Die Weiterverarbeitung von Cannabis zur Herstellung von Edibles, Haschisch oder THC-Öl ist trotz der Teillegalisierung in Deutschland verboten und strafbar - auch für den Eigenbedarf.
Gemäß dem Konsumcannabisgesetz drohen hierbei Strafen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Bei einem Ermittlungsverfahren droht eine Hausdurchsuchung.
Beschuldigte sollten keine Aussage tätigen und möglichst sofort einen erfahrenen Anwalt kontaktieren.
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- Was sind Cannabisprodukte im rechtlichen Sinne?
- Was gilt laut Gesetz als Verarbeitung von Cannabis?
- Darf man Edibles, Haschisch und Co. für den Eigenbedarf herstellen?
- Warum ist das Weiterverarbeiten von Cannabis verboten?
- Welche Strafen drohen bei illegaler Verarbeitung von Cannabis?
- Anzeige oder Hausdurchsuchung wegen Haschisch oder Edibles - was ist zu tun?
- Wie kann ein Anwalt helfen – Strafverteidigung wegen dem Herstellen von Cannabisprodukten
Was sind Cannabisprodukte im rechtlichen Sinne?
Der Begriff „Cannabisprodukte“ umfasst alle Erzeugnisse, die aus der Cannabispflanze gewonnen oder aus deren Wirkstoffen hergestellt wurden. Aus rechtlicher Sicht ist entscheidend, ob es sich um natürliches Cannabis handelt (etwa getrocknete Blüten oder Pflanzenteile) – oder um verarbeitete Cannabisprodukte, also solche, die aus der Pflanze in irgendeiner Weise weiterverarbeitet wurden.
Definition laut Konsumcannabisgesetz (KCanG)
Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) unterscheidet ausdrücklich zwischen:
- Cannabis im natürlichen Zustand: z. B. Blüten, getrocknete Pflanzenteile, die direkt konsumiert oder verdampft werden können.
- Verarbeiteten Cannabisprodukten: also Produkte, die durch technische Verfahren, Extraktion oder Mischung mit anderen Stoffen hergestellt wurden – unabhängig davon, ob sie zum Essen, Rauchen oder Verdampfen bestimmt sind.
Verarbeitete Cannabisprodukte sind etwa Haschisch (auch "Harz" oder "Pressharz" genannt - wird durch Extraktion des Harzes aus den Blüten gewonnen), Cannabis-Edibles (z. B. THC-haltige Kekse, Brownies oder Gummibärchen), Cannabis-Öle oder Tinkturen mit THC, THC-Extrakte und Konzentrate (Shatter, Wax, Rosin etc.) oder Getränke mit THC-Zusatz (z. B. THC angereicherter Rum).
Diese Produkte sind nicht von der Konsumfreigabe nach dem KCanG umfasst, unabhängig wieviel Gramm und selbst wenn sie ausschließlich zum Eigenverbrauch hergestellt werden.
Seit der Einführung des Konsumcannabisgesetzes im Jahr 2024 ist Marihuana in Teilen legalisiert. Erwachsene dürfen Cannabis konsumieren, eine bestimmte Menge Cannabis besitzen und in begrenztem Umfang den Anbau von Cannabis betreiben. Weiterhin verboten bleiben jedoch der Handel mit Cannabis, die Einfuhr von Cannabis, die Weiterverarbeitung von Cannabis sowie der Umgang mit Cannabis bei Minderjährigen. Auch der rechtliche Umgang mit Cannabidiol (CBD) wurde im Zuge der Reform neu geregelt, ebenso wie legale Grenzwerte bei Cannabis im Straßenverkehr.
Was gilt laut Gesetz als Verarbeitung von Cannabis?
Laut § 2 Abs. 6 KCanG gelten folgende Tätigkeiten als „Verarbeitung“:
„die Gewinnung, Herstellung, Aufbereitung oder andere Behandlung von Cannabis zu einem Produkt, das nicht mehr als Cannabis im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 1 anzusehen ist.“
Das bedeutet konkret: Wer Blüten etwa zu Haschisch presst, Butter oder Öl mit THC anreichert oder Edibles backt, überschreitet nach den Regelungen die Schwelle zur illegalen Herstellung eines verarbeiteten Cannabisprodukts.
Selbst wenn der Rohstoff (z. B. selbst angebaute Blüten) legal im Besitz ist (Sofern eine bestimmte Menge in Gramm nicht überschritten wird), bleibt die Weiterverarbeitung strafbar – auch bei Eigenkonsum.
Was sind eigentlich Cannabis-Edibles?
Cannabis-Edibles sind Lebensmittel, die mit dem Wirkstoff THC (Tetrahydrocannabinol) angereichert wurden. Klassische Beispiele sind THC-haltige Kekse, Brownies, Gummibärchen oder Schokolade. Auch Getränke mit Cannabisextrakten fallen darunter. Grundlage der THC-Lebensmittel sind meist selbstgemachte Cannabisbutter oder selbstgemachtes Cannabisöl zur Weiterverarbeitung.
Diese Produkte gelten rechtlich nicht mehr als „natürliches Cannabis“, sondern als verarbeitete Cannabisprodukte, für die strengere Regeln gelten.
Was ist eigentlich Haschisch?
Haschisch ist ein aus den Harzdrüsen der Cannabispflanze (Trichome) gewonnenes Konzentrat. Meist wird es zu einer klebrigen Masse gepresst, die einen deutlich höheren THC-Gehalt hat als normale Blüten. Haschisch entsteht also durch einen technischen Verarbeitungsprozess – und fällt damit eindeutig unter das Herstellungsverbot des KCanG.
Darf man Edibles, Haschisch und Co. für den Eigenbedarf herstellen?
Viele Konsumenten gehen davon aus, dass die Herstellung von Cannabisprodukten wie Haschisch, Edibles oder Cannabisöl für den rein privaten Gebrauch erlaubt ist – insbesondere seit der Teillegalisierung durch das Konsumcannabisgesetz (KCanG) von 2024. Doch das ist ein rechtlich gefährlicher Irrtum.
Die Weiterverarbeitung von Cannabis unterliegt trotz der Legalisierung 2024 strengen Verboten - auch für den privaten Gebrauch. Wer Cannabis verarbeitet, begeht schnell eine Straftat nach § 34 KCanG und sollte sich im Zweifel frühzeitig rechtlich beraten lassen.
Gesetzliche Grundlage: § 2 Abs. 6 und § 34 KCanG
Laut § 2 Abs. 6 KCanG ist das Herstellen, Gewinnen, Aufbereiten oder Extrahieren von Cannabis zu anderen Produkten untersagt, wenn das Endprodukt nicht mehr als natürliches Cannabis eingestuft wird. Unabhängig wieviel Gramm es letztlich werden.
Damit sind sowohl Edibles als auch Haschisch ausdrücklich von der Erlaubnis zum Eigenanbau oder Besitz ausgenommen.
Laut § 34 KCanG macht sich strafbar, wer entgegen dem Gesetz:
- Cannabisprodukte herstellt oder verarbeitet,
- auch wenn sie nicht weiterverkauft oder weitergegeben werden.
Warum ist das Weiterverarbeiten von Cannabis verboten?
Das KCanG erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen den Besitz und Eigenanbau von Cannabis. Die Verarbeitung zu anderen Produkten bleibt aber ausdrücklich verboten, weil sie laut Gesetzgeber:
- eine erhöhte Wirkstoffkonzentration bewirken kann,
- schwerer kontrollierbar ist (z. B. Dosierung bei Edibles),
- sowie ein erhöhtes Missbrauchs- und Weitergabepotenzial mit sich bringt.
Welche Strafen drohen bei illegaler Verarbeitung von Cannabis?
Wer Cannabis verarbeitet – sei es zu Haschisch, Edibles, Cannabisöl oder anderen Produkten – begeht in Deutschland eine Straftat nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG). Das gilt unabhängig davon, ob das Produkt weitergegeben oder ausschließlich für den Eigenkonsum bestimmt ist.
Die Verarbeitung von Cannabis ist nicht vom „legalen Besitz“ oder „Eigenanbau“ gedeckt – sie bleibt ein klarer Verstoß gegen das Gesetz und kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Laut § 34 Abs. 1 KCanG macht sich strafbar, wer ohne Erlaubnis Cannabis verarbeitet, herstellt, gewinnt oder behandelt, sofern das Endprodukt nicht mehr als natürliches Cannabis im Sinne des Gesetzes gilt.
Das Strafmaß hierbei beträgt Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
Auch versuchte Verarbeitung kann strafbar sein (§ 23, § 30 StGB in Verbindung mit § 34 KCanG).
Strafverschärfung bei besonderen Umständen
In bestimmten Fällen sieht das Gesetz sogar erhöhte Strafen vor. Laut § 34 Abs. 3 KCanG drohen Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu 5 Jahren, wenn:
- größere Mengen verarbeitet werden (gewerbsmäßiger Handel),
- mehrere Personen beteiligt sind (Bandenmäßigkeit),
- oder eine Gefährdung Dritter, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, vorliegt.
Strafzumessung: Wovon hängt die Höhe der Strafe ab?
Gerichte berücksichtigen bei der Strafzumessung u. a.:
- die Menge des verarbeiteten Cannabisprodukts (THC-Gehalt und Bruttogewicht),
- die Intensität der Verarbeitung (z. B. einfache Butter vs. Extraktionsverfahren),
- die Motivation (Eigenbedarf vs. Weitergabe),
- und ob Vorstrafen vorliegen.
Bei Ersttätern und geringen Mengen kann das Verfahren ggf. eingestellt oder eine geringe Geldstrafe verhängt werden. Bei professionell wirkender Verarbeitung oder mehrfacher Tatbegehung sind jedoch empfindliche Strafen realistisch.
Anzeige oder Hausdurchsuchung wegen Haschisch oder Edibles - was ist zu tun?
Auch wenn viele Konsumenten glauben, dass die private Herstellung von Cannabisprodukten wie Edibles oder Haschisch zu Hause unbemerkt bleibt, zeigt die Praxis: Illegale Verarbeitung wird überraschend oft entdeckt – und das nicht nur bei großen Plantagen. Schon kleine Mengen selbst hergestellter Produkte können zu Hausdurchsuchungen und Strafverfahren führen.
Verdächtige Grüche, auffälliges Verhalten, Online-Aktivitäten oder Zufallsfunde führen oftmals zu einem Ermittlungsverfahren und es flattert entweder eine Vorladung der Polizei ein oder es findet eine Hausdurchsuchung wegen Cannabis statt.
Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Keine Aussage machen!
Auch scheinbar harmlose Sätze wie „Das war nur für mich!“ können Sie enorm belasten. Nutzen Sie deshalb Ihr Aussageverweigerungsrecht. Ihr Schweigen darf Ihnen zu keiner Zeit negativ ausgelegt werden.
- Keine freiwillige Herausgabe!
Wurden etwa technische Geräte wie Smartphone oder Laptop beschlagnahmt - so unterlassen Sie es, PINs oder Passwörter herauszugeben.
- Sofort Anwalt kontaktieren!
Nur mit einem Strafverteidiger an Ihrer Seite stellen Sie Chancengleichheit gegenüber den Behörden her. Dieser wird Ihre Rechte wahren und Sie gegen sämtliche Anschuldigungen verteidigen.
Die illegale Verarbeitung von Cannabis bleibt selten unbemerkt. Gerüche, Nachbarn, Social Media oder Lieferungen können schnell zu einem Anfangsverdacht führen. Wer zu Hause Edibles oder Haschisch herstellt, riskiert eine Hausdurchsuchung und ein Strafverfahren. Umso wichtiger ist es, frühzeitig auf anwaltliche Hilfe zu setzen und keine Aussagen gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft zu machen.
Wie kann ein Anwalt helfen – Strafverteidigung wegen dem Herstellen von Cannabisprodukten
Ein auf Cannabis-Strafrecht spezialisierter Anwalt kann Akteneinsicht beantragen und die Beweislage prüfen. Zudem übernimmt er die Kommunikation mit den Behörden und schützt Sie vor vorschnellen Fehlern, wie etwa einer geständnisartigen Aussage. Er wird mit der Staatsanwaltschaft auf Augenhöhe kommunizieren und versuchen eine Verfahrenseinstellung zu erreichen.
Wenn gegen dich wegen der illegalen Herstellung von Cannabisprodukten wie Edibles, Haschisch oder Cannabisöl ermittelt wird, ist der Beistand eines erfahrenen Strafverteidigers entscheidend. Schon kleine Fehler – etwa eine unbedachte Aussage bei der Polizei – können erhebliche Folgen haben. Ein spezialisierter Anwalt weiß, wie man in dieser Situation richtig handelt und kann das Verfahren oft in deinem Sinne beeinflussen.
Unsere Kanzlei hat dahingehend eine langjährige Erfahrung und ist auf Strafrecht und die Strafverteidigung spezialisiert. Zudem vertreten wir Mandanten bundesweit von unseren Standorten in Bonn, Köln, Hamburg, Lübeck, Berlin, Leipzig, Dresden, Frankfurt, Saarbrücken, Stuttgart, Nürnberg, Regensburg und München aus. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung direkt vom Anwalt und nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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