CBD-Produkte sind zunehmend gefragt, obwohl wissenschaftliche Belege für ihre gesundheitliche Wirkung noch fehlen, werden dem Wirkstoff CBD zahlreiche gesundheitlich positive Wirkungen nachgesagt.
Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) hat viele Unsicherheiten beseitigt, dennoch gibt es weiterhin Risiken bei Einfuhr und Handel. Für die Legalität müssen CBD-Produkte unter 0,3 % THC enthalten und aus zugelassenem EU-Nutzhanf stammen.
Auch nach der Gesetzesreform können nach der Rechtslage falsch deklarierte oder hoch dosierte CBD-Produkte rechtliche Probleme verursachen und sogar Strafverfahren nach sich ziehen.
Werden Sie einer Straftat im Zusammenhang mit CBD beschuldigt, sollten Sie keine Aussage tätigen und einen erfahrenen Anwalt kontaktieren. Ein Strafverteidiger kann häufig die Einstellung des Verfahrens erwirken.
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Weitere Kontaktmöglichkeiten:
- Was ist Cannabidiol (CBD)?
- Ist CBD in Deutschland legal oder verboten?
- Weiterhin Ermittlungsverfahren wegen Cannabidiol?
- Bundesgerichtshof-Urteil zu CBD-Blüten
- Rechtliche Einordnung von CBD-Produkten
- Darf man CBD im Ausland bestellen oder über die Grenze einführen?
- Ist der Anbau von CBD-Blüten erlaubt?
- Verstöße im Zusammenhang mit CBD – Welche Strafe droht?
- Strafverfahren wegen Cannabidiol: Wie verhalte ich mich richtig?
Was ist Cannabidiol (CBD)?
CBD steht für Cannabidiol – ein natürlicher Wirkstoff, der aus der Hanfpflanze (Cannabis) gewonnen wird. Im Gegensatz zu dem bekannteren Wirkstoff THC (Tetrahydrocannabinol), der für die berauschende Wirkung von Cannabis verantwortlich ist und anderen Cannabinoide, wirkt CBD nicht psychoaktiv. Das bedeutet: CBD macht nicht „high“ und verändert auch nicht das Bewusstsein. Stattdessen wird CBD in der Öffentlichkeit häufig mit einer beruhigenden, entkrampfenden oder entzündungshemmenden Wirkung in Verbindung gebracht – auch wenn viele dieser Wirkungen wissenschaftlich noch nicht eindeutig belegt sind.
CBD wird mittlerweile in vielen Formen angeboten – z. B. als CBD Öl, Kapsel, Creme, CBD-haltige Kosmetik oder Blüten – und von Konsumenten zur Entspannung, gegen Schlafprobleme oder zur Unterstützung des allgemeinen Wohlbefindens genutzt. Es ist aber kein anerkanntes medizinisches Arzneimittel – es sei denn, es handelt sich um spezielle, zugelassene Medikamente, wie etwa in der Epilepsie-Therapie.
Die Nutzer von Produkten wie CBD-Öl versprechen sich entspannende Effekte ohne Nebenwirkungen. Manche Nutzer berichten auch von einer Wirkung gegen Schmerzen nach dem Konsum.
Ist CBD in Deutschland legal oder verboten?
CBD ist nicht psychoaktiv und unterliegt seit 2024 nicht mehr dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Es wird seit dem 1. April 2024 im Konsumcannabisgesetz (KCanG) rechtlich eingeordnet und klar von THC-haltigem Cannabis abgegrenzt. In § 1 Nr. 3 KCanG wird Cannabidiol als natürliche Wirkstoffgruppe beschrieben, § 1 Nr. 8 KCanG stellt klar, dass CBD nicht unter die Regelungen für berauschendes Cannabis fällt.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte bereits 2020 entschieden, dass CBD mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % kein Betäubungsmittel im Sinne des BtMG ist. Diese Linie wurde nun auch in nationales Recht übernommen.
Früher war lediglich CBD aus Nutzhanf erlaubt, wenn es aus zugelassenem EU-Saatgut stammte und der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen war. Diese sogenannte "Missbrauchsklausel" sorgte für Unsicherheit, wurde aber mit dem KCanG faktisch abgeschafft.
Heute gilt: Solange der THC-Grenzwert von 0,3 % eingehalten wird und aus zugelassenem EU-Nutzhanf stammt, ist der Besitz, Erwerb und Handel mit CBD-Produkten in Deutschland grundsätzlich legal.
Weiterhin Ermittlungsverfahren wegen Cannabidiol?
Tatsächlich kommt es in Einzelfällen auch nach Inkrafttreten des KCanG noch zu Ermittlungsverfahren, z. B. wenn Produkte ohne klare Deklaration vertrieben werden oder der THC-Gehalt nicht eindeutig bei 0,2 % oder niedriger liegt. Vor allem bei CBD-Blüten ist eine Kontrolle durch die Polizei möglich, da diese äußerlich nicht von berauschenden Hanfblüten zu unterscheiden sind. In solchen Fällen wird häufig eine Laboranalyse veranlasst.
Ein weiteres Risiko besteht bei Produkten aus dem Ausland, wenn diese nicht den deutschen Anforderungen entsprechen. In über 50 % der untersuchten Produkte wurde in der Vergangenheit ein zu hoher THC-Wert festgestellt. Allerdings hat sich die rechtliche Praxis mit dem KCanG deutlich entspannt. Die Wahrscheinlichkeit einer Hausdurchsuchung ist heute nur noch bei erheblichen Verdachtsmomenten gegeben.
Bundesgerichtshof-Urteil zu CBD-Blüten
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte 2022 entschieden, dass der Handel mit CBD-Blüten illegal sein kann, wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken nicht ausgeschlossen werden kann (BGH, Beschl. v. 23.06.2022, 5 StR 490/21). Diese Rechtsauffassung basierte noch auf der damals geltenden Missbrauchsklausel des BtMG. Mit der Reform durch das KCanG wurde diese Grundlage jedoch beseitigt. Heute ist der Handel mit CBD-Blüten unter 0,3 % THC in Deutschland grundsätzlich legal, sofern die Produkte ordnungsgemäß gekennzeichnet und nicht als Rauschmittel beworben werden.
Rechtliche Einordnung von CBD-Produkten
CBD-Produkte können unter das Arzneimittelgesetz (AMG), das Lebensmittelrecht oder die EU-Kosmetikverordnung fallen:
- Lebensmittel (z. B. CBD Öl zur Einnahme):
Diese gelten als sogenannte "neuartige Lebensmittel" (Novel Food) und benötigen eine Zulassung durch die EU. Derzeit gibt es keine zugelassenen Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland. Produkte ohne diese Zulassung dürfen nicht als Lebensmittel verkauft werden, was aber keine Strafbarkeit für Verbraucher nach sich zieht. Hanf in Lebensmitteln ist in der Regel ohne Wirkstoffe.
- Kosmetika (z. B. CBD-Creme):
Diese dürfen verkauft werden, sofern sie den Vorschriften der europäischen Kosmetikverordnung entsprechen.
- Arzneimittel:
Werden CBD-Produkte mit medizinischen Heilversprechen beworben, können sie als Arzneimittel eingestuft werden und unterliegen dann dem AMG. Ohne Zulassung sind sie nicht verkehrsfähig.
Darf man CBD im Ausland bestellen oder über die Grenze einführen?
Grundsätzlich ist die Bestellung von CBD-Produkten aus dem Ausland oder die Einführung über die Grenze möglich, sofern diese die deutschen Vorgaben erfüllen: Max. 0,3 % THC, keine unzulässigen Gesundheitsversprechen, keine Einordnung als Arzneimittel oder Novel Food. Produkte aus der EU dürfen eingeführt werden, sofern sie entsprechend des Gesetzes korrekt deklariert sind.
Kommt es jedoch zu einer Zollkontrolle und besteht Unsicherheit über den THC-Gehalt oder die Einordnung des Produkts, kann es zu einer Beschlagnahmung und im Einzelfall auch zu einem Ermittlungsverfahren kommen. Vor allem bei größeren Mengen könnte die Behörde ein Handeltreiben unterstellen. Deshalb ist es ratsam, nur ausländische Anbieter mit Analysezertifikaten und rechtskonformer Kennzeichnung zu nutzen. Gerade wegen Blüten von CBD Hanf gibt es immer wieder Probleme mit den Behörden.
Ist der Anbau von CBD-Blüten erlaubt?
Seit dem KCanG ist der Anbau von Nutzhanf mit einem THC-Gehalt von bis zu 0,3 % unter bestimmten Bedingungen erlaubt:
- Für Unternehmen gelten Anzeigepflichten gemäß § 32 KCanG gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
- Für Privatpersonen ist der Anbau von Nutzhanf gemäß des Gesetzes weiterhin nicht vorgesehen. Der Anbau von Genusscannabis (mit THC > 0,3 %) ist dagegen unter Auflagen für Erwachsene im privaten Rahmen erlaubt.
Es gibt verschiedene neuartige Sorten von Hanfpflanzen, die angeblich keine psychoaktiven Cannabinoide wie THC enthalten.
Verstöße im Zusammenhang mit CBD – Welche Strafe droht?
Ein Verstoß gegen die Regeln des KCanG oder gegen lebensmittel- bzw. arzneimittelrechtliche Vorschriften kann als Ordnungswidrigkeit oder in schweren Fällen auch als Straftat verfolgt werden. Dies betrifft vor allem Hersteller und Händler, z. B. bei Inverkehrbringen nicht zugelassener Produkte.
Verbraucher müssen in der Regel keine Strafe befürchten, wenn sie Produkte wie CBD-Öl mit max. 0,3 % THC für den Eigengebrauch besitzen. Eine Strafbarkeit kommt nur in Betracht, wenn die Produkte einen zu hohen THC-Gehalt aufweisen oder als nicht zugelassene Arzneimittel eingestuft werden.
Die konkrete Strafe richtet sich also nach dem tatsächlichen Straftatbestand und nach dem Einzelfall.
Strafverfahren wegen Cannabidiol: Wie verhalte ich mich richtig?
Als Beschuldigter sollten Sie unbedingt von Ihrem umfassenden Schweigerecht (Aussageverweigerungsrecht) Gebrauch machen. Einer Vorladung durch die Polizei müssen Sie nicht Folge leisten.
Im nächsten Schritt sollten Sie zu einem Fachanwalt für Strafrecht Kontakt aufnehmen. Er kann Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und Ihre Situation realistisch einschätzen. Gerade angesichts der komplexen Materie und teils uneinheitlichen Praxis bei Zoll und Polizei ist eine Verteidigung durch einen erfahrenen Anwalt empfehlenswert. Die Chancen für eine Einstellung des Verfahrens sind zumindest bei Konsumenten in der Regel sehr gut.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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