HHC und THCP sind künstlich erzeugte Cannabinoide und somit Rauschmittel.
Aktuell sind HHC und THCP weder im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) noch im Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) namentlich aufgeführt.
Wer dennoch Probleme mit der Justiz aufgrund der Rauschmittel bekommt, sollte das nicht auf die leichte Schulter nehmen und einen Anwalt kontaktieren.
Gegen Sie läuft ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das BtMG?
Keine Zeit verlieren
Jetzt Kontakt aufnehmen!
Erfahrene Anwälte für BtM - Drogenstrafrecht
Schnelle Hilfe - deutschlandweit
Kostenlose Ersteinschätzung
Im Bereich der künstlich erzeugten Rauschmittel liefern sich Staat und Hersteller regelmäßig ein Katz- und Mausspiel. Während Hersteller ständig neue Verbindungen entwickeln, mahlen die Mühlen des Staates oft langsam. Die Folge: Die Rechtslage ist unklar oder die beliebten Substanzen sind vorerst legal, selbst der Handel also straflos.
Die Situation bei HHC
So ist es etwa bei der halbsynthetischen Verbindung HHC. Das Cannabinoid kommt auch im üblichen Gras (Cannabis) vor und ist aufgrund seiner berauschenden Wirkung beliebt – wenngleich diese nach Konsumentenberichten sanfter ist als beim illegalen „großen Bruder“. Nun könnte aber politische Bewegung in die Sache kommen. Wir klären auf, wie es um HHC rechtlich steht.
Noch ist in Sachen HHC nichts beschlossen. Dennoch könnte sich das bald ändern. Denn der entsprechende Sachverständigen-Ausschuss des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat eine Ergänzung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) vorgeschlagen. Und darin ist eine Aufnahme von Hexahydrocannabinol (HHC) vorgesehen.
Jedoch kann dieser Ausschuss keine Gesetze ändern. Das können nur die zuständigen Parlamente. Im Bereich von Betäubungsmitteln und neuen psychoaktiven Stoffen ist das der Bundesgesetzgeber. Doch weder im Bundesrat noch im Bundestag steht eine solche Erweiterung des NpSG derzeit auf der Tagesordnung. Das heißt: Ein Verbot und die Strafbarkeit von HHC sind wahrscheinlicher geworden, ein genauer Stichtag kann jedoch noch nicht prognostiziert werden.
Die Situation bei THCP
Gleiches gilt dementsprechend für Tetrahydrocannabiphorol (THCP). Auch hier hinkt die Gesetzgebung hinter der synthetischen Entwicklung zurück. Zwar ist bisweilen umstritten, ob THCP unter die Gruppe des im BtMG bereits verbotenen Cannabis zu fassen ist. Explizit gesetzlich erwähnt ist THCP jedoch nicht, so dass hier derzeit eine Grauzone existiert. Zwar ist aufgrund der Herstellungsverfahren und der durchaus beachtlichen Rauschwirkung ein Verbot auch von THCP erwartbar, konkrete gesetzgeberische Initiativen sind derzeit jedoch noch (!) nicht zu vernehmen.
Was wird verboten, wenn die Stoffe im Gesetz aufgenommen werden?
Was genau verboten wird und welche Strafen drohen, das liegt daran, in welches Gesetz die Stoffe aufgenommen werden. Bei HHC etwa steht wohl eine Aufnahme in das NpSG bevor. Das NpSG sieht zwar weniger strafbare Handlungen vor als etwa das Betäubungsmittelgesetz. Nicht unerhebliche Strafen drohen aber auch hier.
So sind zwar Besitz und Erwerb von neuen psychoaktiven Stoffen verboten. Unter Strafe stehen sie jedoch nicht. Strafbar ist allerdings, mit den Stoffen zu handeln, sie in Verkehr zu bringen oder anderen zu verabreichen. Ebenso wären dann die Herstellung und die Einfuhr nach Deutschland verboten und mit Strafe bedroht.
Welche Strafen drohen, wenn das Gesetz sich ändert?
Grundsätzlich besteht für die gemäß NpSG strafbaren Handlungen keine Mindeststrafe. Allerdings kann für bereits einfache Übertretungen eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden – oder eine saftige Geldstrafe. Auch der Versuch ist bereits strafbar!
Anders sieht es aber dann aus, wenn die strafbare Handlung gewerbsmäßig oder als Teil einer Bande erfolgt. Auch wenn neue psychoaktive Stoffe an Minderjährige abgegeben werden, drohen wesentlich härtere Strafen. In diesen Fällen beträgt bereits die Mindeststrafe ein Jahr Haft und es droht gar eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren.
Wie eine Tat genau bestraft wird, hängt aber immer vom Einzelfall ab und kann nicht pauschal gesagt werden. Hier spielen neben den Umständen der Tat auch persönliche Aspekte des jeweiligen Beschuldigten eine Rolle.
So drohen einem Ersttäter mit geringer Schuld und erkennbarer Reue wesentlich geringere Strafen, als einem einschlägig vorbestraften Täter, der völlig uneinsichtig ist und von dem auszugehen ist, dass er auch zukünftig Straftaten im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln und ähnlichen Substanzen begehen wird.
Strafverfolgung wegen HHC und THCP – was tun?
Wenn aufgrund der oben genannten Substanzen ein Ermittlungsverfahren aufgenommen wird, sollten Sie unter keinen Umständen eine Aussage machen. Nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht und kontaktieren Sie unsere Kanzlei. In einer kostenlosen Ersteinschätzung erfahren Sie, wie Sie am besten vorgehen sollten.
Wenn Sie uns mit Ihrer Verteidigung beauftragen, werden wir sofort Akteneinsicht beantragen. Anschließend drängen wir auf eine Einstellung des Strafverfahrens.
Als Anwälte für Strafrecht mit besonderer Expertise im BtMG-Strafrecht stehen wir unseren Mandanten bundesweit zur Verfügung. Standorte unserer Kanzlei befinden sich in Bonn, Hamburg, Berlin, Dresden, Frankfurt, Stuttgart, Nürnberg und München. Nutzen Sie unsere unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung direkt vom Anwalt und nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
Sie benötigen Hilfe von einem Anwalt für Strafrecht? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Wichtiger Hinweis: Sämtliche Informationen auf unserer Website und in unserem Rechtsblog dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen. Bei jeglichen rechtlichen Angelegenheiten müssen immer die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden. Auch wenn wir unsere Inhalte stets aktualisieren, kann sich die Rechtslage durch neue Urteile oder Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Wenn Sie eine rechtssichere Auskunft zu Ihrem speziellen Problem benötigen, kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.