkt auch in Deutschland legal ist. Verlassen Sie sich dabei bitte nicht allein auf Aussagen des Händlers, sondern nutzen Sie mehrere Informationsquellen. Bedenken Sie: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Wie kann mir ein Fachanwalt für Strafrecht nach der Bestellung einer illegalen Ware im Internet helfen?
Gerade bei Internetbestellungen ist das Wissen um den Kenntnisstand der Ermittlungsbehörden von enormer Bedeutung. Nur ein Rechtsanwalt erhält Einsicht in die Ermittlungsakte. Sie selbst haben diese Möglichkeit nicht. Erst nach der Akteneinsicht kann eine sinnvolle Verteidigungsstrategie entwickelt werden.
Als Fachanwalt für Strafrecht habe ich schon viele Fälle von Mandanten betreut, die Ärger mit dem Zoll und der Polizei wegen der Bestellung von illegalen Waren im Internet hatten. Das Ziel ist dabei zunächst, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen, wenn das die mangelhafte Beweislage ermöglicht. In den anderen Fällen gelingt oft ein milderes Urteil als von der Staatsanwaltschaft beantragt wurde.
Sollten Sie illegale Waren im Internet bestellt und deshalb Ärger mit der Polizei haben, dann nehmen Sie einfach Kontakt mit mir auf, entweder über das Kontaktformular oder die angegebene Telefonnummer oder einfach über WhatsApp. Ich bin bundesweit als Strafverteidiger tätig.
Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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