Eine Hausdurchsuchung wegen Cannabis ist auch nach dem neuen KCanG und der Teillegalisierung weiterhin möglich.
Die Polizei braucht in der Regel einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Bei Gefahr im Verzug kann auch ohne Beschluss durchsucht werden.
Als betroffener sollten Sie Ruhe bewahren, keinen Widerstand leisten, Ihre Rechte kennen und sofort Kontakt zu einem Anwalt aufnehmen.
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Weitere Kontaktmöglichkeiten:
- Wann darf die Polizei eine Hausdurchsuchung wegen Cannabis durchführen?
- Braucht die Polizei einen Durchsuchungsbeschluss?
- Was gilt bei „Gefahr im Verzug“?
- Welche Rechte habe ich bei einer Hausdurchsuchung?
- Muss ich die Polizei in meine Wohnung lassen?
- Was darf die Polizei mitnehmen oder beschlagnahmen?
- Wie sollte ich mich bei einer Hausdurchsuchung verhalten?
- Was passiert nach der Durchsuchung?
- Wie kann ein Anwalt helfen?
- Hilfe vom Anwalt – Dr. Brauer Rechtsanwälte verteidigen bundesweit
Wann darf die Polizei eine Hausdurchsuchung wegen Cannabis durchführen?
Eine Hausdurchsuchung ist grundsätzlich nur bei einem konkreten Anfangsverdacht einer Straftat erlaubt. Das ist der Fall etwa beim Verdacht auf unerlaubten Anbau von Cannabis (mehr als 3 lebende Pflanzen), dem Besitz von Cannabis über der erlaubten Menge (50g zuhause), dem Handeltreiben mit Cannabis gemäß § 34 Konsumcannabisgesetz (KCanG) oder bei Verdacht auf Weitergabe von Cannabis an Minderjährige.
Der bloße Eigenkonsum rechtfertigt in der Regel keine Durchsuchung – es sei denn, weitere Verdachtsmomente liegen vor.
Braucht die Polizei einen Durchsuchungsbeschluss?
Ja, in der Regel ist ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss erforderlich. Dieser muss Ihnen auf Verlangen vorgezeigt und ausgehändigt werden.
Der Beschluss enthält den konkreten Tatverdacht, die betroffenen Räume und die gesuchten Beweismittel.
Achtung: Es kommt häufig vor, dass Beschlüsse sehr allgemein formuliert sind – trotzdem sind sie erst einmal wirksam, sofern sie richterlich genehmigt wurden.
Durchsuchung wegen Cannabis: Was gilt bei „Gefahr im Verzug“?
In Ausnahmefällen darf die Polizei auch ohne Beschluss durchsuchen – z. B. wenn:
- Cannabis vernichtet oder versteckt werden könnte,
- eine Straftat unmittelbar bevorsteht oder
- ein Verdächtiger flüchtet.
Dann spricht man von „Gefahr im Verzug“. Auch hier sollten Sie sofort einen Anwalt kontaktieren und keine Aussage tätigen.
Welche Rechte habe ich bei einer Hausdurchsuchung wegen Cannabis?
Ihre wichtigsten Rechte zusammengefasst:
- Recht auf Schweigen. Sie haben ein vollumfängliches Aussageverweigerungsrecht.
- Recht auf anwaltlichen Beistand. Kontaktieren Sie einen erfahrenen Strafverteidiger.
- Recht auf Aushändigung des Beschlusses. Diesen sollten Sie prüfen und Ihrem Anwalt vorlegen.
- Recht auf Quittung über beschlagnahmte Gegenstände. Prüfen Sie die Angaben genau nach.
Sie müssen vor, während und nach der Durchsuchung keine Fragen beantworten und nicht mitwirken. Geben Sie keine PINs oder Passwörter heraus!
Muss ich die Polizei in meine Wohnung lassen?
Ja – aber nur bei Vorlage eines gültigen Beschlusses oder bei Gefahr im Verzug. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen.
Wichtig: Leisten Sie keinen Widerstand, aber machen Sie klar, dass Sie mit der Maßnahme nicht einverstanden sind.
Was darf die Polizei mitnehmen oder beschlagnahmen?
Die Polizei darf nur das mitnehmen, was im Beschluss oder durch den Verdacht umfasst ist:
- Cannabis, Pflanzen, Zubehör (z. B. Growbox)
- Handys, Laptops, Speichermeiden (z. B. bei Verdacht auf Handeltreiben)
- Bargeld, Verpackungsmaterial, Notizen
Sie haben Anspruch auf eine Quittung über alle beschlagnahmten Gegenstände (Beschlagnahmeprotokoll). Prüfen Sie das Protokoll und achten Sie pinibelst auf richtige Angaben gerade im Bezug zur Menge. Unterschreiben Sie nichts und machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie mit einer Beschlagnahme oder Vernichtung NICHT einverstanden sind.
Wie sollte ich mich bei einer Hausdurchsuchung verhalten?
Die wichtigsten Verhaltenstipps im Überblick:
- Ruhe bewahren!
- Nichts sagen - keine Aussagen zur Sache!
- Nichts unterschreiben - auch keine "Einverständniserklärung"!
- Keine Passwörter oder PINs herausgeben - helfen Sie nicht bei der Durchsuchung!
- Keinen Widerstand leisten - dies würde ein weiteres Strafverfahren nach sich ziehen!
- Keine Beweismittel vernichten - dies könnte Untersuchungshaft bedeuten.
- Zeugen hinzuziehen
Ein ausführlicher und allgemeiner Artikel mit Verhaltenstipps bei einer Hausdurchsuchung finden Sie auch hier: Ratgeber Hausdurchsuchung: Ablauf, Verhalten, Regeln & Tipps
Vorsicht ist bekanntlich besser als Nachsicht. Könnte es bei Ihnen zu einer Hausdurchsuchung kommen, dann sollten Sie sich das folgende Dokument herunterladen. Hinterlegen Sie das Papier an einer gut greifbaren Stelle mit einem Stift, um im Fall der Fälle nichts zu vergessen. Unsere kleine Handreichung gibt Ihnen in dieser Situation Sicherheit und Ihre Notizen können Sie ganz einfach auf der Rückseite protokollieren.
Was passiert nach der Durchsuchung?
Nach der Hausdurchsuchung werden die eventuell beschlagnahmten Beweismittel ausgewertet und das Ermittlungsverfahren gegen Sie wird weitergeführt. Es folgt in der Regel auch eine Vorladung als Beschuldigter bei der Polizei. Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens wird das Verfahren gegen Sie eingestellt, es folgt ein Strafbefehl oder es kommt zur Anklage.
Hausdurchsuchung wegen Cannabis: Wie kann ein Anwalt helfen?
Ein erfahrenen Strafverteidiger wird sofort Akteneinsicht beantragen und die Maßnahme der Hausdurchsuchung überprüfen. Bei rechtswidrigen Maßnahmen kann dieser eingreifen und eventuell Beweismittel ausschließen lassen. Im besten Fall kann ein Anwalt für Sie die Einstellung des Strafverfahrens erwirken oder Sie bestmöglich gegen die Anschuldigungen verteidigen.
Hausdurchsuchungen wirken einschüchternd - mit anwaltlicher Hilfe behalten Sie die Kontrolle und haben Rückendeckung.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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