Öffentliches Kiffen ist nach dem Gesetz nur eingeschränkt erlaubt. So ist der Konsum von Cannabis etwa zu bestimmten Uhrzeiten und an bestimmten Orten weiterhin verboten. Ebenso dürfen Minderjährige kein Cannabis konsumieren.
Verstöße gegen Konsumverbote gelten als Ordnungswidrigkeit und sind mit hohen Bußgeldern belegt.
Wer eine Straftat im Zusammenhang mit Cannabis begeht (Besitz oder Anbau einer illegalen Menge oder Handeltreiben), sollte keine Aussage tätigen und sofort Kontakt zu einem Anwalt aufnehmen.
Gegen Sie läuft ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen § 34 KCanG?
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Weitere Kontaktmöglichkeiten:
- Ist der Konsum von Cannabis in Deutschland erlaubt?
- Wo darf ich Cannabis konsumieren – und wo nicht?
- Was gilt in Fußgängerzonen, Parks und am Bahnhof?
- Was droht, wenn ich in verbotenen Bereichen konsumiere?
- Was passiert, wenn ich in der Öffentlichkeit „erwischt“ werde?
- Was gilt, wenn Minderjährige in der Nähe sind?
- Muss ich mit einem Drogentest rechnen?
- Wie verhalte ich mich richtig bei einer Kontrolle wegen Cannabis?
- Hilfe vom Anwalt – Dr. Brauer Rechtsanwälte verteidigen bundesweit
Ist der Konsum von Cannabis in Deutschland erlaubt?
Ja – aber nicht überall. Seit dem 1. April 2024 ist der Konsum von Cannabis für Erwachsene grundsätzlich erlaubt. Aber: Der Gesetzgeber hat viele Ausnahmen und Verbotszonen für Cannabiskonsum in seinen Regelungen geschaffen. Im Gegensatz zu Alkohol, gibt es trotz Legalisierung durch das Cannabisgesetz immer noch Regelungen, die den Konsum einschränken.
Das bedeutet: Wer einfach „überall kifft und konsumiert“, riskiert ein Bußgeld.
Wo darf ich Cannabis konsumieren – und wo nicht?
Legal konsumieren dürfen Sie als Erwachsener grundsätzlich:
- In privaten Räumen (z. B. Wohnung, Garten), solange keine Minderjährigen anwesend sind.
- In der Öffentlichkeit, sofern keine Verbotszonen betroffen oder Minderjährige anwesend sind.
Cannabis Verbotszonen
- In unmittelbarer Nähe von Schulen, Kitas, Spielplätzen, Jugendzentren (100 Meter).
- Unabhängig von den 100 Metern sollten die genannten Einrichtungen mit Jugendlichen beim Cannabiskonsum nicht in Sichtweite sein.
- In Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr.
- In öffentlichen Verkehrsmitteln.
- In Sportstätten, auf Volksfesten und öffentlichen Veranstaltungen.
Konsum von Cannabis: Was gilt in Fußgängerzonen, Parks und am Bahnhof?
Die sogenannte 100-Meter-Regel gilt auch in Parks, die an Kitas, Schulen oder Spielplätze angrenzen. Ebenso in Bahnhofsnähe.
Fußgängerzonen:
- Konsum ist dort zwischen 7 und 20 Uhr verboten.
- Danach ist er erlaubt - aber: Ordnungsbehörden reagieren oft empfindlich und schauen dann gerne in den Taschen, wieviel Gramm man dabei hat.
Bahnhöfe, Haltestellen, ÖPVN:
- Konsum ist dort generell untersagt.
- Besitz in Verbindung mit Konsumabsicht kann ebenfalls sanktioniert werden.
Was droht, wenn ich in verbotenen Bereichen konsumiere?
Ein Verstoß gegen Konsumverbote gilt nach dem Cannabisgesetz als Ordnungswidrigkeit. Es droht:
- Ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro laut § 36 KCanG (bei wiederholtem oder grobem Verstoß).
- In Einzelfällen auch ein Strafverfahren, wenn zusätzliche Umstände hinzukommen (z. B. Weitergabe an Minderjährige).
Die konkreten Bußgelder richten sich nach den Bußgeldtabellen der jeweiligen Bundesländer. Beispiel: Bußgeldkatalog "Konsumcannabis" in Bayern
Was passiert, wenn ich in der Öffentlichkeit „erwischt“ werde?
Wenn Sie beim Kiffen in einer Cannabis-Verbotszone erwischt werden, kann die Polizei:
- Ihre Personalien aufnehmen,
- Cannabisreste oder Rauchtensilien sicherstellen,
- ein Bußgeldverfahren einleiten oder
- bei Verdacht auf eine Straftat ein Strafverfahren einleiten.
Ein Eintrag ins Bundeszentralregister erfolgt bei Ordnungswidrigkeiten nicht – wohl aber bei strafrechtlicher Verfolgung. Wenn bei der Kontrolle mehr als 25 Gramm Cannabis gefunden werden, bewegt sich im Bereich der strafbaren Mengen und wird ähnlich hart verfolgt wie bei anderen illegalen Drogen.
Was gilt, wenn Minderjährige in der Nähe sind?
Besonderer Schutz gilt für Minderjährige. Kiffen in Gegenwart von Minderjährigen unter 18 Jahren kann als gefährdend gewertet werden. Auch wenn kein direkter Kontakt besteht, reicht oft die räumliche Nähe. Auch hier kann ein Bußgeld verhängt werden.
Wenn Eltern in Sichtweite ihrer minderjährigen Kindern Cannabis konsumieren, kann unter Umständen das Jugendamt eingeschalten werden.
Muss ich mit einem Drogentest rechnen?
Bei bloßem Konsum ist ein Drogentest nicht zwingend. Hierbei können Sie einem Drogentest auch wiedersprechen. Anders verhält es sich bei Cannabis am Steuer, hier kann der Konsum zu einem Schnelltest oder einer Blutprobe führen.
Jugendliche, minderjährige Konsumenten müssen bei einem Verstoß mit einem Test rechnen.
Wie verhalte ich mich richtig bei einer Kontrolle wegen Cannabis?
Wenn Sie wegen Cannabis-Konsums kontrolliert werden, so Fragen Sie die Beamten nach dem konkreten Vorwurf und verlangen Sie unter Umständen anwaltliche Beratung - gerade bei strafrechtlichen Aspekten.
Grundlegend sollten Sie jedoch schweigen - auch bei Ordnungswidrigkeiten. Dies ist Ihr gutes Recht nach dem Gesetz! Machen Sie keine Angaben zum Konsumzeitpunkt, zur Herkunft des Cannabis oder sonstigen Fragen.
Fragen die Beamten nach einer freiwilligen Durchsuchung, so lehnen Sie dies ab. Nur bei "Gefahr im Verzug" oder mit einem Durchsuchungsbeschluss ist eine Durchsuchung rechtmäßig. Sollten sie ein Attest haben, dass Ihnen Cannabis mit THC medizinisch verordnet wurde, so können Sie das den Beamten zeigen.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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