HHC und THCP sind künstlich erzeugte Cannabinoide mit berauschender Wirkung. Konsumenten suchen trotz der Legalisierung von Cannabis immer wieder nach legalen Alternative zu THC. Das liegt vor allem an der einfachen Verfügbarkeit von legalen Cannabinoiden.
Im Gegensatz zu CBD entfalten diese teilweise synthetischen Cannabinoiden ähnliche Effekte wue das Original. Die Nebenwirkungen und Auswirkungen auf Körper und Psyche sind teilweise unberechenbarer weil diese Alternativen weniger erforscht sind. Anders als Cannabis sind Hexahydrocannabinol (HHC) und Tetrahydrocannabiphorol (THCP) in Deutschland seit 2024 verboten.
Herstellung, Verkauf und Import sind strafbar – es drohen Geld- oder Freiheitsstrafen.
Besitz und Konsum sind nicht erlaubt, werden aber in der Regel nicht strafrechtlich verfolgt.
Bei einem Ermittlungsverfahren wegen dieser teils synthetischen Cannabinoide sollten Sie keine Aussage machen und sofort einen Anwalt kontaktieren.
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Was ist HHC?
HHC (Hexahydrocannabinol) ist ein halbsynthetisches Cannabinoid, das chemisch dem THC ähnelt. Es wird meist aus CBD hergestellt und kommt in der Cannabispflanze nur in sehr geringen Mengen natürlich vor. HHC wirkt ähnlich wie THC, jedoch meist etwas schwächer mit leicht veränderter Wirkung – von Konsumenten oft als „klarer“ oder „sanfter“ beschrieben.
Ableitungen (Derivate) von HHC sind THCP, Delta-8-THC, Delta-10-TCH, THC-O und THCV.
Was ist THCP?
THCP (Tetrahydrocannabiphorol) ist ein Cannabinoid, das 2019 entdeckt wurde und eng mit THC verwandt ist. Es wirkt deutlich stärker als THC, da es sich besser an die Cannabinoid-Rezeptoren im Körper bindet. Schon kleinste Mengen können eine intensive psychoaktive Wirkung auslösen. THCP kommt nur in sehr geringen Mengen natürlich in Cannabis vor und wird meist synthetisch hergestellt. Es wird häufig in Vapes, Ölen oder Edibles verkauft, häufig unter dem Anschein der Legalität. Da es kaum erforscht ist, sind die genauen gesundheitlichen Risiken noch unklar.
Sind HHC und THCP in Deutschland legal oder verboten?
Im Bereich der künstlich erzeugten Rauschmittel liefern sich Staat und Hersteller regelmäßig ein Katz- und Mausspiel. Während Hersteller ständig neue Verbindungen entwickeln, mahlen die Mühlen des Staates oft langsam. Die Folge: Es kommen immer neue psychoaktiven Substanzen auf den Markt. Diese haben sogar teilweise eine potenziell stärkere und intensivere Wirkung und Effekte als das "Original". Nebenwirkungen und gesundheitliche Auswirkungen bleiben unberechenbar. Die Rechtslage ist unklar oder die beliebten Substanzen sind vorerst legal, selbst der Handel also straflos.
Doch nicht so bei HHC oder THCP.
- Am 26.04. im Jahr 2024 wurde HHC und THCP in das NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz) aufgenommen und verboten.
- Zum 27.06.2024 folgten weitere Stoffe (Derivate) wie Delta-8-THC, Delta-10-THC, THC-O und THCV.
- Auch weitere Derivate werden in Zukunft wohl erfasst – die Rechtslage bleibt dynamisch.
THCP- und HHC-Verbot: Was ist im Umgang in Deutschland strafbar?
Die Cannabinoide HHC und THCP wurden in das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) aufgenommen. Dieses Gesetz sieht Strafen für den Handel, das Inverkehrbringen, die Verabreichung sowie die Herstellung und das Verbringen derartiger Stoffe vor.
Somit sind strafbar:
- Handeltreiben: Der Verkauf oder die Weitergabe solcher Stoffe.
- Verabreichen: Das Anbieten oder Ausstellen solcher Stoffe.
- Herstellung: Das Herstellen solcher chemischen Stoffe.
- Verbringen: Das innerdeutsche Verbringen sowie der Import nach Deutschland zum Zwecke des Inverkehrbringens.
Da HHC und THCP eben im NpSG und nicht im Konsumcannabisgesetz (KCanG) oder dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) aufgeführt sind, werden der reine Besitz zum Eigenbedarf sowie der Konsum rechtlich nicht verfolgt. Jedoch kann der Besitz einer größeren Menge den Verdacht auf Handel potenziell bestärken, wodurch ein Strafverfahren eingeleitet werden kann.
Welche Strafe droht beim illegalen Umgang mit HHC oder THCP?
Das NpSG sieht keine generelle Mindeststrafe vor. Allerdings kann für bereits einfache rechtliche Übertretungen eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden – oder eine saftige Geldstrafe. Bereits der Versuch kann strafrechtlich verfolgt werden.
Anders sieht es aber dann aus, wenn die strafbare Handlung gewerbsmäßig oder als Teil einer Bande erfolgt. Auch wenn neue psychoaktive Stoffe an Minderjährige abgegeben werden, drohen wesentlich härtere Strafen. In diesen Fällen beträgt bereits die Mindeststrafe ein Jahr Haft und es droht gar eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren.
Wie eine Tat genau bestraft wird, hängt aber immer vom Einzelfall ab und kann nicht pauschal gesagt werden. Hier spielen neben den Umständen der Tat auch persönliche Aspekte des jeweiligen Beschuldigten eine Rolle.
So drohen einem Ersttäter mit geringer Schuld und erkennbarer Reue wesentlich geringere Strafen, als einem einschlägig vorbestraften Täter, der völlig uneinsichtig ist und von dem auszugehen ist, dass er auch zukünftig Straftaten im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln und ähnlichen Substanzen begehen wird.
Strafverfolgung wegen HHC und THCP – was tun?
Wenn aufgrund der oben genannten Substanzen ein Ermittlungsverfahren aufgenommen wird, sollten Sie unter keinen Umständen eine Aussage machen. Nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht und kontaktieren Sie unsere Kanzlei. In einer kostenlosen rechtlichen Ersteinschätzung erfahren Sie, wie Sie am besten vorgehen sollten.
Wenn Sie uns mit Ihrer Verteidigung beauftragen, werden wir sofort Akteneinsicht beantragen. Anschließend drängen wir auf eine Einstellung des Strafverfahrens.
Als Anwälte für Strafrecht mit besonderer Expertise im BtMG-Strafrecht, Cannabis-Strafrecht und dem NpSG-Strafrecht stehen wir unseren Mandanten bundesweit zur Verfügung. Standorte unserer Kanzlei befinden sich in Bonn, Köln, Hamburg, Lübeck, Berlin, Leipzig, Dresden, Frankfurt, Saarbrücken, Stuttgart, Nürnberg, Regensburg und München. Nutzen Sie unsere unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung direkt vom Anwalt und nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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