Für Minderjährige unter 18 Jahren gilt weiterhin ein absolutes Cannabisverbot.
Werden Jugendliche beim Kiffen erwischt, so wird das Cannabis beschlagnahmt. Zudem werden die Eltern und unter Umständen das Jugendamt informiert.
Das Jugendstrafrecht sieht erst Strafen bei Besitz ab 25g unterwegs oder 50g zuhause vor. Darunter ist zwar der Besitz für den Jugendlichen nicht erlaubt, jedoch auch nicht strafbar.
Bei einem Strafverfahren wegen Cannabis gegen einen Minderjährigen sollte keine Aussage getätigt werden und sofort ein Anwalt kontaktiert werden.
Gegen Sie läuft ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen § 34 KCanG?
Keine Zeit verlieren
Jetzt Kontakt aufnehmen!
Erfahrene Anwälte für Cannabis-Strafrecht
Schnelle Hilfe - deutschlandweit
Kostenlose Ersteinschätzung
Weitere Kontaktmöglichkeiten:
- Dürfen Minderjährige Cannabis besitzen oder konsumieren?
- Warum dürfen unter 18-Jährige nicht kiffen?
- Was passiert, wenn ein Jugendlicher mit Cannabis erwischt wird?
- Welche Strafe droht bei Cannabis nach dem Jugendstrafrecht?
- Welche Folgen drohen bei Cannabis in der Schule oder Ausbildung?
- Wird ein Verstoß gegen das Cannabisgesetz bei Jugendlichen ins Führungszeugnis eingetragen?
- Können auch Eltern oder Erziehungsberechtigte belangt werden?
- Was ist mit Jugendlichen in Anbauvereinigungen?
- Mit Cannabis erwischt: Wie sollten sich Eltern und Jugendliche verhalten?
- Hilfe vom Anwalt – Dr. Brauer Rechtsanwälte verteidigen bundesweit
Dürfen Minderjährige Cannabis besitzen oder konsumieren?
Nein. Nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) gilt für unter 18-Jährige ein absolutes Cannabisverbot – egal ob es um Besitz von Cannabis, Konsum von Cannabis oder Anbau von Cannabis geht. Der Handel mit Cannabis ist grundsätzlich untersagt.
Allerdings gehen Jugendliche straffrei aus, wenn sie mit einer durch das Cannabisgesetz erlaubten Menge erwischt werden. Das bedeutet, dass bis zu einem Besitz von 25g im öffentlichen Raum oder 50g zuhause auch bei Minderjährigen kein Strafverfahren eingeleitet wird.
Warum dürfen unter 18-Jährige nicht kiffen?
Jugendliche sollen laut dem Cannabisgesetz vor gesundheitlichen Schäden geschützt werden. Das Gehirn entwickelt sich bis etwa zum 25. Lebensjahr und gerade regelmäßiger THC-Konsum kann diese Entwicklung negativ beeinflussen und etwa das Denkvermögen oder die Motivation beeinträchtigen. Zudem zeigt sich unter 25-Jahre eine erhöhte Anfälligkeit für nachhaltige psychische Auswirkungen (z. B. Psychosen).
Was passiert, wenn ein Jugendlicher mit Cannabis erwischt wird?
Wird ein Jugendlicher beim Kiffen oder mit einer geringen Menge Cannabis erwischt, nimmt die Polizei in der Regel die Personalien auf und stellt das Cannabis oder den Joint sicher. Anschließend werden die Eltern informiert.
Der § 7 Frühintervention im Konsumcannabisgesetz (KCanG) sieht zudem vor, dass "bei gewichtigen Anhaltspunkten für die Gefährdung des Wohls des Kindes oder des Jugendlichen" das Jugendamt informiert wird. So etwa bei mehrmaligen Verstößen oder bei Kinder unter 14 Jahren.
Wird der Minderjährige mit einer größeren Menge (25g außerhalb des Wohnsitzes oder 50g beim Wohnsitz) erwischt, droht ein Strafverfahren gemäß § 34 KCanG.
Welche Strafe droht bei Cannabis nach dem Jugendstrafrecht?
Bei einem Verstoß gegen § 34 Konsumcannabisgesetz droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Grundsätzlich steht im Jugendstrafrecht jeodch nicht die Strafe im Vordergrund, sondern der Erziehungsgedanke. Gerade bei Ersttätern werden meist Erziehungsmaßregeln (§ 9 JGG, z. B. Gemeinnützige Arbeit), Auflagen (z. B. Drogenberatung oder soziale Trainingskurse) oder Verwarnung bzw. Jugendarrest (§§ 13, 16 JGG) verhängt.
Bei Wiederholungstaten oder einem gewerbsmäßigen Handel mit Cannabis können auch empfindliche Freiheitsstrafen bei Jugendlichen (Jugendstrafe) verhängt werden.
Welche Folgen drohen bei Cannabis in der Schule oder Ausbildung?
Wird der Schüler beim Konsum oder Besitz von Cannabis in der Schule oder Ausbildung erwischt, drohen auch hier Konsequenzen. In der Regel folgen Disziplinarmaßnahmen, Gespräche mit Eltern und Schulpsychologen bis hin zum Schulverweis oder Abmahnungen sowie Vertragsauflösungen in Ausbildungsbetrieben.
Wird ein Verstoß gegen das Cannabisgesetz bei Jugendlichen ins Führungszeugnis eingetragen?
Wenn ein Jugendlicher wegen Cannabis strafrechtlich verurteilt wird, kann dies auch einen Eintrag ins Führungszeugnis bedeuten. Jedoch endet ein erstes Jugendverfahren häufig ohne Eintrag im Führungszeugnis. Dennoch wird es bei Polizei und Jugendgericht vermerkt - und kann bei weiteren Taten herangezogen werden. Strafmaßnahmen wie Jugendarrest oder eine Freiheitsstrafe auf Bewährung können eingetragen werden - je nach Umfang und Verurteilung.
Können auch Eltern oder Erziehungsberechtigte belangt werden?
In der Regel nicht strafrechtlich - aber aufsichtsrechtlich. Wird etwa nachgewiesen, dass Eltern Cannabis konsumieren und ihre Kinder dadurch gefährdet werden, kann das Jugendamt aktiv werden. Im Extremfall kann es zu Belehrungen, Familienhilfemaßnahmen oder sogar zu Sorgerechtsprüfungen kommen.
Ganz anders ist die Lage, wenn von Erwachsenen Cannabis an Minderjährige weitergegeben wurde. Hier droht ein erhöhter Strafrahmen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten bis hin zu fünf Jahren.
Was ist mit Jugendlichen in Anbauvereinigungen?
Minderjährige dürfen weder Mitglied noch Besucher einer Anbauvereinigung sein. Schon das Betreten eines Cannabis-Clubs durch einen Jugendlichen ist verboten – ebenso die Abgabe durch Erwachsene an unter 18-Jährige.
Verstöße werden strafrechtlich verfolgt – teils mit harten Konsequenzen für die Vereinigung selbst.
Mit Cannabis erwischt: Wie sollten sich Eltern und Jugendliche verhalten?
Für Jugendliche gilt: Keine Aussagen bei Polizei oder Schule machen. Auch Jugendliche müssen sich nicht selbst belasten und haben als Beschuldigte ein Aussageverweigerungsrecht (ebenso wie die Eltern des beschuldigten Minderjährigen). In einem Strafverfahren sollten weder der betroffene Minderjährige noch dessen Eltern Angaben zu Sachen machen und sofort Kontakt zu einem erfahrenen Anwalt für Jugendstrafrecht aufnehmen.
Für Eltern gilt: Ruhe bewahren, keine Schuldzuweisungen machen und bei einem Strafverfahren sofort anwaltliche Hilfe einholen. Viele Verfahren lassen sich bei klugem Verhalten glimpflich klären. So steht der Zukunft des Kindes nichts im Weg.
Hilfe vom Anwalt – Dr. Brauer Rechtsanwälte verteidigen bundesweit
Wenn Ihr Kind mit Cannabis erwischt wurde oder Ihnen selbst der Vorwurf gemacht wird, Cannabis an Minderjährige weitergegeben zu haben, brauchen Sie einen erfahrenen Strafverteidiger.
Unsere Kanzlei ist auf Strafrecht spezialisiert und verfügt gerade im Jugendstrafrecht sowie bei Vorwürfen rund um Cannabis über eine langjährige Erfahrung. Zudem sind wir bundesweit tätig und verfügen über Standorte in Bonn, Köln, Hamburg, Lübeck, Berlin, Leipzig, Dresden, Frankfurt, Saarbrücken, Stuttgart, Nürnberg, Regensburg und München.
Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung direkt vom Anwalt und nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir stehen an Ihrer Seite!
Zur kostenlosen Ersteinschätzung
Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
Sie benötigen Hilfe von einem Anwalt für Strafrecht? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Wichtiger Hinweis: Sämtliche Informationen auf unserer Website und in unserem Rechtsblog dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen. Bei jeglichen rechtlichen Angelegenheiten müssen immer die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden. Auch wenn wir unsere Inhalte stets aktualisieren, kann sich die Rechtslage durch neue Urteile oder Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Wenn Sie eine rechtssichere Auskunft zu Ihrem speziellen Problem benötigen, kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.














