Der private Anbau von Cannabis ist unter dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) eingeschränkt erlaubt. Erwachsene dürfen Cannabis anbauen - maximal 3 lebende Pflanzen pro Person.
Der Anbau außerhalb der gesetzlichen Vorgaben ist strafbar. Verstöße können nach § 34 KCanG mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
Wer mit zuviel angebauten Cannabis-Pflanzen erwischt wird, sollte keine Aussage tätigen und sofort einen erfahrenen Anwalt kontaktieren.
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- Ist Cannabis-Anbau in Deutschland erlaubt?
- Welche Regeln gelten für den privaten Eigenanbau?
- Wie viele Cannabis-Pflanzen darf ich anbauen?
- Wo darf ich die Pflanzen halten? Balkon, Garten oder Wohnung?
- Was passiert, wenn Kinder Zugang zu den Pflanzen haben?
- Darf ich geerntetes Cannabis weitergeben?
- Welche Voraussetzungen gelten für Anbauvereinigungen (Cannabis-Clubs)?
- Ist ein privater gemeinschaftlicher Anbau möglich?
- Welche Strafe droht beim illegalen Anbau von Cannabis?
- Wie soll ich mich verhalten, wenn mir illegaler Anbau vorgeworfen wird?
- Hilfe vom Anwalt – Dr. Brauer Rechtsanwälte verteidigen Sie bundesweit
Ist Cannabis-Anbau in Deutschland erlaubt?
Ja, aber nur eingeschränkt. Seit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) am 1. April 2024 ist der private Eigenanbau von Cannabis in Deutschland erlaubt – jedoch nur unter engen gesetzlichen Vorgaben.
Ziel des Gesetzgebers war es, die Eigenversorgung zu ermöglichen, ohne einen Schwarzmarkt zu fördern.
Welche Regeln gelten für den privaten Eigenanbau von Cannabis?
Die Grundregeln für den legalen Eigenanbau nach § 9 CanG lauten:
- Nur volljährige Personen dürfen Cannabis anbauen.
- Der Anbau ist nur zum Eigenkonsum erlaubt.
- Die Pflanzen müssen gegen Diebstahl und Zugang durch Kinder oder Jugendliche gesichert sein.
- Der Anbau muss in einer Wohnung oder auf einem abgeschlossenen Grundstück erfolgen.
Doch auch die Anzahl der Pflanzen ist gesetzlich geregelt.
Wie viele Cannabis-Pflanzen darf ich anbauen?
Pro erwachsene Person sind höchstens drei lebende Cannabis-Pflanzen gleichzeitig erlaubt. Haushalte mit mehreren Erwachsenen dürfen also entsprechend mehr Pflanzen besitzen, solange jede Person für ihre Pflanzen selbst verantwortlich ist.
Wichtig: Wird diese Grenze überschritten, liegt eine strafbare Handlung vor.
Wo darf ich die Pflanzen halten? Balkon, Garten oder Wohnung?
Zulässig ist der Anbau nur in privaten, nicht öffentlich einsehbaren Bereichen. Dazu zählen:
- Innenräume der Wohnung,
- geschlossene Gewächshäuser im Garten,
- Balkone nur dann, wenn sie nicht von außen einsehbar sind.
Ein öffentlich sichtbarer Anbau kann zur Anzeige führen – auch bei Einhaltung der Pflanzengrenze.
Was passiert, wenn Kinder Zugang zu den Pflanzen haben?
Ein klarer Gesetzesverstoß. Der Gesetzgeber verlangt eine sichere Verwahrung von Pflanzen und Erntegut – insbesondere vor Minderjährigen.
Wird festgestellt, dass Kinder oder Jugendliche Zugang hatten, drohen strafrechtliche Konsequenzen – unabhängig von der Anzahl der Pflanzen.
Wenn sich regelmäßig Kinder in Ihrem Haushalt aufhalten und Sie in Ihrer Wohnung eine Growbox für den Cannabis-Anbau nutzen möchten, sollten Sie sicherstellen, dass der Zugang zur Box für Kinder unzugänglich ist – etwa durch ein abschließbares Zimmer oder ein stabiles Vorhängeschloss an der Growbox.
Darf ich geerntetes Cannabis weitergeben?
Nein. Cannabis aus dem privaten Eigenanbau dient nur dem Zweck des Eigenkonsums und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei einer Weitergabe - auch einem unentgeltlichen - würden Sie sich strafbar machen.
Zudem kann eine regelmäßige Weitergabe als Handeltreiben mit Cannabis gewertet werden, was ein Strafverfahren wegen Handel und eine empfindliche Strafe nach sich ziehen kann.
Welche Voraussetzungen gelten für Anbauvereinigungen (Cannabis-Clubs)?
Erlaubt ist auch der gemeinschaftliche Anbau durch sogenannte Anbauvereinigungen. Diese müssen jedoch behördlich zugelassen und streng reglementiert sein.
Wichtige Vorgaben:
- Maximal 500 Mitglieder;
- Keine Abgabe an Nichtmitglieder oder Minderjährige;
- Maximal 50 g Abgabe pro Monat und Mitglied;
- Keine Werbung oder Verkaufsstruktur;
Ist ein privater gemeinschaftlicher Anbau von Cannabis erlaubt?
Der private Anbau von Cannabis darf nur dem Eigenkonsum dienen. Ein gemeinschaftlicher Anbau als solches ist somit außerhalb der Anbauvereinigungen verboten. Rein gesetzlich müssten etwa Ehepartner, welche beide Cannabis konsumieren, getrennt anbauen, so dass sich jeder um seine Pflanze(n) selbst kümmert. Zudem ist auch die Einfuhr von Cannabis aus dem Ausland (z. B. Niederlande oder Tschechien) verboten und strafbar.
Welche Strafe droht beim illegalen Anbau von Cannabis?
Wer gegen die Regeln des Eigenanbaus verstößt, macht sich gemäß § 34 Konsumcannabisgesetz (KCanG) strafbar. Es droht:
- Eine Geldstrafe oder
- eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Bei besonders schweren Fällen – z. B. bei gewerbsmäßigem Anbau, großen Mengen oder Abgabe an Minderjährige – kann die Strafe sogar auf bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe steigen.
Wie soll ich mich verhalten, wenn mir illegaler Anbau vorgeworfen wird?
Ganz wichtig: Schweigen ist Gold. Machen Sie keine Aussagen zur Sache, bevor Sie mit einem Anwalt gesprochen haben.
Schon kleine Details – etwa zur Anzahl der Pflanzen oder zur Weitergabe – können Ihre Lage verschlechtern. Sichern Sie Beweise, lassen Sie die Akte durch einen Anwalt prüfen und reagieren Sie nicht unüberlegt auf Vorladungen oder Durchsuchungen.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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